Papier: 04.04.03 Vorteile einer digitalen Aktenführung
Originalversion
1 | Die Vorzüge einer digitalen Aktenführung sind vor allem in |
2 | der vereinfachten und beschleunigten Verwaltung der Akten |
3 | und Statistiken zu sehen, von denen sowohl die |
4 | Gerichtsverwaltung, der einzelne Richter, als auch |
5 | Anwaltskanzleien profitieren können. [FN: Zu den Vorteilen |
6 | einer digitalen Aktenführung ausführlich Gretemann, Broder: |
7 | Die elektronische Akte als Voraussetzung eines |
8 | EDV-Gesamtkonzepts. 1996, S. 61.] Wichtige |
9 | Prozessinformationen und Daten sind jederzeit und |
10 | ortsunabhängig verfügbar und können somit zeitlich und |
11 | räumlich flexibler bearbeitet werden. [FN: Viefhues, |
12 | Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.). |
13 | Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4 |
14 | Justizkommunikation, Rn. 23.] Die uneingeschränkte |
15 | Verfügbarkeit der digitalen Akte führt außerdem dazu, dass |
16 | die Akteneinsicht vereinfacht wird. [FN: Lapp, Thomas: |
17 | Elektronischer Rechtsverkehr – auf dem Weg zur Justiz von |
18 | morgen. BRAK-Mitteilung 1/2004, 17 (18).] Zudem ist die |
19 | Möglichkeit einer gleichzeitigen Aktenbearbeitung gegeben, |
20 | wodurch erneut Zeit eingespart werden kann. Viefhues weist |
21 | überdies daraufhin, dass sich mithilfe elektronischer |
22 | Kommunikation und einer elektronischen Aktenführung der |
23 | Zuordnungs- und Suchaufwand vermindern lasse. Untersuchungen |
24 | in Nordrhein-Westfalen hätten ergeben, dass die herkömmliche |
25 | papierene Postbehandlung (Akten suchen, Schriftsätze |
26 | zuordnen usw.) etwa 18 % der Arbeitsleistung einer |
27 | Servicekraft ausmachen. Insofern würde es einen wesentlichen |
28 | Rationalisierungsgewinn bedeuten, wenn es gelingen würde, |
29 | dass eingehende Dokumente selbst ihren Weg zur betreffenden |
30 | Akte finden und sich diese Akte mit dem eingegangenen |
31 | Schriftsatz auf dem „elektronischen Aktenbock“ des |
32 | zuständigen Sachbearbeiters wiederfinden würde. [FN: |
33 | Viefhues, Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich |
34 | (Hrsg.). Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, |
35 | Teil 4 Justizkommunikation, Rn. 23.] |
36 | |
37 | Darüber hinaus bietet die elektronische Akte auch im |
38 | Hinblick auf eine Langzeitarchivierung große Vorteile. [FN: |
39 | Zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der |
40 | Langzeitarchivierung elektronischer Justizdokumente s. |
41 | Götte, Tilman: Herausforderungen und Chancen durch den |
42 | elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. 2009, S. 213 |
43 | f.] Hierbei spielen insbesondere die erhebliche |
44 | Platzersparnis, wie auch die Möglichkeit zur erleichterten |
45 | Recherche im Archiv eine Rolle. Hinzu kommt eine erheblich |
46 | einfachere Archivsystemadministration. [FN: Viefhues, |
47 | Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.). |
48 | Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4 |
49 | Justizkommunikation, Rn. 29.] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Vorzüge einer digitalen Aktenführung sind vor allem in |
2 | der vereinfachten und beschleunigten Verwaltung der Akten |
3 | und Statistiken zu sehen, von denen sowohl die |
4 | Gerichtsverwaltung, der einzelne Richter, als auch |
5 | Anwaltskanzleien profitieren können. [FN: Zu den Vorteilen |
6 | einer digitalen Aktenführung ausführlich Gretemann, Broder: |
7 | Die elektronische Akte als Voraussetzung eines |
8 | EDV-Gesamtkonzepts. 1996, S. 61.] Wichtige |
9 | Prozessinformationen und Daten sind jederzeit und |
10 | ortsunabhängig verfügbar und können somit zeitlich und |
11 | räumlich flexibler bearbeitet werden. [FN: Viefhues, |
12 | Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.). |
13 | Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4 |
14 | Justizkommunikation, Rn. 23.] Die uneingeschränkte |
15 | Verfügbarkeit der digitalen Akte führt außerdem dazu, dass |
16 | die Akteneinsicht vereinfacht wird. [FN: Lapp, Thomas: |
17 | Elektronischer Rechtsverkehr – auf dem Weg zur Justiz von |
18 | morgen. BRAK-Mitteilung 1/2004, 17 (18).] Zudem ist die |
19 | Möglichkeit einer gleichzeitigen Aktenbearbeitung gegeben, |
20 | wodurch erneut Zeit eingespart werden kann. Viefhues weist |
21 | überdies daraufhin, dass sich mithilfe elektronischer |
22 | Kommunikation und einer elektronischen Aktenführung der |
23 | Zuordnungs- und Suchaufwand vermindern lasse. Untersuchungen |
24 | in Nordrhein-Westfalen hätten ergeben, dass die herkömmliche |
25 | papierene Postbehandlung (Akten suchen, Schriftsätze |
26 | zuordnen usw.) etwa 18 % der Arbeitsleistung einer |
27 | Servicekraft ausmachen. Insofern würde es einen wesentlichen |
28 | Rationalisierungsgewinn bedeuten, wenn es gelingen würde, |
29 | dass eingehende Dokumente selbst ihren Weg zur betreffenden |
30 | Akte finden und sich diese Akte mit dem eingegangenen |
31 | Schriftsatz auf dem „elektronischen Aktenbock“ des |
32 | zuständigen Sachbearbeiters wiederfinden würde. [FN: |
33 | Viefhues, Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich |
34 | (Hrsg.). Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, |
35 | Teil 4 Justizkommunikation, Rn. 23.] |
36 | |
37 | Darüber hinaus bietet die elektronische Akte auch im |
38 | Hinblick auf eine Langzeitarchivierung große Vorteile. [FN: |
39 | Zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der |
40 | Langzeitarchivierung elektronischer Justizdokumente s. |
41 | Götte, Tilman: Herausforderungen und Chancen durch den |
42 | elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. 2009, S. 213 |
43 | f.] Hierbei spielen insbesondere die erhebliche |
44 | Platzersparnis, wie auch die Möglichkeit zur erleichterten |
45 | Recherche im Archiv eine Rolle. Hinzu kommt eine erheblich |
46 | einfachere Archivsystemadministration. [FN: Viefhues, |
47 | Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.). |
48 | Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4 |
49 | Justizkommunikation, Rn. 29.] |
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