Ein guter Anfang wäre z.B. die Freigabe von Gesetzestexten. Diese werden zwar vom BMJ unter www.gesetze-im-internet.de bereitgestellt, doch ist die Verwendung mittels §§ 87a ff. UrhG unnötig eingeschränkt. So dürfen diese nicht automatisiert heruntergeladen, analysiert oder für neuartige Geräte (z.B. Smartphones) verfügbar gemacht werden. Gesetze sollten für jeden Bürger frei nutzbar sein.
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Ein guter Anfang wäre z.B. die Freigabe von Gesetzestexten. Diese werden zwar vom BMJ unter www.gesetze-im-internet.de bereitgestellt, doch ist die Verwendung mittels §§ 87a ff. UrhG unnötig eingeschränkt. So dürfen diese nicht automatisiert heruntergeladen, analysiert oder für neuartige Geräte (z.B. Smartphones) verfügbar gemacht werden.