Papier: 03 Exekutive

Version: "Leistungsvergleiche Leistungskennziffern und FeedbackMechanismen"

1 Während Leistungsvergleiche auf der Basis von Kennzahlen im
2 Bereich der Wirtschaft bereits seit vielen Jahren wichtige
3 Instrumente darstellen, um Verbesserungspotenziale zu
4 erkennen und einen konstruktiven Wettbewerb um optimale
5 Wirkung von Produkten und Dienstleistungen zu befördern,
6 werden diese Instrumente im Bereich der öffentlichen
7 Verwaltung bislang kaum genutzt. Auch nach Aufnahme des
8 Artikels 91d im Grundgesetz ("Bund und Länder können zur
9 Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer
10 Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die
11 Ergebnisse veröffentlichen.") sind bislang keinerlei
12 Aktivitäten in dieser Richtung feststellbar. Dies verhindert
13 oder erschwert zumindest Erkenntnisse, warum eine Verwaltung
14 als bürgernäher als eine andere wahrgenommen wird oder warum
15 Genehmigungsverfahren in einer Kommune effizienter ablaufen
16 als in einer anderen. Lernen voneinander und das Übertragen
17 von Erfolgsmodellen ist so kaum möglich. Ziel muss es sein,
18 eine Kultur des konstruktiven, öffentlichen
19 Leistungsvergleichs auch in der Verwaltung zu etablieren, um
20 diesem Mangel zu begegnen und die Lern- und
21 Innovationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung deutlich zu
22 steigern. Zu diesem Zweck ist die Schaffung einfacher, für
23 die breite Öffentlichkeit verständlicher und
24 nachvollziehbarer Kennzahlen und Benchmarks erforderlich
25 (Bsp: Durchschnittliche Dauer von Gewerbeanmeldungen,
26 Zufriedenheits-Note für Online-Dienstleistungen,
27 Nutzungsrate von Online-Dienstleistungen, Durchschnittliche
28 Dauer bis zur Baugenehmigung eines Einfamilienhauses, Anzahl
29 der Baugenehmigungen pro Zeiteinheit...).
30 Leistungskennziffern der Verwaltung sollen als Open Data
31 verpflichtend zur Verfügung gestellt werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Das InternetWährend Leistungsvergleiche auf der Basis von
2 Kennzahlen im Bereich der Wirtschaft bereits seit vielen
3 Jahren wichtige Instrumente darstellen, um
4 Verbesserungspotenziale zu erkennen und einen konstruktiven
5 Wettbewerb um optimale Wirkung von Produkten und
6 Dienstleistungen zu befördern, werden diese Instrumente im
7 Bereich der öffentlichen Verwaltung bislang kaum genutzt.
8 Auch nach Aufnahme des Artikels 91d im Grundgesetz ("Bund
9 und Länder können zur Feststellung und Förderung der
10 Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien
11 durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.") sind
12 bislang keinerlei Aktivitäten in dieser Richtung
13 feststellbar. Dies verhindert oder erschwert zumindest
14 Erkenntnisse, warum eine Verwaltung als bürgernäher als
15 eine andere wahrgenommen wird oder warum
16 Genehmigungsverfahren in einer Kommune effizienter ablaufen
17 als in einer anderen. Lernen voneinander und das Übertragen
18 von Erfolgsmodellen ist im Alltag der Menschen angekommen
19 und bestimmt damit das Kommunika-tionsverhalten undso kaum
20 möglich. Ziel muss es sein, eine Kultur des konstruktiven,
21 öffentlichen Leistungsvergleichs auch in der Verwaltung zu
22 etablieren, um diesem Mangel zu begegnen und die
23 Service-Erwartung der Menschen anLern- und
24 Innovationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung deutlich
25 zu steigern. Zu diesem Zweck ist die Online-Angebote der
26 ÖffentlichenSchaffung einfacher, für die breite
27 Öffentlichkeit verständlicher und nachvollziehbarer
28 Kennzahlen und Benchmarks erforderlich (Bsp:
29 Durchschnittliche Dauer von Gewerbeanmeldungen,
30 Zufriedenheits-Note für Online-Dienstleistungen,
31 Nutzungsrate von Online-Dienstleistungen, Durchschnittliche
32 Dauer bis zur Baugenehmigung eines Einfamilienhauses,
33 Anzahl der Baugenehmigungen pro Zeiteinheit...).
34 Leistungskennziffern der Verwaltung sowie die Möglichkeiten
35 der Partizipation und Kommunikation mit ihr. In Zeiten von
36 schwierigen Haushaltslagen bei Bund, Ländern und Kommunen
37 erlangt auch die nachvollziehbare und transparente
38 Verwendung von Steuergeldern immer mehr an Bedeutung. Auch
39 klassische Feedback-Mechanismen, die bisher aus der
40 Privatwirtschaft be-kannt sind, könnensollen als
41 Bewertungsmöglichkeiten für öffentliche Angebote
42 eingesetztOpen Data verpflichtend zur Verfügung gestellt
43 werden.
44
45 Die folgenden Kapitel sollen eine Bestandsaufnahme für die
46 vorgenannten Fragestellungen sein. Sie widmen sich zunächst
47 dem Open Government als übergeordnetem Begriff für die
48 weitere Öffnung von Regierung und Verwaltung (3.1).
49 Anschließend wird ein Überblick über den Bereich des
50 E-Government gegeben (3.2). In den Kapiteln
51 Informationsfreiheit (3.3) und Open Data (3.4) wird sowohl
52 näher auf aktuelle Initiativen und Projekte eingegangen als
53 auch auf die grundsätzlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen
54 und Bürger Auskunftsansprüche ge-gen öffentliche Stellen
55 geltend zu machen. Die weiteren Kapitel zu E-Administration
56 (3.5) und E-Partizipation (3.6) vervollständigen das
57 Kapitel mit zusätzlichen Beispielen und einem Ausblick in
58 die Zukunft. Abgeschlossen wird es mit einer
59 Bestandsaufnahme zum Thema Barrierefreiheit (3.7).
60

Vorschlag

Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Die Verwaltungsausbildung auf allen Ebenen umfasst bislang keine oder kaum aktive Hilfestellungen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen einen souveränen und sicheren Umgang mit neuen Medien und sozialen Netzwerken im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Während sich die Gesellschaft in Richtung hoch dynamischer Netzwerke entwickelt, orientieren sich die Verwaltungsstrukturen und -abläufe weiterhin an mehr als zweihundertjährigen Grundsätzen und Traditionen. Den Verwaltungsmitarbeitern und der Verwaltung insgesamt muss die Chance gegeben werden, die Potenziale der Netzwerkgesellschaft aktiv zu nutzen und selber Teil dieser Netzwerke zu werden. Die Verwaltungsausbildung soll daher in Zukunft - mit Spezialisierung auf die unterschiedlichen Verwaltungslaufbahnen - Module für Transparenz (Benchmarks, Score Cards, Leistungskennziffern, Offene Daten, Informationsfreiheitsgesetz IFG, Informationsweiterverwendungsgesetz IWG), Partizipation (hier ist nicht die Beteiligung im politischen Sinne gemeint, sondern insbesondere die Beteiligung im Rahmen exekutiver Verfahren), und Kollaboration umfassen. Hierzu gehören auch Trainings zu Medienkompetenz (im modernen Sinne), aktivem Innovations-Monitoring, Community Management u.v.a.

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