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Volksabstimmungen mit Internet-Beteiligungsmöglichkeit


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sieht in Art. 20, Abs. 2 „Abstimmungen“ durch „das Volk“ vor.

Auf Bundesebene wird diese Generalklausel allerdings nur durch zwei Artikel konkretisiert, und zwar durch Art. 29, Abs. 2, der den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes regelt, und durch Art. 146, der dann anzuwenden ist, wenn das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll.

Ziel ist es dem deutschen Volk, ein Recht, nicht die Pflicht, für die Beteiligung an den „vorgesehenen“ Abstimmungen auch über das Internet zu ermöglichen.


Diskussionen

  • ruiin ist dagegen
    +9

    Im Rahmen der Wahlcomputer-Debatte hat sich ein Problem herausgestellt, dass sich gegen jede Wahl auf Basis von Datenverarbeitung richtet.

    Jede Wahl mit Computern und Internet kann die Grundsätze geheimer und der für jeden nachvollziehbaren Wahl nicht erfüllen.

    • Entweder man macht jede Stimme öffentlich und damit für jeden nachvollziehbar. Unterstellt den Wähler einer gewissen sozialen Kontrolle. Macht aber eine Manipulation auf technischen Weg leicht erkennbar.
    • Oder verliert durch technische Systeme die Eigenschaft eines öffentlichen Prozesses und damit das Vertrauen in den Prozess "Wahl" an sich. (Der Bürger, der das System nicht versteht, kann immer mit guten Gewissen behaupten das die Wahl manipuliert wurde.)

    Ich vertrete die Meinung das keine Wahl über elektronische Systeme den selben Rang haben dürfen wie Volksentscheide. Selbst die Briefwahl ist in meinen Augen bedenklich. (Das Papier verrät nicht wer das Kreuz auf ihm gemacht hat.)

    • Da dieser Kommentar aus meiner Sicht eine vollständige Argumentation darstellt, ziehe ich den Vorschlag zurück.

  • Democratix ist dafür
    +3

    Maßgeblich ist doch,so weit wie möglich weg von der parlamentarischen zur direkten Demokratie zu gelangen,(auch wenn das die Parlamentarier nicht gerne hören,weil es in ihr eigenständiges-manchmal eigenwilliges Wahlverhalten -eingreift. Wieso soll es keine hoheitlichen Akte (Gesetzgebungsverfahren,Wahlen etc.) bei denen der einzelne legitimierte Bürger abstimmt ? Dies wäre jedenfalls repräsentativer,als wenn ,wie aktuell,Entscheidungen der Parlamentarier aus Parteiproporz ergangen, auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden !

  • cschoen ist dagegen
    +3

    Die Vorteile dieses Vorschlags liegen auf den Hand: direkte, schnelle, einfache Partizipation.

    Nach meiner Einschätzung überwiegen jedoch die Risiken. Ein solcher Abstimmungsprozess entzieht sich einer möglichen Kontrolle (etwa durch Wahlbeobachter) und öffnet so Manipulation Tür und Tor.

    Neben den Problemen, die ich bereits bei Wahlcomputern sehe, kommen hier weitere hinzu: -sichere, aber anonyme Identifikation des Wählers. (machbar, aber wird das klappen??) -sicherstellen, daß der Wähler sich seiner Wahl bewußt ist. (Trojaner, client-seitige Angriffe)

  • Man darf natürlich bei aller Planung einer Online Beteiligung nicht Vergessen, das nicht alle Bundesbürger Online sind. Daher muss jedes Verfahren zur Beteiligung so gestaltet werden, das auch Bürger die Offline sind, diese einsehen und sich beteiligen können.

    Vielleicht ist auch der Gedanke der puren Volksabstimmung schon zu weit gedacht für den Anfang. Besser wäre ein schlichtes Abstimm System auf Kommunal-, Regional-, und Bundesebene. Ich könnte mir vorstellen, das Abgeordnete schlicht abstimmbare Themen vorstellen und Registrierte Bürger zu jedem Thema ihre Stimme abgeben und vielleicht auch ändern können. Der Abgeordnete hätte dann ein klares Stimmungsbild vorliegen (natürlich ebenfalls veröffentlicht) was die Meinung der Bürger in seinem Wahlkreis widerspiegelt. Diese Meinung könnte er dann vor dem Bundestag als Abgeordneter Vertreten .... wir wählen die Abgeordneten ja, damit Sie die Meinung der Mehrheit Vertreten, nicht ihre eigene oder die ihrer Partei

  • Also eine Art Briefwahl per E-Mail?

    Wenn ja, wie kann garantiert werden, daß die Stimmabgabe persönlich und ohne Beeinflussung erfolgt. Und wie kann die Überprüfbarkeit garantiert werden? Ich glaube mich zu erinnern, daß dies Anforderungen an Wahlen bzw. die Wahlteilnahme sind, habe aber keine Rechtsgrundlage zur Hand.

    • Anforderungen an Wahlen sind in Art. 38 Abs. 1 (dort für Wahl von Abgeordneten) bestimmt.

    • "Briefwahl per E-Mail" ist ein schöner Vergleich, auch wenn eine Abstimmung natürlich nicht per E-Mail erfolgen darf. Die Überprüfbarkeit kann mit entsprechenden Zugangskontrollen garantiert werden (ID ähnlich/gleich der Steuer-ID, sicheres Kennwort). Die Anforderungen an Wahlen müssten sowieso geändert werden, wenn es zu Online-Abstimmungen kommt.

      • Das stellt das Problem auf den Kopf. Internet-Wahlen sind nicht mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, also müssen wir die Grundsätze abschaffen?

  • Lina ist dagegen
    -1

    Neben den bereits genannten Problemen, sehe ich ein großes Problem in einer unüberlegten Handlung. Schließlich setzt man eher ein Häkchen im Internet, als zum Wahllokal zu gehen. So könnten unüberlegtere Wahlentscheidungen getroffen werden, was wahrscheinlich gerade den Extremen zur Gute kommen würde. Außerdem kann man nicht prüfen, wer denn nun gerade wirklich am PC sitzt und sein Kreuzchen macht (unbhängig davon, wo er es setzt).

    • Du wirst mir zustimmen, dass diese Probleme erstens bisher angenommen werden und somit nciht beweisbar, und dass es sich dabei um nichts handelt, was man mit Bildung nicht beheben könnte. Eine Bildungsreform dürfte als Grundvorraussetzung gelten.

    • Eine Vorlaufzeit von 14 Tagen vor einer Abstimmung mit entsprechender Darstellung des Themas in den Medien sollte unüberlegte Abstimmungen vermeiden helfen. Die Möglichkeit, ein "Häkchen im Internet" zu setzen dürfte die Wahlbeteiligung deutlich erhöhen. Und bei der Briefwahl kann auch nicht kontrolliert werden, wer den Wahlschein ausgefüllt hat oder wer dazu gezwungen wurde, sein Kreuzchen an einer bestimmten Stelle zu setzen.

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