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Außerkraftsetzung von verfassungswidrigen Gesetzen


Eines der rechtlichen Themen der Enquête-Kommission ist der Schutz der Grundrechte - Einsetzungsbeschluss des Bundestages (Drucksache 17/950)

Wir bitten alle diejenigen, welche über den Vorschlag abstimmen wollen, sich eingehend mit der Materie zu beschäftigen und nicht wild drauflos zu klicken. Es geht hier um ein sehr sensibles Thema, welches seit 61 Jahren vom Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung missachtet wird - zum schweren Schaden für die Demokratie, das Grundgesetz und die Grundrechte! Diejenigen, welche den Vorschlag ablehnen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie damit gegen den grundgesetzlichen Schutz ihrer eigenen Grundrechte stimmen!

Artikel 19 Abs. 1 GG

Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Es handelt sich hier um eine dem Normalbürger ziemlich unbekannte Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze. Die Gültigkeit dieser Gesetze hängt von der Erfüllung dieser Voraussetzung ab!

Vielen heute angewendeten Gesetzen mangelt es an der Erfüllung dieser Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Dieser Mangel führt demzufolge zur Nichtigkeit solcher Gesetze.

Nichtsdestotrotz werden solche Gesetze, z.B. das SGB II, das Atomgesetz, die ZPO, die StPO, das UStG und andere, obwohl sie dieser grundgesetzlichen Pflicht nicht nachkommen und demzufolge als nichtig zu gelten haben, weiterhin unrechtmäßig angewendet.

Aus diesem Grunde hat hier durch die Bundesregierung eine eingehende Normenkontrolle all dieser Gesetze zu erfolgen, wobei gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende Gesetze umgehend außer Anwendung zu setzen sind und an ihrer Stelle dem Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Gesetze in Kraft gesetzt werden müssen.

Gesetze, welche gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, dürfen nicht mehr angewendet werden. Der Schutz der Grundrechte ist Schutz der Demokratie.


Diskussionen

  • Alvar Freude SV ist dagegen
    +5

    Dieses Thema ist kein Thema, was in der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft behandelt wird. Alle Themen, die wir hier besprechen, müssen vom Einsetzungsbeschluss des Bundestages (Drucksache 17/950) gedeckt sein – auch bei kreativer Interpretation kann ich dieses Thema da nicht finden.

    • War doch einfach zu finden: auf der Seite 2, II. Auftrag -> Recht und Innen -> "Wahrung des Grundrechtsschutzes..."

    • Wahrung des Grundrechtsschutzes. Das ist keine kreative Interpretation, sondern wichtigstes Fundament unserer Demokratie. Schade dass auch gerade Du hier auf den großen Ablehnungsbutton (der Grundrechte) drückst und Dich mit dem Thema selbst überhaupt nicht beschäftigst. Es ist sehr merkwürdig, ein Thema nicht erwähnenswert zu finden, aber nicht neutral zu urteilen, sondern es abzulehnen.

      • In der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft besprechen wir Themen, die mit der digitalen Gesellschaft und dem Internet zusammenhängen. Das hier angesprochene ist aber kein originär digitales Thema. Daher solltest Du die Gelegenheit nutzen, und das Thema am richtigen Ort ansprechen – aber hier ist eben nicht der richtige Ort.

    • Im Übrigen sollte auch Dir als Mitgründer des AK Vorratsdatenspeicherung klar sein, dass z.B. die zur Vorratsdatenspeicherung benutzten Gesetze anhand o.a. Prämissen ungültig sind und dass schon daher eine eingehende Überprüfung dieser Gesetze stattzufinden hat - könnte nämlich über diese Informationen die Vorratsdatensppeicherung umgehend außer Kraft gesetzt werden. Also vielleicht solltest Du Dein Veto noch einmal überdenken - so Du wirklich gegen die Vorratsdatenspeicherung bist.

      • Ich bin weder Mitgründer noch Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung.

        • Sorry, AK Zensur - ist jedoch die gleiche Problematik. Aber da Du offensichtlich für die Anwendung verfassungswidriger Gesetze bist, denn wie soll Dein Veto gegen deren Anwendung sonst verstanden werden, spielt das letzlich keine Rolle.

          Da Du auf jeden Fall "Verwalter" hier vor Ort und den Informationen nach auch sachverständiges Mitglied der "Enquête Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages" bist, könntest Du vielleicht dahingehend tätig werden, auf der Startseite endlich explizit die von den Bürgern nicht behandelt werden dürfenden Themen zu deklarieren - nicht damit der Bundestag noch Schwierigkeiten bekommt, dass wollen wir doch alle nicht, oder? Außerdem sollten dahingehend auch alle demnach irrelevanten Vorschläge gelöscht werden.

          Kein Sorry für die leichte Polemik, denn es ist auch hier wieder einmal festzustellen, dass Bürgerbeteiligung nur dann gewünscht ist, wenn damit keinem auf die Füße getreten wird - auch wenn aus der Aufgabenstellung eindeutig hervorgeht, dass diese Beteiligung gefordert sein soll. Also letztendlich Spiegelfechterei.

  • Ist das nicht ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

  • Nicole Simon SV ist dagegen
    +4

    enquetebeteiligung.de ist die Plattform in der es um die Arbeit zusammen mit der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft geht, die sich in den Subthemen mit den gelisteten Themen in Bezug auf Internet und digitale Gesellschaft beschäftigt.

    Dieses allgemeine Thema (sowie andere nicht mit dem Thema der Enquete zusammenhängenden) Diskussionen kann gerne auf der generellen Plattform http://liqd.net/ als Thema aufgesetzt werden und mit interessierten Teilnehmern diskutiert werden. Auf dieser Domain hier werde ich solche Positionen als nicht themenrelevant ablehnen bzw. ignorieren.

    • Zunächst einmal guten Tag.

      Anbei noch einmal einige Punkte, welche mit dem Thema zu tun haben (verändert):

      – Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeitsrechts – Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsdurchsetzung in weltweiten Netzen – Weiterentwicklung der eGovernmentdienstleistungen und des eParlamentangebotes des Deutschen Bundestages – Soziologische Auswirkungen der Digitalisierung auf den Einzelnen und die Gesellschaft – Möglichkeiten für neue Formen der Teilhabe, der Bürgerbeteiligung und Nutzung neuer Partizipationsformen.

      (Rest gelöscht, da irrtümlicherwiese angenommen wurde, Du wärest ein Admin)

      Aber trotzdem eine Frage: Hältst Du es wirklich für sinnvoll Themen abzulehnen, nur weil Du ihnen keine Relevanz beimisst bzw. immerhin soviel Relevanz, dass Du sie ablehnst, weil Du ein anderes Verständnis von der Plattform hier hast? Das ist unlogisch. Vielleicht ist es dann besser gar nichts zu sagen?

  • Niklas ist dagegen
    +4

    Bei dem Vorschlag fehlt mir der Bezug zu "Internet und digitale Gesellschaft". Ich glaube, dass solche Vorschläge hier einfach an der falschen Stelle sind.

    Vielleicht ist es möglich, ein konkretes Beispiel aus dem Umfeld des Netzes zu finden und dies zur Diskussion zu stellen, also den Vorschlag etwas zuzuspitzen?

    • Die Projektgruppe heißt "Demokratie und Staat". Nirgendwo steht, dass es sich hier um eine Abstimmungsplattform für digitale Themen handelt. Zudem betrifft das Thema z.B. auch das Telemediengesetz oder die laufende Volkszählung.

      • die enquete-kommission heißt "internet und digitale gesellschaft".

        • Die Inhalte der Aufgabenstellung sind eindeutig - es geht um digitale Beteiligung und nicht um ausschließlich um Internetthemen.

  • Globber ist dafür
    +3

    Auch wenn dieser Vorschlag recht formaljuristisch beschrieben ist, halte ich Ihn sehr wohl für extrem relevant und kann ihn daher nur unterstützen und durch eine erweiterte Begründung untermauern.

    Die Grundrechte eines Staates sind das zentrale Fundament auf der die jeweilige Demokratie basiert. Eine Einschränkungen dieser Grundrechte kann und muss daher ultima ratio bleiben, die extrem hohe Hürden bedingt und mit der extrem vorsichtig umgegangen werden muss.

    Wir alle haben erlebt, dass vor allem in letzter Zeit viele Gesetze nicht ausreichend vorbereitet und geprüft wurden, die anschließend vom Bundeverfassungsgericht als nichtig erklärt wurden. Besonders im Zusammenhang mit modernen Medien wie dem Internet, Datenschutz - sprich der digitalen Welt, in der unsere Gesetzgeber und Politiker eine wohl nur bedingte Kompetenz zu besitzen scheinen. Wie sonst wären all diese Pannen zu erklären.

    Zudem scheint sich für mich eine Art laxe Einstellung gegenüber dem Grundgesetz bei unseren Politikern durchzusetzen, bei der nach dem Motto gehandelt wird: Probieren wir einfach mal ob wir das durchbringen, auch wenn berechtigte Zweifel oder noch schlimmer, bereits das Wissen und Bewußtsein einer Grundrechtsüberschreitung oder formalrechtlichen Unzulässigkeit vorhanden sind.

    Im Grunde sollten diese Prinzipien allen unseren Staatsvertretern bekannt sein, nichts desto trotz werden sie nicht oder nur teilweise beachtet.

    Als da sind: 1. Prüfung auf formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - Kompetenzabgrenzung - Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren

    2 Prüfung auf materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - Wesentlichkeitsgrundsatz - Bestimmtheitsgrundsatz - Rückwirkungsverbot - Verhältnismäßigkeit = Rechtsstaatsprinzip (und ggf. Demokratie-Prinzip) einschl. Abwehrfunktion der Grundrechte sowie das Sozialstaatsprinzip.

    Nehmen wir z.B. die Vorratsdatenspeicherung, so ist relativ klar ersichtlich, das hierbei gegen die definierten Grundsätze verstoßen wurde, bzw. sie nicht ausreichend geprüft und begründet wurden, was ein ensprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach sich zog. Im Vordergrund stand also vielmehr eine politische Absicht des Gesetzgebers und weniger ein den vorhandenen Normen für Gesetzeshandeln konformes Gesetz.

    Daher stimme ich diesem Vorschlag zu, dass unsere Gesetzgeber sich wieder auf die Einhaltung der Regeln besinnt und sich der überragenden Bedeutung unserer Verfassung bewußt wird, die nicht einfach parteipolitischen Interessen geopfert werden darf.

    Alle Gesetze, die nicht den geforderten Vorausetzungen entsprechen, sind daher per se als nichtig zu definieren.

    • Würde im Rahmen einer wie hier eröffneten offiziellen Plattform der Bundesregierung exakt solche Themen diskutiert werden können, dann hätte die Öffentlichkeit eine amtliche Chance sich dazu zu äußern und einen ebenso entsprechenden Einfluss geltend zu machen. Das Problem ist hier einfach, dass dafür weder bei den dafür Verantwortlichen noch bei den davon Betroffenen ein Problembewusstsein erkennbar ist, bzw. nur in sehr rudimentärer Form. Dies ist bei den hier veröffentlichten Kommentaren sehr gut erkennbar. Anstatt die Brisanz des Themas zu erkennen, wird darüber diskutiert, ob es Off-Topic hinsichtlich der Vorgaben der Verantwortlichen ist - und das meist von Menschen, denen unterstellt werden kann und muss, dass sie eigentlich für mehr Bürgerbeteiligung plädieren. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.

  • FAausK ist dagegen
    +1

    Es geht primär um den Persönlichkeitsschutz als Grundrecht und nicht um Systemkritik hinsichtlich bestehender GEsetze. Dafür ist die Kommission nicht da und auch nicht die Projektgruppe.

  • radzimir ist dafür
    +1

    Es wird hier angezweifelt, ob dieses Kern-Thema dem Auftrag entspricht, vielleicht kennen die Insider die Absichten des Auftraggebers besser, allerings hat sich das Thema doch in den schriftlichen Auftrag inegeschliechen:

    Seite 2, II. Auftrag -> Recht und Innen -> "Wahrung des Grundrechtsschutzes,..."

    Insofern ist definitiv drin.

    • Es hat sich vermutlich nicht eingeschlichen, sondern ist mit Absicht aufgenommen. Es stammt aus den Schwerpunkten, welche die Kommission Internet und digitale Gesellschaft behandeln soll.

      Die Fragestellung wird gerade hier und hier diskutiert. Es ist vielleicht übersichtlicher, das dort weiterzuführen.

  • I. Wengel ist dafür
    0

    Hinweis und dringende Bitte an alle!

    Ich habe den Titel des Themas geändert und bitte noch einmal eindringlich alle, sich mit der Materie Grundrechteschutz zu beschäftigen! Wer der Meinung ist, dass das Thema hier nicht zum Thema der Enquête-Kommission gehört, den bitte ich, den Einsetzungsbeschluss zu lesen und sich zumindest neutral zu verhalten und nicht darüber abzustimmen. Es ist der Sache nicht gedient, wenn hier wild drauflos abgelehnt wird, weil man das Thema für nicht netzaffin hält, obwohl gerade der Grundrechtsschutz ein Thema der Enquête-Kommission ist. Eine Ablehnung des Themas bedeutet die Ablehnung der Grundrechte, das liegt in der Natur der Sache.

    Die Enquête-Kommission arbeitet mit diesen Ergebnissen, zumindest sollte sie das. Wenn hier offensichtlich wird, dass es die Mehrheit nicht interessiert bzw. die Mehrheit gegen die Außerkraftsetzung von eindeutig verfassungswidrigen Gesetzen votet, dann freuen sich die Bundesregierung und die dafür Verantwortlichen um so mehr, haben sie doch dann einen "Beleg" dafür, dass verfassungswidrige Gesetze von der Bevölkerung akzeptiert werden.

    Als Beispiel sei hier die Hartz-IV-Gesetzgebung erwähnt, welche gestern erst wieder verfestigt wurde, obwohl das SGB-II nach den Maßstäben des Grundgesetzes ungültig und nichtig ist - also schon aus diesem Grunde aus dem Verkehr zu ziehen ist. Bitte beschäftigt euch unbedingt mit dem Thema. Wenn solche Gesetze Schule machen und von allen akzeptiert werden, dann können wir das Grundgesetz und mit ihm unsere Grundrechte auf den Müll der Geschichte werfen. Bitte bedenkt, was ihr tut, wenn ihr dagegen stimmt.

    Außerdem noch eine Bitte an die Kommentatoren: Wenn ihr Bedenken habt und eine Antwort bekommt, dann seid bitte so fair und antwortet auch. Ansonsten wird das hier eine Spielwiese von selbsternannten Nerds, welche in Wikipediamanier über ein Thema entscheiden ohne die Folgen zu bedenken.

  • I. Wengel ist dafür
    -2

    Hinweise zur Arbeit der Enquete-Kommission und zur falschen Annahme, dass dieses Portal ausschließlich für Online-Themen genutzt werden darf:

    Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission insbesondere folgende Schwerpunkte – unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren – zu untersuchen:

    Kultur und Medien – Erhaltung und Sicherung von Medien- und Meinungsfreiheit und -vielfalt und der Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit – Stärkung der Medienverantwortung und Medienkompetenz bei Anbietern und Nutzern – Folgen der Digitalisierung für den Rundfunk und die Printmedien und die Herausforderungen für die Medien- und Kommunikationsordnung – Veränderungen der Produktion, Distribution und Nutzung von künstlerischen Werken und kreativen Inhalten – Maßnahmen zur digitalen Sicherung und langfristigen Archivierung des kulturellen Erbes und seiner Nutzung

    Wirtschaft, Umwelt – Auswirkungen der Entwicklung großer globaler Internetkonzerne – Klima-, umwelt- und ressourcenschonende Gestaltung der Informationstechnik – Beitrag der Informationstechnik zum Umwelt- und Klimaschutz – Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Medien

    Bildung und Forschung – Verbesserung der Medienkompetenz, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens – Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft – Strategien zur Vermeidung der digitalen Spaltung – Open-Access-Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung – Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen, Bedeutung von Open Source, freier Software und Interoperabilität

    Verbraucherschutz – Verbraucherschutzpolitik in der digitalen Gesellschaft und Anforderungen an einen internationalen Verbraucherschutz – Rechtssicherheit im elektronischen, auch grenzüberschreitenden Handel – Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen massenhaften Abmahnungen

    Recht und Innen – Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeitsrechts – Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – Rechtliche und technische Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit – Auswirkungen und Perspektiven neuer Protokolle in digitalen Netzen – Anonymität, Pseudonymität und Identitätsmanagement im Internet – Bedeutung der Netzneutralität für eine neutrale Datenübermittlung und einen freien und ungehinderten Zugang zum Internet – Maßnahmen zum Schutz der Funktionalität kritischer Netzinfrastrukturen – Bedrohungen durch Computer- und Internetkriminalität, -terrorismus, -spionage und -sabotage – Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums; Entwicklungen des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft – Jugendschutz in den neuen Medien – Konsequenzen aus der Konvergenz von Medien- und Telekommunikationsanbietern – Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsdurchsetzung in weltweiten Netzen

    Gesellschaft und Demokratie – Weiterentwicklung der eGovernmentdienstleistungen und des eParlamentangebotes des Deutschen Bundestages – Open-Data-Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen – Soziologische Auswirkungen der Digitalisierung auf den Einzelnen und die Gesellschaft – Möglichkeiten für neue Formen der Teilhabe, der Bürgerbeteiligung und Nutzung neuer Partizipationsformen.

    Auftrag der Enquete-Kommission - Link

  • I. Wengel ist dafür
    -2

    Es wäre vielleicht angebracht, dass zu jeder abgegebenen Stimme zumindest ein kleiner Kommentar zum Thema hinterlassen wird, da davon auszugehen ist, dass den wenigsten das Thema überhaupt etwas sagt. Dann kann auch über den Vorschlag diskutiert werden.

  • I. Wengel ist dafür
    -2

    Hartz-IV könnte so lange vom Tisch sein!

    • Das stimmt zwar, aber es hat wieviel mit "Demokratie und Staat" in Bezug auf das Internet zu tun?

      • Die Projektgruppe heißt "Demokratie und Staat". Nirgendwo steht, dass es sich hier um ausschließliche Themen zum Internet handelt.

        • Das steht im Namen der Enquete-Kommission.

          • Weißt Du eigentlich, worum es inhaltlich geht?

          • Es geht hier um ein Online-Beteiligungstool für die Teilnahme an demokratischen Abstimmungs- und Diskussionsprozessen. Dass dieses Tool online arbeitet, bedeutet jedoch nicht, dass es hier nur um Online-Themen geht.

            • Nein, das hier ist ein Online-Beteiligungstool, um an der Arbeit der Enquete Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" teilzuhaben.

              Oder, wie es schon auf der Startseite steht: "Jeder Bürger ist eingeladen als "18. Sachverständiger" sein Wissen und seine Vorstellungen über gute Internetnutzung einzubringen"

              • Ja, und zur Internetnutzung gehört eine ONLINE-ABSTIMMUNGS- und DISKUSSIONSPLATTFORM über Themen, welche nicht unbedingt das Internet betreffen müssen. Ist das so schwer?

  • I. Wengel ist dafür
    -1

    Weitere Informationen zum Thema

    Für weitere Informationen ist die Seite http://zitiergebot.org hilfreich.

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