Papier: 03.04.04 Verwirklichung von Open Data – offene (Rechts-)Fragen
Originalversion
| 1 | In Bezug auf die Realisierung von open data sind noch eine |
| 2 | Reihe von politischen, technischen und rechtlichen Fragen zu |
| 3 | klären, von denen nur einige hier beschreiben werden können. |
| 4 | |
| 5 | Zu klären ist beispielsweise, mit welchen technischen |
| 6 | Lösungen und rechtlichen Verantwortlichkeiten open data über |
| 7 | die verschiedenen Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg |
| 8 | realisiert werden kann. Dies stellt auch besondere |
| 9 | Anforderungen an die Koordination und Zusammenarbeit |
| 10 | zwischen sowie die Entwicklung von gemeinsamen Standards |
| 11 | durch die betroffenen Akteure (Bund, Länder, Kommunen, |
| 12 | Wirtschaft und Zivilgesellschaft). Schließlich soll den |
| 13 | Bürgern im Ergebnis ein Zugriff auf ein umfassendes open |
| 14 | data Angebot ermöglicht werden. |
| 15 | Zu klären sind beispielsweise Fragen zur Finanzierbarkeit, |
| 16 | zur Vollständigkeit und zur Korrektheit der Daten. Daran |
| 17 | schließt sich auch eine Diskussion über die Gebührenfreiheit |
| 18 | der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, |
| 19 | insbesondere bei kommerzieller Nutzung an. |
| 20 | |
| 21 | Noch ungelöst ist die Frage, in welcher Art und Weise die |
| 22 | rechtlich notwendige Diskriminierungsfreiheit der |
| 23 | Zugänglichkeit des Informationsangebots gewährleistet werden |
| 24 | wird. Gewährleistet werden muss dabei nicht nur die |
| 25 | Barrierefreiheit des Angebots für behinderte Nutzerinnen und |
| 26 | Nutzer, sondern unter anderem auch die Zugänglichkeit der |
| 27 | Informationen für Bürgerinnen und Bürger ohne |
| 28 | Internetzugang. Hieran schließen sich grundsätzliche |
| 29 | Verfahrensfragen und Fragen zu Art und Umfang eines |
| 30 | möglichen Anspruchs auf „Rohdaten“ an. |
| 31 | |
| 32 | Schließlich stellen sich auch urheberrechtliche Fragen. Ob |
| 33 | und inwieweit Datensätze, die im Sinne von Open Data zur |
| 34 | Verfügung gestellt werden, dem Urheberrecht unterliegen, |
| 35 | wird derzeit im Rahmen einer Studie, die vom |
| 36 | Bundesministerium des Innern in Auftrag gegeben wurde, |
| 37 | untersucht. Hinzu kommt, dass beispielsweise bei der |
| 38 | öffentlichen Ausschreibung von IT-Aufträgen regelmäßig |
| 39 | spezifische EVB-IT (ergänzende Vertragsbedingungen IT) |
| 40 | vereinbart werden, die je nach konkretem Vertragsgegenstand |
| 41 | unterschiedliche Formen der Rechteeinräumung vorsehen. Bei |
| 42 | Dienst- und Werkverträgen werden regelmäßig über zusätzlich |
| 43 | vereinbarte allgemeine Vertragsbedingungen Regelungen |
| 44 | dahingehend getroffen, dass die beauftragende Behörde für |
| 45 | die Bundesrepublik Deutschland das ausschließliche |
| 46 | Nutzungsrecht an sämtlichen Projektergebnissen und |
| 47 | erstellten Dokumenten erhält. [FN: BT-Drs. 17/9374 S. 3.] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | In Bezug auf die Realisierung von open data sind noch eine |
| 2 | Reihe von politischen, technischen und rechtlichen Fragen zu |
| 3 | klären, von denen nur einige hier beschreiben werden können. |
| 4 | |
| 5 | Zu klären ist beispielsweise, mit welchen technischen |
| 6 | Lösungen und rechtlichen Verantwortlichkeiten open data über |
| 7 | die verschiedenen Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg |
| 8 | realisiert werden kann. Dies stellt auch besondere |
| 9 | Anforderungen an die Koordination und Zusammenarbeit |
| 10 | zwischen sowie die Entwicklung von gemeinsamen Standards |
| 11 | durch die betroffenen Akteure (Bund, Länder, Kommunen, |
| 12 | Wirtschaft und Zivilgesellschaft). Schließlich soll den |
| 13 | Bürgern im Ergebnis ein Zugriff auf ein umfassendes open |
| 14 | data Angebot ermöglicht werden. |
| 15 | Zu klären sind beispielsweise Fragen zur Finanzierbarkeit, |
| 16 | zur Vollständigkeit und zur Korrektheit der Daten. Daran |
| 17 | schließt sich auch eine Diskussion über die Gebührenfreiheit |
| 18 | der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, |
| 19 | insbesondere bei kommerzieller Nutzung an. |
| 20 | |
| 21 | Noch ungelöst ist die Frage, in welcher Art und Weise die |
| 22 | rechtlich notwendige Diskriminierungsfreiheit der |
| 23 | Zugänglichkeit des Informationsangebots gewährleistet werden |
| 24 | wird. Gewährleistet werden muss dabei nicht nur die |
| 25 | Barrierefreiheit des Angebots für behinderte Nutzerinnen und |
| 26 | Nutzer, sondern unter anderem auch die Zugänglichkeit der |
| 27 | Informationen für Bürgerinnen und Bürger ohne |
| 28 | Internetzugang. Hieran schließen sich grundsätzliche |
| 29 | Verfahrensfragen und Fragen zu Art und Umfang eines |
| 30 | möglichen Anspruchs auf „Rohdaten“ an. |
| 31 | |
| 32 | Schließlich stellen sich auch urheberrechtliche Fragen. Ob |
| 33 | und inwieweit Datensätze, die im Sinne von Open Data zur |
| 34 | Verfügung gestellt werden, dem Urheberrecht unterliegen, |
| 35 | wird derzeit im Rahmen einer Studie, die vom |
| 36 | Bundesministerium des Innern in Auftrag gegeben wurde, |
| 37 | untersucht. Hinzu kommt, dass beispielsweise bei der |
| 38 | öffentlichen Ausschreibung von IT-Aufträgen regelmäßig |
| 39 | spezifische EVB-IT (ergänzende Vertragsbedingungen IT) |
| 40 | vereinbart werden, die je nach konkretem Vertragsgegenstand |
| 41 | unterschiedliche Formen der Rechteeinräumung vorsehen. Bei |
| 42 | Dienst- und Werkverträgen werden regelmäßig über zusätzlich |
| 43 | vereinbarte allgemeine Vertragsbedingungen Regelungen |
| 44 | dahingehend getroffen, dass die beauftragende Behörde für |
| 45 | die Bundesrepublik Deutschland das ausschließliche |
| 46 | Nutzungsrecht an sämtlichen Projektergebnissen und |
| 47 | erstellten Dokumenten erhält. [FN: BT-Drs. 17/9374 S. 3.] |
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