Papier: 02.04.02 Online-Wahlen
Originalversion
1 | **Möglichkeiten digitaler Beteiligung an legislativen |
2 | Entscheidungen (Online-Wahlen)** |
3 | |
4 | |
5 | Mit den uneinheitlich verwendeten Begriffen „Online-Wahlen“, |
6 | „Internetwahlen“, „E-Voting“, „Online-Voting“ oder |
7 | „Cyber-Voting“ werden Wahlen beschrieben, die auf |
8 | elektronischem Wege über das Internet abgewickelt werden. Zu |
9 | unterscheiden sind dabei verbindliche Wahlen von Funktions- |
10 | und Mandatsträgern gegenüber den vielen elektronischen |
11 | Abstimmungsmöglichkeiten, die sich im Netz, vor allem im |
12 | Bereich „social media“ und bei Umfragen, herausgebildet |
13 | haben. |
14 | |
15 | Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum |
16 | Einsatz von Wahlcomputern [FN: Urteil vom 3. März 2009, 2 |
17 | BvC 3/07, 2 BvC 4/07.] umfangreiche Kriterien aufgestellt, |
18 | unter denen ein Einsatz elektronischer Wahlgeräte in |
19 | Deutschland zulässig ist. Zurzeit ist kein System bekannt, |
20 | welches diese Kriterien erfüllt. |
21 | |
22 | Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die Bedeutung des |
23 | Prinzips der Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses ohne, dass |
24 | besonderer technischer Sachverstand bei dem Prüfenden |
25 | vorausgesetzt werden darf. Da die Stimmenspeicherung und die |
26 | Auszählung bei den verwendeten Wahlcomputern in den Geräten |
27 | stattfinden würde, entziehe sich das Verfahren prinzipiell |
28 | einer einfachen Überprüfbarkeit. Auch eine nachträgliche |
29 | Kontrolle sowie ein erneutes Auszählen seien nicht |
30 | unabhängig von den eingesetzten Computersystemen möglich. |
31 | Überdies erfordere eine Nachprüfung der Ergebnisse ein |
32 | erhebliches Maß an technischem Sachverstand. Gesetzliche |
33 | Regelungen für die Durchführung von Online-Wahlen, die den |
34 | Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, |
35 | existieren in Deutschland derzeit nicht. Die Durchführung |
36 | von Online-Wahlen nach demokratischen und |
37 | verfassungsrechtlichen Standards, die das |
38 | Öffentlichkeitsprinzip ausreichend berücksichtigen, ist |
39 | daher in naher Zukunft nicht absehbar. |
40 | |
41 | Mit Blick auf Europa zeigt sich hinsichtlich der Planung von |
42 | Pilotverfahren von Online-Wahlen für rechtsverbindliche |
43 | Abstimmungen insgesamt ein uneinheitliches Bild. Anders als |
44 | in der Schweiz oder Estland [FN: |
45 | http://www.vvk.ee/voting-methods-in-estonia/engindex/statist |
46 | ics; |
47 | http://www.vvk.ee/voting-methods-in-estonia/engindex/reports |
48 | -about-internet-voting-in-estonia/], wo Online-Wahlen auch |
49 | im parlamentarischen Bereich durchgeführt werden, entschied |
50 | sich Großbritannien im Oktober 2008, Pilotversuche von |
51 | Online-Wahlen zu beenden, nachdem seit dem Jahr 2000 |
52 | insbesondere auf lokaler Ebene zahlreiche Wahlen |
53 | elektronisch durchgeführt worden waren [FN: |
54 | http://www.electoralcommission.org.uk/__data/assets/electora |
55 | l_commission_pdf_file/0015/13218/Keyfindingsandrecommendatio |
56 | nssummarypaper_27191-20111__E__N__S__W__.pdf ]. Die Gründe |
57 | für das Ende der Online-Testwahlen werden vor allem in der |
58 | Wahlbeteiligung und in Fragen der Sicherheit und Transparenz |
59 | gesehen: [FN: |
60 | http://www.parliament.uk/documents/commons/lib/research/brie |
61 | fings/snpc-04397.pdf, |
62 | http://www.justice.gov.uk/publications/docs/gov-response-ele |
63 | c-comm.pdf, |
64 | http://www.theregister.co.uk/2008/04/28/rowntree_election_fa |
65 | ilings/ ] „[...] e-voting pilots were extremely expensive |
66 | and there is no evidence to suggest that e-voting offers any |
67 | significant scope for turnout to be increased by this means |
68 | [...] Serious concerns persist about the security and |
69 | transparency of e-voting systems and their vulnerability to |
70 | organised fraud.“ [FN: John Oates: UK elections vulnerable |
71 | to fraud, 28. April 2008: |
72 | http://www.theregister.co.uk/2008/04/28/rowntree_election_fa |
73 | ilings/] |
74 | |
75 | Die seit 2005 in der Österreichischen |
76 | Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) vorgesehene und 2009 |
77 | angewendete Möglichkeit zur Durchführung eines |
78 | Online-Wahlverfahrens wurde 2011 vom Österreichischen |
79 | Verfassungsgerichtshof als "gesetzwidrig" aufgehoben [FN: |
80 | http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/5/5/CH0003 |
81 | /CMS1324453358376/e-voting_v85-11.pdf ]. Bei der Wahl 2009 |
82 | hatte nur rund ein Prozent der Wahlberechtigten Studentinnen |
83 | und Studenten eine elektronische Stimme abgegeben |
84 | [http://www.verwaltungsmanagement.at/687/uploads/evaluierung |
85 | sbericht_e-voting_hochschuelerinnen-_und_hochschuelerschafts |
86 | wahlen_2009.pdf ], ein erhoffter Zugewinn an Wahlbeteiligung |
87 | blieb aus. |
88 | |
89 | Die offensichtlichen Probleme computerisierter Wahlen in |
90 | Fragen der Transparenz, Sicherheit, Verlässlichkeit, |
91 | Korrektheit, Akzeptanz, Bedienungsfreundlichkeit sowie |
92 | Kosten werden zunehmend kritischer diskutiert. Theoretische |
93 | Vorschläge zur Implementierungen von Online-Wahlen aus der |
94 | wissenschaftlichen Forschung [FN: Chaum, David (2007): |
95 | Scantegrity, 2007: |
96 | http://www.scantegrity.org/papers/summary.pdf ] weisen in |
97 | der Regel eine ausgesprochen hohe Komplexität auf und |
98 | verwenden stets kryptographische Funktionen, sind daher für |
99 | parlamentarische und rechtsverbindliche Abstimmungen gerade |
100 | wegen ihrer Komplexität und Undurchsichtigkeit derzeit nicht |
101 | für die Praxis geeignet. |
102 | |
103 | Für politische Online-Wahlen müssen jedoch dieselben |
104 | Grundsätze gelten, wie sie auch für jedes andere |
105 | Wahlverfahren verfassungsrechtlich geboten sind, dessen |
106 | Ergebnis für den Wähler demokratisch, legitim und |
107 | nachvollziehbar sein soll: frei, gleich und überprüfbar |
108 | sowie geheim. |
109 | |
110 | Der Ablauf von Online-Wahlen ist jedoch nicht nur eine Frage |
111 | der technischen Sicherheit. Das Vertrauen darin, dass ein |
112 | Wähler nachvollziehen kann, was vor und während einer |
113 | Auszählung passiert, muss ebenfalls gegeben sein. Denn die |
114 | Transparenz des Zustandekommens des Wahlergebnisses und das |
115 | Vertrauen in das Wahlverfahren ist für die Legitimierung des |
116 | Ergebnisses von entscheidender Bedeutung. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | **Möglichkeiten digitaler Beteiligung an legislativen |
2 | Entscheidungen (Online-Wahlen)** |
3 | |
4 | |
5 | Mit den uneinheitlich verwendeten Begriffen „Online-Wahlen“, |
6 | „Internetwahlen“, „E-Voting“, „Online-Voting“ oder |
7 | „Cyber-Voting“ werden Wahlen beschrieben, die auf |
8 | elektronischem Wege über das Internet abgewickelt werden. Zu |
9 | unterscheiden sind dabei verbindliche Wahlen von Funktions- |
10 | und Mandatsträgern gegenüber den vielen elektronischen |
11 | Abstimmungsmöglichkeiten, die sich im Netz, vor allem im |
12 | Bereich „social media“ und bei Umfragen, herausgebildet |
13 | haben. |
14 | |
15 | Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum |
16 | Einsatz von Wahlcomputern [FN: Urteil vom 3. März 2009, 2 |
17 | BvC 3/07, 2 BvC 4/07.] umfangreiche Kriterien aufgestellt, |
18 | unter denen ein Einsatz elektronischer Wahlgeräte in |
19 | Deutschland zulässig ist. Zurzeit ist kein System bekannt, |
20 | welches diese Kriterien erfüllt. |
21 | |
22 | Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die Bedeutung des |
23 | Prinzips der Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses ohne, dass |
24 | besonderer technischer Sachverstand bei dem Prüfenden |
25 | vorausgesetzt werden darf. Da die Stimmenspeicherung und die |
26 | Auszählung bei den verwendeten Wahlcomputern in den Geräten |
27 | stattfinden würde, entziehe sich das Verfahren prinzipiell |
28 | einer einfachen Überprüfbarkeit. Auch eine nachträgliche |
29 | Kontrolle sowie ein erneutes Auszählen seien nicht |
30 | unabhängig von den eingesetzten Computersystemen möglich. |
31 | Überdies erfordere eine Nachprüfung der Ergebnisse ein |
32 | erhebliches Maß an technischem Sachverstand. Gesetzliche |
33 | Regelungen für die Durchführung von Online-Wahlen, die den |
34 | Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, |
35 | existieren in Deutschland derzeit nicht. Die Durchführung |
36 | von Online-Wahlen nach demokratischen und |
37 | verfassungsrechtlichen Standards, die das |
38 | Öffentlichkeitsprinzip ausreichend berücksichtigen, ist |
39 | daher in naher Zukunft nicht absehbar. |
40 | |
41 | Mit Blick auf Europa zeigt sich hinsichtlich der Planung von |
42 | Pilotverfahren von Online-Wahlen für rechtsverbindliche |
43 | Abstimmungen insgesamt ein uneinheitliches Bild. Anders als |
44 | in der Schweiz oder Estland [FN: |
45 | http://www.vvk.ee/voting-methods-in-estonia/engindex/statist |
46 | ics; |
47 | http://www.vvk.ee/voting-methods-in-estonia/engindex/reports |
48 | -about-internet-voting-in-estonia/], wo Online-Wahlen auch |
49 | im parlamentarischen Bereich durchgeführt werden, entschied |
50 | sich Großbritannien im Oktober 2008, Pilotversuche von |
51 | Online-Wahlen zu beenden, nachdem seit dem Jahr 2000 |
52 | insbesondere auf lokaler Ebene zahlreiche Wahlen |
53 | elektronisch durchgeführt worden waren [FN: |
54 | http://www.electoralcommission.org.uk/__data/assets/electora |
55 | l_commission_pdf_file/0015/13218/Keyfindingsandrecommendatio |
56 | nssummarypaper_27191-20111__E__N__S__W__.pdf ]. Die Gründe |
57 | für das Ende der Online-Testwahlen werden vor allem in der |
58 | Wahlbeteiligung und in Fragen der Sicherheit und Transparenz |
59 | gesehen: [FN: |
60 | http://www.parliament.uk/documents/commons/lib/research/brie |
61 | fings/snpc-04397.pdf, |
62 | http://www.justice.gov.uk/publications/docs/gov-response-ele |
63 | c-comm.pdf, |
64 | http://www.theregister.co.uk/2008/04/28/rowntree_election_fa |
65 | ilings/ ] „[...] e-voting pilots were extremely expensive |
66 | and there is no evidence to suggest that e-voting offers any |
67 | significant scope for turnout to be increased by this means |
68 | [...] Serious concerns persist about the security and |
69 | transparency of e-voting systems and their vulnerability to |
70 | organised fraud.“ [FN: John Oates: UK elections vulnerable |
71 | to fraud, 28. April 2008: |
72 | http://www.theregister.co.uk/2008/04/28/rowntree_election_fa |
73 | ilings/] |
74 | |
75 | Die seit 2005 in der Österreichischen |
76 | Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) vorgesehene und 2009 |
77 | angewendete Möglichkeit zur Durchführung eines |
78 | Online-Wahlverfahrens wurde 2011 vom Österreichischen |
79 | Verfassungsgerichtshof als "gesetzwidrig" aufgehoben [FN: |
80 | http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/5/5/CH0003 |
81 | /CMS1324453358376/e-voting_v85-11.pdf ]. Bei der Wahl 2009 |
82 | hatte nur rund ein Prozent der Wahlberechtigten Studentinnen |
83 | und Studenten eine elektronische Stimme abgegeben |
84 | [http://www.verwaltungsmanagement.at/687/uploads/evaluierung |
85 | sbericht_e-voting_hochschuelerinnen-_und_hochschuelerschafts |
86 | wahlen_2009.pdf ], ein erhoffter Zugewinn an Wahlbeteiligung |
87 | blieb aus. |
88 | |
89 | Die offensichtlichen Probleme computerisierter Wahlen in |
90 | Fragen der Transparenz, Sicherheit, Verlässlichkeit, |
91 | Korrektheit, Akzeptanz, Bedienungsfreundlichkeit sowie |
92 | Kosten werden zunehmend kritischer diskutiert. Theoretische |
93 | Vorschläge zur Implementierungen von Online-Wahlen aus der |
94 | wissenschaftlichen Forschung [FN: Chaum, David (2007): |
95 | Scantegrity, 2007: |
96 | http://www.scantegrity.org/papers/summary.pdf ] weisen in |
97 | der Regel eine ausgesprochen hohe Komplexität auf und |
98 | verwenden stets kryptographische Funktionen, sind daher für |
99 | parlamentarische und rechtsverbindliche Abstimmungen gerade |
100 | wegen ihrer Komplexität und Undurchsichtigkeit derzeit nicht |
101 | für die Praxis geeignet. |
102 | |
103 | Für politische Online-Wahlen müssen jedoch dieselben |
104 | Grundsätze gelten, wie sie auch für jedes andere |
105 | Wahlverfahren verfassungsrechtlich geboten sind, dessen |
106 | Ergebnis für den Wähler demokratisch, legitim und |
107 | nachvollziehbar sein soll: frei, gleich und überprüfbar |
108 | sowie geheim. |
109 | |
110 | Der Ablauf von Online-Wahlen ist jedoch nicht nur eine Frage |
111 | der technischen Sicherheit. Das Vertrauen darin, dass ein |
112 | Wähler nachvollziehen kann, was vor und während einer |
113 | Auszählung passiert, muss ebenfalls gegeben sein. Denn die |
114 | Transparenz des Zustandekommens des Wahlergebnisses und das |
115 | Vertrauen in das Wahlverfahren ist für die Legitimierung des |
116 | Ergebnisses von entscheidender Bedeutung. |
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