03.01.01.02 Open Government in Deutschland

1-1 von 1
  • 03.01.01.02 Open Government in Deutschland (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Die Bundesregierung ist bereits auf dem Gebiet des Open
    2 Government aktiv. Das Regierungsprogramm „Vernetzte und
    3 transparente Verwaltung“ beinhaltet Open Government als
    4 Projekt zur Verwaltungsmodernisierung [Siehe hierzu unten
    5 Kapitel 3.2.3]. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeiten
    6 auf dem Bereich Open Government Data. Ergänzt wird das
    7 Vorhaben durch ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates im
    8 Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen
    9 E-Government-Strategie (NEGS) [FN: Siehe hierzu unten
    10 Kapitel 3.2.2.]. Das Projekt Open Government steht unter
    11 gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern
    12 und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
    13
    14 Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern
    15 ist u.a. ein Open Data Wettbewerb (Apps für Deutschland)
    16 [FN: http://www.apps4deutschland.de] durchgeführt worden
    17 [FN: Siehe hierzu unten 3.4.1.].
    18
    19 Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2012 eine
    20 Studie zur Klärung technischer, rechtlicher und auch
    21 organisatorischer Fragen zu Open Government an das
    22 Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS)
    23 vergeben. Unterstützt wird das Fraunhofer-Institut durch das
    24 Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an
    25 der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der ÖPP
    26 Deutschland AG. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Mitte
    27 2012 vorliegen. Je nach Ergebnis der Studie wird ein
    28 Prototyp erstellt werden, mit dem Erfahrungen für die
    29 Realisierung und den Betrieb einer ebenenübergreifenden
    30 Open-Government-Plattform für Bund, Länder und Kommunen
    31 gesammelt werden.
    32
    33 Im Hinblick auf Transparenz sind das
    34 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene, eine
    35 Reihe von Landesinformationsfreiheitsgesetzen und einzelne
    36 kommunale Informationsfreiheitssatzungen von Kommunen zu
    37 nennen. Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein
    38 voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen
    39 Informationen des Bundes besteht.
    40
    41 Open- Data-Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
    42 Informationen der Verwaltung von der öffentlichen Hand
    43 systematisch und möglichst umfassend unabhängig von
    44 Bürgeranfragen bereitgestellt werden. Zur Transparenz tragen
    45 sowohl das IFG des Bundes und die IFG, die in einem Teil der
    46 Länder bestehen als auch Open Data Angebote bei.
    47 Grundprinzip des IFG ist dabei, dass ein voraussetzungsloser
    48 Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes
    49 besteht. Open Data Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass
    50 Behörden verfügbare Daten der öffentlichen Hand von sich aus
    51 bereitstellen. Einige IFG der Länder sowie das IFG des
    52 Bundes in § 11 enthalten auch Vorschriften zur
    53 Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.“
    54 Jedoch ist auf einige richtungsweise Open-Data-Angebote, zu
    55 nennen. [FN: z.B. Bayern, Berlin und Bremen - siehe hierzu
    56 auch Kapitel 3.3] Grundprinzip des IFG ist dabei, dass nach
    57 erfolgter Antragstellung ein voraussetzungsloser Anspruch
    58 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes besteht.
    59 Die Regelungen zu Open-Data-Angeboten zeichnen sich dadurch
    60 aus, dass öffentlich verfügbare Daten von der öffentlichen
    61 Hand bereitgestellt werden.
    62
    63 Die einheitliche Behördennummer 115 ist ein Beispiel für die
    64 zunehmende Entbürokratisierung und
    65 Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung. Auch wenn
    66 Maßnahmen dieser Art nicht direkt auf die Dimensionen von
    67 Open Government (Transparenz, Partizipation,
    68 Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung) beziehbar
    69 sind, vereinfachen sie dennoch den Kontakt zwischen
    70 Bürgerinnen und Bürger auf der einen sowie Staat und
    71 Verwaltung auf der anderen Seite und legen so eine gute
    72 Grundlage für Open Government-Maßnahmen.
    73
    74 Auf der Ebene der Länder sind bereits teilweise
    75 Informations- bzw. Beteiligungsportale im Internet
    76 entstanden. In Brandenburg haben Bürgerinnen und Bürger über
    77 das Internetportal Maerker.Brandenburg beispielsweise die
    78 Möglichkeit, auf Straßenschäden, wilde Mülldeponien und
    79 unnötige Barrieren für ältere und behinderte Menschen
    80 hinzuweisen. Das Portal wurde vom Land entwickelt, wird aber
    81 auf kommunaler Ebene eingesetzt. [FN: Siehe hierzu auch
    82 Kapitel 3.5.]
    83
    84 In den Kommunen werden diverse Partizipationsmöglichkeiten
    85 angeboten. Die hier kurz angerissenen Beispiele werden im
    86 weiteren Text teilweise ausführlich dargestellt. Der
    87 Bürgerhaushalt ist hier ein Stichwort (z.B. Köln,
    88 Berlin-Lichtenberg oder Essen). [FN: Siehe hierzu auch
    89 Kapitel 3.5.] Aber auch sehr problembezogene Projekte wurden
    90 durchgeführt (z.B. „Essen soll leiser werden“ oder
    91 „Stadtgeschichte Coburg“). Vereinzelt sind Open
    92 Government-Projekte auf kommunaler Ebene jedoch auch
    93 gescheitert. Das Beispiel des Erfurter Bürgerhaushalts
    94 zeigt, dass Diskussionen in Online-Foren ohne entsprechende
    95 politische und administrative Reformen und Prozessöffnungen
    96 keine Verbesserungen hervorgebracht haben. Hieraus kann man
    97 für Folgeprojekte Lehren ziehen und Verbesserungen
    98 anstreben.