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Offenlegung von Gesetzesentwürfen


Gesetzesentwürfe müssen rechtzeitig vor ihrer Abstimmung durch den Bundestag und den Bundesrat einer allgemeinen Diskussion zugänglich gemacht werden.

Die entsprechenden Stellen müssen dann Änderungswünsche und Kommentare der Bürger entgegen nehmen und sicherstellen, dass diese vor Beschluss des Gesetzes berücksichtigt werden.


Diskussionen

  • Pirad ist dafür
    +8

    Eine allgemeine Diskussion über Gesetze bevor sie in Kraft treten wäre tatsächlich wünschenswert. Eine allgemeine Abstimmung sehe ich jedoch sehr kritisch. Es ist schwer möglich allen die Gesetze zur Abstimmung zu geben und dann Wahlbeteiligungen von über 10% zu haben (in einem entsprechend kurzen Zeitrahmen) und außerdem wäre es für die Volksvertreter schwer sich gegen eine solche Abstimmung zu entscheiden - obwohl sie ja für das ganze Volk und vielleicht auch andere Völker verantwortlich sind und nicht nur für die Wahlberechtigten.

    Ich habe den Vorschlag mal entsprechend abgeändert.

  • einfachBen ist dagegen
    +6

    http://bundestag.de

    Alle Gesetzesinitiativen sollten dort verfügbar sein, natürlich Diskutiert die öffentlichkeit nur ein Bruchteil davon, das ist aber eher ein Zeitproblem?

    Ich verstehe nicht, was vermisst wird

    • Die Dokumente liegen öffentlich vor. Einfach mal unter http://www.bundestag.de/dokumente/index.jsp nachschauen. Wir meckern zwar manchmal viel über die Bundestags-Seite, aber so schlecht ist sie auch nicht ;)

      • Dort existieren aktuelle Drucksachen, inkl. beschlossenen Gesetzen, aktuelle Plenarprotokolle sowie Tagesordnungen - keine Gesetzesentwürfe.Wo sind dort also alle geplanten Gesetzesentwürfe zu finden? Wo gibt es eine Möglichkeit, über diese Gesetzesentwürfe zu diskutieren?

    • Nehmen wir als Beispiel das heute verabschiedete Änderungsgesetz zum SGB II. Würden die Menschen in diesem Land über dessen Inhalt aufgeklärt und könnten öffentlich darüber diskutieren und hätten so einen öffentlichen Einfluss, würden solche Gesetze anders sein. Die Menschen in diesem Lande haben nicht zuwenig Zeit, sondern zu wenig Mitspracherecht an Gesetzesentwürfen und deren Verabschiedung.

      • Über dem Inhalt wurde Monate gestritten, die Forderungen und Vorschläge lagen alle auf den Tisch? Hab ich was Verpasst? Kam da in letzter Minute was wirklich neues? Mitspracherecht ist das eine, das wird hier aber nicht gefordert. Gefordert wird das Veröffentlichen von Informationen die bereits öffentlich sind.

        • Dann nenn doch mal eben alle Gesetzesänderungen im SGB II.

  • Den ersten Teil des Vorschlags würde ich ohne Bedenken unterszützen. MIt dem zweiten Teil habe ich aber so meine Propleme: Änderungswünsche die berückstichtig werde müssen? Wer entscheidet im Zweifelsfall welche Wünsche berücksichtigt werden sollen und welche nicht?

    Wie schon geschrieben, ich bin für die Diskussion der Entwürfe aber ohne einen Automatismus was Änderungswünsche angeht. Für eine richtige Diskussion müssten aber auch folgende Punkte mitveröffentlicht werden: 1. Wer hat den Entwurf ausgearbeitet? (Kanzlei, Staatskanzlei, Fraktion....) 2. Was soll durch das Gesetz erreicht werden? 3. Folgenabschätzung (Kosten, Gegenfinanzierung, was kann schief gehen)

    • Es geht bei dem Vorschlag um zwei wichtige Themen:

      1. Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen (inkl. der von Dir erwähnten Aspekte).
      2. Um die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit durch den Bürger.

      Dass der Gesetzgeber als dafür Gewählter letztendlich diese Gesetze verantworten und verabschieden muss, steht außer Frage. Wenn jedoch ein Gesetz unter einer solchen Beteiligung der Bürger zustandegekommen ist, dann kann sich der Bürger auch nicht mehr hinstellen und behaupten, dass alles über seinen Kopf hinweg entschieden wurde.

      • Na wenn es, trotz seiner Mitarbeit, nicht in seinem Sinne ist, dann schon ;-)

  • Daß die entsprechenden Stellen die Änderungswünsche und Kommentare der Bürger entgegennehmen müssen, ist eine interessante Forderung. Daß diese vor Beschluß des Gesetzes berücksichtigt werden müssen. ist wohl nicht mit dem Modell der repräsentativen Demokratie vereinbar. Dies wäre eher die Aufgabe einer Petition.

    Wenn jedoch alles, was im Bundestag zu Abstimmung gebracht wird, vorher online diskutiert wurde könnte der Bundestagspräsident, bei entsprechender Beteiligung an der Diskussion, die Abgeordeten zu jeder Abstimmung auf diesem Umstand hinweisen: *"Ich weise Sie darauf hin, daß sie als Abgeordnete nur ihrer eigenen Überzeugung verpflichtet sind. Es sei jedoch angemerkt, daß sich überwiegend/eingie/wenige der Bürger für/gegen die Vorlage ausgesprochen haben."

    Ich kann nicht sagen, ob das einen Unterschied macht, aber mir gefällt die Vorstellung, daß die Abgeordneten vor der Abstimmung noch einmal darauf hingewiesen werden, daß beispielsweise ich, sowie 134014 weitere dagegen waren.

    • Petition ist zur Gesetzesänderung ein zahnloser Tiger. Da ist ja das Kind ggf. schon in den Brunnen gefallen

  • FAausK ist dagegen
    +1

    Das gibt es schon. Schon einmal www.bundestag.de ausprobiert?

  • bkt ist dagegen
    +1

    Rechtzeitige Veröffentlichung ja. Dann kann man ja an "seinen" Abgeordneten herantreten mit seinen Wünschen.

    Mehr nicht. Damit würde nur der Aufwand im Gesetzgebungsverfahren enorm erhöht.

  • Reicht die Offenlegung von Gesetzesentwürfen aus?

    Sollte es nicht vielmehr darum gehen, dass der Bürger auch Themen setzen kann? Muss die Beteiligung nicht früher ansetzen?

    http://demokratie.enquetebeteiligung.de/comment/866

  • MichaelP ist dafür
    +1

    Es sollte zumindest sichergestellt und DOKUMENTIERT werden, dass alle Bundestagsfraktionen den per eDiskussion dargestellten Wählerwunsch zur Kenntn is genommen haben.

  • Ich würde dem teilweise zustimmen.

    Eine Offenlegung von Gesetzesentwürfen wäre in der Tat wünschenswert und das nicht erst wenige Stunden vor deren Verabschiedung. Die offene Abstimmung über diese Gesetze verbietet sich aufgrund der repräsentativen Demokratie von selbst.

    • Zunächst muss sich das nicht von selbst verbieten. Außerdem geht es doch wohl darum, die Demokratie im Sinne der Bürger auch zu verändern, z.B. eben auch im Sinne einer direkten Demokratie.

  • Stefan ist dagegen
    +1

    Mir stellt sich da die Frage, ob Der Bundestag/-rat dann nicht überflüssig wäre? Wäre es nicht sinnvoller, wenn dort Personen sitzen würden, welche die Meinung des Volkes vertreten (was sie Kraft ihres Amtes eigentlich tun sollten)?

    Ich denke, man sollte lieber das System an sich verbessern, als diesem noch weitere Instanzen vorzuschalten und somit letztendlich das System zu umgehen.

    • Es geht hier nicht um Instanzenvorschaltung, sondern um die Veröffentlichung und öffentliche Diskussion mit Abstimmungsmöglichkeit, auch wenn diese Abstimmungsmöglichkeit dem Bundestag und dem Bundesrat nicht die Arbeit abnehmen soll, sondern als Gradmesser rfür die öffentliche Meinung verwendet wird.

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