Papier: 04.08.02 Das Projekt e-CODEX

Originalversion

1 Auf europäischer Ebene angesiedelt ist das Projekt "e-CODEX"
2 (e-Justice Communication via Online Data Exchange) [FN:
3 Informationen hierzu abrufbar unter: www.e-codex.eu. sowie
4 unter: http://www.justiz.de/projekt_e_codex/index.php],
5 welches zum einen der Verbesserung des grenzüberschreitenden
6 elektronischen Zugangs zum Recht für Bürgerinnen und Bürger
7 und Unternehmen dienen soll und zum anderen der Förderung
8 der elektronischen Zusammenarbeit von Einrichtungen der
9 Justiz innerhalb Europas. Erreicht werden sollen diese Ziele
10 durch die Schaffung gemeinsamer Standards [FN: Dies
11 ausdrücklich fordernd Götte, Tilman: Herausforderungen und
12 Chancen durch den elektronischen Rechtsverkehr mit der
13 Justiz. 2009, S. 215.] u.a. in den Bereichen der
14 elektronischen Signatur, der gerichtlichen Dokumente sowie
15 der elektronischen Entrichtung von Gerichtsgebühren.
16 Praktische Relevanz kann dies u.a. bei grenzüberschreitenden
17 europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen,
18 europäischen Mahnverfahren, Rechtshilfeverfahren oder
19 europäischen Haftbefehlen erlangen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Auf europäischer Ebene angesiedelt ist das Projekt "e-CODEX"
2 (e-Justice Communication via Online Data Exchange) [FN:
3 Informationen hierzu abrufbar unter: www.e-codex.eu. sowie
4 unter: http://www.justiz.de/projekt_e_codex/index.php],
5 welches zum einen der Verbesserung des grenzüberschreitenden
6 elektronischen Zugangs zum Recht für Bürgerinnen und Bürger
7 und Unternehmen dienen soll und zum anderen der Förderung
8 der elektronischen Zusammenarbeit von Einrichtungen der
9 Justiz innerhalb Europas. Erreicht werden sollen diese Ziele
10 durch die Schaffung gemeinsamer Standards [FN: Dies
11 ausdrücklich fordernd Götte, Tilman: Herausforderungen und
12 Chancen durch den elektronischen Rechtsverkehr mit der
13 Justiz. 2009, S. 215.] u.a. in den Bereichen der
14 elektronischen Signatur, der gerichtlichen Dokumente sowie
15 der elektronischen Entrichtung von Gerichtsgebühren.
16 Praktische Relevanz kann dies u.a. bei grenzüberschreitenden
17 europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen,
18 europäischen Mahnverfahren, Rechtshilfeverfahren oder
19 europäischen Haftbefehlen erlangen.

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