Um dem hier geäußerten Argument des users "buergerundbehoerde": "Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist keineswegs "durch jede Exekutivhandlung" einschränkbar." einen erschreckenden Gegenbeweis entgegenzusetzen, sei hier auf folgende Meldung des Spiegel hingewiesen:
"Das bayerische Landeskriminalamt setzte bei Ermittlungen ein rechtswidriges Spionageprogramm ein. Der Fall wird die Debatte über staatliche Cyber-Angriffe neu befeuern." http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748110,00.html
"Die Ausspähung fiel erst auf, als der Anwalt des Beschuldigten Monate später in der Ermittlungsakte Fotos vom Bildschirm seines Mandanten fand."
"Ein massiver Eingriff in die Grundrechte"
... und weiter:
"Doch wo ist der Spion heute? Drei Monate durfte er laut Genehmigung des Amtsgerichts auf dem Laptop lauschen. Danach wurde der Computer bei einer Durchsuchung einkassiert und wanderte in die Asservatenkammer."
Also bitte für die Einführung eines solchen Grundrechts voten.