Papier: 03.02.01.02 Das E-Government-Gesetz des Bundes
Originalversion
1 | Mitte Januar 2012 hat das Bundesministerium des Innern den |
2 | Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen |
3 | Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften |
4 | vorgestellt (auch E-Government-Gesetz genannt). [FN: |
5 | http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte |
6 | /Entwuerfe/Entwurf_EGov.html] Geplant ist, dass das Gesetz |
7 | Anfang 2013 in Kraft treten kann. Er ist Bestandteil des |
8 | Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ |
9 | und soll zur Umsetzung der nationalen E-Government-Strategie |
10 | beitragen. |
11 | |
12 | Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher |
13 | Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der |
14 | Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die |
15 | föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern |
16 | und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere |
17 | und effizientere elektronische Verwaltungsdienste |
18 | anzubieten. |
19 | |
20 | Der vorgestellte Entwurf unterscheidet sich von bisherigen |
21 | Gesetzen aus den Ländern bzw. aus dem Ausland auch dadurch, |
22 | dass er gezielt an einzelnen bundesrechtlichen Hindernissen |
23 | (sog. Motornormen) ansetzt, die einer Weiterentwicklung von |
24 | elektronischen Verwaltungsdiensten entgegenstehen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Mitte Januar 2012 hat das Bundesministerium des Innern den |
2 | Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen |
3 | Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften |
4 | vorgestellt (auch E-Government-Gesetz genannt). [FN: |
5 | http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte |
6 | /Entwuerfe/Entwurf_EGov.html] Geplant ist, dass das Gesetz |
7 | Anfang 2013 in Kraft treten kann. Er ist Bestandteil des |
8 | Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ |
9 | und soll zur Umsetzung der nationalen E-Government-Strategie |
10 | beitragen. |
11 | |
12 | Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher |
13 | Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der |
14 | Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die |
15 | föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern |
16 | und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere |
17 | und effizientere elektronische Verwaltungsdienste |
18 | anzubieten. |
19 | |
20 | Der vorgestellte Entwurf unterscheidet sich von bisherigen |
21 | Gesetzen aus den Ländern bzw. aus dem Ausland auch dadurch, |
22 | dass er gezielt an einzelnen bundesrechtlichen Hindernissen |
23 | (sog. Motornormen) ansetzt, die einer Weiterentwicklung von |
24 | elektronischen Verwaltungsdiensten entgegenstehen. |
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