Transparenz fördern durch Open Data
In Zeiten zunehmender Komplexität des Staatswesens auf allen Ebenen ist die Transparenz staatlichen Handelns eine Notwendigkeit: Nur so können sich die Bürger informieren, eine fundierte Meinung bilden, Missstände kritisieren - Und die Bildung letzterer im Vornherein vermeiden.
Der Staat steht daher in der Pflicht, den Bürgern alle Dokumente und Daten, die durch Verwaltung, Behörden und die Politik erhoben und verfasst werden, von sich aus zugänglich zu machen. Dabei sollten die 10 Open Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation besondere Beachtung finden, insbesondere:
- Die Daten sollten dabei immer unter rechtlichen Bedingungen veröffentlicht werden, die eine freie Weiterverwendung gestatten. Zudem sollten die Daten in offenen und maschinenlesbaren Formaten bereit gestellt werden.
- Personenbezogene, private Daten sind entsprechend zu anonymisieren.
tlangkabel ist dafür
Dies ist in der Tat eine essentielle Voraussetzung, um mündigen Bürgerinnen und Bürgern die erforderliche Grundlage für konstruktive Partizipation und Zusammenarbeit zu geben. Die bisherigen Versuche, Verwaltungsinformationen durch Informationsfreiheitsgesetze zugänglich zu machen, sind deshalb gescheitert, weil sie weiterhin eine Antragstellung auf Informationsfreigabe vorausgesetzt haben und durch zum Teil nicht nachvollziehbare Gebührenfestsetzungen abgewehrt werden konnten. Das Amtsgeheimnis muss zur Ausnahme werden, die Beweislast muss umgedreht werden. 'Open by default' muss zum Selbstverständnis der Verwaltung gehören, amtliche Informationen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen unter ein deutlich enger gefasstes Amtsgeheimnis fallen. Hierzu zählen natürlich personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten ebenso wie Informationen zu laufenden Vergabefahren.