Rechtssichere Textvorlagen für Bürger
Vom Staat geprüfte, rechtssichere Textvorlagen, die Bürger frei von Urheberrechten verwenden können. Zentral im Internet angeboten und den jeweiligen rechtlichen Änderungen bzw. Rechtsprechung angepasst. Der Staat kümmert sich ebenfalls darum, dass diese Texte im Kontext des www global Rechtsbestand haben.
Beispiele für Webseiten: - Datenschutzerklärung - Impressum - Nutzungsbedingungen
aber auch: - Gewährleistungsausschlusserklärung beim privaten Handel (z.B. ebay) - Vertragsvorlagen für den privaten Handel von Fahrzeugen - Vertragsvorlagen für Mietangelegenheiten
Der einzelne Bürger kann diese Texte nicht rechtssicher darstellen oder bewerten. Hier ist Staat gefragt und das Internet ist die richtige (aber nicht einzige) Plattform diese zu verteilen.
Dieser Vorschlag bezieht sich auf :
"Drucksache 17/950"/ Auftrag /
Verbraucherschutz – Verbraucherschutzpolitik in der digitalen Gesellschaft und Anforderun-
gen an einen internationalen Verbraucherschutz
– Rechtssicherheit im elektronischen, auch grenzüberschreitenden Handel
– Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen massenhaf- ten Abmahnungen
● Recht und Innen – Wahrung des Grundrechtsschutzes, insbesondere des Persönlichkeits-
rechts
– Zukunft des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
– Rechtliche und technische Voraussetzungen für Datenschutz und Daten- sicherheit
Dies ist ein KIS Projekt (keep it simple)
Stephan Packard
Das klingt zunächst ungeheuer reizvoll. Aber es wird zurecht eingewendet, daß es sich hier um eine Rechtsberatung handelt, die eigentlich individuell erfolgen sollte.
Der Kern des Problems dürfte also sein, daß wir gegenwärtig mehrere Situationen kennen, in denen geltendes Recht relativ komplizierte Erklärungen erwartet, die viele Bürger von vornherein nicht verstehen. Sie gehen vielmehr davon aus, daß die Situation standardisiert und also gerade nicht für die Einzelberatung geschaffen ist, und sie nur die richtigen Worte finden müssen, die diesen Standard bestätigen, die aber nur Juristen bekannt sind.
Insofern sollten die einschlägigen Situationen vielleicht eher darauf überprüft werden, ob hier nicht ein tatsächlich verbindlicher Standard geschaffen werden sollte, der einmalig in Gesetzen geregelt werden kann, statt daß jeder Bürger 'den richtigen Wortlaut erraten' muß, sondern der sinnvollerweise gilt, solange nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird.