| 1 | Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open |
| 2 | Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und |
| 3 | transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als |
| 4 | Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten |
| 5 | Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten |
| 6 | auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das |
| 7 | Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im |
| 8 | Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen |
| 9 | E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten |
| 10 | Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter |
| 11 | gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern |
| 12 | und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. |
| 13 | |
| 14 | Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern |
| 15 | ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland) |
| 16 | [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden |
| 17 | [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.]. |
| 18 | |
| 19 | Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine |
| 20 | Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch |
| 21 | organisatorischer Fragen zu Open Government an das |
| 22 | Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) |
| 23 | vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das |
| 24 | Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an |
| 25 | der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP |
| 26 | Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte |
| 27 | 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein |
| 28 | Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die |
| 29 | Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden |
| 30 | Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen |
| 31 | gesammelt werden. |
| 32 | |
| 33 | Im Hinblick auf Transparenz sind das |
| 34 | Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine |
| 35 | Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne |
| 36 | kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu |
| 37 | nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein |
| 38 | voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen |
| 39 | Informationen des Bundes besteht. |
| 40 | |
| 41 | Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
| 42 | Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand |
| 43 | systematisch und möglichst umfassend unabhängig von |
| 44 | Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen |
| 45 | sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der |
| 46 | Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei. |
| 47 | Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser |
| 48 | Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes |
| 49 | besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass |
| 50 | Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus |
| 51 | bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des |
| 52 | Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur |
| 53 | Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“ |
| 54 | Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu |
| 55 | nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu |
| 56 | auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach |
| 57 | erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch |
| 58 | auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht. |
| 59 | Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch |
| 60 | aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen |
| 61 | Hand bereitgestellt werden. |
| 62 | |
| 63 | Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die |
| 64 | zunehmende Entbürokratisierung und |
| 65 | Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn |
| 66 | Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von |
| 67 | Open Government (Transparenz, Partizipation, |
| 68 | Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar |
| 69 | sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen |
| 70 | Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und |
| 71 | Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute |
| 72 | Grundlage für Open Government-Maßnahmen. |
| 73 | |
| 74 | Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise |
| 75 | Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet |
| 76 | entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über |
| 77 | das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die |
| 78 | Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und |
| 79 | unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen |
| 80 | hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber |
| 81 | auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch |
| 82 | Kapitel 3.5.] |
| 83 | |
| 84 | In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten |
| 85 | angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im |
| 86 | weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der |
| 87 | Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln, |
| 88 | Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch |
| 89 | Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden |
| 90 | durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder |
| 91 | „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open |
| 92 | Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch |
| 93 | gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts |
| 94 | zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende |
| 95 | politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen |
| 96 | keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man |
| 97 | für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen |
| 98 | anstreben. |
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03.01.01.02 Open Government in Deutschland (Originalversion)
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