Das trifft auch für Daten aus der Wirtschaft zu, die z.B. Wettbewerbsrelevant sind.
Manche sind Betriebsgeheimnisse und werden der Öffentlichen Verwaltung nur auf Grund grund einens Gesetzes vertraulich zur Kenntnis gegeben.
Die kann, ja darf man unter keinen Umständen veröffenlichen. Es sei denn, das entsprechende Gesetz sieht eine solche Veröffentlichung ohnehin vor (z.B. Veröffentlichung von Jahresabschlüssen von Aktiengesellschaften o.ä.)