Papier: 03.01.01.02 Open Government in Deutschland

Originalversion

1 Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open
2 Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und
3 transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als
4 Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten
5 Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten
6 auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das
7 Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im
8 Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen
9 E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten
10 Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter
11 gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern
12 und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
13
14 Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern
15 ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland)
16 [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden
17 [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.].
18
19 Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine
20 Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch
21 organisatorischer Fragen zu Open Government an das
22 Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS)
23 vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das
24 Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an
25 der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP
26 Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte
27 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein
28 Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die
29 Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden
30 Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen
31 gesammelt werden.
32
33 Im Hinblick auf Transparenz sind das
34 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine
35 Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne
36 kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu
37 nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein
38 voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen
39 Informationen des Bundes besteht.
40
41 Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
42 Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand
43 systematisch und möglichst umfassend unabhängig von
44 Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen
45 sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der
46 Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei.
47 Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser
48 Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes
49 besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
50 Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus
51 bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des
52 Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur
53 Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“
54 Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu
55 nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu
56 auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach
57 erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch
58 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht.
59 Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch
60 aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen
61 Hand bereitgestellt werden.
62
63 Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die
64 zunehmende Entbürokratisierung und
65 Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn
66 Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von
67 Open Government (Transparenz, Partizipation,
68 Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar
69 sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen
70 Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und
71 Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute
72 Grundlage für Open Government-Maßnahmen.
73
74 Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise
75 Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet
76 entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über
77 das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die
78 Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und
79 unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen
80 hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber
81 auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch
82 Kapitel 3.5.]
83
84 In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten
85 angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im
86 weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der
87 Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln,
88 Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch
89 Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden
90 durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder
91 „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open
92 Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch
93 gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts
94 zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende
95 politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen
96 keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man
97 für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen
98 anstreben.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open
2 Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und
3 transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als
4 Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten
5 Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten
6 auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das
7 Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im
8 Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen
9 E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten
10 Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter
11 gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern
12 und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
13
14 Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern
15 ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland)
16 [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden
17 [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.].
18
19 Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine
20 Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch
21 organisatorischer Fragen zu Open Government an das
22 Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS)
23 vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das
24 Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an
25 der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP
26 Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte
27 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein
28 Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die
29 Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden
30 Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen
31 gesammelt werden.
32
33 Im Hinblick auf Transparenz sind das
34 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine
35 Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne
36 kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu
37 nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein
38 voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen
39 Informationen des Bundes besteht.
40
41 Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
42 Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand
43 systematisch und möglichst umfassend unabhängig von
44 Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen
45 sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der
46 Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei.
47 Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser
48 Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes
49 besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
50 Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus
51 bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des
52 Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur
53 Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“
54 Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu
55 nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu
56 auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach
57 erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch
58 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht.
59 Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch
60 aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen
61 Hand bereitgestellt werden.
62
63 Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die
64 zunehmende Entbürokratisierung und
65 Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn
66 Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von
67 Open Government (Transparenz, Partizipation,
68 Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar
69 sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen
70 Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und
71 Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute
72 Grundlage für Open Government-Maßnahmen.
73
74 Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise
75 Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet
76 entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über
77 das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die
78 Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und
79 unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen
80 hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber
81 auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch
82 Kapitel 3.5.]
83
84 In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten
85 angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im
86 weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der
87 Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln,
88 Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch
89 Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden
90 durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder
91 „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open
92 Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch
93 gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts
94 zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende
95 politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen
96 keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man
97 für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen
98 anstreben.

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