Transparenz fördern durch Open Data


In Zeiten zunehmender Komplexität des Staatswesens auf allen Ebenen ist die Transparenz staatlichen Handelns eine Notwendigkeit: Nur so können sich die Bürger informieren, eine fundierte Meinung bilden, Missstände kritisieren - Und die Bildung letzterer im Vornherein vermeiden.

Der Staat steht daher in der Pflicht, den Bürgern alle Dokumente und Daten, die durch Verwaltung, Behörden und die Politik erhoben und verfasst werden, von sich aus zugänglich zu machen. Dabei sollten die 10 Open Data-Prinzipien der Sunlight-Foundation besondere Beachtung finden, insbesondere:

  • Die Daten sollten dabei immer unter rechtlichen Bedingungen veröffentlicht werden, die eine freie Weiterverwendung gestatten. Zudem sollten die Daten in offenen und maschinenlesbaren Formaten bereit gestellt werden.
  • Personenbezogene, private Daten sind entsprechend zu anonymisieren.

Diskussionen

  • tlangkabel ist dafür
    +44

    Dies ist in der Tat eine essentielle Voraussetzung, um mündigen Bürgerinnen und Bürgern die erforderliche Grundlage für konstruktive Partizipation und Zusammenarbeit zu geben. Die bisherigen Versuche, Verwaltungsinformationen durch Informationsfreiheitsgesetze zugänglich zu machen, sind deshalb gescheitert, weil sie weiterhin eine Antragstellung auf Informationsfreigabe vorausgesetzt haben und durch zum Teil nicht nachvollziehbare Gebührenfestsetzungen abgewehrt werden konnten. Das Amtsgeheimnis muss zur Ausnahme werden, die Beweislast muss umgedreht werden. 'Open by default' muss zum Selbstverständnis der Verwaltung gehören, amtliche Informationen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen unter ein deutlich enger gefasstes Amtsgeheimnis fallen. Hierzu zählen natürlich personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten ebenso wie Informationen zu laufenden Vergabefahren. 

    • Und selbst Geheimnisse brauchen ein kurzes Verfallsdatum. Etwa in der Form, daß alle zwei Jahre die nächsthöhere Instanz ein andauerndes Geheimnisinteresse speziell begründen muß.

  • Witek ist dafür
    +29

    Ein guter Anfang wäre z.B. die Freigabe von Gesetzestexten. Diese werden zwar vom BMJ unter www.gesetze-im-internet.de bereitgestellt, doch ist die Verwendung mittels §§ 87a ff. UrhG unnötig eingeschränkt. So dürfen diese nicht automatisiert heruntergeladen, analysiert oder für neuartige Geräte (z.B. Smartphones) verfügbar gemacht werden. Gesetze sollten für jeden Bürger frei nutzbar sein.

    • Sind sie doch bereits? § 5 Abs. 1 UrhG besagt: (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

      Du darfst die Gesetze (in Reinform - nicht irgendeine aufbereitete Version) also nach Belieben frei nutzen, und auch für Smartphones zur Verfügung stellen.

      • Das gilt m.W. nur, solange auf die Veröffentlichung kein Datenbankschutz geltend gemacht wird. Das ist zum Beispiel beim Bundesgesetzblatt der Fall: dieses ist zwar im Grund gemeinfrei, die Veröffentlichung erfolgt aber durch den DuMont-Verlag der ein Urheberrecht auf die Sammlung beansprucht. "Gesetze im Internet" ist da aber glaube ich ein wenig entspannter.

        p.s. unter https://bitbucket.org/pudo/lawscrape habe ich einen Scraper bereitgestellt, der die Gesetze lädt und in ein vernünftig strukturiertes Format bringt.

        • Hier müßte noch konsequenter die Gemeinfreiheit "vererblich" durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass etwas das bereits gemeinfrei war nie wieder Urheberrechtsschutz geniessen kann. Analog zu Open Source, die darf man in der Regel auch nur unter Vererbung der Lizensierungsregel weiterverarbeiten/-verteilen. Der Schutz kann dann maximal noch ein Musterschutz sein, der die Form der Anordnung/Veröffentlichung schützt, aber niemals mehr den Inhalt.

    • Daniel ist dafür
      0

      blabla

  • In diesem Vorschlag fehlt eindeutig das Wort "zeitnah". Was nützt es mir, wenn die Daten nach 10 Jahren veröffentlicht werden?

    • Das sehe ich auch als wichtigen Punkt. Dennoch ist "zeitnah" vielleicht nicht das richtige Wort, da das wiederum sehr schwammig ist. Denn was heißt schon zeitnah? 2 Wochen? 2 Monate? 1 Tag? Ich denke man sollte da etwas konkreter werden. Über konkrete Zahlen kann man sich ja noch unterhalten.

    • Hab einfach mal direkt auf die Sunlight-Prinzipien rausgelinkt - meinste das reicht?

      • Ich muss sagen, ich kannte diese Prinzipien nicht. Habe sie mir eben mal durchgelesen und -- soweit ich das verstanden habe-- klingen die ganz vernünftig. Hab leider nicht jedes Wort verstanden. Wäre schön wenns das auch auf deutsch gäbe. Tendenziell würde ich sagen sind eigene und vor allem deutsche Worte angebrachter als ein Link auf eine englischsprachige Seite.

  • Pantalaimon ist dafür
    +17

    Finde die Ausführung soweit gut, aber ich denke die Daten sollten vor allem auch maschienenlesbar, wie in den UK zur Verfügung gestellt werden. In dortigen Projekten konnten mit öffentlichen Daten neue Zusammenhänge dargestellt werden mittels offenen maschienenlesbaren Datenbanken. Auch die Entwicklung von Apps basierend auf diesen Daten ist möglich und wurde erfolgreich praktiziert. guckst du: http://data.gov.uk

    • Ich finde es auch sehr wichtig, dass die Daten sowohl menschen- als auch maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden. Es kann mir keiner Erzählen, dass er hunderte oder gar tausende Seiten am Tag liest.

      So kann man mit maschinenlesbaren Daten eine Filterung vornehmen. Und damit meine ich nicht, dass die Daten intern von einem Server gefiltert werden. Vielmehr sollte eine API (gut dokumentiert) bereitgestellt werden, sodass man an die vollständigen Informationen herankommt, und anschließend filtern kann.

      • Um den Kostenfaktor erstmal klein zu halten, reicht aber auch ein Dump statt einer API. APIs wird zur Not dann eh schon jemand bauen.

      • Bin auch dafür, das die Daten in Rohform bereitgestellt werden. Eine API limitiert die möglichen Anwendungsfälle.

        Alternativ kann man beides haben - und die Rohdaten bereitzustellen dürfte nicht der große Kostenfaktor sein.

  • Rico ist dafür
    +15

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es im Grundgesetz. Staatliche Organe der Exekutive, Judikative und Legislative üben die Staatsgewalt stellvertrend für das Volk aus. Sie sind im besten Sinne nur Treuhänder des eigentlichen Souveräns, des Volks. Deswegen sind staatliche Organe dem Volk nicht nur zur Rechenschaft verpflichtet, sondern auch zur Weitergabe aller Informationen, die sie in seinem Namen erheben, verwalten und benutzen. Halten staatliche Organe Informationen zurück, verletzen sie ihre Pflichten als Treuhänder und in letzter Konsequenz auch den obigen Grundsatz des Grundgesetzes.

  • Lemy ist dafür
    +12

    Hier nochmal die Übersetztung der englischen Open Data Prinzipien. Hängt leider hinter einem nicht so gut bewertetem Beitrag fest. Bitte einbinden.

    ZITAT: / Volker Wittmann Re: Transparenz fördern durch Open Data

    Hier die Prinzipien 1-8 vom opendata-network.org

    1. Vollständigkeit: Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

    2. Primärquelle: Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

    3. Zeitnah: Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

    4. Zugänglich: Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

    5. Maschinenlesbar: Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

    6. Nicht diskriminierend: Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

    7. Nicht proprietär: Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

    8. Lizenzfrei: Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

    Quelle: Open-Data-Network

    Freie Übersetzung von Punkt 9 + 10

    9, Beständigkeit: Informationen, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sollen dauerhaft verfügbar und mit entsprechender Versions-Verwaltung und Archivierung versehen sein.

    10, Kosten: Die Daten sollten möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um die Zahl derer, die diese Daten nutzen können oder wollen nicht unnötig zu verknappen. (Regierungsdaten werden meist zu staatlichen Zwecken erhoben, egal ob die Nutzer für diese Daten bezahlen oder nicht. Hinzu kommt, dass die Bürger die Erhebung dieser Daten über Steuern bereits mitfinanziert haben und die Nutzung dieser Daten ggf. neue Geschäftsmodelle hervorbringen kann)

  • Slobo ist dafür
    +9

    Sehe ich auch so. Dann passieren wenigstens nicht so Sachen wie neulich im Auswärtigen Amt , wo behauptet wurde, dass bei der Rückmigration von Linux auf Microsoft-Produkte keine Kosten entstünden und auf netzpolitik.org taucht dann ein interner (!) Bericht auf, der genau das Gegenteil belegt.

  • ThYpHoOn ist dafür
    +8

    Bin mir unsicher ob das nicht schon impliziert wurde, habe aber noch den letzten Satz "Personenbezogene Daten sind entsprechend zu anonymisieren" angefügt.

    • Schwieriger Punkt. Ohne Anonymisierung, müsste auch veröffentlicht werden, das ich ein Bewohner-Parkausweis beantragt habe, oder vielleicht sogar ob ich in meinem Perso meine Fingerabdrücke habe speichern lassen. Und schließlich sind ja meine Fingerabdrücke selbst auch von einer Behörde erhobene Daten. Das alles möchte ich eigentlich nicht im Netz sehen.

      Andererseits weiß ich nicht ob es sinnvoll ist jetzt schon mit Einschränkungen um sich zu werfen?

      • Anonymisierung bezieht sich meines Erachtens nach nicht auf die Entscheidung über eine Veröffentlichung, sondern auf die Form der Veröffentlichung. Wenn es Daten zu Bewohner-Parkausweisen und Fingerabdrücken im Personalausweis gibt, sollten die veröffentlicht werden. Damit dabei der Datenschutz gewahrt bleibt, müssen die Daten anonymisiert veröffentlicht werden, d.h. Verknüpfungen zu personenbezogenen (privaten) Daten entfernt und nur die nicht personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

        Es müsste bspw. veröffentlicht werden, wie viele Leute Bewohnerparkausweise beantragt haben, aber nicht, wer diese Leute sind.

        • Ja ich glaube du hast recht.

    • Was ist, wenn diese Daten sich auf gewählte Volksvertreter beziehen und in jenem Kontext relevant sind?

      • Das hängt wohl davon ab, ob diese Daten sich auf die Tätigkeit der Volksvertreter beziehen oder auf sein Privatleben.

        • Das stimmt. Die Tätigkeit als Volksvertreter sollte offenliegen. Andernfalls sollte man von einer Aufstellung als Kandidat Abstand nehmen.

          Wenn ich in einer Firma anfange, kann ich auch nicht erwarten, das ich ohne weitere Kontrolle meine Arbeit tun - oder lassen - kann.

          • Leicht OFF TOPIC, aber trotzdem: Der Schutz der Privatsphäre von Personen des Öffentlichen Lebens liegt ganz gewaltig im Argen (-> Paparazzi). Und die nutzen auch die neuen Medien in den e-Ausgaben der Medien.

            Hier müßte ein wesentlich stärkerer Schutz insbesondere gegenüber der "freien" Presse durchgesetzt werden. Auch die Presse steht nicht "über den Dingen".

            Auch wenn ich es persönlich vielleicht interessant fände "bestimmte" Fotos von unseren Politikern oder anderen "öffentlichen" Persönlichkeiten zu sehen. Es geht mich schlicht und ergreifend nichts an. Auch DIE haben ein recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Und der sogenannte Ehrenkodex der Presse ist da völlig unzureichend. Einem Journalisten, der solche Fotos/Filme macht gehört meiner Meinung nach die Lizenz entzogen. Und einem Verlag, der das veröffentlicht, ebenfalls.

            Solange sich eine Person des öffentlichen Lebens in dem "Raum" (Medium) befindet, das sie zu einer solchen Persönlichkeit gemacht hat, ist alles was gesagt und getan wird veröffentlichbar. Sobald sie diesen "Raum" verläßt, nicht mehr. Gilt für Politiker genauso wie für Rockstars oder alle anderen.

            • Gut, das ist wirklich leicht Off-Topic ;-) Aber du hast Recht. Allerdings verspielen sich manche Politiker das auch wieder, indem sie sich der Presse quasi anbiedern.

  • Kleine Ergänzung zur "Weitergabe unter rechtlichen Bedingungen, die eine beliebige Weiterverwendung gestatten": Besser wäre "freie Weiterverwendung". Für die bereitgestellen Informationen sollten freie Lizenzformen wie Creative Commons Namensnennung-nd (http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/) und für Datenbanken Open Database License (ODbL) oder Public Domain Dedication and Licence (PDDL) gewählt werden.

    • Guter Punkt, würden Sie es ergänzen?

      • Satz ist geändert. Die Nennung konkreter Lizenzformen würde den Einleitungstext wohl überladen.

  • "Zudem sollten die Daten - soweit sinnvoll - in offenen und maschinenlesbaren Formaten bereit gestellt werden. "

    Wann ist es denn nicht sinnvoll Daten in offenen und maschinlesbaren Formaten bereit zu stellen? Ich möchte Vorschlagen "-soweit sinnvoll-" ersatzlos zu streichen. Es eröffnet unnötige Interpretationsspielräume.

  • gibro ist dafür
    +4

    Es wird soviel Potential verschluckt Wissen über unsere Gesellschaft zu erlangen, indem die Daten des Staates nicht nur der staatseigenen Statistikabteilung zugeführt werden, sondern den Bürgern offengelegt werden. Dafür ist für mich die Einbettung der Rohdaten in Bildungsprozesse besonders wichtig um explorativ neue Erkenntnise über die Gesellschaft zu finden, die nicht wie sonst in der Bildung für die Tonne sind, sondern als nützlicher Mehrwert des Bildungsprozesses allen Mitmenschen zugefügt zu werden

  • cirrus ist dafür
    +4

    Es sollte des Weiteren ein zentrales Verzeichnis der zu Verfügung stehenden Daten geben. Schließlich gibt es schon einige APIs und Daten nur sie zu finden ist nicht ganz einfach. Deshalb sollten auch exitsierende Daten zentral katalogisiert werden.

  • Globber ist dafür
    +4

    Hallo,

    die hier bisher aufgezeigten Ansätze unterstütze ich in vollem Umfang. Nur durch ein ausreichendes Maß an Transparenz, kann eine effekivie Kontrolle der parlamentarischen Gremien wie auch der behördlichen Organe durch interessierte und beteiligungswillige Büger außerhalb der bisherigen Parteienlandschaft erfolgen und so eine breitere Basis für eine volksnahe Demoraktie schaffen.

    Diese bedingt, wie schon gesagt, dass alle relevanten Informationen und Entscheidungsgrundlagen (wie z.b. in Auftrag gegebene Studien etc.) zum einen öffentlich verfügbar gemacht werden und zum anderen, dass diese nicht in proprietären Formaten vorliegen dürfen, die mögliche urheberrechtliche oder patentrechtliche Einschränkungen mit sich bringen. Genau für diesen Ansatz eigenen sich die sich die bewährten offenen Formate der Open Souce Bewegung.

    Ausnahmen von der freien Verfügbarkeit von Informationen muss und sollte es für kritische Bereiche/Themen geben, diese müssen jedoch rechtlich eng gefasst und präzise definert werden. Ebenso unterstütze ich in dem Zusammenhang eine Beweispflicht-Umkehr. Das bedeutet, dass bei berechtigten Zweifeln ein Gericht darüber zu entscheiden hat, ob eine Zurückhaltung der Informationen durch den Gesetzgeber oder Behörden gerechtfertigt ist oder das allgemeine Interesse überwiegt. Hierbei ist dann jedoch der Staat in der Pflicht, seine Geheimhaltungs-Interessen fundiert rechtfertigen zu müssen. Je klarer dabei die Regeln definiert werden, umso weniger Klage-Verfahren und -Möglichkeiten werden notwendig werden. Sprich wenn ein entsprechend guter gesellschaftlicher Konsens zwischen Informationsoffenheit und sicherheitspolitischer Geheimhaltung gefunden wird, kann das unserer Demokratie und einer "Versöhnung" zwischen Bürgermeinung und politischem Handeln nur nützlich sein.

    Grundsätzlich muss sich hierzu jedoch ein fundamentaler Wandel vollziehen, in dem der Staat auf seine Bürger zugeht und alle unsere staatlichen Organe und Behörden sich nicht als eigene Macht-Kaste verstehen, sondern sich in Vertreter des Volkes verwandeln, die im Auftrag und Interesse aller handeln (Servicegedanke).

    Im Grunde wird durch den Open Data und Open Source Gedanken vorhandene egalitäre Macht wieder mit der Allgmeinheit geteilt (zurückgegeben), weshalb dies bislang natürlich überhaupt nicht im Interesse unserer Volksvertreter war.

    Sollte dies gelingen, wäre es nach meiner Einschätzung der größte Fortschritt der Demokratie seit Schaffung unseres Grundgesetzes.

  • egovzweinull ist dafür
    +3

    Die Forderung nach einer offenen und freien Bereitstellung von Verwaltungsinformationen sollte auch im Kontext der existierenden Regelungen zu Informationsfreiheit und -zugang gesehen werden. Dort ist teils schon eine Verpflichtung zur aktiven anfrageunabhängigen Veröffentlichung bestimmter Gruppen von Verwaltungsdaten vorgesehen.

  • Open Data und Verträge

    Was ist mit Verträgen? Ich würde die zu Dokumenten zählen, bin mir aber nicht sicher, ob das alle so sehen.

    Ich plädiere daher Verträge explizit mit aufzunehmen.

  • Personenbezogene, private Daten sind entsprechend zu anonymisieren.

    Es ist gar nicht so einfach, personenbezogene oder gar private (sic !) Daten zu anonymisieren. Bei genügend großer Datenmenge lassen sich auch aus pseudonymisierten Datenbeständen Verbindungen finden, die Einzelpersonen eindeutig identifizierbar machen.

    Ein guter Start wäre also, erstmal auf personenbezogene Daten so weit es geht ganz zu verzichten. Dann bliebe immer noch ein guter Batzen an Daten übrig.

  • Tobi ist dafür
    +2

    Militär und Diplomatie sollten immer ein Stück weit davon ausgenommen sein. Sonst ist Deutschland im Verteidigungsfall leicht angreifbar. Möglicherweise gibt es weitere strategisch relevante Felder, in denen Transparenz nicht hilfreich wäre.

    Die Finanzen bezüglich Militär und Diplomatie sollten natürlich offen liegen, weil das sonst ein Schlupfloch wäre, durch das die Regierung mehr Geld ausgeben kann als sinnvoll.

    Der Verteidigungsfall mag heute nicht naheliegend sein, ist aber allgemein denkbar.

    • bkt
      0

      Das trifft auch für Daten aus der Wirtschaft zu, die z.B. Wettbewerbsrelevant sind. Manche sind Betriebsgeheimnisse und werden der Öffentlichen Verwaltung nur auf Grund einens Gesetzes vertraulich zur Kenntnis gegeben.

      Die kann, ja darf man unter keinen Umständen veröffenlichen. Es sei denn, das entsprechende Gesetz sieht eine solche Veröffentlichung ohnehin vor (z.B. Veröffentlichung von Jahresabschlüssen von Aktiengesellschaften o.ä.)

      • Mir kommen da gerade die TollCollect-Verträge und die Vergaben von Autobahnrenovierungen an dubiose private Konsortien in den Sinn. Verträge zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen dürfen auf keinen Fall durch vorgeschobene "Betriebsgeheimnisse" einem öffentlichen Zugriff entzogen werden können.

        Ein derartiger Schutz von Betriebsgeheimnissen darf sich also nur auf solche Bereiche erstrecken, in denen keine unmittelbare wirtschaftliche Verbindung zwischen Staat und Unternehmen besteht.

  • WSanderB ist dafür
    +1

    Open Data: nicht nur vom Staat einfordern!

    Transparenz staatlichen Handelns ist ohne jeden Zweifel eine Notwendigkeit. Aber das reicht nicht mehr! GENAUSO müssen wir Transparenz fordern von globalen Konzernen, wenn diese eine marktbeherrschende oder systemrelevante Position erreicht haben. Aktuelles Beispiel, was ohne diese Transparenz geschieht, sind die ZockerOrgien der allmachtssüchtigen FinanzYuppies im Bankgewerbe. Genauso müssen globale Online-Konzerne mit marktbeherrschender Stellung Mindestanforderungen an Transparenz erfüllen. Diese Regeln müssen in einer Demokratie von der Politik gesetzt werden.

    Diese Regeln im Detail im Detail zu formulieren, ist in keinem Falle einfach. Aber wir müssen anfangen, darüber zu diskutieren!!

  • sebgiessmann ist dafür
    +1

    Informationsfreiheit 2.0 und Open Data

    Hallo!

    Bis zum 29. Mai 2011 könnt Ihr auf http://www.gruenes-blog.de/buergerbeteiligung diskutieren, bewerten und Verbesserungsvorschläge machen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen freut sich auf Kommentare, Vorschläge und Anmerkungen! Wir werden diese weiter produktiv machen und die "Weisheit der Vielen" in unsere Position einbeziehen. In einem öffentlichen Fachgespräch im Juni 2011 werden wir das daraus entstehende Positionspapier vorstellen.

    Gleichzeitig möchten wir Euch herzlich bitten, in Euren Blogs, auf Euren Homepages und Mailinglisten und über die sozialen Netzwerke für die Bürgerbeteiligung zur Informationsfreiheit 2.0 zu werben.

    Die Kurz-URL lautet: https://bit.ly/ifg20 Das Hashtag auf Twitter: #ifg20

    Dankeschön und auf eine spannende Diskussion an anderer Stelle!

  • FAausK ist dafür
    +1

    Ich kenne zwar nicht die 10 Prinzipien der Sunlight Foundation (Wer ist das?) aber dem Sinn nach ist dieses Thema bzw. der Themenkomplex "Tranparenz staatlichen Handelns" offenbar vielen wichtig.

  • wi00194@web.de ist dafür
    +1

    Die Öffnung von Staat und Verwaltung kann durch frei zugänglich Daten verbessert werden. http://www.zeppelin-university.de/deutsch/lehrstuehle/ticc/TICC-101203-OpenGovernmentData-V1.pdf

  • StefanNT ist dafür
    +1

    Bin dafür.

    Und in Bezug auf die verwendeten Datenformate (offen/proprietär) stellt sich letztlich die Frage:

    Will der Staat die Standards mit beeinflussen/vorgeben an denen sich dann alle Marktteilnehmer orientieren oder sollen bestimmte Marktteilnehmer ihre Formate kraft Marktposition als Standard durchsetzen, an der sich dann die Staat und der Rest der Marktteilnehmer halten muss.

    Also: Wer regiert wen?

    • Der Staat sollte beeinflussen bzw. vorgeben. Sonst gewinnt wie so oft am Markt nicht das beste, sonder das von stärksten Marktteilnehmer eingebrachte Modell

  • oxiego ist dafür
    +1

    Insbesondere Planungsarbeiten an Großprojekten würden hierfür sicherlich profitieren, da die Bürger dann bereits frühzeitig eingebunden werden könnten. Da die Daten in offenen Formaten vorliegen, wäre damit auch eine Weitergabe zu Informationszwecken möglich (auch Gutachten etc.)

  • habnixsagnix ist dafür
    +1

    Diesem Vorschlag kann ich vorbehaltlos zustimmen.

    Es widerstrebt mir in dem Vorschlagstext direkt zu editieren. Als Anregung für den Verfasser gedacht:

    Lieber Herr Lindenberg,

    der Link zu der Sunlight-Foundation sollte evtl. deutlicher hervorgehoben werden.

    mfg hs

  • gekco ist dafür
    +1

    Das Wissen der Welt wird immer mehr ins Internet transferiert. Niemand darf ausgeschlossen werden.

  • Pirad ist dafür
    +1

    Die Veröffentlichung dieser Daten sollte an einer zentralen Stelle geschehen. Daten die sich dafür eignen sollten maschinenlesbar, also so, dass andere die Daten automatisch auslesen können, bereit gestellt werden.

  • mikelischke ist dafür
    +1

    Dieser Vorschlag hat eine hohe Korrelation zum Vorschlag "Politischer Bugtracker". Beide Ideen könnten durchaus in eine Installation münden.

  • eine Kleinigkeit: "Transparenz staatlichen Handelns" ist sicher notwendig aber keine Maßnahme. Habe mir erlaubt, dass im Vorschlag zu ändern...

  • WSanderB ist dafür
    0

    Auf jeden Fall sollte Transparenz durch OpenData gefördert werden. Ich gehe aber über diesen Vorschlag, wie er hier formuliert ist, noch hinaus: die Forderung nach OpenData sollte in einer noch zu diskutierenden modifizierten Form auch für globale Konzerne gelten! Denn diese sind in ihrer Machtkonzentration den Regierungen ähnlich, oder schwachen Regierungen sogar überlegen. Dazu kommt der Einfluß, den solche Konzerne durch Lobbying auf Regierungen ausüben. Dies alles muss wesentlich transparenter gemacht werden und dazu ist OpenData ein wichtiges Instrument.

    In der Projektgruppe "Demokratie und Staat" habe ich einen Vorschlag in ähnlicher Richtung formuliert: "Maßnahmen gegen die Vereinnahmung des Internet durch globale Online-Konzerne". Weder Regierungen noch Konzerne dürfen das Internet vereinnahmen!

  • erebino ist dafür
    0

    Pro.

  • Grundsätzlich: Volle Zustimmung. Allerdings bin ich mit dem Term "Dokument" nicht wirklich zufrieden. Da verstehe ich eher sowas wie Verträge drunter und das paßt nicht wirklich zum Thema. Sorry, falls ich jetzt etwas zu technisch werde aber: Ich kann Daten zwar in einer dokumentenorientierten Datenbank (MongoDB, CouchDB, ...) ablegen, aber das ist dann nicht unbedingt ein "Dokument" im Sinne des Durchschnittsbürgers. Das würde ich also streichen.

    Bei der Gelegenheit würde ich auch gerne auf http://opendata-network.org/2009/11/open-government-data-principles/ hinweisen.

    • Du kannst gerne meinen Vorschlag bearbeiten um ihn zu präzisieren, insgesamt finde ich aber dass Dokumente (wie Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen) durchaus unter Open Data fallen sollten - wenn auch nur um die ganze Debatte für "Open Government Content" nicht noch einmal führen zu müssen.

      Wie das mit Dokumenten aussehen kann, dafür ist m.E. http://www.legislation.gov.uk/ ein ganz schönes Beispiel!

      • Wie gesagt: Grundsätzlich stimme ich zu. Wahrscheinlich unterscheiden wir uns in der Terminologie stärker als in unseren Ideen. Für mich sind "Dokumente (wie Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen)" halt keine Daten.

        Unter Daten fällt für mich z.B. so was wie Geo-Daten von Autobahnen. Wenn die mit Steuergeldern erhoben werden werden, sollten die frei (free as in freedom, not as in free beer) zugänglich sein. (Obwohl: Autobahn geht gar nicht.)

        Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen etc müssen afaik eh veröffentlicht werden, um rechtskräftig zu werden. Daß es dafür ein zentrales Portal geben sollte (so verstehe ich http://www.legislation.gov.uk/ zumindest, hab allerdings nur kurz drüber gesehen) ist definitiv wünschenswert... aber unabhängig vom Begriff "Open Data", wie ich ihn verstehe.

        Vielleicht sollten wir uns erst mal über den Begriff "Daten" einig werden... Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen etc. gehören imho nicht dazu.

        Ach ja: Deinen Vorschlag zu bearbeiten will ich gar nicht. Das führt imho eh nur zu edit wars, das muß doch nicht sein.

        • Ich denke auch, das zunächst der Begriff “Daten“ sehr genau eingegrenzt werden muss, ehe die Diskussion losgehen kann.

          Dass die Vorschläge bearbeitet und somit weiterentwickelt werden ist doch der Zweck dieses Tools, oder?

    • Also ich sehe die Problematik nicht. Schließlich beinhaltet die Formulierung ja schon Dokumente und Daten.

      Und wie schon in meinem vorigen Kommentar geschrieben, finde ich, dass Verträge auch dazugehören sollten. Vielleicht sollte man das aber getrennt diskutieren, wenn es kontrovers ist?

      • Ich sehe einen konzeptionellen Unterschied zwischen Daten und Dokumenten und denke, daß das tatsächlich getrennt diskutiert werden sollte. Wie gesagt: Grundsätzlich stimme ich zu.

        • Z.B. wären Längen- und Breitenkoordinaten "Daten", aber auch ein geschriebenes Gesetz sind Daten, vielleicht salopp gesagt man kann es als Folge von ASCII Zeichen sehen. Ich würde argumentieren, dass alle Daten, die im Staatsbetrieb anfallen eben durch eine dokumentierte API, die auf offene Standards setzt, abrufbar sind. Weiterhin muss aber auch eine Verknüpfung der einzelnen Datensätze möglich sein.

          Ich würde das vielleicht aus der mathematische Seite (http://de.wikipedia.org/wiki/Teilmenge) sehen und auch eben dorthin Verknüpfungen strukturieren. Vielleicht in dieser Form: "Daten sind Teilmengen eines Dokumentes oder können selbst Dokumente sein. Daten sind einzelne Element, die einzeln existieren können oder können in Beziehung zu anderen Daten stehen." (Somit hätte man auch gleich eine Möglichkeit die Dokumente zu strukturieren und für die Bürger aufzubereiten, da man z.B. einen Text nicht immer ohne die entsprechenden Fachkenntnisse einordnen kann. Erzeugt man Beziehungen zwischen den Daten, kann man Rückschlüsse auf deren Zusammenhang ziehen)

          Weiterhin halte ich es auch noch wichtig, dass man sich über die Geheimhaltungsstufen Gedanken macht (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsstufe ), denn wenn man alle Daten zugänglich macht, dann wäre hier der Missbrauch in dem Sinne vorhanden, dass eben, wenn Daten verheimlicht werden sollen, eben eine Geheimhaltungsstufe bekommen. D.h. hier muss eine klare, juristisch auch definierte Struktur geschaffen werden, wann ein Dokument geheim ist und wann nicht und diese muss publiziert sein, d.h. validierbar.

          Weiterhin ist hier auch die Lizenz zu bedenken. Ich denke eine cc Lizenz wäre der richtige Weg.

          Gleichzeitig müsst man sich aber auch noch Gedanken über Validierbarkeit, sprich wer hat wann die Daten erzeugt / geändert, d.h. die Datensätze müssten ggf. mit einer Signatur versehen werden, die auch unabhängig vom technischen System überprüfbar ist (d.h. offener Standard)

          • OK, so gesehen hast du iwie Recht.

            Allerdings: Bei Dokumenten sehe ich den Fokus eher auf Transparenz, bei Daten eher auf "ich hab dafür bezahlt (Steuern) also will ich damit auch machen, was ich will". Ich bin mir nicht sicher, ob man das unter einen Hut bringen kann.

            Beispiel: Ich hätte gerne, daß alle Geo-Daten zu Autobahnen (hat der Bund bestimmt) frei (free as in freedom, not as in free beer) verfügbar sind. Bei Dokumenten wie z.B. Verträgen muß das nicht unbedingt sein.

            • Ich denke, dass hier unterschiedliche Sichtweisen aufeinander treffen. Naturwissenschaftlich vs. juristisch. Man müsste vielleicht dann hier definieren was Dokumente und was Daten sind. Im Sinne der Gesetzgebung müsste das dann auch mal klar definiert werden, weil dann alle Gesetze bzw. die Rechtssprechung auch darauf beziehen kann.

              Ich bin auch der Meinung, dass eben ich nenn' jetzt mal Daten sofern sie mit Steuergeldern erstellt wurden, eben frei zugänglich sein sollen. Bei Verträgen muss man hier dann eben eine entsprechende Struktur ausarbeiten, wobei ich denke, generell sollten sie frei zugänglich sein, wenn eben nicht begründet werden kann, warum sie es nicht sein sollen. Für diese Begründung müssen aber klar definierte Regeln existieren und auch muss bekannt sein, welche Personenkreise welche Zugriffsberechtigungen besitzen

              • "...generell sollten sie frei zugänglich sein, wenn eben nicht begründet werden kann, warum sie es nicht sein sollen." kann doch für alle Daten gelten. Eine Unterscheidung verschiedener Datentypen erübrigt sich, wenn dieser Grundsatz auf alles Anwendung findet, was mit öffentlichen Mitteln finanziert und erstellt wird.

  • Laevus Dexter ist dagegen
    -1

    Solange der Verfasser sich nicht in der Lage sieht, die übrigen fehlenden 8 Prinzipien und in deutscher Sprache einzufügen, kann ich das leider nicht unterstützen. Transparenz beginnt beim Vorschlag.

    • Hier die Prinzipien 1-8 vom opendata-network.org

      1. Vollständigkeit: Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

      2. Primärquelle: Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.

      3. Zeitnah: Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

      4. Zugänglich: Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.

      5. Maschinenlesbar: Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

      6. Nicht diskriminierend: Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

      7. Nicht proprietär: Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

      8. Lizenzfrei: Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

      Quelle: Open-Data-Network

      Freie Übersetzung von Punkt 9 + 10

      9, Beständigkeit: Informationen, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sollen dauerhaft verfügbar und mit entsprechender Versions-Verwaltung und Archivierung versehen sein.

      10, Kosten: Die Daten sollten möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um die Zahl derer, die diese Daten nutzen können oder wollen nicht unnötig zu verknappen. (Regierungsdaten werden meist zu staatlichen Zwecken erhoben, egal ob die Nutzer für diese Daten bezahlen oder nicht. Hinzu kommt, dass die Bürger die Erhebung dieser Daten über Steuern bereits mitfinanziert haben und die Nutzung dieser Daten ggf. neue Geschäftsmodelle hervorbringen kann)

  • Ich frage mich, wie man anonym überhaupt das Recht für sich beanspruchen kann, irgendetwas zu fordern?

  • ushiwakamaru ist dafür
    -1

    Ich bin ebenfalls für eine Offenlegung aller Dokumente und Daten, möchte mich aber gegen eine Anonymisierung "personenbezogener, privater Daten" aussprechen, da ich darin großes Mißbrauchspotential zu erkennen glaube und denke, dass die Anonymisierung als Vorwand zum großzügigen Schwärzen von inhaltlich wichtigen Stellen in Dokumenten genutzt werden könnte.

    • Es gibt aber vermutlich auch Datenbestände über die Angestellten der Behörden. Diese und ähnliche Dokumente unanonymisiert zu veröffentlichen ruft mit ziemlicher Sicherheit den Bundesdatenschutzbeauftragten auf den Plan.

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