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Rechtssichere Textvorlagen für Bürger


Vom Staat geprüfte, rechtssichere Textvorlagen, die Bürger frei von Urheberrechten verwenden können. Zentral im Internet angeboten und den jeweiligen rechtlichen Änderungen bzw. Rechtsprechung angepasst. Der Staat kümmert sich ebenfalls darum, dass diese Texte im Kontext des www global Rechtsbestand haben.

Beispiele für Webseiten: - Datenschutzerklärung - Impressum - Nutzungsbedingungen

aber auch: - Gewährleistungsausschlusserklärung beim privaten Handel (z.B. ebay) - Vertragsvorlagen für den privaten Handel von Fahrzeugen - Vertragsvorlagen für Mietangelegenheiten

Der einzelne Bürger kann diese Texte nicht rechtssicher darstellen oder bewerten. Hier ist Staat gefragt und das Internet ist die richtige (aber nicht einzige) Plattform diese zu verteilen.

Dieser Vorschlag bezieht sich auf :

"Drucksache 17/950"/ Auftrag /
Verbraucherschutz – Verbraucherschutzpolitik in der digitalen Gesellschaft und Anforderun- gen an einen internationalen Verbraucherschutz – Rechtssicherheit im elektronischen, auch grenzüberschreitenden Handel – Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen massenhaf- ten Abmahnungen ● Recht und Innen – Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeits- rechts – Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – Rechtliche und technische Voraussetzungen für Datenschutz und Daten- sicherheit

Dies ist ein KIS Projekt (keep it simple)


Diskussionen

  • Das klingt zunächst ungeheuer reizvoll. Aber es wird zurecht eingewendet, daß es sich hier um eine Rechtsberatung handelt, die eigentlich individuell erfolgen sollte.

    Der Kern des Problems dürfte also sein, daß wir gegenwärtig mehrere Situationen kennen, in denen geltendes Recht relativ komplizierte Erklärungen erwartet, die viele Bürger von vornherein nicht verstehen. Sie gehen vielmehr davon aus, daß die Situation standardisiert und also gerade nicht für die Einzelberatung geschaffen ist, und sie nur die richtigen Worte finden müssen, die diesen Standard bestätigen, die aber nur Juristen bekannt sind.

    Insofern sollten die einschlägigen Situationen vielleicht eher darauf überprüft werden, ob hier nicht ein tatsächlich verbindlicher Standard geschaffen werden sollte, der einmalig in Gesetzen geregelt werden kann, statt daß jeder Bürger 'den richtigen Wortlaut erraten' muß, sondern der sinnvollerweise gilt, solange nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird.

    • Jura an der Schule unterrichten! Gesetzesverständnis und -systematik von klein an lehren. Damit schafft man Rechtssicherheit und mündige Bürger. Die einzigen, die dann weniger verdienen, sind die Anwälte, aber das ist vernachlässigbar.

      • Für den Jura-Unterricht bin ich auch. Von mir aus von der 1. Klasse (Pädagogisch mit Sicherheit umstritten) bis zur Rente (Sicher auch umstritten). Das kann das Problem bestenfalls lindern.

        Wenn ich mir die bereits exisierenden Spezialisierungen für Anwälte ansehe, wird es wohl nur eine handvoll Leute geben, die sämtliche Fachgebiete beherrschen könnten. Und selbst die können an einen Richter geraten, der etwas nun einmal anders sieht.

        Rechtssicherheit wird es dadurch nicht geben. Eine vergleichsweise gute Rechtssicherheit gibt es eher, wenn Rechtsgegenstände(?) wie private Webseiten, Vereinsseiten, Seiten für Kleingewerbetreibende eingeführt und mit einfachen sowie überschaubaren Rechten und Pflichten belegt würden. Ob das wünschenswert ist, ist eine andere Frage.

        Vielleicht sind geprüfte Textvorlagen doch nicht so schlecht.

  • Niklas ist dafür
    +2

    Leider habe ich hierzu keine weiteren Informationen, frage mich aber, ob der Staat dadurch in einer gewissen Art und Weise Partei ergreifen würde. Vielleicht gibt es unter den Diskutierenden jemand, der/die juristisch etwas bewandert ist?

    Sonst klingt der Vorschlag für mich plausibel.

    • Ja, der Staat könnte durchaus versteckt Parteiergreifende Vorlagen publizieren. Hier muss der Bürger dann aber auf die Aufklärung durch die "4. Gewalt" vertrauen und diese parteiergreifenden Vorlagen entsprechend durch öffentliche Diskussion zu korrigieren.

      Ich habe keine Zweifel, dass sich schnell eine Diskussionsplattform zu den Vorlagen etablieren würde, in der transparent und nachvollziehbar über die Inhalte diskutiert werden könnte. Das heißt: Je länger die Dokumente zur öffentlichen Diskussion stehen, desto besser werden sie (zumindest in der Theorie - probieren geht hierbei über studieren).

    • Wieso Partei ergreifen? Wenn der Staat eindeutige Gesetze erlässt kann er ja gleichzeitig ein Papier erzeugen was der Verbraucher benutzen kann (wenn auch unglaublicherweise der Regierung immer wieder gelingt Gesetze zu erlassen, die selbst nicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen ;-). Ggf. soll der Staat das dann juristisch prüfen lassen. Das der einzelne Verbraucher solch einen Text rechtssicher aufsetzen kann ist ja wohl fast ausgeschlossen. Das alle diese Verbraucher sich dann im jeweiligen Einzelfall von einem Anwalt beraten lassen müssen kann ja wohl auch nicht sein.....jedenfalls ist das keine Politik-für-den-Bürger.

  • FAausK ist dagegen
    +1

    Das ist keine Aufgabe des Staates. In der "alten Welt" stellt der Staat ja auch keine Musterverträge, AGB usw. zur Verfügung. Sollte er ? Ich meine nein.

  • Nicole Simon SV ist dafür
    +1

    Ich stelle es mal als positiv ein, aber mit Einschränkungen: Rechtsberatung ist eine persönliche bzw. eine wirtschaftliche Entscheidung. REchtlich kann ich sehr viel tun und zulassen, aber vielleicht will ich das nciht. Ich bin mir auch sehr sicher daß da die Rechtsanwälte Zeter und Mordio schreien werden und ihre Bücher rausholen werden.

    ABER, das mal beiseite gelassen, was die Enquete meines Erachtens tun kann ist deutlich als Handlungsempfehlung zu formulieren, daß sie hier Verbände und Vereinigungen in der Verpflichtung sieht, ihren Mitgliedern bzw dem Bürger Hilfen zur Verfügung zu stellen, um mehr Sicherheit zu erzeugen.

    Beispiel hierfür: Ich muß gerade mein Auto dank Schaden verkaufen und habe einen netten ADAC-Kaufvertrag vor mir, dem ich Vertrauen entgegenbringe. Sowas muß doch auch für digital geben können.

  • Bert ist dafür
    +1

    Prinzipiell ein sehr guter Ansatz um die Justiz zu entlasten und dem Bürger mehr Rechtssicherheit zu geben. Es wäre möglich bei eindeutiger Rechtslage eine Beratung durch den Verbraucherschutz anzubieten um eine Haftungsregelung zu finden. Falls die Rechtslage zu unsicher ist könnte der Verbraucherschutz (o.ä.) den Klienten an eine verbindliche Rechtsberatung verweisen (Haftung beim Rechtsberater).

    Die Dokumente könnten öffentlich diskutiert werden um einen Neutralen Standpunkt zu gewährleisten. Durch eine offene Lizenz wäre eine freie, transparente Bearbeitung möglich.

    Zu Bedenken:

    • die Dokumente würden im Lauf der Jahre immer "besser" werden

    • ständige Rechtssicherheit im Ausland ist sehr schwer zu erreichen

    (da die internationale Rechtslage zu uneinheitlich ist und sich auch sehr häufig ändert. Eventuell ist diese Hürde durch eine große Beteiligung kundiger Bürger möglich, aber definitiv schwierig)

    • Eine inhaltiche Beteiligung halte ich nur für begrenzt sinnvoll. Das Problem ist, daß die rechtliche Lage den Inhalt des Dokuments bestimmen muß. Nur dann kann der Staat auch Rechtssicherheit damit verbinden.

      Sinnvoll finde ich eine Beteiligung der Bürger an der Frage, in welchen Bereichen Textvorlagen zu erstellen sind und welche Bestätigungen oder Risiken damit abgedeckt werden sollen.

  • DanielBaulig ist dagegen
    +1

    Sollte sowas wirklich vom Staat getragen werden? Könnten Vereine oder andere NGOs so einen Verbraucherservice nicht viel besser zur Verfügung stellen, (eg. Creative Commons)? Natürlich wäre es eine Option solche Bemühungen durch den Staat zu unterstützen.

    • Ja, eigentlich sollte dem Staat an der Entlastung der Justiz und dem Wohl der Bürger einiges liegen...

      NGOs sind i.d.R. ein Hilfskonstrukt, um fehlerhafte Politik auszubessern.

  • buergerundbehoerde ist dagegen
    -1

    Die Forderung bezieht sich im Ergebnis auf die Erteilung juristischen Rats. Hierfür ist eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erforderlich. Der Staat ist nicht dazu berufen, derartige Aufgaben wahrzunehmen. Eine derartige Regelung wäre mit ziemlicher Sicherheit schon wegen Art. 12 Abs. 1 GG verfassungswidrig.

    Im übrigen ist es aus juristischer Sicht vollkommen unsinnig, allgemeine Textvorlagen zu verwenden. Vielmehr muss Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Schon das staatliche Haftungsrisiko im Falle eines fehlerhaften Textes wäre unüberschaubar.

    • Es mag vielleicht aus juristischer Sicht vollkommen unsinnig sein. Ich befürchte aber, daß die juristische Sicht wenig mit der Praxis zu tun hat.

      Ich kann nicht sagen, wie repräsentativ meine Erfahrungen sind. Aber von dem was ich mitbekomme, läuft das auf genau einem von zwei Wegen.

      Entweder wird ein vorhandener Text übernommen und mit dem Behauptung verteidigt, daß wenn der für jemand anderen funktioniert, das auch im eigenen Fall zutreffen müsse. Und das könnte man dann auch so vor Gericht vertreten.

      Oder es werden aus einer Vielzahl verschiedener Texte einzelne Textpassagen übernommen. So eine Art patchwork-disclaimer, nach dem Motto: "Viel hilft viel, man muß es ja nicht verstehen."

      Im privaten Bereich sowie bei Kleingewerben bezahlt fast niemand einen Anwalt. Ich denke der Staat müßte sich wirklich viel Mühe geben, um die Situation zu verschlimmern.

      1. Dann soll der Staat ggf. einmalig für alle Verbraucher diesen juristischen Rat einholen.
      2. Warum bieten dann viele Anwälte Textvorlagen an? (allerdings mit verbundenem Copyright und Nennung der Kanzlei)
      3. Die Forderung bezieht sich nicht auf Erteilung juristischen Rats sondern auf sauber formulierte Gesetze zu denen ein rechtssicher formulierter Text für die Umsetzung gehört.
      4. Was hat Art. 12 Abs. 1 GG damit zu tun? Jeder mag seinem Beruf nachgehen. Das ist Politik für den Bürger. Ich habe es ja bewusst auf den privaten Bereich bezogen, nicht gewerblich!
    • Es ließe sich doch durchaus ein Haftungsausschluss formulieren, oder? Bzw. eben formulieren, dass die Haftung jeweils beim Anwender liegt bzw. bei der entsprechenden Rechtsberatung, wenn eine hinzugezogen wird.

      Um den Justizapparat etwas effizienter und schlanker zu gestalten halte ich diese Option durchaus für eine gangbare. Eventuell ließe sich auch in vielen Bereichen eine "Standardberatung" über den Verbraucherschutz organisieren. Das wäre natürlich nur möglich bei eindeutiger Rechtslage - bei nicht eindeutiger Rechtslage wäre es am Verbraucherschutz den "Klienten" an einen Rechtsanwalt für die Erstberatung zu verweisen. Das würde die Gerichte erheblich entlasten und vielleicht zu einer effizienteren Rechtssprechung führen (auf Kosten der Anwaltshonorare, aber Wirtschaftswachstum ist ja bekanntlich nicht alles...).

    • ungefähr darauf wollte ich in meinem kommentar hinaus, danke für die information.

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