03.02.02 Nationale E-Government Strategie (NEGS)

1-1 von 1
  • 03.02.02 Nationale E-Government Strategie (NEGS) (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die NEGS
    2 beschlossen, mit der sich der Bund, die Länder und die
    3 Kommunen zum ersten Mal gemeinsam darauf verständigt haben,
    4 wie die elektronische Abwicklung von
    5 Verwaltungsangelegenheiten über das Internet
    6 weiterentwickelt werden soll.
    7
    8 Die NEGS definiert sechs zentrale Ziele, an denen sich die
    9 Projekte ausrichten werden, u.a. die maßgebliche
    10 Orientierung am Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern,
    11 Unternehmen und Verwaltung, die Erhöhung der Effizienz des
    12 Verwaltungshandelns, die Transparenz über Daten und Abläufe,
    13 Datenschutz sowie die Stärkung der gesellschaftlichen
    14 Teilhabe über Internetangebote des Staates.
    15
    16 [An dieser Stelle veranschaulicht im Bericht eine Graphik
    17 von www.it-planungsrat.de die NEGS]
    18
    19 Die NEGS versteht sich dabei nicht als „abstraktes
    20 Konstrukt“ für das föderale E-Government, sondern als eine
    21 flexible und praxisnahe Agenda, die neue Entwicklungen
    22 frühzeitig aufgreifen kann. Sie selbst wurde im Rahmen eines
    23 partizipativen Prozesses zusammen mit Vertretern aus
    24 Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft erstellt.
    25
    26 Am 13. Oktober 2011 hat der IT-Planungsrat das
    27 Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der NEGS beschlossen: Die
    28 insgesamt 14 Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf vier
    29 übergeordnete Querschnittsthemen:
    30
    31 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government,
    32 • Standardisierung (Interoperabilität und Sicherheit) im
    33 europäischen Kontext,
    34 • Weiterer Auf- und Ausbau einer serviceorientierten,
    35 föderalen E-Government-Infrastruktur,
    36 • Weiterentwicklung der Kooperation und Kommunikation.
    37
    38 Die Erarbeitung des Umsetzungsprogramms ist ein iterativer
    39 Prozess, der eine intensive Abstimmung zwischen allen
    40 Beteiligten erfordert. Es ist deshalb vorgesehen, das
    41 Umsetzungsprogramm der NEGS kontinuierlich fortzuschreiben.