Papier: 03.02.02 Nationale E-Government Strategie (NEGS)
Originalversion
1 | Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die NEGS |
2 | beschlossen, mit der sich der Bund, die Länder und die |
3 | Kommunen zum ersten Mal gemeinsam darauf verständigt haben, |
4 | wie die elektronische Abwicklung von |
5 | Verwaltungsangelegenheiten über das Internet |
6 | weiterentwickelt werden soll. |
7 | |
8 | Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich die |
9 | Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche |
10 | Orientierung am Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern, |
11 | Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des |
12 | Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe, |
13 | Datenschutz sowie die Stärkung der gesellschaftlichen |
14 | Teilhabe über Internetangebote des Staates. |
15 | |
16 | [An dieser Stelle veranschaulicht im Bericht eine Graphik |
17 | von www.it-planungsrat.de die NEGS] |
18 | |
19 | Die NEGS versteht sich dabei nicht als „abstraktes |
20 | Konstrukt“ für das föderale E-Government, sondern als eine |
21 | flexible und praxisnahe Agenda, die neue Entwicklungen |
22 | frühzeitig aufgreifen kann. Sie selbst wurde im Rahmen eines |
23 | partizipativen Prozesses zusammen mit Vertretern aus |
24 | Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erstellt. |
25 | |
26 | Am 13. Oktober 2011 hat der IT-Planungsrat das |
27 | Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS beschlossen: Die |
28 | insgesamt 14 Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf vier |
29 | übergeordnete Querschnittsthemen: |
30 | |
31 | • Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government, |
32 | • Standardisierung (Interoperabilität und Sicherheit) im |
33 | europäischen Kontext, |
34 | • Weiterer Auf- und Ausbau einer serviceorientierten, |
35 | föderalen E-Government-Infrastruktur, |
36 | • Weiterentwicklung der Kooperation und Kommunikation. |
37 | |
38 | Die Erarbeitung des Umsetzungsprogramms ist ein iterativer |
39 | Prozess, der eine intensive Abstimmung zwischen allen |
40 | Beteiligten erfordert. Es ist deshalb vorgesehen, das |
41 | Umsetzungsprogramm der NEGS kontinuierlich fortzuschreiben. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die NEGS |
2 | beschlossen, mit der sich der Bund, die Länder und die |
3 | Kommunen zum ersten Mal gemeinsam darauf verständigt haben, |
4 | wie die elektronische Abwicklung von |
5 | Verwaltungsangelegenheiten über das Internet |
6 | weiterentwickelt werden soll. |
7 | |
8 | Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich die |
9 | Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche |
10 | Orientierung am Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern, |
11 | Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des |
12 | Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe, |
13 | Datenschutz sowie die Stärkung der gesellschaftlichen |
14 | Teilhabe über Internetangebote des Staates. |
15 | |
16 | [An dieser Stelle veranschaulicht im Bericht eine Graphik |
17 | von www.it-planungsrat.de die NEGS] |
18 | |
19 | Die NEGS versteht sich dabei nicht als „abstraktes |
20 | Konstrukt“ für das föderale E-Government, sondern als eine |
21 | flexible und praxisnahe Agenda, die neue Entwicklungen |
22 | frühzeitig aufgreifen kann. Sie selbst wurde im Rahmen eines |
23 | partizipativen Prozesses zusammen mit Vertretern aus |
24 | Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erstellt. |
25 | |
26 | Am 13. Oktober 2011 hat der IT-Planungsrat das |
27 | Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS beschlossen: Die |
28 | insgesamt 14 Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf vier |
29 | übergeordnete Querschnittsthemen: |
30 | |
31 | • Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government, |
32 | • Standardisierung (Interoperabilität und Sicherheit) im |
33 | europäischen Kontext, |
34 | • Weiterer Auf- und Ausbau einer serviceorientierten, |
35 | föderalen E-Government-Infrastruktur, |
36 | • Weiterentwicklung der Kooperation und Kommunikation. |
37 | |
38 | Die Erarbeitung des Umsetzungsprogramms ist ein iterativer |
39 | Prozess, der eine intensive Abstimmung zwischen allen |
40 | Beteiligten erfordert. Es ist deshalb vorgesehen, das |
41 | Umsetzungsprogramm der NEGS kontinuierlich fortzuschreiben. |
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