Jetzt dürfen Abgeordnete die Ergebnisse von Aufträgen an die Wissenschaftlichen Dienste nur innerhalb ihrer Abgeordnetentätigkeit nutzen. Für anderweitige Verwendung muss eine Genehmigung erteilt werden. Besser wäre es, wenn grundsätzlich alle Ausarbeitungen und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Allgemeinheit zugänglich und zur freien Nutzung zu Verfügung gestellt würden (z.B. unter einer cc-by Lizenz). Es bleibt dabei, dass Aufträge nur im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit erfolgen können.
Dies würde es der Gesellschaft erlauben direkt Nutzen aus dieser ja schon erfolgten Arbeit zu ziehen.