Offenlegung aller Verträge der öffentlichen Hand


Zur Kontrolle der Exekutive und Vermeidung von Korruption ist es wichtig, dass das Volk uneingeschränkten Zugang zu in seinem Namen geschlossenen Verträgen hat. Bei der Veröffentlichung sollte so verfahren werden, wie bei allen anderen Dokumenten, die unter Open Data fallen. Das bedeutet insbesondere eine Anonymisierung von personenbezogenen privaten Daten natürlicher Personen.

Es ist ein Unding, daß der Zugang zu diesen Verträge erst per Gerichtsbeschluß oder Volksentscheid (http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2011/Presse/11-02-18.htm ) erkämpft werden muß.


Diskussionen

  • jensbest ist dafür
    +28

    Guter Grundgedanke, der allerdings noch ausformuliert werden muss.

    PPP Public-Private-Partnership Deals der letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer Übervorteilung der öffentlichen Hand. Die Argumente, das aus Wettbewerbsschutzgründen eine öffentliche Einsicht in die Verträge nicht möglich ist, zeigt das hier Wirtschaftliche Interessen vor Allgemeinwohl stehen.

    Das Vertrauen in die gewählten Vertreter, insbesondere deren Widerstandsfähigkeit gegen Korruption ist derart zerstört, dass eine Vertraulichkeit, wie sie im bisherigen Verständnis nötig wäre, nicht mehr gewährleistet werden kann. Nur öffentliche Kontrolle durch prinzipiell jedermann kann hier Abhilfe schaffen.

    • Essentiell ist hier doch auch, dass die Verträge vor Unterzeichnung öffentlich gemacht werden. So dass die Öffentlichkeit nicht erst hinterher, sondern schon während der Verhandlungen Einfluss nehmen kann..

      • Wenn man jede Entscheidung zuvor zur öffentlichen Diskussion stellt, läuft man Gefahr, dass der Vergabeprozess in die Länge gezogen wird und sich so eine lähmende Wirkung entfaltet. Für einen Wartungsvertrag über die Drucker und Kopierer an einer Universität z.B. sollte es ausreichen, dass der Zuständige weiß, das die Art der Vergabe kontrolliert werden kann (open data), um eine korrekte Vergabe zu gewährleisten.

        • Hier liessen sich sicherlich Wertgrenzen einziehen, bis zu denen eine Vorab-Veröffentlichung nicht notwendig ist. Verträge, die den Steuerzahler jedoch über Jahre hinaus mit nicht gerade geringen Summen belasten, sollten schon vorher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden - auch im Hinblick darauf, dass so politischer Druck auf die Parteien ausgeübt werden kann bevor das Kind in den Brunnen fällt.

        • Es entsteht mit Sicherheit nicht bei der Beschaffung von Bleistiften gleich eine öffentliche Diskussion, nur kann die Veröffentlichung von Vergaben im Vorfeld mögliche Fehler oder Risiken helfen aufzudecken. Hier gilt immer: Je mehr Menschen, egal ob Laien oder Berufspolitiker oder Fachleute etwas sehen, umso höher die Wahrscheinlichkeit, Betrugsfälle, Fehlbeschaffungen etc. Zu verhindern. Ein Beschaffer, der in einem Forum zu seiner Veröffentlichung den Hinweis bekommen hat, dass diese Beschaffung z.B. Gesundheitsschädlich ist weil diese Chemikalie XY verwendet, kann sich im Nachhinein nicht auf die Ausrede berufen, nichts gewusst zu haben.

  • ushiwakamaru ist dafür
    +14

    Ich unterstütze den Vorschlag, würde aber statt der Formulierung "Zugang" eine explizite Veröffentlichungsform festschreiben, sonst gibt es die Dokumente am Ende doch nur wieder auf Antrag - d.h. wie bisher üblich sehr spät oder nie. Man könnte die Veröffentlichung nach dem Gedanken von Open Access auf einer (bzw. DER) Datenbank realisieren, auf der die Dokumente eingesehen und auch ohne Einschränkungen heruntergeladen werden können.

  • Luke ist dafür
    +10

    Halte ich für sehr sinnvoll. Als weiteres Beispiel sei hier noch 'Toll Collect' genannt. Das Argument der Privatwirtschaft über die Geheimhaltung ihrer Preiskalkulation sollte hier nicht gelten. Im Supermarkt kann ich mir schließlich auch den Endpreis ansehen und kenne dabei ja immer noch nicht die dahinterliegende Kalkulation.

  • Volker Wittmann ist dafür
    +7

    Auf alle Fälle sollten Verträge wie: Öffentliche Bauvorhaben (z.B. Elb-Philharmonie, Straßenbau, etc.) Technische Großprojekte (Toll Collect) Privatisierungen (Berliner Wasserwerke)

    öffentlich sein.

    Ob Arbeitsverträge öffentlich sein sollen, weiss ich nicht. Ich denke, die Besonderheiten stehen wenn dann eh meist in irgendwelchen Nebenabreden und nicht im eigentlichen Vertrag.

    • Die Frage ist ja auch, ob sich daraus nicht der nächste Schritt ableitet, der nicht nur eine postume Einsichtname vorsieht, sondern Großprojekte vorab zu (Volks-)Entscheidung stellt. (Schweizer Modell)

  • hannespr ist dafür
    +6

    Mm ich finde den Vorschlag auch unterstützen's wert allerdings geht er mir in seiner Radikalität zu weit. Sprich ich würde einige deutliche Abgrenzungen machen (Beispiels weise geht es die Öffentlichkeit nichts an wie viel ein Behörden Mitarbeiter verdienen, das verletzt meiner Meinung deren Persönlichkeitsrechte zu stark) wie macht man das jetzt Formuliert man einen Neuen Vorschlag oder sollte man diesen Vorschlag dahin gehend bearbeiten?? zumal ja schon Leute dafür gestimmt haben?

    • Vielleicht ist es sinnvoll eine Untergrenze für den Wert des Vertragsgegenstandes festzulegen?

    • Hast recht, Arbeitsverträge sind damit natürlich nicht gemeint. Ist ein bischen unglücklich formuliert :-/

      • Es mag sein, dass die Arbeitsverträge erst mal nicht darunter fallen, andererseits sind insbesondere im Bereich des öffentlich rechtlichen Rundfunks immer wieder Verträge aufgefallen die mit enormen Gehältern und Boni fern ab von jeglicher sozialverträglicher Realität. Beispiele: Chef der BLM, Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie.

        Der ÖR ist zwar "unabhängig" vom Staat, aber dennoch gehen solche Gehaltsleistungen wieder in die nächste Runde der Forderungen für Rundfunkgebühren und werden damit wiederum von der öffentlichen Hand bezahlt.

        Es ist schwierig hier eine vernünftige Grenze zu finden, da jedoch ein Gehalt von 100.000 € für 80% der Bevölkerung schon jenseits ihrer Vorstellung ist, könnte man doch da eine Grenze ziehen und ggf. Arbeitsverträge über dieser Grenze sehr wohl in die Veröffentlichungspflicht einbeziehen. Ach ja, darunter verstehe ich natürlich das Gehalt inklusive sämtlicher sonstiger Bezüge wie Boni.

      • Ich hab mir mal die Freiheit genommen den Vorschlag mal entsprechen zu ändern, sodass personenbezogene Daten nicht veröffentlicht werden sollen.

        Wer meine Änderung doof findet, kann die Änderung ja rückgängig machen oder verbessern ;)

  • bildesheim ist dagegen
    +4

    Mir ist dieser Vorschlag zu undifferenziert. Sicher kann die Definition von Ausnahmen, wenn sie nicht präzise und angemessen eindeutig formuliert ist, zu "Schlupflöchern" führen - aber es dürfte unstrittig sein, dass es gewisse Sensibilitäten gibt, die es trotz allem zu beachten gilt. Daher kann ich dem Vorschlag in der vorliegenden Form ("uneingeschränkten Zugang") nicht zustimmen.

    • Kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Das Unternehmen, welches mit der Öffentlichkeit Geschäfte abschliessen möchte, und sei es nur das Liefern von Milch in eine Kantine eines Rathauses oder Behörde, muss sich in meinem Verständnis sehr wohl auch einer öffentlichen Revision und Prüfung gefallen lassen, was den Vergleich, die Qualität, aber auch Risiken- und Nebenwirkungen anbetrifft. Denn gerade bei solchen Beschaffungen oder Verträgen wo eben kein uneingeschränkter Zugang besteht, entsteht Raum für Mauschelgeschäfte zwischen Politikern, Verwaltungen und Konzernen.

    • Zitat von bildesheim: "[...] aber es dürfte unstrittig sein, dass es gewisse Sensibilitäten gibt, die es trotz allem zu beachten gilt."

      Bitte konkrete Beispiele, denn ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen.

      • Also die Baupläne der Sicherheitsanlagen einer Justizvollzugsanstalt sollten schon verschlossen bleiben. Dies gilt aber nicht für den Vertrag zur Errichtung der selben und damit der öffentlichen Kontrolle über die Verwendung von öffentlichen Mitteln. Mit den gegenwärtig in 9 deutschen Ländern bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen werden hier ausreichend Erfahrungen gesammelt.

  • Alvar Freude SV ist dagegen
    +3

    Unabhängig davon, ob man nun für oder gegen die Offenlegung aller Verträge ist: Das an sich ist kein Thema der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Wir können dort nur Themen behandeln, die mit dem Einsetzungsantrag (Drucksache 17/950) beschlossen wurden.

    Natürlich kann der Bundestag sich auch diesem Thema annehmen, aber auch bei kreativer Auslegung passt das bei uns höchstens am Rande rein, wie auch Nicole Simon schon geschrieben hat.

  • DanielGerwig ist dagegen
    +2

    Das Problem bei einem Vertrag sind keine natürlichen Personen. Das Problem sind die konkreten Konditionen, evt. technische Spezifikationen o.ä.. Diese müssen berechtigterweise vor den Mitbewerbern (oder anderen Kunden die diese Konditionen nicht erhalten) geheimgehalten werden. Eine Offenlegungspflicht würde bei Vergabeverfahren zu rückläufigen Anbieterzahlen und damit höhrern Preisen führen.

    Die andere Frage ist, ob man nicht verstärkt Vergabeverfahren verlangen sollte - dort ist zumindest das Leistungsverzeichnis nicht geschützt und eher zugänglich.

  • jojoax ist dafür
    +2

    Ohne Offenlegung alles Fakten und Daten der Regierung, ist ein verantwortliches Ausüben des Wahlrechts nicht möglich. Bedingungslose Offenlegungspflicht ist das Grundfundament einer Demokratie.

  • jojoax ist dafür
    +2

    Ohne Offenlegung alles Fakten und Daten der Regierung, ist ein verantwortliches Ausüben des Wahlrechts nicht möglich. Bedingungslose Offenlegungspflicht ist das Grundfundament einer Demokratie.

  • weltbetrachter ist dagegen
    +2

    Eine Grenz-Ziehung halte ich hier für angebracht. Grundstücksverträge gehören nicht in die Öffentlichkeit. Insbesondere bei kleineren Gemeinden weis doch jeder, welcher Vorgang gemeint ist. Hier ist eine Pauschalisierung der Öffenlichkeit unangebracht. Differenzierung ist absolut notwendig.

    • Und selbst hier dind weitere Grenzziehungen nötig(?). Ich für meinen Teil interessiere mich schon dafür, wenn eine Kommune einem Privatmenschen ein Grundstück überteuert abkauft oder unter Wert verkauft. Bestechung und Korruption findet auch und gerade in diesem Bereich statt.

      • Damit werden auch die Bodenrichtwerte transparenter, und wie es dazu kommt.

  • Nicole Simon SV ist dagegen
    +2

    Allgemeines politisches Thema, ohne Bezug auf die Arbeit der Enquete-Kommission, unspezifisch ausformuliert.

    Etwas anderes wäre es, wenn gefordert wäre Bereiche, die bisher nur 'offline' verfügbar sind auch online zugänglich gemacht werden sollen, damit man zum Beispiel nicht zum Aushang am Ende des Universums laufen muß. Soetwas hat Relevanz in Bezug auf diese Enquete.

    Auch hier müßten Beispiele genannt werden, inkl. welche wo es vielleicht schon Beschluß ist aber nicht umgesetzt wird usw.

    • Wenn Verträge auch Dokumente sind und somit unter Open-Data fallen, existiert sehr wohl ein Bezug.

      Bevor man aber eine rein wortklauberische Diskussion führt, ob Verträge nun Dokumente sind oder nicht, ist es sinnvoller zu diskutieren in wie weit Verträge veröffentlicht werden sollen.

      • Dann existiert ein Anwendungsfall von Open-Data, aber nicht ein Bezug auf den Vorschlag hier.

  • Grundsätzlich finde ich die Idee gut, teile aber die Bedenken anderer, dass bestimmte Verträge nicht veröffentlicht werden sollten (BND kauft Telefon-Equipment). Dieser Vorschlag muss genau ausgearbeitet werden. Für welchen Bereich er wann gelten soll.


    Muss ich mit meinen Bedenken gegen den Vorschlag stimmen, obwohl ich grundsätzlich dafür bin? Nur damit er nicht angenommen wird?

    • Soweit ich das verstehe heißt eine "Dafür"-Stimme erst mal dass sich mit diesem Thema befasst werden soll - der Text oben kann ja noch geändert werden, die Stimme bezieht sich also nicht auf diesen Text.

      • ganz genau. die eigentliche abstimmung über das thema findet statt, nachdem ein gemeinsamer vorschlag, am besten inklusive vorschlägen für Papiere, erarbeitet wurde.

        Daniel: du kannst also ruhigen gewissens erstmal für den vorschlag stimmen, deine bedenken einbringen und dann bei der abschließenden abstimmung entscheiden, ob du die gemeinsam erarbeitete fassung mittragen kannst.

  • Während ich grundätzlich den Vorschlag unterstütze, sollten allerdings ein paar Einschränkungen hinsichtlich Nationaler Sicherheit und geheimdienstlichen Belangen gelten. Es muss nicht jeder wissen bei wem BND, Verfassungschutz und Bundeswehr welches Equipment einkauft.

    • Warum ist das Equipment von BND und Verfassungsschutz nicht relevant? Gerade in diesen sensiblen Bereichen hat sich eine Offenlegung von Verträgen zB mit ISPn als im Sinne der Öffentlichkeit herausgestellt.

      Ich denke nicht, das der Vorschlag auf Equipment abzielt, dass irgendwann abgeschrieben wird. Allerdings schon auf Vereinbarungen und Verträge mit privatwirtschaftlichen Organisationen durch öffentliche Einrichtungen. Dies muss dann allerdings gerade auch für Regierungsinstitutionen wie den BND gelten.

    • Ich verstehe den Vorschlag von MarioLenz so, dass es primär um Verträge geht, die direkt den Bürger/das Volk betreffen; also Verträge wie beispielsweise der Rundfunkmedienstaatsvertrag oder der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Andererseits ist es in meinen Augen auch wichtig, dass der interessierte Bürger ermitteln kann, wohin seine Steuergelder fließen. Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, offenzulegen, mit welchen Unternehmen der BND Geschäfte macht und welches Equipment er dort erwirbt. Jedoch ist die quantitative Offenlegung von Verträgen und der daraus entstehenden Kosten sehr wohl von Interesse für den Steuerzahler. Sicherheitsrelevante Details müssten entsprechend geschwärzt werden.

      Wer legt andererseits fest, was unter das Prädikat "sicherheitsrelevant" fällt? Ist bereits die Art des erworbenen Equipments sicherheitsrelevant? Die Marke? Der Typ? Wo zieht man die Grenze?

    • Da stimme ich grundsätzlich zu, nur sollten diese Ausnahmen klar und scharf abgegrenzt sein - nicht so wie derzeit im »Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes«, wo sich der Bund meist auf Ausnahmen beruft, um Informationen doch nicht heraus geben zu müssen.

  • FAausK ist dagegen
    0

    Es gibt manchmal Dinge, die müssen nicht veröffentlicht werden. Meine Überzeugung!

  • weltbetrachter ist dagegen
    0

    Grundsätzliche Offenlegung halte ich für falsch. Gerade wenn es in kleineren Gemeinden um Grundstücksangelegenheiten usw. geht. Da weis doch dann jeder um welches Projekt es geht. Zudem ist einer gewissen Preistreiberei Tür und Tor geöffnet. Eine Ausplünderung der öffentlichen Hand ist nicht gewollt. Beispiele gibt es derzeit in Bayern. Die Grundstücke für die Mobilfunkmasten des Digitalen Polizei- und Rettungsfunks sind in die Höhe geschnellt. Hauptgrund ist der teilweise massive Widerstand der Bevölkerung.

  • baranek ist dagegen
    -1

    Ich bin dagegen. Hört sich zwar gut an, ist aber weltfremd. Ich glaube: wenn unsere gewählten Vertreter nur öffentlich verhandeln müssen, werden die für uns schlechtere Deals machen. Zum Beispiel bei Ausschreibungen. Arbeitsverträge dürfen eh nicht öffentlich sein, weil das den Persönlichkeitsrechten widerspricht. Oder muss man sich völlig blank machen, nur weil man für uns arbeitet?

    • Ich denke das Persönlichkeitsrecht und der allgemeine Datenschutz, so wie die Privatssphäre sind die Grenzen die nicht überschritten werden sollten.

      Doch Verträge zwischen Staat und Wirtschaft gehören nicht dazu.

      Weder der Staat noch ein Unternehmen haben eine Privatssphäre. Sicherlich gibt es Geschäftsgeheimnisse die geschützt werden müssen. Geschäftsgeheimnisse gehören aber nicht in einen Vertrag mit dem Staat und damit auch mit uns allen.

      Der Staat bedeutet schlicht nichts anderes als Öffentlichkeit.

  • I. Wengel ist dafür
    -1

    Dafür!

  • “unumgänglich“ erinnert schon sehr stark an “alternativlos“. “uneingeschränkter Zugang“ könnte meinetwegen durch “Möglichkeit zur Einsicht“ ersetzt werden.

    • "unumgänglich" halte ich auch für zu extrem. Gegenvorschlag: "wichtig"

    • "Möglichkeit zur Einsicht" ist mMn zu schwach, da das bedeutet, dass man aktiv nach einzelnen Verträgen fragen muss (eventuell mit Begründung, wieso man das möchte).

      Wenn man die Formulierung abschwächen möchte, so fände ich ".., dass das Volk generell Zugang zu..." akzeptabel. Dann kann man danach noch ein paar Ausnahmen aufzählen und das wars dann.

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