03.02 E-Government

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    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Der Begriff E-Government wird mit einem unterschiedlichen
    2 Bedeutungsspektrum verwendet. Ein engerer Forschungsansatz
    3 versteht unter E-Government die „Abwicklung geschäftlicher
    4 Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwaltung
    5 (Government) mit Hilfe von Informations- und
    6 Kommunikationstechniken über elektronische Medien“. [FN:
    7 sog. „Speyerer Definition“, vgl. auch Nolte DÖV 2007, 941 m.
    8 w. N.] Diese Definition baut auf die Bereiche der
    9 elektronischen Information und Kommunikation auf und umfasst
    10 elektronische Formularlösungen, elektronische Bearbeitung,
    11 geschäftliche elektronische Tätigkeiten (E-Commerce), sowie
    12 elektronische Serviceleistungen. [FN: Nolte DÖV 2007, 941 m.
    13 w. N.] Der Schwerpunkt des E-Governments liegt nach dieser
    14 Konzeption im Bereich der Transaktion. [FN: Nolte DÖV 2007,
    15 941 m. w. N.]
    16
    17 In einem weiteren Ansatz werden die Begriffe
    18 „E-Administration“ und „E-Democracy“ zum „Balanced
    19 E-Government“ verbunden. Diese Form des E-Governments soll
    20 neben der Verwaltungsdienstleistung und Information auch die
    21 Partizipation der Bürger stärken. [FN: Nolte DÖV 2007, 941
    22 (942)]
    23
    24 Unstrittig ist, dass E-Government ein zentraler Bestandteil
    25 der Reform und Modernisierung der Verwaltung ist.
    26 E-Government beinhaltet damit mindestens die elektronische
    27 Abwicklung von Verwaltungsprozessen auf Basis der
    28 Informations- und Kommunikationstechnologie.
    29
    30 Deutschland hat innerhalb Europas beim E-Government in den
    31 letzten Jahren erheblich aufgeholt. Das ist das Ergebnis der
    32 neunten Benchmark-Studie [FN:
    33 http://www.de.capgemini.com/insights/publikationen/egovernme
    34 nt-benchmark-2011] der EU-Kommission zum E-Government in
    35 Europa, die von Capgemini, dem Rand Europe Institut, dem
    36 Analystenhaus IDC und dem Dänischen Technologie Institut
    37 durchgeführt wurde. Bei der Untersuchung waren bereits 95 %
    38 der untersuchten Dienstleistungen in Deutschland auch online
    39 abrufbar. Dies entspricht einer Steigerung um 21 % gegenüber
    40 dem Jahr 2009.
    41
    42 Beim Online-Reifegrad, der anhand einer fünfstufigen Skala
    43 gemessen wird, erreichte Deutschland 99 Prozent und
    44 verbesserte sich damit vom zwölften auf den sechsten Rang.
    45 Gleichauf liegen hier Italien und Schweden. Im Jahr 2009
    46 erreichte Deutschland zehn Prozentpunkte weniger und
    47 rangierte nur im Mittelfeld.
    48 Die deutschen Webportale werden hinsichtlich ihrer
    49 Gestaltung zudem als bürgerorientiert erlebt und haben
    50 zufriedenstellende Werte im Bereich der
    51 Benutzerfreundlichkeit. Nachholbedarf wurde allerdings noch
    52 bei der Vernetzung der einzelnen Angebote festgestellt. Mit
    53 nur 13 erreichten Prozentpunkten in der Kategorie
    54 „Dienstebündelung“ (One-Stop-Shop-Lösung) ist der Abstand
    55 zum EU-Durchschnitt von 77 Prozentpunkten noch sehr groß.
    56
    57 Eine andere Untersuchung, der E-Government Monitor 2011, der
    58 von der Initiative D21 und von ipima, einer Kooperation der
    59 Technischen Universität München und ihrem An-Institut
    60 fortiss herausgegeben wird, wirft neben den vorhandenen
    61 E-Government-Angeboten auch einen Blick auf das deutsche
    62 Nutzerverhalten. Demnach greifen derzeit nur 40 % der
    63 deutschen Internetnutzer auf die vorhandenen
    64 E-Government-Angebote der Behörden zurück. Im Vergleich mit
    65 Schweden (69 %), Österreich (68 %) und Großbritannien (48 %)
    66 nimmt damit Deutschland eher einen hinteren Platz in Europa
    67 ein. Die fehlende Nutzung der Angebote scheint jedoch
    68 weniger an fehlenden oder schlechten Angeboten zu liegen.
    69 Denn 80 % der Befragten, die entsprechende
    70 E-Government-Angebote nutzen, sind damit auch zufrieden. Die
    71 Barrieren liegen vielmehr in Bedenken zur Datensicherheit
    72 und der Undurchschaubarkeit von Angeboten sowie komplexen
    73 Verfahren ohne Hilfestellung.
    74
    75 Seltener als die klassischen E-Government-Angebote nutzen
    76 die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit gestellte
    77 Online-Beteiligungen der Behörden. Während Facebook-Seiten
    78 von Städten zumindest einen Bekanntheitsgrad von 33 % und
    79 Online-Petitionen des Deutschen Bundestages einen von 30 %
    80 haben, kennen nur 17 % Mitmachplattformen. Von den
    81 Befragten, die die Plattformen bereits kannten, nutzten
    82 diese nur 34 %. Zum Vergleich: in Großbritannien haben
    83 bereits 49 % der Internetnutzer
    84 Online-Beteiligungsinitiativen genutzt. Allerdings wollen 40
    85 % der Internetnutzer in Deutschland, die die
    86 Bürgerbeteiligungen kennen, diese sie auch zukünftig nutzen.
    87 Hier kann man noch einen Verbesserungsbedarf erkennen, da
    88 die zur Verfügung gestellten Angebote bisher nicht
    89 ausreichend genutzt werden, obwohl eine Mehrheit die
    90 Vorteile von Online-Beteiligungen, insbesondere in der
    91 Information über und der Beteiligung an aktuellen
    92 Entscheidungen erkennt. [FN:
    93 http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2011/09/eGove
    94 rnmentMONITOR2011-final1.pdf]