Die Forderung bezieht sich im Ergebnis auf die Erteilung juristischen Rats. Hierfür ist eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erforderlich. Der Staat ist nicht dazu berufen, derartige Aufgaben wahrzunehmen. Eine derartige Regelung wäre mit ziemlicher Sicherheit schon wegen Art. 12 Abs. 1 GG verfassungswidrig.
Im übrigen ist es aus juristischer Sicht vollkommen unsinnig, allgemeine Textvorlagen zu verwenden. Vielmehr muss Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Schon das staatliche Haftungsrisiko im Falle eines fehlerhaften Textes wäre unüberschaubar.