1 | Das Internet eröffnet Teilhabechancen und prägt unsere |
2 | Lebensqualität in immer größerem Maße. Deshalb ist es so |
3 | wichtig, allen Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die |
4 | digitale Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet zum |
5 | einen, dass Nichtnutzer noch gezielter mit interessanten und |
6 | attraktiven Angeboten angesprochen und an das Internet |
7 | herangeführt werden müssen. Immerhin 18 Millionen Menschen |
8 | in Deutschland nutzen das Internet bisher noch nicht. [FN: |
9 | Siehe Kapitel PG DuS 1.2.] Zum anderen bedeutet es aber |
10 | auch, dass die Web-Angebote barrierefrei zugänglich und |
11 | nutzerfreundlich gestaltet sein müssen. |
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13 | Gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt |
14 | oder die in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B. |
15 | sehbehinderte, blinde, hör- und lernbehinderte Menschen), |
16 | können Internetangebote einen großen Nutzen haben, da sie |
17 | den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen, und die |
18 | Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst ermöglichen |
19 | und damit auch zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. In der |
20 | Praxis wird diese Zielgruppe aber häufig nicht ausreichend |
21 | berücksichtigt. So können blinde Menschen z.B. eine |
22 | grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von |
23 | Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert |
24 | ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben |
25 | Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl |
26 | und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven |
27 | Einschränkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von |
28 | komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft überfordert. Für |
29 | die öffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits |
30 | Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der |
31 | öffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zugänglich und |
32 | anwenderfreundlich ausgestaltet sein müssen. Ihre Umsetzung |
33 | ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend. |
34 | Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dies zu ändern. |
35 | Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) |
36 | konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und |
37 | verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit. |
38 | Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag |
39 | öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte |
40 | Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum |
41 | Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche |
42 | Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV |
43 | sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten |
44 | sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch |
45 | behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben. |
46 | In den Ländern existieren vergleichbare gesetzliche |
47 | Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. [FN: |
48 | http://www.bitvtest.de] |
49 | |
50 | Das Zugänglichkeit und Barrierefreiheit notwendige |
51 | Voraussetzungen für die Realisierung umfassender Teilhabe |
52 | sind, spiegelt sich auch in der |
53 | UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009 |
54 | ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur |
55 | Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum |
56 | (z.B. bei Gebäuden, Straßen, Transportmitteln, |
57 | Einrichtungen, Schulen, Arbeitsstätten), sondern sie |
58 | verlangt für Menschen mit Behinderungen explizit einen |
59 | gleichberechtigten Zugang zu Informations- und |
60 | Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der |
61 | Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen |
62 | Nationalen Aktionsplan bestückt, mit einem umfassenden |
63 | Maßnahmenpaket verabschiedet, der in den nächsten Jahren |
64 | umgesetzt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen betreffen |
65 | die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government. |
66 | So fördert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines |
67 | Webguides für die Verwaltung, der die praktische Umsetzung |
68 | der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll |
69 | Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote |
70 | für Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen |
71 | formulieren, was zukünftig besser gemacht werden kann. |
72 | Darüber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema |
73 | Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein |
74 | für die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den |
75 | verschiedenen Bereichen zu stärken. |
76 | |
77 | Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden |
78 | als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den |
79 | Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden und in |
80 | Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einfließen. |
81 | Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat |
82 | schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits |
83 | heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen |
84 | Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen |
85 | einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht |
86 | immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation |
87 | zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im |
88 | Grunde einem Bürger nur schwer zuzumuten ist, genauso wie |
89 | die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind. |
90 | |
91 | Unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung, das |
92 | deutsche E-Government bis 2015 auf einen europäischen |
93 | Spitzenplatz zu führen [FN: Nationale E-Government |
94 | Strategie] und dem Bekenntnis, Internettechnologien |
95 | verstärkt zur Beteiligung der Bevölkerung an politischen |
96 | Entscheidungsfindungen zu nutzen [FN: IKT-Strategie der |
97 | Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“], ist mit einer |
98 | weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen. |
99 | Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik auch als |
100 | imagefördernd im Sinne von „Bürgernähe“ angesehen werden und |
101 | daher auch Mittel der Wahl sind. |
102 | |
103 | Eine solche Entwicklung, die zu begrüßen ist, weil sie |
104 | zusätzliche Zugangswege für eine breitere Bürgerbeteiligung |
105 | schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen |
106 | ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und |
107 | inhaltlichen Voraussetzungen an die Zugänglichkeit von |
108 | Online-Angeboten nicht erfüllt werden. Damit wird |
109 | Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und |
110 | einem Maßstab für die Qualität solcher Angebote. Ein „gutes“ |
111 | Online-Angebote muss daher von der Konzeption über die |
112 | Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das |
113 | Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in |
114 | jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch, |
115 | dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein |
116 | Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein |
117 | Bewusstsein für die Bedeutung von Barrierefreiheit und die |
118 | Möglichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss. |
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03.07 „Barrierefreiheit“ in der digitalen Gesellschaft (Originalversion)
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