Papier: 05.01 Tatsächliche Veränderungen politischer Kommunikation und Interaktion - Neuer Strukturwandel der öffentlichen Kommunikation
Originalversion
1 | In politikwissenschaftlichen, staats- und |
2 | verfassungsrechtlichen Theorien nimmt Öffentlichkeit |
3 | typischerweise einen Platz „zwischen Staat und Gesellschaft“ |
4 | ein. [FN: Überblicke bei Scherzberg, Die Öffentlichkeit der |
5 | Verwaltung, S. 289 ff.; Altmann, Das Problem der |
6 | Öffentlichkeit und seine Bedeutung für die moderne |
7 | Demokratie, S. 131 ff.; Preuß, Zum staatsrechtlichen Begriff |
8 | des Öffentlichen, S. 75 ff., 166 ff.; Rinken, Das |
9 | Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem dargestellt |
10 | am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände, S. 249 ff.; Häberle, |
11 | Öffentliches Interesse als juristisches Problem, S. 558 ff.] |
12 | Das Grundgesetz nimmt implizit auf Öffentlichkeit Bezug, |
13 | wenn es um die legitimatorische Abstützung staatlichen |
14 | Handelns geht. Öffentlichkeit selbst wird in der Verfassung |
15 | nicht definiert. |
16 | |
17 | Öffentlichkeit kommt eine zentrale Funktion im Prozess |
18 | demokratischer Willensbildung zu; das verfassungsrechtliche |
19 | Konzept knüpft also an gesellschaftliche Leistungen und |
20 | Funktionen an, die selbst außerhalb des rechtlich normierten |
21 | „in der Gesellschaft“ liegen. Dieser Wirkungszusammenhang |
22 | ist allerdings nicht einseitig modelliert. |
23 | Orientiert man sich an der Rechtsprechung des |
24 | Bundesverfassungsgerichts, so zeigt sich beim Bezug auf |
25 | „Öffentlichkeit“ eine funktionale Kopplung an soziale |
26 | Realität, die zu einem Neujustieren des |
27 | Öffentlichkeitsbegriffs führen kann, wenn die Realität sich |
28 | wandelt. [FN: Vgl. Hesse, VVDStRL 17 (1959), S. 11 und S., |
29 | 41.] Die staatliche Teilhabe an öffentlicher Kommunikation |
30 | hat sich demnach im Laufe der Zeit grundlegen gewandelt und |
31 | verändert sich unter den gegenwärtigen Bedingungen |
32 | fortlaufend weiter. Die gewachsene Rolle der Massenmedien, |
33 | der Ausbau moderner Informationsdienste wirken sich auch auf |
34 | die Art der Aufgabenerfüllung durch die Regierung aus. [FN: |
35 | BVerfG 2002 – Urteil Osho-Sekte ] Einschränkungen bestehen |
36 | jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts |
37 | weiterhin für den Bereich der Justiz. [FN: BVefG 2001 – N-TV |
38 | Urteil ] |
39 | |
40 | Die Kopplung des Normativen an das Faktische folgt |
41 | insbesondere aus dem Rückgriff, den das Grundgesetz in Art. |
42 | 20 Abs. 1 und dem Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 |
43 | auf Legitimationsverfahren nimmt. Zu Recht wird |
44 | festgestellt, dass mit diesem Rückgriff das Grundgesetz eine |
45 | Herrschaftsordnung etabliert, die die Souveränität des |
46 | Volkes in einer nach demokratischen Grundsätzen |
47 | organisierten Selbstbestimmung realisiert. [FN: Böckenförde, |
48 | § 24 Demokratie als Verfassungsprinzip, Rz. 35. In: |
49 | Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der |
50 | Bundesrepublik Deutschland, Band 2.] Dabei wird „Volk“ mit |
51 | „Öffentlichkeit“ gleichgesetzt. [FN: „Öffentlichkeit im |
52 | Sinne des Grundgesetzes ist zunächst das Volk“, so Rinken, |
53 | Geschichte und heutige Valenz des Öffentlichen, S. 34. In: |
54 | Winter (Hrsg.), Das Öffentliche heute.] |
55 | |
56 | Aus diesen Funktionen folgen einige verfassungsrechtliche |
57 | Leitlinien, die bei einem (neuen) Strukturwandel der |
58 | Öffentlichkeit durch das Internet zu prüfen und in ihren |
59 | Konsequenzen auszuloten sind. So geht man davon aus, dass |
60 | vor allem zwei Institutio-nen bei der „Herstellung“ von |
61 | Öffentlichkeit eine besondere Rolle spielen, die daher beide |
62 | verfassungsrechtlich besonders geschützt sind: die |
63 | Massenmedien und die politischen Parteien. |
64 | |
65 | Den Massenmedien kommt – so das BVerfG [FN: BVerfGE 20, 162 |
66 | (175)] – eine Aufgabe als Medium und Faktor der Meinungs- |
67 | und Willensbildung zu, die sich „in“ der Öffentlichkeit |
68 | vollzieht. Öffentlichkeit wird hier im Sinne einer |
69 | bürgerlichen Öffentlichkeit als Ort verstanden, in dem in |
70 | Rede und Gegenrede das gesellschaftlich Wichtige und |
71 | Richtige entsteht. Öffentlich ist dabei aber auch das |
72 | Medium, in dem Politik sich beobachten kann. Gefahren für |
73 | die Erfüllung dieser Funktionen können durch staatlichen |
74 | Einfluss, aber auch durch machtvolle gesellschaftliche |
75 | Akteure (etwa Medienunternehmen) entstehen. Die Rolle der |
76 | Massenmedien und ihr Wandel in der digitalen Gesellschaft |
77 | wird in der PG „Kultur, Öffentlichkeit, Medien“ näher |
78 | untersucht. |
79 | |
80 | Aus dem Verständnis der Öffentlichkeit als Ort der |
81 | gesellschaftlichen Willensbildung folgen auch |
82 | verfassungsrechtlich abgestützte Grenzen der Einwirkung der |
83 | Staatsorgane auf die Öffentlichkeit. Dies betrifft |
84 | insbesondere, aber nicht nur, die bereits zuvor erwähnte |
85 | Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. [FN: Vgl. BverfG |
86 | Osho-Sekte und Glykol-Warnung |
87 | ] |
88 | |
89 | Im Rahmen seiner schriftlichen Stellungnahme zur |
90 | öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission Internet und |
91 | digitale Gesellschaft zum Thema „Strukturwandel der |
92 | politischen Kommunikation und Partizipation“ äußerte sich |
93 | der Sachverständige Christoph Kappes wie folgt: „Die |
94 | „digitale Öffentlichkeit“ ist eine Öffentlichkeit wie die |
95 | prädigitale Öffentlichkeit auch, nur dass ihre Kommunikation |
96 | folgende strukturellen Abweichungen hat. Sie |
97 | • ist nicht flüchtig (jedenfalls nicht mittelfristig) |
98 | • ist häufig formell aufeinander verweisend (Links) |
99 | • geschieht jederzeit, (d.h. sie ist nicht an Zeiten |
100 | gebunden) |
101 | • hat viele verschiedene Inhaltsformate (Beiträge, |
102 | Kommentare, Tweets, Mikrointeraktionen etc.) |
103 | • ist dezentral organisiert |
104 | • erschließt sich erst durch die Abfrage-Dimension (d.h. der |
105 | Empfänger ent-scheidet mit, was er sieht) |
106 | • ist auch personengetrieben, nicht nur dokumentgetrieben |
107 | • wird häufig ohne kommerzielle Ziele initiiert („Aufreger“, |
108 | „Besinnungsbei-trag“) |
109 | Vergleicht man die Öffentlichkeit in einem Satz mit der |
110 | klassischen Öffentlichkeit, so ist sie diverser, |
111 | regelfreier, pulsierender, unübersichtlicher, |
112 | überraschender, lebhafter. Der Grund dafür ist, dass die |
113 | meisten Beteiligten ohne Geschäftsmodell operieren, rein |
114 | „immateriell “-gesteuert sind (im positiven Sinne, zweckfrei |
115 | ihre Meinung zu sagen, sich zu erproben, ein soziales Umfeld |
116 | zu beeinflussen etc.), nie in festen Strukturen arbeiten, |
117 | kaum auf inhaltliche Rahmen Rücksicht nehmen müssen.“ [FN: |
118 | Vgl. die schriftliche Stellungnahme von Christoph Kappes zur |
119 | öffentlichen Anhörung „Strukturwandel der politischen |
120 | Kommunikation und Partizipation“ der Enquete-Kommission |
121 | Internet und digitale Gesellschaft am 19. März 2012. A-Drs/ |
122 | 17(24)049-E, Protokoll Nr. 17/15, online abrufbar unter: |
123 | http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzun |
124 | gen/20120319/A-Drs_17_24_049-E_-_Stellungnahme_Kappes_19_3_2 |
125 | 012.pdf] |
126 | |
127 | Der Strukturwandel der Öffentlichkeit beruht auf Änderungen |
128 | im Kommunikationsver-halten, die nicht vorhersehbar sind. |
129 | Dabei ist der Begriff der Öffentlichkeit neu zu defi-nieren. |
130 | Mit Blick auf die Agenda-Setzung, Transparenz, Datenschutz |
131 | und Open Access ist auszuhandeln, was künftig öffentlich |
132 | sein soll und was nicht. Die Einbeziehung möglichst aller |
133 | relevanten Akteure ist dabei Voraussetzung für die spätere |
134 | Akzeptanz der Ergebnisse. [FN: Vgl. die schriftliche |
135 | Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Vowe zur öffentlichen |
136 | Anhörung „Strukturwandel der politischen Kommunikation und |
137 | Partizipation“ der Enquete-Kommission Internet und digitale |
138 | Gesellschaft am 19. März 2012. A-Drs/ 17(24)049-B, Protokoll |
139 | Nr. 17/15, online abrufbar unter: |
140 | http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzun |
141 | gen/20120319/A-Drs_17_24_049-B_-_Stellungnahme_Prof_Dr_Vowe_ |
142 | 19_3_2012.pdf] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In politikwissenschaftlichen, staats- und |
2 | verfassungsrechtlichen Theorien nimmt Öffentlichkeit |
3 | typischerweise einen Platz „zwischen Staat und Gesellschaft“ |
4 | ein. [FN: Überblicke bei Scherzberg, Die Öffentlichkeit der |
5 | Verwaltung, S. 289 ff.; Altmann, Das Problem der |
6 | Öffentlichkeit und seine Bedeutung für die moderne |
7 | Demokratie, S. 131 ff.; Preuß, Zum staatsrechtlichen Begriff |
8 | des Öffentlichen, S. 75 ff., 166 ff.; Rinken, Das |
9 | Öffentliche als verfassungstheoretisches Problem dargestellt |
10 | am Rechtsstatus der Wohlfahrtsverbände, S. 249 ff.; Häberle, |
11 | Öffentliches Interesse als juristisches Problem, S. 558 ff.] |
12 | Das Grundgesetz nimmt implizit auf Öffentlichkeit Bezug, |
13 | wenn es um die legitimatorische Abstützung staatlichen |
14 | Handelns geht. Öffentlichkeit selbst wird in der Verfassung |
15 | nicht definiert. |
16 | |
17 | Öffentlichkeit kommt eine zentrale Funktion im Prozess |
18 | demokratischer Willensbildung zu; das verfassungsrechtliche |
19 | Konzept knüpft also an gesellschaftliche Leistungen und |
20 | Funktionen an, die selbst außerhalb des rechtlich normierten |
21 | „in der Gesellschaft“ liegen. Dieser Wirkungszusammenhang |
22 | ist allerdings nicht einseitig modelliert. |
23 | Orientiert man sich an der Rechtsprechung des |
24 | Bundesverfassungsgerichts, so zeigt sich beim Bezug auf |
25 | „Öffentlichkeit“ eine funktionale Kopplung an soziale |
26 | Realität, die zu einem Neujustieren des |
27 | Öffentlichkeitsbegriffs führen kann, wenn die Realität sich |
28 | wandelt. [FN: Vgl. Hesse, VVDStRL 17 (1959), S. 11 und S., |
29 | 41.] Die staatliche Teilhabe an öffentlicher Kommunikation |
30 | hat sich demnach im Laufe der Zeit grundlegen gewandelt und |
31 | verändert sich unter den gegenwärtigen Bedingungen |
32 | fortlaufend weiter. Die gewachsene Rolle der Massenmedien, |
33 | der Ausbau moderner Informationsdienste wirken sich auch auf |
34 | die Art der Aufgabenerfüllung durch die Regierung aus. [FN: |
35 | BVerfG 2002 – Urteil Osho-Sekte ] Einschränkungen bestehen |
36 | jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts |
37 | weiterhin für den Bereich der Justiz. [FN: BVefG 2001 – N-TV |
38 | Urteil ] |
39 | |
40 | Die Kopplung des Normativen an das Faktische folgt |
41 | insbesondere aus dem Rückgriff, den das Grundgesetz in Art. |
42 | 20 Abs. 1 und dem Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 |
43 | auf Legitimationsverfahren nimmt. Zu Recht wird |
44 | festgestellt, dass mit diesem Rückgriff das Grundgesetz eine |
45 | Herrschaftsordnung etabliert, die die Souveränität des |
46 | Volkes in einer nach demokratischen Grundsätzen |
47 | organisierten Selbstbestimmung realisiert. [FN: Böckenförde, |
48 | § 24 Demokratie als Verfassungsprinzip, Rz. 35. In: |
49 | Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der |
50 | Bundesrepublik Deutschland, Band 2.] Dabei wird „Volk“ mit |
51 | „Öffentlichkeit“ gleichgesetzt. [FN: „Öffentlichkeit im |
52 | Sinne des Grundgesetzes ist zunächst das Volk“, so Rinken, |
53 | Geschichte und heutige Valenz des Öffentlichen, S. 34. In: |
54 | Winter (Hrsg.), Das Öffentliche heute.] |
55 | |
56 | Aus diesen Funktionen folgen einige verfassungsrechtliche |
57 | Leitlinien, die bei einem (neuen) Strukturwandel der |
58 | Öffentlichkeit durch das Internet zu prüfen und in ihren |
59 | Konsequenzen auszuloten sind. So geht man davon aus, dass |
60 | vor allem zwei Institutio-nen bei der „Herstellung“ von |
61 | Öffentlichkeit eine besondere Rolle spielen, die daher beide |
62 | verfassungsrechtlich besonders geschützt sind: die |
63 | Massenmedien und die politischen Parteien. |
64 | |
65 | Den Massenmedien kommt – so das BVerfG [FN: BVerfGE 20, 162 |
66 | (175)] – eine Aufgabe als Medium und Faktor der Meinungs- |
67 | und Willensbildung zu, die sich „in“ der Öffentlichkeit |
68 | vollzieht. Öffentlichkeit wird hier im Sinne einer |
69 | bürgerlichen Öffentlichkeit als Ort verstanden, in dem in |
70 | Rede und Gegenrede das gesellschaftlich Wichtige und |
71 | Richtige entsteht. Öffentlich ist dabei aber auch das |
72 | Medium, in dem Politik sich beobachten kann. Gefahren für |
73 | die Erfüllung dieser Funktionen können durch staatlichen |
74 | Einfluss, aber auch durch machtvolle gesellschaftliche |
75 | Akteure (etwa Medienunternehmen) entstehen. Die Rolle der |
76 | Massenmedien und ihr Wandel in der digitalen Gesellschaft |
77 | wird in der PG „Kultur, Öffentlichkeit, Medien“ näher |
78 | untersucht. |
79 | |
80 | Aus dem Verständnis der Öffentlichkeit als Ort der |
81 | gesellschaftlichen Willensbildung folgen auch |
82 | verfassungsrechtlich abgestützte Grenzen der Einwirkung der |
83 | Staatsorgane auf die Öffentlichkeit. Dies betrifft |
84 | insbesondere, aber nicht nur, die bereits zuvor erwähnte |
85 | Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. [FN: Vgl. BverfG |
86 | Osho-Sekte und Glykol-Warnung |
87 | ] |
88 | |
89 | Im Rahmen seiner schriftlichen Stellungnahme zur |
90 | öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission Internet und |
91 | digitale Gesellschaft zum Thema „Strukturwandel der |
92 | politischen Kommunikation und Partizipation“ äußerte sich |
93 | der Sachverständige Christoph Kappes wie folgt: „Die |
94 | „digitale Öffentlichkeit“ ist eine Öffentlichkeit wie die |
95 | prädigitale Öffentlichkeit auch, nur dass ihre Kommunikation |
96 | folgende strukturellen Abweichungen hat. Sie |
97 | • ist nicht flüchtig (jedenfalls nicht mittelfristig) |
98 | • ist häufig formell aufeinander verweisend (Links) |
99 | • geschieht jederzeit, (d.h. sie ist nicht an Zeiten |
100 | gebunden) |
101 | • hat viele verschiedene Inhaltsformate (Beiträge, |
102 | Kommentare, Tweets, Mikrointeraktionen etc.) |
103 | • ist dezentral organisiert |
104 | • erschließt sich erst durch die Abfrage-Dimension (d.h. der |
105 | Empfänger ent-scheidet mit, was er sieht) |
106 | • ist auch personengetrieben, nicht nur dokumentgetrieben |
107 | • wird häufig ohne kommerzielle Ziele initiiert („Aufreger“, |
108 | „Besinnungsbei-trag“) |
109 | Vergleicht man die Öffentlichkeit in einem Satz mit der |
110 | klassischen Öffentlichkeit, so ist sie diverser, |
111 | regelfreier, pulsierender, unübersichtlicher, |
112 | überraschender, lebhafter. Der Grund dafür ist, dass die |
113 | meisten Beteiligten ohne Geschäftsmodell operieren, rein |
114 | „immateriell “-gesteuert sind (im positiven Sinne, zweckfrei |
115 | ihre Meinung zu sagen, sich zu erproben, ein soziales Umfeld |
116 | zu beeinflussen etc.), nie in festen Strukturen arbeiten, |
117 | kaum auf inhaltliche Rahmen Rücksicht nehmen müssen.“ [FN: |
118 | Vgl. die schriftliche Stellungnahme von Christoph Kappes zur |
119 | öffentlichen Anhörung „Strukturwandel der politischen |
120 | Kommunikation und Partizipation“ der Enquete-Kommission |
121 | Internet und digitale Gesellschaft am 19. März 2012. A-Drs/ |
122 | 17(24)049-E, Protokoll Nr. 17/15, online abrufbar unter: |
123 | http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzun |
124 | gen/20120319/A-Drs_17_24_049-E_-_Stellungnahme_Kappes_19_3_2 |
125 | 012.pdf] |
126 | |
127 | Der Strukturwandel der Öffentlichkeit beruht auf Änderungen |
128 | im Kommunikationsver-halten, die nicht vorhersehbar sind. |
129 | Dabei ist der Begriff der Öffentlichkeit neu zu defi-nieren. |
130 | Mit Blick auf die Agenda-Setzung, Transparenz, Datenschutz |
131 | und Open Access ist auszuhandeln, was künftig öffentlich |
132 | sein soll und was nicht. Die Einbeziehung möglichst aller |
133 | relevanten Akteure ist dabei Voraussetzung für die spätere |
134 | Akzeptanz der Ergebnisse. [FN: Vgl. die schriftliche |
135 | Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Vowe zur öffentlichen |
136 | Anhörung „Strukturwandel der politischen Kommunikation und |
137 | Partizipation“ der Enquete-Kommission Internet und digitale |
138 | Gesellschaft am 19. März 2012. A-Drs/ 17(24)049-B, Protokoll |
139 | Nr. 17/15, online abrufbar unter: |
140 | http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzun |
141 | gen/20120319/A-Drs_17_24_049-B_-_Stellungnahme_Prof_Dr_Vowe_ |
142 | 19_3_2012.pdf] |
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