Papier: 04.03.02 Elektronisches Gerichtspostfach (egvp.de)

Originalversion

1 Der bundesweit einheitliche elektronische Zugang zu den
2 Gerichten und anderen Justizbehörden wird bereits durch das
3 Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ermöglicht,
4 an dem aber nur ein Teil der Gerichte teilnimmt [FN: Eine
5 Übersicht über die teilnehmenden Gerichte findet sich unter
6 http://www.egvp.de/gerichte/index.php.]. Es soll die
7 Voraussetzungen für einen störungsfreien und zuverlässigen
8 Transport von Dateien und elektronischen Dokumenten zwischen
9 den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten schaffen und
10 zudem das Problem verhindern, dass sich der Nutzer bei jedem
11 Gericht, mit dem er elektronisch kommunizieren will, neu
12 anmelden muss. Das Elektronische Gerichts- und
13 Verwaltungspostfach ermöglicht eine automatisierte
14 Signaturprüfung und kann dem Absender automatisch eine
15 Empfangsbescheinigung ausstellen. [FN: Viefhues, Wolfram,
16 in: Kilian, Wolfgang/Heussen, Benno (Hrsg.). Computerrecht.
17 29. Ergänzungslieferung 2011, Aktuelle Bericht aus
18 Deutschland, Rn. 90.] Die Übermittlung der Dateien erfolgt
19 mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und die Dokumente werden
20 mit einem Zeitstempel versehen [FN:
21 http://www.egvp.de/beh_allgemeine_info/video/index.php ].
22
23 Für das E-Klageverfahren wird keine Spezialsoftware außer
24 der Software zur Signierung benötigt. Beim BGH und BVerwG
25 können Dokumente durch Datei-Upload eingereicht werden. Über
26 einen Browser wird eine Website aufgerufen, die es
27 ermöglicht, die Dokumente in den E-Gerichtsbriefkasten zu
28 übertragen. 12 Gerichte und Verfahrensbevollmächtigte können
29 durch das Justizkommunikationsgesetz aber nicht nur
30 elektronisch kommunizieren, sondern in den Gerichten lassen
31 sich komplett elektronische Akten führen. Mit dem
32 E-Mahnverfahren (§ 690 Abs. 3 ZPO) kann der Anwalt das
33 Verfahren beschleunigen, organisatorisch vereinfachen und
34 damit ohne großen personellen Aufwand einen
35 Vollstreckungstitel erwirken.
36
37 In der Praxis hat sich das EGVP allerdings aufgrund seiner
38 nicht besonders übersichtlichen Benutzeroberfläche
39 statistisch gesehen noch nicht vollständig durchsetzen
40 können, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Allerdings sind
41 in der Vergangenheit noch technische Probleme aufgetreten.
42 [FN: Beispiele bei Degen, in: Büchting,
43 Hans-Ulrich/Heussen, Benno (Hrsg.). Beck´sches
44 Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage 2011, § 65
45 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 62 und unter www.egvp.de
46 (Stand 12.3.2012)] Regionale Rechtsanwaltskammern regten
47 daher die Verwendung von Online-Gerichtsportalen, wie
48 gerichtsbriefkasten.de in Brandenburg an [FN: Darauf
49 hinweisend Degen, in: Büchting, Hans-Ulrich/Heussen, Benno
50 (Hrsg.). Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage
51 2011, § 65 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 65.], das aber
52 im Januar 2012 eingestellt wurde. Die Brandenburgischen
53 Gerichte nehmen seitdem auch am EGVP teil [FN:
54 www.gerichtsbriefkasten.de ].
55
56
57 PGP als Alternative zur qualifizierten elektronischen
58 Signatur
59
60 Mit PGP ("Pretty Good Privacy") und dem OpenPGP Message
61 Format gibt es ein seit 1991 entwickeltes und in RFC 4880
62 normiertes Verfahren für verschlüsselten und signierten
63 Nachrichtenaustausch. Im Vergleich zur Qualifizierten
64 elektronischen Signatur handelt es sich um ein einfach
65 verwendbares Verfahren: Jede Nutzerin oder Nutzer kann sich
66 selbst ein Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem
67 Schlüssel erstellen und Schlüssel anderer signieren.
68
69 Durch gegenseitige Bestätigungen entsteht ein Netz des
70 Vertrauens („web of trust“) und stellt eine Alternative zu
71 hierarchischen Public-Key-Infrastrukturen dar. Schlüssel
72 können auch von vertrauenswürdigen Institutionen oder
73 Behörden signiert und so offiziell bestätigt werden. Der
74 Deutsche Bundestag bietet für seine Mitglieder eine
75 entsprechende Möglichkeit zur Signatur bzw. Verifizierung
76 ihrer Schlüssel.
77
78 GnuPG setzt als freie Software die Vorgaben von PGP um und
79 kann in einer Vielzahl von Programmen auf unterschiedlichen
80 Betriebssystemen integriert werden. Die Entwicklung von
81 GnuPG wurde 2001 bis 2002 vom damaligen Bundesministerium
82 für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der Aktion
83 „Sicherheit im Internet“ unterstützt, um eine frei
84 verfügbare Verschlüsselungssoftware für jedermann zur
85 Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung war aber zu
86 gering, um das Programm massenkompatibel zu gestalten und
87 Verschlüsselung zum Standard zu erheben. Nach wie vor
88 stellen E-Mails eher "Postkarten" dar, statt "Briefe".
89
90 Die Vertraulichkeit der Kommunikation in Justiz und
91 Rechtspflege ist Voraussetzung für das Vertrauen in die
92 Dritte Gewalt. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
93 dass es in diesem Bereich genügend Motivation gibt, die
94 Kommunikation zwischen den Beteiligten anzugreifen. Deshalb
95 spielt die Verschlüsselung der Kommunikation auch in der
96 Justiz und Rechtspflege eine ganz besondere Rolle.
97
98 Für die Wirtschaft stellt das Fehlen eines einfach zu
99 verwendenden Standards zur Verschlüsselung ein großes Manko
100 dar. Für jede E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sie von
101 Geheimdiensten ausgelesen und der Wirtschaft des jeweiligen
102 Heimatlandes zur Verfügung gestellt wird. [FN: vergleiche
103 Bericht aus dem Handelsblatt vom 7.4.2011: "Angriffe auf das
104 Know-how deutscher Unternehmen aus dem Internet stellen nach
105 Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine zunehmende
106 Bedrohung dar. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole
107 Schröder (CDU) sagte am Donnerstag zum Auftakt einer
108 zweitägigen Fachkonferenz in Berlin: "Das Problem ist, dass
109 diese Bedrohungslage sich verschärft hat. Im Ausland
110 sprechen manche von Wirtschaftskrieg." Unternehmen und
111 Behörden seien deswegen gefordert, gemeinsam verstärkte
112 Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. "Hier ist vernetztes Handeln
113 dringend erforderlich." Nach Angaben des Ministeriums
114 verursacht Wirtschaftsspionage in Deutschland einen
115 jährlichen Schaden von 20 bis 50 Milliarden Euro. "Russland
116 und China sind Hauptträger von sogenannten
117 Aufklärungsaktivitäten in Deutschland", sagte Schröder auf
118 der Konferenz der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" über
119 Wirtschafts- und Wettbewerbsspionage." Handelsblatt
120 07.04.2011
121 http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-inn
122 enministerium-warnt-vor-zunehmender-wirtschaftsspionage/4034
123 774.html]

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der bundesweit einheitliche elektronische Zugang zu den
2 Gerichten und anderen Justizbehörden wird bereits durch das
3 Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ermöglicht,
4 an dem aber nur ein Teil der Gerichte teilnimmt [FN: Eine
5 Übersicht über die teilnehmenden Gerichte findet sich unter
6 http://www.egvp.de/gerichte/index.php.]. Es soll die
7 Voraussetzungen für einen störungsfreien und zuverlässigen
8 Transport von Dateien und elektronischen Dokumenten zwischen
9 den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten schaffen und
10 zudem das Problem verhindern, dass sich der Nutzer bei jedem
11 Gericht, mit dem er elektronisch kommunizieren will, neu
12 anmelden muss. Das Elektronische Gerichts- und
13 Verwaltungspostfach ermöglicht eine automatisierte
14 Signaturprüfung und kann dem Absender automatisch eine
15 Empfangsbescheinigung ausstellen. [FN: Viefhues, Wolfram,
16 in: Kilian, Wolfgang/Heussen, Benno (Hrsg.). Computerrecht.
17 29. Ergänzungslieferung 2011, Aktuelle Bericht aus
18 Deutschland, Rn. 90.] Die Übermittlung der Dateien erfolgt
19 mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und die Dokumente werden
20 mit einem Zeitstempel versehen [FN:
21 http://www.egvp.de/beh_allgemeine_info/video/index.php ].
22
23 Für das E-Klageverfahren wird keine Spezialsoftware außer
24 der Software zur Signierung benötigt. Beim BGH und BVerwG
25 können Dokumente durch Datei-Upload eingereicht werden. Über
26 einen Browser wird eine Website aufgerufen, die es
27 ermöglicht, die Dokumente in den E-Gerichtsbriefkasten zu
28 übertragen. 12 Gerichte und Verfahrensbevollmächtigte können
29 durch das Justizkommunikationsgesetz aber nicht nur
30 elektronisch kommunizieren, sondern in den Gerichten lassen
31 sich komplett elektronische Akten führen. Mit dem
32 E-Mahnverfahren (§ 690 Abs. 3 ZPO) kann der Anwalt das
33 Verfahren beschleunigen, organisatorisch vereinfachen und
34 damit ohne großen personellen Aufwand einen
35 Vollstreckungstitel erwirken.
36
37 In der Praxis hat sich das EGVP allerdings aufgrund seiner
38 nicht besonders übersichtlichen Benutzeroberfläche
39 statistisch gesehen noch nicht vollständig durchsetzen
40 können, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Allerdings sind
41 in der Vergangenheit noch technische Probleme aufgetreten.
42 [FN: Beispiele bei Degen, in: Büchting,
43 Hans-Ulrich/Heussen, Benno (Hrsg.). Beck´sches
44 Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage 2011, § 65
45 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 62 und unter www.egvp.de
46 (Stand 12.3.2012)] Regionale Rechtsanwaltskammern regten
47 daher die Verwendung von Online-Gerichtsportalen, wie
48 gerichtsbriefkasten.de in Brandenburg an [FN: Darauf
49 hinweisend Degen, in: Büchting, Hans-Ulrich/Heussen, Benno
50 (Hrsg.). Beck'sches Rechtsanwalts-Handbuch. 10. Auflage
51 2011, § 65 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 65.], das aber
52 im Januar 2012 eingestellt wurde. Die Brandenburgischen
53 Gerichte nehmen seitdem auch am EGVP teil [FN:
54 www.gerichtsbriefkasten.de ].
55
56
57 PGP als Alternative zur qualifizierten elektronischen
58 Signatur
59
60 Mit PGP ("Pretty Good Privacy") und dem OpenPGP Message
61 Format gibt es ein seit 1991 entwickeltes und in RFC 4880
62 normiertes Verfahren für verschlüsselten und signierten
63 Nachrichtenaustausch. Im Vergleich zur Qualifizierten
64 elektronischen Signatur handelt es sich um ein einfach
65 verwendbares Verfahren: Jede Nutzerin oder Nutzer kann sich
66 selbst ein Schlüsselpaar aus öffentlichem und privatem
67 Schlüssel erstellen und Schlüssel anderer signieren.
68
69 Durch gegenseitige Bestätigungen entsteht ein Netz des
70 Vertrauens („web of trust“) und stellt eine Alternative zu
71 hierarchischen Public-Key-Infrastrukturen dar. Schlüssel
72 können auch von vertrauenswürdigen Institutionen oder
73 Behörden signiert und so offiziell bestätigt werden. Der
74 Deutsche Bundestag bietet für seine Mitglieder eine
75 entsprechende Möglichkeit zur Signatur bzw. Verifizierung
76 ihrer Schlüssel.
77
78 GnuPG setzt als freie Software die Vorgaben von PGP um und
79 kann in einer Vielzahl von Programmen auf unterschiedlichen
80 Betriebssystemen integriert werden. Die Entwicklung von
81 GnuPG wurde 2001 bis 2002 vom damaligen Bundesministerium
82 für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der Aktion
83 „Sicherheit im Internet“ unterstützt, um eine frei
84 verfügbare Verschlüsselungssoftware für jedermann zur
85 Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung war aber zu
86 gering, um das Programm massenkompatibel zu gestalten und
87 Verschlüsselung zum Standard zu erheben. Nach wie vor
88 stellen E-Mails eher "Postkarten" dar, statt "Briefe".
89
90 Die Vertraulichkeit der Kommunikation in Justiz und
91 Rechtspflege ist Voraussetzung für das Vertrauen in die
92 Dritte Gewalt. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
93 dass es in diesem Bereich genügend Motivation gibt, die
94 Kommunikation zwischen den Beteiligten anzugreifen. Deshalb
95 spielt die Verschlüsselung der Kommunikation auch in der
96 Justiz und Rechtspflege eine ganz besondere Rolle.
97
98 Für die Wirtschaft stellt das Fehlen eines einfach zu
99 verwendenden Standards zur Verschlüsselung ein großes Manko
100 dar. Für jede E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sie von
101 Geheimdiensten ausgelesen und der Wirtschaft des jeweiligen
102 Heimatlandes zur Verfügung gestellt wird. [FN: vergleiche
103 Bericht aus dem Handelsblatt vom 7.4.2011: "Angriffe auf das
104 Know-how deutscher Unternehmen aus dem Internet stellen nach
105 Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine zunehmende
106 Bedrohung dar. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole
107 Schröder (CDU) sagte am Donnerstag zum Auftakt einer
108 zweitägigen Fachkonferenz in Berlin: "Das Problem ist, dass
109 diese Bedrohungslage sich verschärft hat. Im Ausland
110 sprechen manche von Wirtschaftskrieg." Unternehmen und
111 Behörden seien deswegen gefordert, gemeinsam verstärkte
112 Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. "Hier ist vernetztes Handeln
113 dringend erforderlich." Nach Angaben des Ministeriums
114 verursacht Wirtschaftsspionage in Deutschland einen
115 jährlichen Schaden von 20 bis 50 Milliarden Euro. "Russland
116 und China sind Hauptträger von sogenannten
117 Aufklärungsaktivitäten in Deutschland", sagte Schröder auf
118 der Konferenz der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" über
119 Wirtschafts- und Wettbewerbsspionage." Handelsblatt
120 07.04.2011
121 http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-inn
122 enministerium-warnt-vor-zunehmender-wirtschaftsspionage/4034
123 774.html]

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