Papier: 04.03.02 Elektronisches Gerichtspostfach (egvp.de)
Originalversion
1 | Der bundesweit einheitliche elektronische Zugang zu den |
2 | Gerichten und anderen Justizbehörden wird bereits durch das |
3 | Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ermöglicht, |
4 | an dem aber nur ein Teil der Gerichte teilnimmt [FN: Eine |
5 | Übersicht über die teilnehmenden Gerichte findet sich unter |
6 | http://www.egvp.de/gerichte/index.php.]. Es soll die |
7 | Voraussetzungen für einen störungsfreien und zuverlässigen |
8 | Transport von Dateien und elektronischen Dokumenten zwischen |
9 | den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten schaffen und |
10 | zudem das Problem verhindern, dass sich der Nutzer bei jedem |
11 | Gericht, mit dem er elektronisch kommunizieren will, neu |
12 | anmelden muss. Das Elektronische Gerichts- und |
13 | Verwaltungspostfach ermöglicht eine automatisierte |
14 | Signaturprüfung und kann dem Absender automatisch eine |
15 | Empfangsbescheinigung ausstellen. [FN: Viefhues, Wolfram, |
16 | in: Kilian, Wolfgang/Heussen, Benno (Hrsg.). Computerrecht. |
17 | 29. Ergänzungslieferung 2011, Aktuelle Bericht aus |
18 | Deutschland, Rn. 90.] Die Übermittlung der Dateien erfolgt |
19 | mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und die Dokumente werden |
20 | mit einem Zeitstempel versehen [FN: |
21 | http://www.egvp.de/beh_allgemeine_info/video/index.php ]. |
22 | |
23 | Für das E-Klageverfahren wird keine Spezialsoftware außer |
24 | der Software zur Signierung benötigt. Beim BGH und BVerwG |
25 | können Dokumente durch Datei-Upload eingereicht werden. Über |
26 | einen Browser wird eine Website aufgerufen, die es |
27 | ermöglicht, die Dokumente in den E-Gerichtsbriefkasten zu |
28 | übertragen. 12 Gerichte und Verfahrensbevollmächtigte können |
29 | durch das Justizkommunikationsgesetz aber nicht nur |
30 | elektronisch kommunizieren, sondern in den Gerichten lassen |
31 | sich komplett elektronische Akten führen. Mit dem |
32 | E-Mahnverfahren (§ 690 Abs. 3 ZPO) kann der Anwalt das |
33 | Verfahren beschleunigen, organisatorisch vereinfachen und |
34 | damit ohne großen personellen Aufwand einen |
35 | Vollstreckungstitel erwirken. |
36 | |
37 | In der Praxis hat sich das EGVP allerdings aufgrund seiner |
38 | nicht besonders übersichtlichen Benutzeroberfläche |
39 | statistisch gesehen noch nicht vollständig durchsetzen |
40 | können, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Allerdings sind |
41 | in der Vergangenheit noch technische Probleme aufgetreten. |
42 | [FN: Beispiele bei Degen, in: Büchting, |
43 | Hans-Ulrich/Heussen, Benno (Hrsg.). Beck´sches |
44 | Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage 2011, § 65 |
45 | Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 62 und unter www.egvp.de |
46 | (Stand 12.3.2012)] Regionale Rechtsanwaltskammern regten |
47 | daher die Verwendung von Online-Gerichtsportalen, wie |
48 | gerichtsbriefkasten.de in Brandenburg an [FN: Darauf |
49 | hinweisend Degen, in: Büchting, Hans-Ulrich/Heussen, Benno |
50 | (Hrsg.). Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage |
51 | 2011, § 65 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 65.], das aber |
52 | im Januar 2012 eingestellt wurde. Die Brandenburgischen |
53 | Gerichte nehmen seitdem auch am EGVP teil [FN: |
54 | www.gerichtsbriefkasten.de ]. |
55 | |
56 | |
57 | PGP als Alternative zur qualifizierten elektronischen |
58 | Signatur |
59 | |
60 | Mit PGP ("Pretty Good Privacy") und dem OpenPGP Message |
61 | Format gibt es ein seit 1991 entwickeltes und in RFC 4880 |
62 | normiertes Verfahren für verschlüsselten und signierten |
63 | Nachrichtenaustausch. Im Vergleich zur Qualifizierten |
64 | elektronischen Signatur handelt es sich um ein einfach |
65 | verwendbares Verfahren: Jede Nutzerin oder Nutzer kann sich |
66 | selbst ein Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem |
67 | Schlüssel erstellen und Schlüssel anderer signieren. |
68 | |
69 | Durch gegenseitige Bestätigungen entsteht ein Netz des |
70 | Vertrauens („web of trust“) und stellt eine Alternative zu |
71 | hierarchischen Public-Key-Infrastrukturen dar. Schlüssel |
72 | können auch von vertrauenswürdigen Institutionen oder |
73 | Behörden signiert und so offiziell bestätigt werden. Der |
74 | Deutsche Bundestag bietet für seine Mitglieder eine |
75 | entsprechende Möglichkeit zur Signatur bzw. Verifizierung |
76 | ihrer Schlüssel. |
77 | |
78 | GnuPG setzt als freie Software die Vorgaben von PGP um und |
79 | kann in einer Vielzahl von Programmen auf unterschiedlichen |
80 | Betriebssystemen integriert werden. Die Entwicklung von |
81 | GnuPG wurde 2001 bis 2002 vom damaligen Bundesministerium |
82 | für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der Aktion |
83 | „Sicherheit im Internet“ unterstützt, um eine frei |
84 | verfügbare Verschlüsselungssoftware für jedermann zur |
85 | Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung war aber zu |
86 | gering, um das Programm massenkompatibel zu gestalten und |
87 | Verschlüsselung zum Standard zu erheben. Nach wie vor |
88 | stellen E-Mails eher "Postkarten" dar, statt "Briefe". |
89 | |
90 | Die Vertraulichkeit der Kommunikation in Justiz und |
91 | Rechtspflege ist Voraussetzung für das Vertrauen in die |
92 | Dritte Gewalt. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund, |
93 | dass es in diesem Bereich genügend Motivation gibt, die |
94 | Kommunikation zwischen den Beteiligten anzugreifen. Deshalb |
95 | spielt die Verschlüsselung der Kommunikation auch in der |
96 | Justiz und Rechtspflege eine ganz besondere Rolle. |
97 | |
98 | Für die Wirtschaft stellt das Fehlen eines einfach zu |
99 | verwendenden Standards zur Verschlüsselung ein großes Manko |
100 | dar. Für jede E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sie von |
101 | Geheimdiensten ausgelesen und der Wirtschaft des jeweiligen |
102 | Heimatlandes zur Verfügung gestellt wird. [FN: vergleiche |
103 | Bericht aus dem Handelsblatt vom 7.4.2011: "Angriffe auf das |
104 | Know-how deutscher Unternehmen aus dem Internet stellen nach |
105 | Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine zunehmende |
106 | Bedrohung dar. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole |
107 | Schröder (CDU) sagte am Donnerstag zum Auftakt einer |
108 | zweitägigen Fachkonferenz in Berlin: "Das Problem ist, dass |
109 | diese Bedrohungslage sich verschärft hat. Im Ausland |
110 | sprechen manche von Wirtschaftskrieg." Unternehmen und |
111 | Behörden seien deswegen gefordert, gemeinsam verstärkte |
112 | Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. "Hier ist vernetztes Handeln |
113 | dringend erforderlich." Nach Angaben des Ministeriums |
114 | verursacht Wirtschaftsspionage in Deutschland einen |
115 | jährlichen Schaden von 20 bis 50 Milliarden Euro. "Russland |
116 | und China sind Hauptträger von sogenannten |
117 | Aufklärungsaktivitäten in Deutschland", sagte Schröder auf |
118 | der Konferenz der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" über |
119 | Wirtschafts- und Wettbewerbsspionage." Handelsblatt |
120 | 07.04.2011 |
121 | http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-inn |
122 | enministerium-warnt-vor-zunehmender-wirtschaftsspionage/4034 |
123 | 774.html] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Der bundesweit einheitliche elektronische Zugang zu den |
2 | Gerichten und anderen Justizbehörden wird bereits durch das |
3 | Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ermöglicht, |
4 | an dem aber nur ein Teil der Gerichte teilnimmt [FN: Eine |
5 | Übersicht über die teilnehmenden Gerichte findet sich unter |
6 | http://www.egvp.de/gerichte/index.php.]. Es soll die |
7 | Voraussetzungen für einen störungsfreien und zuverlässigen |
8 | Transport von Dateien und elektronischen Dokumenten zwischen |
9 | den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten schaffen und |
10 | zudem das Problem verhindern, dass sich der Nutzer bei jedem |
11 | Gericht, mit dem er elektronisch kommunizieren will, neu |
12 | anmelden muss. Das Elektronische Gerichts- und |
13 | Verwaltungspostfach ermöglicht eine automatisierte |
14 | Signaturprüfung und kann dem Absender automatisch eine |
15 | Empfangsbescheinigung ausstellen. [FN: Viefhues, Wolfram, |
16 | in: Kilian, Wolfgang/Heussen, Benno (Hrsg.). Computerrecht. |
17 | 29. Ergänzungslieferung 2011, Aktuelle Bericht aus |
18 | Deutschland, Rn. 90.] Die Übermittlung der Dateien erfolgt |
19 | mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und die Dokumente werden |
20 | mit einem Zeitstempel versehen [FN: |
21 | http://www.egvp.de/beh_allgemeine_info/video/index.php ]. |
22 | |
23 | Für das E-Klageverfahren wird keine Spezialsoftware außer |
24 | der Software zur Signierung benötigt. Beim BGH und BVerwG |
25 | können Dokumente durch Datei-Upload eingereicht werden. Über |
26 | einen Browser wird eine Website aufgerufen, die es |
27 | ermöglicht, die Dokumente in den E-Gerichtsbriefkasten zu |
28 | übertragen. 12 Gerichte und Verfahrensbevollmächtigte können |
29 | durch das Justizkommunikationsgesetz aber nicht nur |
30 | elektronisch kommunizieren, sondern in den Gerichten lassen |
31 | sich komplett elektronische Akten führen. Mit dem |
32 | E-Mahnverfahren (§ 690 Abs. 3 ZPO) kann der Anwalt das |
33 | Verfahren beschleunigen, organisatorisch vereinfachen und |
34 | damit ohne großen personellen Aufwand einen |
35 | Vollstreckungstitel erwirken. |
36 | |
37 | In der Praxis hat sich das EGVP allerdings aufgrund seiner |
38 | nicht besonders übersichtlichen Benutzeroberfläche |
39 | statistisch gesehen noch nicht vollständig durchsetzen |
40 | können, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Allerdings sind |
41 | in der Vergangenheit noch technische Probleme aufgetreten. |
42 | [FN: Beispiele bei Degen, in: Büchting, |
43 | Hans-Ulrich/Heussen, Benno (Hrsg.). Beck´sches |
44 | Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage 2011, § 65 |
45 | Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 62 und unter www.egvp.de |
46 | (Stand 12.3.2012)] Regionale Rechtsanwaltskammern regten |
47 | daher die Verwendung von Online-Gerichtsportalen, wie |
48 | gerichtsbriefkasten.de in Brandenburg an [FN: Darauf |
49 | hinweisend Degen, in: Büchting, Hans-Ulrich/Heussen, Benno |
50 | (Hrsg.). Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage |
51 | 2011, § 65 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 65.], das aber |
52 | im Januar 2012 eingestellt wurde. Die Brandenburgischen |
53 | Gerichte nehmen seitdem auch am EGVP teil [FN: |
54 | www.gerichtsbriefkasten.de ]. |
55 | |
56 | |
57 | PGP als Alternative zur qualifizierten elektronischen |
58 | Signatur |
59 | |
60 | Mit PGP ("Pretty Good Privacy") und dem OpenPGP Message |
61 | Format gibt es ein seit 1991 entwickeltes und in RFC 4880 |
62 | normiertes Verfahren für verschlüsselten und signierten |
63 | Nachrichtenaustausch. Im Vergleich zur Qualifizierten |
64 | elektronischen Signatur handelt es sich um ein einfach |
65 | verwendbares Verfahren: Jede Nutzerin oder Nutzer kann sich |
66 | selbst ein Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem |
67 | Schlüssel erstellen und Schlüssel anderer signieren. |
68 | |
69 | Durch gegenseitige Bestätigungen entsteht ein Netz des |
70 | Vertrauens („web of trust“) und stellt eine Alternative zu |
71 | hierarchischen Public-Key-Infrastrukturen dar. Schlüssel |
72 | können auch von vertrauenswürdigen Institutionen oder |
73 | Behörden signiert und so offiziell bestätigt werden. Der |
74 | Deutsche Bundestag bietet für seine Mitglieder eine |
75 | entsprechende Möglichkeit zur Signatur bzw. Verifizierung |
76 | ihrer Schlüssel. |
77 | |
78 | GnuPG setzt als freie Software die Vorgaben von PGP um und |
79 | kann in einer Vielzahl von Programmen auf unterschiedlichen |
80 | Betriebssystemen integriert werden. Die Entwicklung von |
81 | GnuPG wurde 2001 bis 2002 vom damaligen Bundesministerium |
82 | für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der Aktion |
83 | „Sicherheit im Internet“ unterstützt, um eine frei |
84 | verfügbare Verschlüsselungssoftware für jedermann zur |
85 | Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung war aber zu |
86 | gering, um das Programm massenkompatibel zu gestalten und |
87 | Verschlüsselung zum Standard zu erheben. Nach wie vor |
88 | stellen E-Mails eher "Postkarten" dar, statt "Briefe". |
89 | |
90 | Die Vertraulichkeit der Kommunikation in Justiz und |
91 | Rechtspflege ist Voraussetzung für das Vertrauen in die |
92 | Dritte Gewalt. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund, |
93 | dass es in diesem Bereich genügend Motivation gibt, die |
94 | Kommunikation zwischen den Beteiligten anzugreifen. Deshalb |
95 | spielt die Verschlüsselung der Kommunikation auch in der |
96 | Justiz und Rechtspflege eine ganz besondere Rolle. |
97 | |
98 | Für die Wirtschaft stellt das Fehlen eines einfach zu |
99 | verwendenden Standards zur Verschlüsselung ein großes Manko |
100 | dar. Für jede E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sie von |
101 | Geheimdiensten ausgelesen und der Wirtschaft des jeweiligen |
102 | Heimatlandes zur Verfügung gestellt wird. [FN: vergleiche |
103 | Bericht aus dem Handelsblatt vom 7.4.2011: "Angriffe auf das |
104 | Know-how deutscher Unternehmen aus dem Internet stellen nach |
105 | Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine zunehmende |
106 | Bedrohung dar. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole |
107 | Schröder (CDU) sagte am Donnerstag zum Auftakt einer |
108 | zweitägigen Fachkonferenz in Berlin: "Das Problem ist, dass |
109 | diese Bedrohungslage sich verschärft hat. Im Ausland |
110 | sprechen manche von Wirtschaftskrieg." Unternehmen und |
111 | Behörden seien deswegen gefordert, gemeinsam verstärkte |
112 | Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. "Hier ist vernetztes Handeln |
113 | dringend erforderlich." Nach Angaben des Ministeriums |
114 | verursacht Wirtschaftsspionage in Deutschland einen |
115 | jährlichen Schaden von 20 bis 50 Milliarden Euro. "Russland |
116 | und China sind Hauptträger von sogenannten |
117 | Aufklärungsaktivitäten in Deutschland", sagte Schröder auf |
118 | der Konferenz der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" über |
119 | Wirtschafts- und Wettbewerbsspionage." Handelsblatt |
120 | 07.04.2011 |
121 | http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-inn |
122 | enministerium-warnt-vor-zunehmender-wirtschaftsspionage/4034 |
123 | 774.html] |
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