03.02.01.02 Das E-Government-Gesetz des Bundes

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    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Mitte Januar 2012 hat das Bundesministerium des Innern den
    2 Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen
    3 Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
    4 vorgestellt (auch E-Government-Gesetz genannt). [FN:
    5 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte
    6 /Entwuerfe/Entwurf_EGov.html] Geplant ist, dass das Gesetz
    7 Anfang 2013 in Kraft treten kann. Er ist Bestandteil des
    8 Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“
    9 und soll zur Umsetzung der nationalen E-Government-Strategie
    10 beitragen.
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    12 Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher
    13 Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der
    14 Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die
    15 föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern
    16 und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere
    17 und effizientere elektronische Verwaltungsdienste
    18 anzubieten.
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    20 Der vorgestellte Entwurf unterscheidet sich von bisherigen
    21 Gesetzen aus den Ländern bzw. aus dem Ausland auch dadurch,
    22 dass er gezielt an einzelnen bundesrechtlichen Hindernissen
    23 (sog. Motornormen) ansetzt, die einer Weiterentwicklung von
    24 elektronischen Verwaltungsdiensten entgegenstehen.