Papier: 04.04.06 Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

Originalversion

1 Der Erleichterung justizinterner Kommunikationsprozesse
2 durch Vernetzung der einzelnen Staatsanwaltschaften dient
3 auch das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister
4 (ZStV), welches in § 492 stopp [FN: Beachte auch die
5 Verordnung über den Betrieb des Zentralen
6 Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters vom 23.
7 September 2005, BGBl. I S. 2885 vom 29. September 2005.]
8 vorgesehen ist und seit 2007 durch das Bundesamt für Justiz
9 geführt wird. [FN: Informationen hierzu unter: Bundesamt für
10 Justiz: Zentrales Staatsanwaltschaftliches
11 Verfahrensregister (ZStV).
12 http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Themen/G
13 erichte__Behoerden/ZStV/ZStV__node.html?__nnn=true]
14
15 Eingetragen werden in dieses Register bestimmte Angaben über
16 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die den
17 Ermittlungsbehörden sodann automatisch oder auf Anfrage
18 mitgeteilt werden können. Hierdurch können
19 Strafverfolgungsbehörden ortsunabhängig überörtlich
20 agierende Täter und Mehrfachtäter ermitteln, Doppelverfahren
21 vermeiden, frühzeitig Sammelverfahren bilden und
22 Vollstreckungsmaßnahmen koordinieren.
23
24 Nach aktuellen Schätzungen des Bundesamtes für Justiz werden
25 pro Jahr etwa 6 Mio. Mitteilungen im ZStV gespeichert. Bei
26 einer durchschnittlichen Speicherdauer von etwa fünf Jahren
27 sei folglich mit einem Gesamtdatenbestand von ca. 30 Mio.
28 Registereinträgen zu rechnen. Die Gesamtzahl der zu
29 bearbeitenden Auskunftsersuchen belaufe sich nach
30 vorläufigen Schätzungen auf täglich 30.000. [FN: Bundesamt
31 für Justiz: Zentrales Staatsanwaltschaftliches
32 Verfahrensregister (ZStV).
33 http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Themen/G
34 erichte__Behoerden/ZStV/ZStV__node.html?__nnn=true]
35
36 Auf europäischer Ebene ist die Vernetzung der
37 einzelstaatlichen Strafregister bereits gut
38 vorangeschritten. [FN: Mitteilung der Kommission an den Rat,
39 das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts-
40 und Sozialausschuss: Eine europäische Strategie für die
41 e-Justiz vom 30. Mai 2008, KOM(2008)329 endgültig, S. 8.
42 Abrufbar unter:
43 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:
44 52008DC0329:DE:NOT] Den rechtlichen Hintergrund dieser
45 elektronischen Vernetzung bilden zwei Legislativvorschläge
46 der EU-Kommission. [FN: Vorschlag für einen Rahmenbeschluss
47 des Rates über die Durchführung und den Inhalt des
48 Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen
49 den Mitgliedstaaten vom 22. Dezember 2005, KOM(2005) 690
50 endgültig; Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur
51 Einrichtung des Europäischen
52 Strafregisterinformations-systems (ECRIS) gemäß Artikel 11
53 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI vom 27. Mai 2008, KOM(2008)
54 332 endgültig. Weitere in diesem Zusammenhang relevante
55 Rechtsakte der EU-Organe können abgerufen werden unter:
56 EUR-Lex: Suchergebnis für das Stichwort „Strafregister“.
57 http://eur-lex.europa.eu/Result.do?direct=yes&lang=de&where=
58 EUROVOC:005271&whereihm=EUROVOC:Strafregister]

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Erleichterung justizinterner Kommunikationsprozesse
2 durch Vernetzung der einzelnen Staatsanwaltschaften dient
3 auch das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister
4 (ZStV), welches in § 492 stopp [FN: Beachte auch die
5 Verordnung über den Betrieb des Zentralen
6 Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters vom 23.
7 September 2005, BGBl. I S. 2885 vom 29. September 2005.]
8 vorgesehen ist und seit 2007 durch das Bundesamt für Justiz
9 geführt wird. [FN: Informationen hierzu unter: Bundesamt für
10 Justiz: Zentrales Staatsanwaltschaftliches
11 Verfahrensregister (ZStV).
12 http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Themen/G
13 erichte__Behoerden/ZStV/ZStV__node.html?__nnn=true]
14
15 Eingetragen werden in dieses Register bestimmte Angaben über
16 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, die den
17 Ermittlungsbehörden sodann automatisch oder auf Anfrage
18 mitgeteilt werden können. Hierdurch können
19 Strafverfolgungsbehörden ortsunabhängig überörtlich
20 agierende Täter und Mehrfachtäter ermitteln, Doppelverfahren
21 vermeiden, frühzeitig Sammelverfahren bilden und
22 Vollstreckungsmaßnahmen koordinieren.
23
24 Nach aktuellen Schätzungen des Bundesamtes für Justiz werden
25 pro Jahr etwa 6 Mio. Mitteilungen im ZStV gespeichert. Bei
26 einer durchschnittlichen Speicherdauer von etwa fünf Jahren
27 sei folglich mit einem Gesamtdatenbestand von ca. 30 Mio.
28 Registereinträgen zu rechnen. Die Gesamtzahl der zu
29 bearbeitenden Auskunftsersuchen belaufe sich nach
30 vorläufigen Schätzungen auf täglich 30.000. [FN: Bundesamt
31 für Justiz: Zentrales Staatsanwaltschaftliches
32 Verfahrensregister (ZStV).
33 http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Themen/G
34 erichte__Behoerden/ZStV/ZStV__node.html?__nnn=true]
35
36 Auf europäischer Ebene ist die Vernetzung der
37 einzelstaatlichen Strafregister bereits gut
38 vorangeschritten. [FN: Mitteilung der Kommission an den Rat,
39 das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts-
40 und Sozialausschuss: Eine europäische Strategie für die
41 e-Justiz vom 30. Mai 2008, KOM(2008)329 endgültig, S. 8.
42 Abrufbar unter:
43 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:
44 52008DC0329:DE:NOT] Den rechtlichen Hintergrund dieser
45 elektronischen Vernetzung bilden zwei Legislativvorschläge
46 der EU-Kommission. [FN: Vorschlag für einen Rahmenbeschluss
47 des Rates über die Durchführung und den Inhalt des
48 Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen
49 den Mitgliedstaaten vom 22. Dezember 2005, KOM(2005) 690
50 endgültig; Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur
51 Einrichtung des Europäischen
52 Strafregisterinformations-systems (ECRIS) gemäß Artikel 11
53 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI vom 27. Mai 2008, KOM(2008)
54 332 endgültig. Weitere in diesem Zusammenhang relevante
55 Rechtsakte der EU-Organe können abgerufen werden unter:
56 EUR-Lex: Suchergebnis für das Stichwort „Strafregister“.
57 http://eur-lex.europa.eu/Result.do?direct=yes&lang=de&where=
58 EUROVOC:005271&whereihm=EUROVOC:Strafregister]

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