Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes allgemein verfügbar machen


Jetzt dürfen Abgeordnete die Ergebnisse von Aufträgen an die Wissenschaftlichen Dienste nur innerhalb ihrer Abgeordnetentätigkeit nutzen. Für anderweitige Verwendung muss eine Genehmigung erteilt werden. Besser wäre es, wenn grundsätzlich alle Ausarbeitungen und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Allgemeinheit zugänglich und zur freien Nutzung zu Verfügung gestellt würden (z.B. unter einer cc-by Lizenz). Es bleibt dabei, dass Aufträge nur im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit erfolgen können.

Dies würde es der Gesellschaft erlauben direkt Nutzen aus dieser ja schon erfolgten Arbeit zu ziehen.


Diskussionen

  • florianwilhelm ist dafür
    +38

    Die Arbeiten sollten außerdem unter einer freien Lizenz stehen (cc-by zum Beispiel), da sie ja durch die Allgemeinheit finanziert wurden. Also sollen sie allen unter einer freien Lizenz verfügbar sein.

  • ushiwakamaru ist dafür
    +29

    Ich finde diesen Vorschlag sehr gut und würde eine zentrale, für Wissenschaftler eventuell sogar zitierbare Datenbank mit den Publikationen des Wissenschaftlichen Dienstes sehr begrüßen. Eine Offenlegung der Berichte dürfte zudem von vielen Wissenschaftlern und Journalisten freudig begrüßt werden.

    Die Berichte sollten in der Datenbank mit mehreren Angaben abgelegt werden, ich würde dafür u.a. folgende Punkte vorschlagen: - Namen des bzw. der auftragserteilenden Abgeordneten - Namen der beteiligten Autoren - Datum der Auftragserteilung - Datum der Veröffentlichung / Weiterreichung an den Abgeordneten

    Fällt sonst noch jemandem was dazu ein?

    • Ja, ein Voting sollte in der Datenbank integriert sein ob eben dieses Gutachten "hilfreich"ist . Das würde unterm Strich dazu führen, dass weniger Unsinn angefragt und produziert würde und eine Menge Kosten sparen. Die Qualität dieses Dienstes würde ergo steigen.

      • Aber es sollte doch dabei bleiben, dass nur Abgeordnete den Dienst beauftragen dürfen. Denkst du, dass dort viel unsinniges angefragt wird im Moment? Gibt es Infos über die Anfragen?

  • Wobble ist dafür
    +14

    Den Vorschlag finde ich grundsätzlich gut, nur ist die Formulierung ungünstig.

    Die Formulierung, dass Abgeordnete den Wissenschaftlichen Dienst nur für Abgeordnetentätigkeit nutzen dürfen, finde ich nämlich gut. Der Wissenschaftliche Dienst soll z.B. nicht dazu beauftragt werden um Forschung für anderweitige Angelegenheiten der Abgeordneten durchzuführen (z.B. irgendwelchen Rechtskanzleien helfen, in denen manche Abgeordneten sonst noch involviert sind).

    Der Wissenschaftliche Dienst sollte also nur innerhalb der Abgeordnetentätigkeit beauftragt werden dürfen, aber alle Ausarbeitungen etc. müssen veröffentlicht werden.

  • jensbest ist dafür
    +9

    Open Access auch für wissenschaftliche Publikationen des Bundestages. Ich hätte jetzt gedacht, dass dies bereits selbstverständlich ist. Falls nicht - nötig.

  • weltbetrachter ist dafür
    +6

    Die Arbeiten werden durch Steuergelder finanziert und ich sehe keinen Grund warum die Bürger, die das bezahlen nicht auch davon profitieren sollten. Zudem halte ich es für angebracht und angemessen, sich über Hintergrundinformationen in verschiedensten Quellen informieren zu können. Letztlich dürfte der eine oder andere Beitrag auch für Studenten, Weiterbildungswillige, Meisterschüler usw. interessant sein.

  • GHMKoch ist dafür
    +4

    Ich finde diesen Vorschlag gut. Der Zugang zu Informationen ist ein wichtiger Grundstein einer modernen Informationsgesellschaft und die Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gibt den Bürgern die Möglichkeit zu beurteilen auf welcher Grundlage Abgeordnete sich Ihre Meinung bilden und wie letztendlich die Entscheidungsprozesse beeinflusst werden. Außerdem eröffnet dies auch die Möglichkeit dass andere Wisseschafter ihre Ergebnisse mit denen des Wissenschaftlichen Dienstes vergleichen können und bei grober Abweichung entsprechende Anmerkungen Vorbringen können.

  • otiemann ist dafür
    +3

    Das ist ein wertvolles Anliegen. Es hilft eine Quelle der Entscheidungsgrundlagen transparent zu machen. Die Wiederverwertung von Knowhow kommt der Wissensgesellschaft zu Gute. Durch die mögliche Resonanz erhält der Wissenschaftliche Dienst eine freie Feedbackschleife und damit möglicherweise Impulse die die Qualität seiner Arbeite steigern können.

  • Neutral, weil es mir zu sehr auf Abgeordnete zugeschnitten ist, haarscharf neutral weil es wenig mit dem Thema der Enquete zu tun hat. Bringe das als Beispiel für eine Art von Inhalte in Open Data mit hinein, und ich kann damit etwas anfangen, d.h. mit öffentlichen Geldern beauftragte Dinge sollen frei zugänglich sein und nutzbar sein - dann können das auch die Abgeordneten tun.

  • wi00194@web.de ist dafür
    +2

    Eine elektronische Bereitstellung der Studien wäre aus Sicht der Bevölkerung und der Wissenschaft wünschenswert.

  • Volker Wittmann ist dafür
    +2

    Zur Klarheit, was die Aufgaben der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Zeit sind:

    Zitat: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages werden – sofern gewünscht - durch die Mitarbeiter der Fachbereiche in der Wahrnehmung ihres Mandates unterstützt. Etwaige herausgehobene parlamentarische oder exekutive Funktionen der Auftraggeber spielen für die Auftragsbearbeitung, die nach zeitlichem Eingang erfolgt, keine Rolle. Die durch die Fachbereiche zur Verfügung gestellten Informationen stehen im Rahmen einer Schutzfrist von vier Wochen exklusiv dem Auftraggeber zur Verfügung und werden erst danach auf Nachfrage anderen Nutzern zur Kenntnis gebracht.

    Quelle: Aufgaben, Organisation und Ausstattung - ist übrigens ein "geschütztes" pdf

    Formulierungsvorschlag für den Vorschlag oben:

    "Um dem Grundsatz des OpenAccess gerecht zu werden, (schlägt der 18. SV vor / schlagen wir vor?), alle Ausarbeitung und Gutachten der wissenschaftlichen Dienste der Allgemeinheit zur freien Nutzung, unter einer freien Lizenz und in einem offenen Format zur Verfügung zu stellen. (Ergänzung für Alternativvorschlag: Dabei steht für neue Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste dem Auftraggeber für 4 Wochen ein Erstnutzungsrecht zu.)

    Die derzeitigen Regelungen der Beauftragung der Wissenschaftlichen Dienste durch die Mitglieder des Deuschen Bundestages und der Aufgaben der (wiss.) Dienste bleiben bestehen"

  • Hoerbert ist dafür
    +2

    Ist vom "Volk" bezahlt, also muss es öffentlich und frei verfügbar für das "Volk" sein!

  • Ist zwar kein Thema für eine Programmgruppe einer Enquetekommission- Hört sich aber gut an!

  • Hurzelpeter ist dagegen
    0

    Nutzen nicht erkennbar - MdBs nüssen sich Meinung bilden können, ohne dass die Argumentation gleich "offiziös" publik gemacht wird. Der Vorschlag schränkt die Freiheit der Parlamentsarbeit massiv ein.

    • Halten Sie es nicht für angebracht, dass die Bürger allgemein nachvollziehen können sollten, auf welchem Wege ein Abgeordneter zu seiner Meinung gelangt ist? (Einschließlich Beeinflussung durch Lobbyisten, womöglich Bestechung, etc. pp.)

      Im Übrigen spräche sicher nichts dagegen, die Ergebnisse des Wissenschaftlichen Dienstes mit einer gewissen Zeitverzögerung und ggf. auch ohne Nennung des Auftraggebers (wenn er es wünscht) zu veröffentlichen.

  • DamN ist dafür
    0

    Vom Staat für's Volk, so sehe ich das auch. Außerdem hilft es auch Kosten einzusparen, da nicht mehr zig gleiche Gutachten von unterschiedlichen Parteien/Abgeordneten in Auftrag gegeben werden müssen.

  • SebastianJabbusch ist dafür
    -2

    dann werd das mit dem guttenberg auch nicht passiert

  • Slobo ist dafür
    -1

    Das finde ich sehr gut.

  • I. Wengel ist dafür
    -1

    Dafür

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