Papier: 03.07 „Barrierefreiheit“ in der digitalen Gesellschaft
Originalversion
| 1 | Das Internet eröffnet Teilhabechancen und prägt unsere |
| 2 | Lebensqualität in immer größerem Maße. Deshalb ist es so |
| 3 | wichtig, allen Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die |
| 4 | digitale Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet zum |
| 5 | einen, dass Nichtnutzer noch gezielter mit interessanten und |
| 6 | attraktiven Angeboten angesprochen und an das Internet |
| 7 | herangeführt werden müssen. Immerhin 18 Millionen Menschen |
| 8 | in Deutschland nutzen das Internet bisher noch nicht. [FN: |
| 9 | Siehe Kapitel PG DuS 1.2.] Zum anderen bedeutet es aber |
| 10 | auch, dass die Web-Angebote barrierefrei zugänglich und |
| 11 | nutzerfreundlich gestaltet sein müssen. |
| 12 | |
| 13 | Gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt |
| 14 | oder die in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B. |
| 15 | sehbehinderte, blinde, hör- und lernbehinderte Menschen), |
| 16 | können Internetangebote einen großen Nutzen haben, da sie |
| 17 | den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, und die |
| 18 | Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst ermöglichen |
| 19 | und damit auch zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. In der |
| 20 | Praxis wird diese Zielgruppe aber häufig nicht ausreichend |
| 21 | berücksichtigt. So können blinde Menschen z.B. eine |
| 22 | grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von |
| 23 | Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert |
| 24 | ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben |
| 25 | Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl |
| 26 | und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven |
| 27 | Einschränkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von |
| 28 | komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft überfordert. Für |
| 29 | die öffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits |
| 30 | Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der |
| 31 | öffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zugänglich und |
| 32 | anwenderfreundlich ausgestaltet sein müssen. Ihre Umsetzung |
| 33 | ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend. |
| 34 | Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dies zu ändern. |
| 35 | Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) |
| 36 | konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und |
| 37 | verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit. |
| 38 | Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag |
| 39 | öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte |
| 40 | Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum |
| 41 | Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche |
| 42 | Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV |
| 43 | sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten |
| 44 | sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch |
| 45 | behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben. |
| 46 | In den Ländern existieren vergleichbare gesetzliche |
| 47 | Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. [FN: |
| 48 | http://www.bitvtest.de] |
| 49 | |
| 50 | Das Zugänglichkeit und Barrierefreiheit notwendige |
| 51 | Voraussetzungen für die Realisierung umfassender Teilhabe |
| 52 | sind, spiegelt sich auch in der |
| 53 | UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009 |
| 54 | ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur |
| 55 | Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum |
| 56 | (z.B. bei Gebäuden, Straßen, Transportmitteln, |
| 57 | Einrichtungen, Schulen, Arbeitsstätten), sondern sie |
| 58 | verlangt für Menschen mit Behinderungen explizit einen |
| 59 | gleichberechtigten Zugang zu Informations- und |
| 60 | Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der |
| 61 | Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen |
| 62 | Nationalen Aktionsplan bestückt, mit einem umfassenden |
| 63 | Maßnahmenpaket verabschiedet, der in den nächsten Jahren |
| 64 | umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen betreffen |
| 65 | die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government. |
| 66 | So fördert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines |
| 67 | Webguides für die Verwaltung, der die praktische Umsetzung |
| 68 | der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll |
| 69 | Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote |
| 70 | für Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen |
| 71 | formulieren, was zukünftig besser gemacht werden kann. |
| 72 | Darüber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema |
| 73 | Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein |
| 74 | für die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den |
| 75 | verschiedenen Bereichen zu stärken. |
| 76 | |
| 77 | Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden |
| 78 | als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den |
| 79 | Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden und in |
| 80 | Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einfließen. |
| 81 | Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat |
| 82 | schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits |
| 83 | heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen |
| 84 | Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen |
| 85 | einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht |
| 86 | immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation |
| 87 | zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im |
| 88 | Grunde einem Bürger nur schwer zuzumuten ist, genauso wie |
| 89 | die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind. |
| 90 | |
| 91 | Unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung, das |
| 92 | deutsche E-Government bis 2015 auf einen europäischen |
| 93 | Spitzenplatz zu führen [FN: Nationale E-Government |
| 94 | Strategie] und dem Bekenntnis, Internettechnologien |
| 95 | verstärkt zur Beteiligung der Bevölkerung an politischen |
| 96 | Entscheidungsfindungen zu nutzen [FN: IKT-Strategie der |
| 97 | Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“], ist mit einer |
| 98 | weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen. |
| 99 | Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik auch als |
| 100 | imagefördernd im Sinne von „Bürgernähe“ angesehen werden und |
| 101 | daher auch Mittel der Wahl sind. |
| 102 | |
| 103 | Eine solche Entwicklung, die zu begrüßen ist, weil sie |
| 104 | zusätzliche Zugangswege für eine breitere Bürgerbeteiligung |
| 105 | schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen |
| 106 | ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und |
| 107 | inhaltlichen Voraussetzungen an die Zugänglichkeit von |
| 108 | Online-Angeboten nicht erfüllt werden. Damit wird |
| 109 | Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und |
| 110 | einem Maßstab für die Qualität solcher Angebote. Ein „gutes“ |
| 111 | Online-Angebote muss daher von der Konzeption über die |
| 112 | Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das |
| 113 | Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in |
| 114 | jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch, |
| 115 | dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein |
| 116 | Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein |
| 117 | Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit und die |
| 118 | Möglichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Das Internet eröffnet Teilhabechancen und prägt unsere |
| 2 | Lebensqualität in immer größerem Maße. Deshalb ist es so |
| 3 | wichtig, allen Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die |
| 4 | digitale Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet zum |
| 5 | einen, dass Nichtnutzer noch gezielter mit interessanten und |
| 6 | attraktiven Angeboten angesprochen und an das Internet |
| 7 | herangeführt werden müssen. Immerhin 18 Millionen Menschen |
| 8 | in Deutschland nutzen das Internet bisher noch nicht. [FN: |
| 9 | Siehe Kapitel PG DuS 1.2.] Zum anderen bedeutet es aber |
| 10 | auch, dass die Web-Angebote barrierefrei zugänglich und |
| 11 | nutzerfreundlich gestaltet sein müssen. |
| 12 | |
| 13 | Gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt |
| 14 | oder die in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B. |
| 15 | sehbehinderte, blinde, hör- und lernbehinderte Menschen), |
| 16 | können Internetangebote einen großen Nutzen haben, da sie |
| 17 | den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, und die |
| 18 | Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst ermöglichen |
| 19 | und damit auch zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. In der |
| 20 | Praxis wird diese Zielgruppe aber häufig nicht ausreichend |
| 21 | berücksichtigt. So können blinde Menschen z.B. eine |
| 22 | grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von |
| 23 | Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert |
| 24 | ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben |
| 25 | Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl |
| 26 | und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven |
| 27 | Einschränkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von |
| 28 | komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft überfordert. Für |
| 29 | die öffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits |
| 30 | Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der |
| 31 | öffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zugänglich und |
| 32 | anwenderfreundlich ausgestaltet sein müssen. Ihre Umsetzung |
| 33 | ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend. |
| 34 | Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dies zu ändern. |
| 35 | Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) |
| 36 | konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und |
| 37 | verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit. |
| 38 | Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag |
| 39 | öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte |
| 40 | Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum |
| 41 | Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche |
| 42 | Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV |
| 43 | sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten |
| 44 | sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch |
| 45 | behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben. |
| 46 | In den Ländern existieren vergleichbare gesetzliche |
| 47 | Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. [FN: |
| 48 | http://www.bitvtest.de] |
| 49 | |
| 50 | Das Zugänglichkeit und Barrierefreiheit notwendige |
| 51 | Voraussetzungen für die Realisierung umfassender Teilhabe |
| 52 | sind, spiegelt sich auch in der |
| 53 | UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009 |
| 54 | ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur |
| 55 | Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum |
| 56 | (z.B. bei Gebäuden, Straßen, Transportmitteln, |
| 57 | Einrichtungen, Schulen, Arbeitsstätten), sondern sie |
| 58 | verlangt für Menschen mit Behinderungen explizit einen |
| 59 | gleichberechtigten Zugang zu Informations- und |
| 60 | Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der |
| 61 | Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen |
| 62 | Nationalen Aktionsplan bestückt, mit einem umfassenden |
| 63 | Maßnahmenpaket verabschiedet, der in den nächsten Jahren |
| 64 | umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen betreffen |
| 65 | die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government. |
| 66 | So fördert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines |
| 67 | Webguides für die Verwaltung, der die praktische Umsetzung |
| 68 | der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll |
| 69 | Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote |
| 70 | für Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen |
| 71 | formulieren, was zukünftig besser gemacht werden kann. |
| 72 | Darüber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema |
| 73 | Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein |
| 74 | für die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den |
| 75 | verschiedenen Bereichen zu stärken. |
| 76 | |
| 77 | Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden |
| 78 | als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den |
| 79 | Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden und in |
| 80 | Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einfließen. |
| 81 | Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat |
| 82 | schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits |
| 83 | heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen |
| 84 | Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen |
| 85 | einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht |
| 86 | immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation |
| 87 | zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im |
| 88 | Grunde einem Bürger nur schwer zuzumuten ist, genauso wie |
| 89 | die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind. |
| 90 | |
| 91 | Unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung, das |
| 92 | deutsche E-Government bis 2015 auf einen europäischen |
| 93 | Spitzenplatz zu führen [FN: Nationale E-Government |
| 94 | Strategie] und dem Bekenntnis, Internettechnologien |
| 95 | verstärkt zur Beteiligung der Bevölkerung an politischen |
| 96 | Entscheidungsfindungen zu nutzen [FN: IKT-Strategie der |
| 97 | Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“], ist mit einer |
| 98 | weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen. |
| 99 | Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik auch als |
| 100 | imagefördernd im Sinne von „Bürgernähe“ angesehen werden und |
| 101 | daher auch Mittel der Wahl sind. |
| 102 | |
| 103 | Eine solche Entwicklung, die zu begrüßen ist, weil sie |
| 104 | zusätzliche Zugangswege für eine breitere Bürgerbeteiligung |
| 105 | schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen |
| 106 | ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und |
| 107 | inhaltlichen Voraussetzungen an die Zugänglichkeit von |
| 108 | Online-Angeboten nicht erfüllt werden. Damit wird |
| 109 | Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und |
| 110 | einem Maßstab für die Qualität solcher Angebote. Ein „gutes“ |
| 111 | Online-Angebote muss daher von der Konzeption über die |
| 112 | Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das |
| 113 | Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in |
| 114 | jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch, |
| 115 | dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein |
| 116 | Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein |
| 117 | Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit und die |
| 118 | Möglichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss. |
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