Papier: 03.01.01.02 Open Government in Deutschland
Originalversion
1 | Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open |
2 | Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und |
3 | transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als |
4 | Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten |
5 | Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten |
6 | auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das |
7 | Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im |
8 | Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen |
9 | E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten |
10 | Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter |
11 | gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern |
12 | und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. |
13 | |
14 | Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern |
15 | ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland) |
16 | [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden |
17 | [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.]. |
18 | |
19 | Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine |
20 | Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch |
21 | organisatorischer Fragen zu Open Government an das |
22 | Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) |
23 | vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das |
24 | Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an |
25 | der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP |
26 | Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte |
27 | 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein |
28 | Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die |
29 | Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden |
30 | Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen |
31 | gesammelt werden. |
32 | |
33 | Im Hinblick auf Transparenz sind das |
34 | Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine |
35 | Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne |
36 | kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu |
37 | nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein |
38 | voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen |
39 | Informationen des Bundes besteht. |
40 | |
41 | Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
42 | Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand |
43 | systematisch und möglichst umfassend unabhängig von |
44 | Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen |
45 | sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der |
46 | Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei. |
47 | Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser |
48 | Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes |
49 | besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
50 | Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus |
51 | bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des |
52 | Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur |
53 | Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“ |
54 | Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu |
55 | nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu |
56 | auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach |
57 | erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch |
58 | auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht. |
59 | Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch |
60 | aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen |
61 | Hand bereitgestellt werden. |
62 | |
63 | Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die |
64 | zunehmende Entbürokratisierung und |
65 | Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn |
66 | Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von |
67 | Open Government (Transparenz, Partizipation, |
68 | Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar |
69 | sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen |
70 | Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und |
71 | Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute |
72 | Grundlage für Open Government-Maßnahmen. |
73 | |
74 | Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise |
75 | Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet |
76 | entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über |
77 | das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die |
78 | Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und |
79 | unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen |
80 | hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber |
81 | auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch |
82 | Kapitel 3.5.] |
83 | |
84 | In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten |
85 | angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im |
86 | weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der |
87 | Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln, |
88 | Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch |
89 | Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden |
90 | durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder |
91 | „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open |
92 | Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch |
93 | gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts |
94 | zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende |
95 | politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen |
96 | keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man |
97 | für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen |
98 | anstreben. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open |
2 | Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und |
3 | transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als |
4 | Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten |
5 | Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten |
6 | auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das |
7 | Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im |
8 | Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen |
9 | E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten |
10 | Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter |
11 | gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern |
12 | und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. |
13 | |
14 | Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern |
15 | ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland) |
16 | [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden |
17 | [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.]. |
18 | |
19 | Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine |
20 | Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch |
21 | organisatorischer Fragen zu Open Government an das |
22 | Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) |
23 | vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das |
24 | Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an |
25 | der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP |
26 | Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte |
27 | 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein |
28 | Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die |
29 | Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden |
30 | Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen |
31 | gesammelt werden. |
32 | |
33 | Im Hinblick auf Transparenz sind das |
34 | Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine |
35 | Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne |
36 | kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu |
37 | nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein |
38 | voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen |
39 | Informationen des Bundes besteht. |
40 | |
41 | Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
42 | Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand |
43 | systematisch und möglichst umfassend unabhängig von |
44 | Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen |
45 | sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der |
46 | Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei. |
47 | Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser |
48 | Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes |
49 | besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
50 | Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus |
51 | bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des |
52 | Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur |
53 | Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“ |
54 | Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu |
55 | nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu |
56 | auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach |
57 | erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch |
58 | auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht. |
59 | Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch |
60 | aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen |
61 | Hand bereitgestellt werden. |
62 | |
63 | Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die |
64 | zunehmende Entbürokratisierung und |
65 | Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn |
66 | Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von |
67 | Open Government (Transparenz, Partizipation, |
68 | Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar |
69 | sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen |
70 | Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und |
71 | Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute |
72 | Grundlage für Open Government-Maßnahmen. |
73 | |
74 | Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise |
75 | Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet |
76 | entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über |
77 | das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die |
78 | Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und |
79 | unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen |
80 | hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber |
81 | auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch |
82 | Kapitel 3.5.] |
83 | |
84 | In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten |
85 | angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im |
86 | weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der |
87 | Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln, |
88 | Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch |
89 | Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden |
90 | durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder |
91 | „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open |
92 | Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch |
93 | gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts |
94 | zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende |
95 | politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen |
96 | keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man |
97 | für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen |
98 | anstreben. |
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