Papier: 03.02 E-Government

Originalversion

1 Der Begriff E-Government wird mit einem unterschiedlichen
2 Bedeutungsspektrum verwendet. Ein engerer Forschungsansatz
3 versteht unter E-Government die „Abwicklung geschäftlicher
4 Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwaltung
5 (Government) mit Hilfe von Informations- und
6 Kommunikationstechniken über elektronische Medien“. [FN:
7 sog. „Speyerer Definition“, vgl. auch Nolte DÖV 2007, 941 m.
8 w. N.] Diese Definition baut auf die Bereiche der
9 elektronischen Information und Kommunikation auf und umfasst
10 elektronische Formularlösungen, elektronische Bearbeitung,
11 geschäftliche elektronische Tätigkeiten (E-Commerce), sowie
12 elektronische Serviceleistungen. [FN: Nolte DÖV 2007, 941 m.
13 w. N.] Der Schwerpunkt des E-Governments liegt nach dieser
14 Konzeption im Bereich der Transaktion. [FN: Nolte DÖV 2007,
15 941 m. w. N.]
16
17 In einem weiteren Ansatz werden die Begriffe
18 „E-Administration“ und „E-Democracy“ zum „Balanced
19 E-Government“ verbunden. Diese Form des E-Governments soll
20 neben der Verwaltungsdienstleistung und Information auch die
21 Partizipation der Bürger stärken. [FN: Nolte DÖV 2007, 941
22 (942)]
23
24 Unstrittig ist, dass E-Government ein zentraler Bestandteil
25 der Reform und Modernisierung der Verwaltung ist.
26 E-Government beinhaltet damit mindestens die elektronische
27 Abwicklung von Verwaltungsprozessen auf Basis der
28 Informations- und Kommunikationstechnologie.
29
30 Deutschland hat innerhalb Europas beim E-Government in den
31 letzten Jahren erheblich aufgeholt. Das ist das Ergebnis der
32 neunten Benchmark-Studie [FN:
33 http://www.de.capgemini.com/insights/publikationen/egovernme
34 nt-benchmark-2011] der EU-Kommission zum E-Government in
35 Europa, die von Capgemini, dem Rand Europe Institut, dem
36 Analystenhaus IDC und dem Dänischen Technologie Institut
37 durchgeführt wurde. Bei der Untersuchung waren bereits 95 %
38 der untersuchten Dienstleistungen in Deutschland auch online
39 abrufbar. Dies entspricht einer Steigerung um 21 % gegenüber
40 dem Jahr 2009.
41
42 Beim Online-Reifegrad, der anhand einer fünfstufigen Skala
43 gemessen wird, erreichte Deutschland 99 Prozent und
44 verbesserte sich damit vom zwölften auf den sechsten Rang.
45 Gleichauf liegen hier Italien und Schweden. Im Jahr 2009
46 erreichte Deutschland zehn Prozentpunkte weniger und
47 rangierte nur im Mittelfeld.
48 Die deutschen Webportale werden hinsichtlich ihrer
49 Gestaltung zudem als bürgerorientiert erlebt und haben
50 zufriedenstellende Werte im Bereich der
51 Benutzerfreundlichkeit. Nachholbedarf wurde allerdings noch
52 bei der Vernetzung der einzelnen Angebote festgestellt. Mit
53 nur 13 erreichten Prozentpunkten in der Kategorie
54 „Dienstebündelung“ (One-Stop-Shop-Lösung) ist der Abstand
55 zum EU-Durchschnitt von 77 Prozentpunkten noch sehr groß.
56
57 Eine andere Untersuchung, der E-Government Monitor 2011, der
58 von der Initiative D21 und von ipima, einer Kooperation der
59 Technischen Universität München und ihrem An-Institut
60 fortiss herausgegeben wird, wirft neben den vorhandenen
61 E-Government-Angeboten auch einen Blick auf das deutsche
62 Nutzerverhalten. Demnach greifen derzeit nur 40 % der
63 deutschen Internetnutzer auf die vorhandenen
64 E-Government-Angebote der Behörden zurück. Im Vergleich mit
65 Schweden (69 %), Österreich (68 %) und Großbritannien (48 %)
66 nimmt damit Deutschland eher einen hinteren Platz in Europa
67 ein. Die fehlende Nutzung der Angebote scheint jedoch
68 weniger an fehlenden oder schlechten Angeboten zu liegen.
69 Denn 80 % der Befragten, die entsprechende
70 E-Government-Angebote nutzen, sind damit auch zufrieden. Die
71 Barrieren liegen vielmehr in Bedenken zur Datensicherheit
72 und der Undurchschaubarkeit von Angeboten sowie komplexen
73 Verfahren ohne Hilfestellung.
74
75 Seltener als die klassischen E-Government-Angebote nutzen
76 die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit gestellte
77 Online-Beteiligungen der Behörden. Während Facebook-Seiten
78 von Städten zumindest einen Bekanntheitsgrad von 33 % und
79 Online-Petitionen des Deutschen Bundestages einen von 30 %
80 haben, kennen nur 17 % Mitmachplattformen. Von den
81 Befragten, die die Plattformen bereits kannten, nutzten
82 diese nur 34 %. Zum Vergleich: in Großbritannien haben
83 bereits 49 % der Internetnutzer
84 Online-Beteiligungsinitiativen genutzt. Allerdings wollen 40
85 % der Internetnutzer in Deutschland, die die
86 Bürgerbeteiligungen kennen, diese sie auch zukünftig nutzen.
87 Hier kann man noch einen Verbesserungsbedarf erkennen, da
88 die zur Verfügung gestellten Angebote bisher nicht
89 ausreichend genutzt werden, obwohl eine Mehrheit die
90 Vorteile von Online-Beteiligungen, insbesondere in der
91 Information über und der Beteiligung an aktuellen
92 Entscheidungen erkennt. [FN:
93 http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2011/09/eGove
94 rnmentMONITOR2011-final1.pdf]

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Begriff E-Government wird mit einem unterschiedlichen
2 Bedeutungsspektrum verwendet. Ein engerer Forschungsansatz
3 versteht unter E-Government die „Abwicklung geschäftlicher
4 Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwaltung
5 (Government) mit Hilfe von Informations- und
6 Kommunikationstechniken über elektronische Medien“. [FN:
7 sog. „Speyerer Definition“, vgl. auch Nolte DÖV 2007, 941 m.
8 w. N.] Diese Definition baut auf die Bereiche der
9 elektronischen Information und Kommunikation auf und umfasst
10 elektronische Formularlösungen, elektronische Bearbeitung,
11 geschäftliche elektronische Tätigkeiten (E-Commerce), sowie
12 elektronische Serviceleistungen. [FN: Nolte DÖV 2007, 941 m.
13 w. N.] Der Schwerpunkt des E-Governments liegt nach dieser
14 Konzeption im Bereich der Transaktion. [FN: Nolte DÖV 2007,
15 941 m. w. N.]
16
17 In einem weiteren Ansatz werden die Begriffe
18 „E-Administration“ und „E-Democracy“ zum „Balanced
19 E-Government“ verbunden. Diese Form des E-Governments soll
20 neben der Verwaltungsdienstleistung und Information auch die
21 Partizipation der Bürger stärken. [FN: Nolte DÖV 2007, 941
22 (942)]
23
24 Unstrittig ist, dass E-Government ein zentraler Bestandteil
25 der Reform und Modernisierung der Verwaltung ist.
26 E-Government beinhaltet damit mindestens die elektronische
27 Abwicklung von Verwaltungsprozessen auf Basis der
28 Informations- und Kommunikationstechnologie.
29
30 Deutschland hat innerhalb Europas beim E-Government in den
31 letzten Jahren erheblich aufgeholt. Das ist das Ergebnis der
32 neunten Benchmark-Studie [FN:
33 http://www.de.capgemini.com/insights/publikationen/egovernme
34 nt-benchmark-2011] der EU-Kommission zum E-Government in
35 Europa, die von Capgemini, dem Rand Europe Institut, dem
36 Analystenhaus IDC und dem Dänischen Technologie Institut
37 durchgeführt wurde. Bei der Untersuchung waren bereits 95 %
38 der untersuchten Dienstleistungen in Deutschland auch online
39 abrufbar. Dies entspricht einer Steigerung um 21 % gegenüber
40 dem Jahr 2009.
41
42 Beim Online-Reifegrad, der anhand einer fünfstufigen Skala
43 gemessen wird, erreichte Deutschland 99 Prozent und
44 verbesserte sich damit vom zwölften auf den sechsten Rang.
45 Gleichauf liegen hier Italien und Schweden. Im Jahr 2009
46 erreichte Deutschland zehn Prozentpunkte weniger und
47 rangierte nur im Mittelfeld.
48 Die deutschen Webportale werden hinsichtlich ihrer
49 Gestaltung zudem als bürgerorientiert erlebt und haben
50 zufriedenstellende Werte im Bereich der
51 Benutzerfreundlichkeit. Nachholbedarf wurde allerdings noch
52 bei der Vernetzung der einzelnen Angebote festgestellt. Mit
53 nur 13 erreichten Prozentpunkten in der Kategorie
54 „Dienstebündelung“ (One-Stop-Shop-Lösung) ist der Abstand
55 zum EU-Durchschnitt von 77 Prozentpunkten noch sehr groß.
56
57 Eine andere Untersuchung, der E-Government Monitor 2011, der
58 von der Initiative D21 und von ipima, einer Kooperation der
59 Technischen Universität München und ihrem An-Institut
60 fortiss herausgegeben wird, wirft neben den vorhandenen
61 E-Government-Angeboten auch einen Blick auf das deutsche
62 Nutzerverhalten. Demnach greifen derzeit nur 40 % der
63 deutschen Internetnutzer auf die vorhandenen
64 E-Government-Angebote der Behörden zurück. Im Vergleich mit
65 Schweden (69 %), Österreich (68 %) und Großbritannien (48 %)
66 nimmt damit Deutschland eher einen hinteren Platz in Europa
67 ein. Die fehlende Nutzung der Angebote scheint jedoch
68 weniger an fehlenden oder schlechten Angeboten zu liegen.
69 Denn 80 % der Befragten, die entsprechende
70 E-Government-Angebote nutzen, sind damit auch zufrieden. Die
71 Barrieren liegen vielmehr in Bedenken zur Datensicherheit
72 und der Undurchschaubarkeit von Angeboten sowie komplexen
73 Verfahren ohne Hilfestellung.
74
75 Seltener als die klassischen E-Government-Angebote nutzen
76 die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit gestellte
77 Online-Beteiligungen der Behörden. Während Facebook-Seiten
78 von Städten zumindest einen Bekanntheitsgrad von 33 % und
79 Online-Petitionen des Deutschen Bundestages einen von 30 %
80 haben, kennen nur 17 % Mitmachplattformen. Von den
81 Befragten, die die Plattformen bereits kannten, nutzten
82 diese nur 34 %. Zum Vergleich: in Großbritannien haben
83 bereits 49 % der Internetnutzer
84 Online-Beteiligungsinitiativen genutzt. Allerdings wollen 40
85 % der Internetnutzer in Deutschland, die die
86 Bürgerbeteiligungen kennen, diese sie auch zukünftig nutzen.
87 Hier kann man noch einen Verbesserungsbedarf erkennen, da
88 die zur Verfügung gestellten Angebote bisher nicht
89 ausreichend genutzt werden, obwohl eine Mehrheit die
90 Vorteile von Online-Beteiligungen, insbesondere in der
91 Information über und der Beteiligung an aktuellen
92 Entscheidungen erkennt. [FN:
93 http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2011/09/eGove
94 rnmentMONITOR2011-final1.pdf]

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.