Offenlegung aller Verträge der öffentlichen Hand
Zur Kontrolle der Exekutive und Vermeidung von Korruption ist es wichtig, dass das Volk uneingeschränkten Zugang zu in seinem Namen geschlossenen Verträgen hat. Bei der Veröffentlichung sollte so verfahren werden, wie bei allen anderen Dokumenten, die unter Open Data fallen. Das bedeutet insbesondere eine Anonymisierung von personenbezogenen privaten Daten natürlicher Personen.
Es ist ein Unding, daß der Zugang zu diesen Verträge erst per Gerichtsbeschluß oder Volksentscheid (http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2011/Presse/11-02-18.htm ) erkämpft werden muß.
jensbest ist dafür
Guter Grundgedanke, der allerdings noch ausformuliert werden muss.
PPP Public-Private-Partnership Deals der letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer Übervorteilung der öffentlichen Hand. Die Argumente, das aus Wettbewerbsschutzgründen eine öffentliche Einsicht in die Verträge nicht möglich ist, zeigt das hier Wirtschaftliche Interessen vor Allgemeinwohl stehen.
Das Vertrauen in die gewählten Vertreter, insbesondere deren Widerstandsfähigkeit gegen Korruption ist derart zerstört, dass eine Vertraulichkeit, wie sie im bisherigen Verständnis nötig wäre, nicht mehr gewährleistet werden kann. Nur öffentliche Kontrolle durch prinzipiell jedermann kann hier Abhilfe schaffen.