Papier: 03.02.02 Nationale E-Government Strategie (NEGS)

Originalversion

1 Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die NEGS
2 beschlossen, mit der sich der Bund, die Länder und die
3 Kommunen zum ersten Mal gemeinsam darauf verständigt haben,
4 wie die elektronische Abwicklung von
5 Verwaltungsangelegenheiten über das Internet
6 weiterentwickelt werden soll.
7
8 Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich die
9 Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche
10 Orientierung am Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern,
11 Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des
12 Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe,
13 Datenschutz sowie die Stärkung der gesellschaftlichen
14 Teilhabe über Internetangebote des Staates.
15
16 [An dieser Stelle veranschaulicht im Bericht eine Graphik
17 von www.it-planungsrat.de die NEGS]
18
19 Die NEGS versteht sich dabei nicht als „abstraktes
20 Konstrukt“ für das föderale E-Government, sondern als eine
21 flexible und praxisnahe Agenda, die neue Entwicklungen
22 frühzeitig aufgreifen kann. Sie selbst wurde im Rahmen eines
23 partizipativen Prozesses zusammen mit Vertretern aus
24 Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erstellt.
25
26 Am 13. Oktober 2011 hat der IT-Planungsrat das
27 Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS beschlossen: Die
28 insgesamt 14 Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf vier
29 übergeordnete Querschnittsthemen:
30
31 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government,
32 • Standardisierung (Interoperabilität und Sicherheit) im
33 europäischen Kontext,
34 • Weiterer Auf- und Ausbau einer serviceorientierten,
35 föderalen E-Government-Infrastruktur,
36 • Weiterentwicklung der Kooperation und Kommunikation.
37
38 Die Erarbeitung des Umsetzungsprogramms ist ein iterativer
39 Prozess, der eine intensive Abstimmung zwischen allen
40 Beteiligten erfordert. Es ist deshalb vorgesehen, das
41 Umsetzungsprogramm der NEGS kontinuierlich fortzuschreiben.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die NEGS
2 beschlossen, mit der sich der Bund, die Länder und die
3 Kommunen zum ersten Mal gemeinsam darauf verständigt haben,
4 wie die elektronische Abwicklung von
5 Verwaltungsangelegenheiten über das Internet
6 weiterentwickelt werden soll.
7
8 Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich die
9 Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche
10 Orientierung am Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern,
11 Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des
12 Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe,
13 Datenschutz sowie die Stärkung der gesellschaftlichen
14 Teilhabe über Internetangebote des Staates.
15
16 [An dieser Stelle veranschaulicht im Bericht eine Graphik
17 von www.it-planungsrat.de die NEGS]
18
19 Die NEGS versteht sich dabei nicht als „abstraktes
20 Konstrukt“ für das föderale E-Government, sondern als eine
21 flexible und praxisnahe Agenda, die neue Entwicklungen
22 frühzeitig aufgreifen kann. Sie selbst wurde im Rahmen eines
23 partizipativen Prozesses zusammen mit Vertretern aus
24 Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erstellt.
25
26 Am 13. Oktober 2011 hat der IT-Planungsrat das
27 Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS beschlossen: Die
28 insgesamt 14 Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf vier
29 übergeordnete Querschnittsthemen:
30
31 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government,
32 • Standardisierung (Interoperabilität und Sicherheit) im
33 europäischen Kontext,
34 • Weiterer Auf- und Ausbau einer serviceorientierten,
35 föderalen E-Government-Infrastruktur,
36 • Weiterentwicklung der Kooperation und Kommunikation.
37
38 Die Erarbeitung des Umsetzungsprogramms ist ein iterativer
39 Prozess, der eine intensive Abstimmung zwischen allen
40 Beteiligten erfordert. Es ist deshalb vorgesehen, das
41 Umsetzungsprogramm der NEGS kontinuierlich fortzuschreiben.

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