Papier: 04.04.03 Vorteile einer digitalen Aktenführung

Originalversion

1 Die Vorzüge einer digitalen Aktenführung sind vor allem in
2 der vereinfachten und beschleunigten Verwaltung der Akten
3 und Statistiken zu sehen, von denen sowohl die
4 Gerichtsverwaltung, der einzelne Richter, als auch
5 Anwaltskanzleien profitieren können. [FN: Zu den Vorteilen
6 einer digitalen Aktenführung ausführlich Gretemann, Broder:
7 Die elektronische Akte als Voraussetzung eines
8 EDV-Gesamtkonzepts. 1996, S. 61.] Wichtige
9 Prozessinformationen und Daten sind jederzeit und
10 ortsunabhängig verfügbar und können somit zeitlich und
11 räumlich flexibler bearbeitet werden. [FN: Viefhues,
12 Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.).
13 Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4
14 Justizkommunikation, Rn. 23.] Die uneingeschränkte
15 Verfügbarkeit der digitalen Akte führt außerdem dazu, dass
16 die Akteneinsicht vereinfacht wird. [FN: Lapp, Thomas:
17 Elektronischer Rechtsverkehr – auf dem Weg zur Justiz von
18 morgen. BRAK-Mitteilung 1/2004, 17 (18).] Zudem ist die
19 Möglichkeit einer gleichzeitigen Aktenbearbeitung gegeben,
20 wodurch erneut Zeit eingespart werden kann. Viefhues weist
21 überdies daraufhin, dass sich mithilfe elektronischer
22 Kommunikation und einer elektronischen Aktenführung der
23 Zuordnungs- und Suchaufwand vermindern lasse. Untersuchungen
24 in Nordrhein-Westfalen hätten ergeben, dass die herkömmliche
25 papierene Postbehandlung (Akten suchen, Schriftsätze
26 zuordnen usw.) etwa 18 % der Arbeitsleistung einer
27 Servicekraft ausmachen. Insofern würde es einen wesentlichen
28 Rationalisierungsgewinn bedeuten, wenn es gelingen würde,
29 dass eingehende Dokumente selbst ihren Weg zur betreffenden
30 Akte finden und sich diese Akte mit dem eingegangenen
31 Schriftsatz auf dem „elektronischen Aktenbock“ des
32 zuständigen Sachbearbeiters wiederfinden würde. [FN:
33 Viefhues, Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich
34 (Hrsg.). Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011,
35 Teil 4 Justizkommunikation, Rn. 23.]
36
37 Darüber hinaus bietet die elektronische Akte auch im
38 Hinblick auf eine Langzeitarchivierung große Vorteile. [FN:
39 Zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der
40 Langzeitarchivierung elektronischer Justizdokumente s.
41 Götte, Tilman: Herausforderungen und Chancen durch den
42 elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. 2009, S. 213
43 f.] Hierbei spielen insbesondere die erhebliche
44 Platzersparnis, wie auch die Möglichkeit zur erleichterten
45 Recherche im Archiv eine Rolle. Hinzu kommt eine erheblich
46 einfachere Archivsystemadministration. [FN: Viefhues,
47 Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.).
48 Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4
49 Justizkommunikation, Rn. 29.]

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Vorzüge einer digitalen Aktenführung sind vor allem in
2 der vereinfachten und beschleunigten Verwaltung der Akten
3 und Statistiken zu sehen, von denen sowohl die
4 Gerichtsverwaltung, der einzelne Richter, als auch
5 Anwaltskanzleien profitieren können. [FN: Zu den Vorteilen
6 einer digitalen Aktenführung ausführlich Gretemann, Broder:
7 Die elektronische Akte als Voraussetzung eines
8 EDV-Gesamtkonzepts. 1996, S. 61.] Wichtige
9 Prozessinformationen und Daten sind jederzeit und
10 ortsunabhängig verfügbar und können somit zeitlich und
11 räumlich flexibler bearbeitet werden. [FN: Viefhues,
12 Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.).
13 Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4
14 Justizkommunikation, Rn. 23.] Die uneingeschränkte
15 Verfügbarkeit der digitalen Akte führt außerdem dazu, dass
16 die Akteneinsicht vereinfacht wird. [FN: Lapp, Thomas:
17 Elektronischer Rechtsverkehr – auf dem Weg zur Justiz von
18 morgen. BRAK-Mitteilung 1/2004, 17 (18).] Zudem ist die
19 Möglichkeit einer gleichzeitigen Aktenbearbeitung gegeben,
20 wodurch erneut Zeit eingespart werden kann. Viefhues weist
21 überdies daraufhin, dass sich mithilfe elektronischer
22 Kommunikation und einer elektronischen Aktenführung der
23 Zuordnungs- und Suchaufwand vermindern lasse. Untersuchungen
24 in Nordrhein-Westfalen hätten ergeben, dass die herkömmliche
25 papierene Postbehandlung (Akten suchen, Schriftsätze
26 zuordnen usw.) etwa 18 % der Arbeitsleistung einer
27 Servicekraft ausmachen. Insofern würde es einen wesentlichen
28 Rationalisierungsgewinn bedeuten, wenn es gelingen würde,
29 dass eingehende Dokumente selbst ihren Weg zur betreffenden
30 Akte finden und sich diese Akte mit dem eingegangenen
31 Schriftsatz auf dem „elektronischen Aktenbock“ des
32 zuständigen Sachbearbeiters wiederfinden würde. [FN:
33 Viefhues, Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich
34 (Hrsg.). Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011,
35 Teil 4 Justizkommunikation, Rn. 23.]
36
37 Darüber hinaus bietet die elektronische Akte auch im
38 Hinblick auf eine Langzeitarchivierung große Vorteile. [FN:
39 Zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit der
40 Langzeitarchivierung elektronischer Justizdokumente s.
41 Götte, Tilman: Herausforderungen und Chancen durch den
42 elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz. 2009, S. 213
43 f.] Hierbei spielen insbesondere die erhebliche
44 Platzersparnis, wie auch die Möglichkeit zur erleichterten
45 Recherche im Archiv eine Rolle. Hinzu kommt eine erheblich
46 einfachere Archivsystemadministration. [FN: Viefhues,
47 Wolfram, in: Hoeren, Thomas/Sieber, Ulrich (Hrsg.).
48 Multimedia-Recht. 29. Ergänzungslieferung 2011, Teil 4
49 Justizkommunikation, Rn. 29.]

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