Papier: 03.03.05 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Originalversion
| 1 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erhielt mit |
| 2 | Inkrafttreten des Informationsfrei-heitsgesetzes des Bundes |
| 3 | am 1. Januar 2006 zusätzliche Zuständigkeiten für den |
| 4 | Bereich der Informationsfreiheit (vgl. § 12 IFG). So ist er |
| 5 | Anlaufstelle für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, |
| 6 | dient als Berater des Deutschen Bundestages und der |
| 7 | Bundesregierung sowie allen öffentlichen Stellen des Bundes |
| 8 | in Fragen der Informationsfreiheit. Darüber hinaus |
| 9 | kon-trolliert er den Umgang der Behörden mit dem IFG und |
| 10 | unterrichtet hierüber die Öffentlich-keit in einem |
| 11 | zweijährlichen Rhythmus mit einem eigenen Tätigkeitsbericht. |
| 12 | |
| 13 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die |
| 14 | Informationsfreiheit hat am 24. April 2012 seinen |
| 15 | 3.Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre |
| 16 | 2010 und 2011 vorge-legt. Aus Sicht des Bundesbeauftragten |
| 17 | machen immer mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf |
| 18 | Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch. Aus |
| 19 | dem Bericht geht hervor, dass im Jahr 2011 3.280 Anträge auf |
| 20 | Informationszugang bei Bundesbehörden gestellt wurden. Davon |
| 21 | beruhen rund 480 Einzelanträge auf einem bei der |
| 22 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| 23 | durchgeführten Massenverfahrens. Im Vergleich zum Vorjahr |
| 24 | stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die |
| 25 | Informationsfreiheit damit insge-samt eine Steigerung von |
| 26 | 110 Prozent fest. |
| 27 | |
| 28 | Zum Vergleich: seit Inkrafttreten des |
| 29 | Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006 |
| 30 | wurden bei den Bundesbehörden rund 11.286 Anträge [Stand: 1. |
| 31 | August 2012] nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. |
| 32 | In etwa der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang |
| 33 | vollständig gewährt, jeder zehnte Antrag führte zu einer |
| 34 | teilweisen Einsichtnahme. |
| 35 | |
| 36 | Bei der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichtes erklärte der |
| 37 | Bundesbeauftragte für den Daten-schutz und die |
| 38 | Informationsfreiheit darüber hinaus, dass die |
| 39 | Bundesregierung das gestiegene Interesse der Bürgerinnen und |
| 40 | Bürger an Verwaltungsinformationen ernst nehmen solle. Er |
| 41 | erwarte sich zudem von der durch den Deutschen Bundestag |
| 42 | angestoßenen Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes |
| 43 | eine Stärkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen |
| 44 | Dokumen-ten. Aus seiner Sicht hätte insbesondere die |
| 45 | Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren wich-tige Beiträge |
| 46 | für eine breitere Anwendung des |
| 47 | Informationsfreiheitsgesetzes geleistet. Erst jüngst hätte |
| 48 | das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch |
| 49 | Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich |
| 50 | herausgegeben werden müssen. |
| 51 | |
| 52 | Pointiert kommentiert der Bundesbeauftragte für den |
| 53 | Datenschutz das Urteil und seine Aus-wirkungen wie folgt: |
| 54 | |
| 55 | „Das Gericht hat damit der Verwaltung beim Erfinden von |
| 56 | Verweigerungsgründen ei-nen Riegel vorgeschoben. Statt |
| 57 | Ausnahmen vom Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu erfinden, |
| 58 | sollten die Behörden verstärkt Informationen auch ohne |
| 59 | Antrag zur Verfügung stellen. Die E-Government-Initiative |
| 60 | der Bundesregierung ist zu unverbindlich. Die naheliegende |
| 61 | Verknüpfung dieses Ansatzes mit dem Rechtsanspruch auf |
| 62 | Informa-tionszugang wird peinlich vermieden. Hier erwarte |
| 63 | ich ein Umdenken“ [Die vollstän-dige Pressemitteilung: |
| 64 | http://www.bfdi.bund.de/IFG/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemit |
| 65 | teilungen/2012/3TB_IFG.html?nn=411766] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erhielt mit |
| 2 | Inkrafttreten des Informationsfrei-heitsgesetzes des Bundes |
| 3 | am 1. Januar 2006 zusätzliche Zuständigkeiten für den |
| 4 | Bereich der Informationsfreiheit (vgl. § 12 IFG). So ist er |
| 5 | Anlaufstelle für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, |
| 6 | dient als Berater des Deutschen Bundestages und der |
| 7 | Bundesregierung sowie allen öffentlichen Stellen des Bundes |
| 8 | in Fragen der Informationsfreiheit. Darüber hinaus |
| 9 | kon-trolliert er den Umgang der Behörden mit dem IFG und |
| 10 | unterrichtet hierüber die Öffentlich-keit in einem |
| 11 | zweijährlichen Rhythmus mit einem eigenen Tätigkeitsbericht. |
| 12 | |
| 13 | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die |
| 14 | Informationsfreiheit hat am 24. April 2012 seinen |
| 15 | 3.Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre |
| 16 | 2010 und 2011 vorge-legt. Aus Sicht des Bundesbeauftragten |
| 17 | machen immer mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf |
| 18 | Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch. Aus |
| 19 | dem Bericht geht hervor, dass im Jahr 2011 3.280 Anträge auf |
| 20 | Informationszugang bei Bundesbehörden gestellt wurden. Davon |
| 21 | beruhen rund 480 Einzelanträge auf einem bei der |
| 22 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| 23 | durchgeführten Massenverfahrens. Im Vergleich zum Vorjahr |
| 24 | stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die |
| 25 | Informationsfreiheit damit insge-samt eine Steigerung von |
| 26 | 110 Prozent fest. |
| 27 | |
| 28 | Zum Vergleich: seit Inkrafttreten des |
| 29 | Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006 |
| 30 | wurden bei den Bundesbehörden rund 11.286 Anträge [Stand: 1. |
| 31 | August 2012] nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. |
| 32 | In etwa der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang |
| 33 | vollständig gewährt, jeder zehnte Antrag führte zu einer |
| 34 | teilweisen Einsichtnahme. |
| 35 | |
| 36 | Bei der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichtes erklärte der |
| 37 | Bundesbeauftragte für den Daten-schutz und die |
| 38 | Informationsfreiheit darüber hinaus, dass die |
| 39 | Bundesregierung das gestiegene Interesse der Bürgerinnen und |
| 40 | Bürger an Verwaltungsinformationen ernst nehmen solle. Er |
| 41 | erwarte sich zudem von der durch den Deutschen Bundestag |
| 42 | angestoßenen Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes |
| 43 | eine Stärkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen |
| 44 | Dokumen-ten. Aus seiner Sicht hätte insbesondere die |
| 45 | Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren wich-tige Beiträge |
| 46 | für eine breitere Anwendung des |
| 47 | Informationsfreiheitsgesetzes geleistet. Erst jüngst hätte |
| 48 | das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch |
| 49 | Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich |
| 50 | herausgegeben werden müssen. |
| 51 | |
| 52 | Pointiert kommentiert der Bundesbeauftragte für den |
| 53 | Datenschutz das Urteil und seine Aus-wirkungen wie folgt: |
| 54 | |
| 55 | „Das Gericht hat damit der Verwaltung beim Erfinden von |
| 56 | Verweigerungsgründen ei-nen Riegel vorgeschoben. Statt |
| 57 | Ausnahmen vom Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu erfinden, |
| 58 | sollten die Behörden verstärkt Informationen auch ohne |
| 59 | Antrag zur Verfügung stellen. Die E-Government-Initiative |
| 60 | der Bundesregierung ist zu unverbindlich. Die naheliegende |
| 61 | Verknüpfung dieses Ansatzes mit dem Rechtsanspruch auf |
| 62 | Informa-tionszugang wird peinlich vermieden. Hier erwarte |
| 63 | ich ein Umdenken“ [Die vollstän-dige Pressemitteilung: |
| 64 | http://www.bfdi.bund.de/IFG/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemit |
| 65 | teilungen/2012/3TB_IFG.html?nn=411766] |
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