Ulrich
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Anforderungen an Wahlen sind in Art. 38 Abs. 1 (dort für Wahl von Abgeordneten) bestimmt.
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@I. Wengel: Ich entnehme Ihrem länglichem Beitrag die für mich erkennbare Kernaussage: "Das Internet ist das Medium, aber nicht ausschließliches Thema." Ihr Beitrag zum von Ihnen gewählte Thema "Zweck dieser Bürgerbeteiligungsplattform"…
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Ulrich bearbeitete Argumente zu Eine Liquid Democracy Plattform für die ePetitionen
Klarer formulieren!
Der Vorschlag läßt offen, ob er eine Erweiterung von https://epetitionen.bundestag.de fordert oder ob ein getrenntes Portal notwendig ist . Er sagt auch nicht, was eine "Liquid Democracy…
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Ulrich bearbeitete Argumente zu Eine Liquid Democracy Plattform für die ePetitionen
Klarer formulieren!
Der Vorschlag läßt offen, ob er eine Erweiterung von https://epetitionen.bundestag.de fordert oder ob ein getrenntes Portal notwendig ist . Er sagt auch nicht, was eine "Liquid Democracy…
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Der Vorschlag läßt offen, ob er eine Erweiterung von https://epetitionen.bundestag.de fordert oder ob ein getrenntes Portal notwendig ist . Er sagt auch nicht, was eine "Liquid Democracy…
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Ulrich bearbeitete Argumente zu Verfassung für Deutschland
Vorschlag ist konform zum Einsetzungsbeschluss und wesentlich für die Projektgruppe
Der Einsetzungsbeschluss (EB) nennt u.a. folgende Untersuchungs-Schwerpunkte: 1 Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeitsrechts (zu Recht und Innen) 2 Möglichkeiten für…
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Ulrich diskutierte Verfassung für Deutschland
Vorschlag ist konform zum Einsetzungsbeschluss und wesentlich für die Projektgruppe
Der Einsetzungsbeschluss (EB) nennt u.a. folgende Untersuchungs-Schwerpunkte: 1 Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeitsrechts (zu Recht und Innen) 2 Möglichkeiten für…
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