Papier: 03.07 „Barrierefreiheit“ in der digitalen Gesellschaft

Originalversion

1 Das Internet eröffnet Teilhabechancen und prägt unsere
2 Lebensqualität in immer größerem Maße. Deshalb ist es so
3 wichtig, allen Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die
4 digitale Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet zum
5 einen, dass Nichtnutzer noch gezielter mit interessanten und
6 attraktiven Angeboten angesprochen und an das Internet
7 herangeführt werden müssen. Immerhin 18 Millionen Menschen
8 in Deutschland nutzen das Internet bisher noch nicht. [FN:
9 Siehe Kapitel PG DuS 1.2.] Zum anderen bedeutet es aber
10 auch, dass die Web-Angebote barrierefrei zugänglich und
11 nutzerfreundlich gestaltet sein müssen.
12
13 Gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt
14 oder die in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B.
15 sehbehinderte, blinde, hör- und lernbehinderte Menschen),
16 können Internetangebote einen großen Nutzen haben, da sie
17 den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, und die
18 Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst ermöglichen
19 und damit auch zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. In der
20 Praxis wird diese Zielgruppe aber häufig nicht ausreichend
21 berücksichtigt. So können blinde Menschen z.B. eine
22 grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von
23 Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert
24 ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben
25 Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl
26 und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven
27 Einschränkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von
28 komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft überfordert. Für
29 die öffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits
30 Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der
31 öffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zugänglich und
32 anwenderfreundlich ausgestaltet sein müssen. Ihre Umsetzung
33 ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend.
34 Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dies zu ändern.
35 Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
36 konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und
37 verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit.
38 Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag
39 öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte
40 Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum
41 Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche
42 Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV
43 sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten
44 sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch
45 behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben.
46 In den Ländern existieren vergleichbare gesetzliche
47 Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. [FN:
48 http://www.bitvtest.de]
49
50 Das Zugänglichkeit und Barrierefreiheit notwendige
51 Voraussetzungen für die Realisierung umfassender Teilhabe
52 sind, spiegelt sich auch in der
53 UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009
54 ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur
55 Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
56 (z.B. bei Gebäuden, Straßen, Transportmitteln,
57 Einrichtungen, Schulen, Arbeitsstätten), sondern sie
58 verlangt für Menschen mit Behinderungen explizit einen
59 gleichberechtigten Zugang zu Informations- und
60 Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der
61 Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen
62 Nationalen Aktionsplan bestückt, mit einem umfassenden
63 Maßnahmenpaket verabschiedet, der in den nächsten Jahren
64 umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen betreffen
65 die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government.
66 So fördert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines
67 Webguides für die Verwaltung, der die praktische Umsetzung
68 der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll
69 Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote
70 für Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen
71 formulieren, was zukünftig besser gemacht werden kann.
72 Darüber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema
73 Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein
74 für die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den
75 verschiedenen Bereichen zu stärken.
76
77 Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden
78 als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den
79 Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden und in
80 Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einfließen.
81 Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat
82 schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits
83 heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen
84 Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen
85 einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht
86 immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation
87 zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im
88 Grunde einem Bürger nur schwer zuzumuten ist, genauso wie
89 die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind.
90
91 Unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung, das
92 deutsche E-Government bis 2015 auf einen europäischen
93 Spitzenplatz zu führen [FN: Nationale E-Government
94 Strategie] und dem Bekenntnis, Internettechnologien
95 verstärkt zur Beteiligung der Bevölkerung an politischen
96 Entscheidungsfindungen zu nutzen [FN: IKT-Strategie der
97 Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“], ist mit einer
98 weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen.
99 Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik auch als
100 imagefördernd im Sinne von „Bürgernähe“ angesehen werden und
101 daher auch Mittel der Wahl sind.
102
103 Eine solche Entwicklung, die zu begrüßen ist, weil sie
104 zusätzliche Zugangswege für eine breitere Bürgerbeteiligung
105 schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen
106 ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und
107 inhaltlichen Voraussetzungen an die Zugänglichkeit von
108 Online-Angeboten nicht erfüllt werden. Damit wird
109 Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und
110 einem Maßstab für die Qualität solcher Angebote. Ein „gutes“
111 Online-Angebote muss daher von der Konzeption über die
112 Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das
113 Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in
114 jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch,
115 dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein
116 Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein
117 Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit und die
118 Möglichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Das Internet eröffnet Teilhabechancen und prägt unsere
2 Lebensqualität in immer größerem Maße. Deshalb ist es so
3 wichtig, allen Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die
4 digitale Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet zum
5 einen, dass Nichtnutzer noch gezielter mit interessanten und
6 attraktiven Angeboten angesprochen und an das Internet
7 herangeführt werden müssen. Immerhin 18 Millionen Menschen
8 in Deutschland nutzen das Internet bisher noch nicht. [FN:
9 Siehe Kapitel PG DuS 1.2.] Zum anderen bedeutet es aber
10 auch, dass die Web-Angebote barrierefrei zugänglich und
11 nutzerfreundlich gestaltet sein müssen.
12
13 Gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt
14 oder die in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B.
15 sehbehinderte, blinde, hör- und lernbehinderte Menschen),
16 können Internetangebote einen großen Nutzen haben, da sie
17 den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, und die
18 Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst ermöglichen
19 und damit auch zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. In der
20 Praxis wird diese Zielgruppe aber häufig nicht ausreichend
21 berücksichtigt. So können blinde Menschen z.B. eine
22 grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von
23 Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert
24 ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben
25 Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl
26 und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven
27 Einschränkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von
28 komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft überfordert. Für
29 die öffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits
30 Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der
31 öffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zugänglich und
32 anwenderfreundlich ausgestaltet sein müssen. Ihre Umsetzung
33 ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend.
34 Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dies zu ändern.
35 Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
36 konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und
37 verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit.
38 Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag
39 öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte
40 Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum
41 Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche
42 Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV
43 sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten
44 sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch
45 behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben.
46 In den Ländern existieren vergleichbare gesetzliche
47 Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. [FN:
48 http://www.bitvtest.de]
49
50 Das Zugänglichkeit und Barrierefreiheit notwendige
51 Voraussetzungen für die Realisierung umfassender Teilhabe
52 sind, spiegelt sich auch in der
53 UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009
54 ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur
55 Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
56 (z.B. bei Gebäuden, Straßen, Transportmitteln,
57 Einrichtungen, Schulen, Arbeitsstätten), sondern sie
58 verlangt für Menschen mit Behinderungen explizit einen
59 gleichberechtigten Zugang zu Informations- und
60 Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der
61 Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen
62 Nationalen Aktionsplan bestückt, mit einem umfassenden
63 Maßnahmenpaket verabschiedet, der in den nächsten Jahren
64 umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen betreffen
65 die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government.
66 So fördert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines
67 Webguides für die Verwaltung, der die praktische Umsetzung
68 der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll
69 Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote
70 für Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen
71 formulieren, was zukünftig besser gemacht werden kann.
72 Darüber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema
73 Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein
74 für die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den
75 verschiedenen Bereichen zu stärken.
76
77 Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden
78 als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den
79 Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden und in
80 Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einfließen.
81 Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat
82 schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits
83 heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen
84 Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen
85 einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht
86 immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation
87 zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im
88 Grunde einem Bürger nur schwer zuzumuten ist, genauso wie
89 die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind.
90
91 Unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung, das
92 deutsche E-Government bis 2015 auf einen europäischen
93 Spitzenplatz zu führen [FN: Nationale E-Government
94 Strategie] und dem Bekenntnis, Internettechnologien
95 verstärkt zur Beteiligung der Bevölkerung an politischen
96 Entscheidungsfindungen zu nutzen [FN: IKT-Strategie der
97 Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“], ist mit einer
98 weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen.
99 Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik auch als
100 imagefördernd im Sinne von „Bürgernähe“ angesehen werden und
101 daher auch Mittel der Wahl sind.
102
103 Eine solche Entwicklung, die zu begrüßen ist, weil sie
104 zusätzliche Zugangswege für eine breitere Bürgerbeteiligung
105 schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen
106 ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und
107 inhaltlichen Voraussetzungen an die Zugänglichkeit von
108 Online-Angeboten nicht erfüllt werden. Damit wird
109 Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und
110 einem Maßstab für die Qualität solcher Angebote. Ein „gutes“
111 Online-Angebote muss daher von der Konzeption über die
112 Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das
113 Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in
114 jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch,
115 dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein
116 Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein
117 Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit und die
118 Möglichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss.

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