Gesetzesentwürfe müssen rechtzeitig vor ihrer Abstimmung durch den Bundestag und den Bundesrat einer allgemeinen Diskussion zugänglich gemacht werden.
Die entsprechenden Stellen müssen dann Änderungswünsche und Kommentare der Bürger entgegen nehmen und sicherstellen, dass diese vor Beschluss des Gesetzes berücksichtigt werden.