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    Volker Wittmann · angelegt
     

    Zur Klarheit, was die Aufgaben der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Zeit sind:

    Zitat: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages werden – sofern gewünscht - durch die Mitarbeiter der Fachbereiche in der Wahrnehmung ihres Mandates unterstützt. Etwaige herausgehobene parlamentarische oder exekutive Funktionen der Auftraggeber spielen für die Auftragsbearbeitung, die nach zeitlichem Eingang erfolgt, keine Rolle. Die durch die Fachbereiche zur Verfügung gestellten Informationen stehen im Rahmen einer Schutzfrist von vier Wochen exklusiv dem Auftraggeber zur Verfügung und werden erst danach auf Nachfrage anderen Nutzern zur Kenntnis gebracht.

    Quelle: Aufgaben, Organisation und Ausstattung - ist übrigens ein "geschütztes" pdf

    Formulierungsvorschlag für den Vorschlag oben:

    "Um dem Grundsatz des OpenAccess gerecht zu werden, (schlägt der 18. SV vor / schlagen wir vor?), alle Ausarbeitung und Gutachten der wissenschaftlichen Dienste der Allgemeinheit zur freien Nutzung, unter einer freien Lizenz und in einem offenen Format zur Verfügung zu stellen. (Ergänzung für Alternativvorschlag: Dabei steht für neue Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste dem Auftraggeber ein Erstnutzungsrecht für 4 Wochen ein Erstnutzungsrecht zu.)

    Die derzeitigen Regelungen der Beauftragung der Wissenschaftlichen Dienste durch die Mitglieder des Deuschen Bundestages und der Aufgaben der (wiss.) Dienste bleiben bestehen"

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    Volker Wittmann · angelegt
     

    Zur Klarheit, was die Aufgaben der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Zeit sind:

    Zitat: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages werden – sofern gewünscht - durch die Mitarbeiter der Fachbereiche in der Wahrnehmung ihres Mandates unterstützt. Etwaige herausgehobene parlamentarische oder exekutive Funktionen der Auftraggeber spielen für die Auftragsbearbeitung, die nach zeitlichem Eingang erfolgt, keine Rolle. Die durch die Fachbereiche zur Verfügung gestellten Informationen stehen im Rahmen einer Schutzfrist von vier Wochen exklusiv dem Auftraggeber zur Verfügung und werden erst danach auf Nachfrage anderen Nutzern zur Kenntnis gebracht.

    Quelle: Aufgaben, Organisation und Ausstattung - ist übrigens ein "geschütztes" pdf

    Formulierungsvorschlag für den Vorschlag oben:

    "Um dem Grundsatz des OpenAccess gerecht zu werden, (schlägt der 18. SV vor / schlagen wir vor?), alle Ausarbeitung und Gutachten der wissenschaftlichen Dienste der Allgemeinheit zur freien Nutzung, unter einer freien Lizenz und in einem offenen Format zur Verfügung zu stellen. (Ergänzung für Alternativvorschlag: Dabei steht für neue Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste dem Auftraggeber ein Erstnutzungsrecht für 4 Wochen zu.)

    Die derzeitigen Regelungen der Beauftragung der Wissenschaftlichen Dienste durch die Mitglieder des Deuschen Bundestages und der Aufgaben der (wiss.) Dienste bleiben bestehen"