Papier: 04.01 Chancen und Herausforderungen

Originalversion

1 Die Digitalisierung von Vorgängen bei der Justiz kann für
2 die Beteiligten und Bürgerinnen und Bürger große
3 Vereinfachungen mit sich bringen. Für Bürgerinnen und Bürger
4 ist es einfacher, sich über Termine zu informieren,
5 Entscheidungen zu recherchieren und nachzuvollziehen. Der
6 digitale Zugang kann es in einigen Verfahren erleichtern,
7 Ansprüche durchzusetzen und mittelfristig Aufwand für alle
8 Beteiligten reduzieren [FN: Dies setzt allerdings einen
9 entsprechenden Zugang voraus.].
10
11 Die Herausforderungen an die Digitalisierung der Abläufe im
12 Bereich der Rechtsprechung sind aber besonders hoch. So sind
13 viele gerichtlich relevante Prozesse für die Beteiligten
14 sehr sensibel, weil sie Fakten aus der Privat- oder sogar
15 Intimsphäre zum Gegenstand haben können. Daneben sind die
16 Anforderungen an die Verifizierbarkeit der Echtheit von
17 Dokumenten sehr hoch. Und einige aus dem Rechtsstaatsprinzip
18 abgeleitete Verfahrensgrundsätze, wie der
19 Unmittelbarkeitsgrundsatz und der Grundsatz der Mündlichkeit
20 lassen nur in begrenztem Umfang eine Digitalisierung zu,
21 nämlich dort, wo die Art und die Unmittelbarkeit der
22 Übermittlung für die Erkenntnisgewinnung keine entscheidende
23 Rolle spielt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Digitalisierung von Vorgängen bei der Justiz kann für
2 die Beteiligten und Bürgerinnen und Bürger große
3 Vereinfachungen mit sich bringen. Für Bürgerinnen und Bürger
4 ist es einfacher, sich über Termine zu informieren,
5 Entscheidungen zu recherchieren und nachzuvollziehen. Der
6 digitale Zugang kann es in einigen Verfahren erleichtern,
7 Ansprüche durchzusetzen und mittelfristig Aufwand für alle
8 Beteiligten reduzieren [FN: Dies setzt allerdings einen
9 entsprechenden Zugang voraus.].
10
11 Die Herausforderungen an die Digitalisierung der Abläufe im
12 Bereich der Rechtsprechung sind aber besonders hoch. So sind
13 viele gerichtlich relevante Prozesse für die Beteiligten
14 sehr sensibel, weil sie Fakten aus der Privat- oder sogar
15 Intimsphäre zum Gegenstand haben können. Daneben sind die
16 Anforderungen an die Verifizierbarkeit der Echtheit von
17 Dokumenten sehr hoch. Und einige aus dem Rechtsstaatsprinzip
18 abgeleitete Verfahrensgrundsätze, wie der
19 Unmittelbarkeitsgrundsatz und der Grundsatz der Mündlichkeit
20 lassen nur in begrenztem Umfang eine Digitalisierung zu,
21 nämlich dort, wo die Art und die Unmittelbarkeit der
22 Übermittlung für die Erkenntnisgewinnung keine entscheidende
23 Rolle spielt.

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