Papier: 02.03.01.05 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Kommunen
Originalversion
| 1 | Bürgerentscheide kann es ebenso wie Wahlen derzeit nicht im |
| 2 | Internet geben. Das Bundesverfassungsgericht hat der |
| 3 | Verwendung von Wahlcomputern/elektronischen Wahlen eine |
| 4 | Absage erteilt, da die Wahlgrundsätze – insbesondere der |
| 5 | Öffentlichkeitsgrundsatz – bei deren Verwendung nicht |
| 6 | gewahrt werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind |
| 7 | unter Umständen unterschiedlich zu behandeln. Um das nötige |
| 8 | Quorum für das Bürgerbegehren zu erreichen, sollte bei |
| 9 | entsprechender Ausgestaltung des Verfahrens eine |
| 10 | Realisierung unter Zuhilfenahme des Internets möglich sein. |
| 11 | Gefordert wird die schriftliche Einreichung im Original. Die |
| 12 | Schriftform lässt sich durch die elektronische Form |
| 13 | ersetzen. Jedoch steht es den Ländern frei, die |
| 14 | elektronische Form auszuschließen. Explizit getan hat dies |
| 15 | beispielsweise das Land Hessen, hier darf die Schriftform |
| 16 | nicht durch die elektronische Form ersetzt werden, § 8b Abs. |
| 17 | 3 S. 4 HGO. Das Bereitstellen von Unterschriftslisten zum |
| 18 | Download begegnet keinen Bedenken. |
| 19 | |
| 20 | Die Bürgerbefragung tritt in verschiedenen Formen auf, etwa |
| 21 | wie die Stadt ihre Ausgaben planen soll, wo nach Bürgersicht |
| 22 | Einsparpotenziale bestehen oder wie bestimmte Gebäude |
| 23 | künftig genutzt werden sollen. Allen gemein ist, dass die |
| 24 | Entscheidungsgewalt nicht auf den Bürger übergeht und er |
| 25 | sich nur in den Diskussionsprozess einbringen darf. |
| 26 | Insbesondere sind die folgenden beiden Ausprägungen zu |
| 27 | nennen: |
| 28 | |
| 29 | Bürgerhaushalte erfreuen sich bundesweit mittlerweile einer |
| 30 | gewissen Beliebtheit. Rund 100 Gemeinden machen bereits |
| 31 | davon Gebrauch. [FN: http://www.buergerhaushalt.de/karte] |
| 32 | Die Beteiligung der Bevölkerung an den Bürgerhaushalten |
| 33 | liegt in aller Regel bei lediglich ein bis zwei Prozent. |
| 34 | [FN: |
| 35 | http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13484016/We |
| 36 | nn-der-Buerger-mitbestimmt.html] Dabei ist das Verfahren |
| 37 | i.d.R. so ausgestaltet, dass über einen gewissen Zeitraum |
| 38 | Vorschläge gesammelt werden, die die Bürger im Internet zur |
| 39 | Diskussion gestellt haben. Von diesen Vorschlägen werden |
| 40 | nach Ende des Beteiligungszeitraums diejenigen ausgewählt, |
| 41 | die die meiste Zustimmung gefunden haben. Diese Vorschläge |
| 42 | werden dann dem zur Entscheidung berufenen Organ vorgelegt, |
| 43 | welches sodann darüber abstimmt. [FN: |
| 44 | http://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/index.php?page=inf |
| 45 | opage&id_page=209&menucontext=32&submenucontext=209] Denn |
| 46 | bei aller Beteiligung der Bürger ist stets zu Bedenken, dass |
| 47 | das Haushaltsrecht eine Kompetenz der jeweiligen Kommune |
| 48 | ist, die nicht an den Bürger delegiert werden darf, Art. 28 |
| 49 | Abs. 2 GG. Aus diesem Grund sind in den jeweiligen |
| 50 | Gemeindeordnungen Haushaltsfragen aus dem Katalog möglicher |
| 51 | Bürgerentscheide ausgenommen, stellvertretend Art. 18a Abs. |
| 52 | 3 a.E. BayGO. |
| 53 | Die elektronische Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung |
| 54 | hat Einzug in das BauGB gefunden. In § 4a Abs. 4 BauGB wird |
| 55 | ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, bei der Bürger- und |
| 56 | Behördenbeteiligung ergänzend elektronische Medien |
| 57 | einzusetzen. Auch sonst machen Gemeinden von der Möglichkeit |
| 58 | Gebrauch, ihre Bürger in den Ideenfindungsprozess mit |
| 59 | einzubeziehen. Sie können Vorschläge machen, was mit einem |
| 60 | bestimmten Areal künftig geschehen soll, so z. B. in |
| 61 | Eschborn, [FN: https://www.eopinio.de/beteiligung/8] oder |
| 62 | welchen Namen neue Bauwerke tragen sollen, wie |
| 63 | beispielsweise in Schwäbisch-Gmünd. [FN: |
| 64 | http://www.faz.net/artikel/C30176/facebook-aktion-jetzt-soll |
| 65 | -es-ein-bad-spencer-geben-30474607.html] Die |
| 66 | Entscheidungsgewalt wird allerdings auch hier nicht an die |
| 67 | Bürger übertragen und bleibt bei dem Vertretungsorgan. Diese |
| 68 | Form der Bürgerbeteiligung wie auch der Bürgerhaushalt |
| 69 | findet nicht vorbehaltlos sofort Akzeptanz. Vielmehr muss |
| 70 | die Akzeptanz über einen längeren Zeitraum erarbeitet |
| 71 | werden, indem die Eingaben der Bürger ernst genommen werden. |
| 72 | |
| 73 | In Brandenburg wurde ein Portal verwirklicht, mit Hilfe |
| 74 | dessen die Bürger ihren Kommunen Straßenschäden, wilde |
| 75 | Mülldeponien oder Barrieren für ältere und behinderte |
| 76 | Menschen melden können. [FN: |
| 77 | http://maerker.brandenburg.de/lis/list.php?page=maerker] Die |
| 78 | Eingaben werden mit einer Ampel auf einer Karte vermerkt, an |
| 79 | deren Signal sich der aktuelle Bearbeitungsstand ablesen |
| 80 | lässt. So sieht der Bürger, dass seine Eingabe den richtigen |
| 81 | Empfänger erreicht hat, dass eine Lösung des Problems in |
| 82 | Arbeit ist bzw. wann die Bearbeitung abgeschlossen wurde. |
| 83 | Durch diese Einbindung, die Möglichkeit den aktuellen Stand |
| 84 | mit verfolgen zu können, ist der Anreiz sich zu beteiligen |
| 85 | deutlich höher. |
| 86 | |
| 87 | Ein weiteres Projekt zur Einbeziehung der Bürger stellen |
| 88 | „runde Tische“ dar. Ein solcher kann die Voraussetzungen |
| 89 | dafür schaffen, dass ein bestimmtes Thema betreffend |
| 90 | Informationen und Ressourcen gesammelt und Lücken |
| 91 | festgestellt werden können, um so gemeinsam mit betroffenen |
| 92 | Bürgern, Experten, Beratern und der Verwaltung |
| 93 | Lösungsvorschläge für den entsprechenden Problemkreis zu |
| 94 | erarbeiten. Beispiele sind runde Tische zu Fragen kommunaler |
| 95 | Kriminalitätsprävention in Baden-Württemberg [FN: |
| 96 | http://www.seminare-bw.de/servlet/PB/menu/1229504/index.html |
| 97 | ] oder zur Frage, wie man bei gleichzeitiger Stärkung der |
| 98 | Chancengleichheit die Benachteiligung von Kindern bekämpfen |
| 99 | kann; so initiiert in Nordrhein-Westfalen. [FN: |
| 100 | http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Gegen_Kin |
| 101 | derarmut/Runder_Tisch/index.php] Hier wird aber lediglich |
| 102 | auf diese Form der Beteiligung im Internet hingewiesen bzw. |
| 103 | darüber informiert. Eine tatsächliche Online-Beteiligung der |
| 104 | Bürger an einem konkreten Prozess ist nicht realisiert. |
| 105 | Schließlich finden sich eine Reihe von Bürgerinitiativen, |
| 106 | welche eben nicht von staatlicher Seite initiiert wurden, |
| 107 | sondern auf der privaten Initiative von Bürgern gründen, die |
| 108 | Missstände in ihrer Gemeinde anprangern und so die |
| 109 | Verwaltung zum Handeln auffordern wollen. Oft finden sich |
| 110 | derartige lokale Bürgerinitiativen, um auf |
| 111 | Infrastrukturdefizite hinzuweisen, wie z.B. in Frankfurt. |
| 112 | [FN: http://www.frankfurt-gestalten.de/] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Bürgerentscheide kann es ebenso wie Wahlen derzeit nicht im |
| 2 | Internet geben. Das Bundesverfassungsgericht hat der |
| 3 | Verwendung von Wahlcomputern/elektronischen Wahlen eine |
| 4 | Absage erteilt, da die Wahlgrundsätze – insbesondere der |
| 5 | Öffentlichkeitsgrundsatz – bei deren Verwendung nicht |
| 6 | gewahrt werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind |
| 7 | unter Umständen unterschiedlich zu behandeln. Um das nötige |
| 8 | Quorum für das Bürgerbegehren zu erreichen, sollte bei |
| 9 | entsprechender Ausgestaltung des Verfahrens eine |
| 10 | Realisierung unter Zuhilfenahme des Internets möglich sein. |
| 11 | Gefordert wird die schriftliche Einreichung im Original. Die |
| 12 | Schriftform lässt sich durch die elektronische Form |
| 13 | ersetzen. Jedoch steht es den Ländern frei, die |
| 14 | elektronische Form auszuschließen. Explizit getan hat dies |
| 15 | beispielsweise das Land Hessen, hier darf die Schriftform |
| 16 | nicht durch die elektronische Form ersetzt werden, § 8b Abs. |
| 17 | 3 S. 4 HGO. Das Bereitstellen von Unterschriftslisten zum |
| 18 | Download begegnet keinen Bedenken. |
| 19 | |
| 20 | Die Bürgerbefragung tritt in verschiedenen Formen auf, etwa |
| 21 | wie die Stadt ihre Ausgaben planen soll, wo nach Bürgersicht |
| 22 | Einsparpotenziale bestehen oder wie bestimmte Gebäude |
| 23 | künftig genutzt werden sollen. Allen gemein ist, dass die |
| 24 | Entscheidungsgewalt nicht auf den Bürger übergeht und er |
| 25 | sich nur in den Diskussionsprozess einbringen darf. |
| 26 | Insbesondere sind die folgenden beiden Ausprägungen zu |
| 27 | nennen: |
| 28 | |
| 29 | Bürgerhaushalte erfreuen sich bundesweit mittlerweile einer |
| 30 | gewissen Beliebtheit. Rund 100 Gemeinden machen bereits |
| 31 | davon Gebrauch. [FN: http://www.buergerhaushalt.de/karte] |
| 32 | Die Beteiligung der Bevölkerung an den Bürgerhaushalten |
| 33 | liegt in aller Regel bei lediglich ein bis zwei Prozent. |
| 34 | [FN: |
| 35 | http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13484016/We |
| 36 | nn-der-Buerger-mitbestimmt.html] Dabei ist das Verfahren |
| 37 | i.d.R. so ausgestaltet, dass über einen gewissen Zeitraum |
| 38 | Vorschläge gesammelt werden, die die Bürger im Internet zur |
| 39 | Diskussion gestellt haben. Von diesen Vorschlägen werden |
| 40 | nach Ende des Beteiligungszeitraums diejenigen ausgewählt, |
| 41 | die die meiste Zustimmung gefunden haben. Diese Vorschläge |
| 42 | werden dann dem zur Entscheidung berufenen Organ vorgelegt, |
| 43 | welches sodann darüber abstimmt. [FN: |
| 44 | http://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/index.php?page=inf |
| 45 | opage&id_page=209&menucontext=32&submenucontext=209] Denn |
| 46 | bei aller Beteiligung der Bürger ist stets zu Bedenken, dass |
| 47 | das Haushaltsrecht eine Kompetenz der jeweiligen Kommune |
| 48 | ist, die nicht an den Bürger delegiert werden darf, Art. 28 |
| 49 | Abs. 2 GG. Aus diesem Grund sind in den jeweiligen |
| 50 | Gemeindeordnungen Haushaltsfragen aus dem Katalog möglicher |
| 51 | Bürgerentscheide ausgenommen, stellvertretend Art. 18a Abs. |
| 52 | 3 a.E. BayGO. |
| 53 | Die elektronische Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung |
| 54 | hat Einzug in das BauGB gefunden. In § 4a Abs. 4 BauGB wird |
| 55 | ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, bei der Bürger- und |
| 56 | Behördenbeteiligung ergänzend elektronische Medien |
| 57 | einzusetzen. Auch sonst machen Gemeinden von der Möglichkeit |
| 58 | Gebrauch, ihre Bürger in den Ideenfindungsprozess mit |
| 59 | einzubeziehen. Sie können Vorschläge machen, was mit einem |
| 60 | bestimmten Areal künftig geschehen soll, so z. B. in |
| 61 | Eschborn, [FN: https://www.eopinio.de/beteiligung/8] oder |
| 62 | welchen Namen neue Bauwerke tragen sollen, wie |
| 63 | beispielsweise in Schwäbisch-Gmünd. [FN: |
| 64 | http://www.faz.net/artikel/C30176/facebook-aktion-jetzt-soll |
| 65 | -es-ein-bad-spencer-geben-30474607.html] Die |
| 66 | Entscheidungsgewalt wird allerdings auch hier nicht an die |
| 67 | Bürger übertragen und bleibt bei dem Vertretungsorgan. Diese |
| 68 | Form der Bürgerbeteiligung wie auch der Bürgerhaushalt |
| 69 | findet nicht vorbehaltlos sofort Akzeptanz. Vielmehr muss |
| 70 | die Akzeptanz über einen längeren Zeitraum erarbeitet |
| 71 | werden, indem die Eingaben der Bürger ernst genommen werden. |
| 72 | |
| 73 | In Brandenburg wurde ein Portal verwirklicht, mit Hilfe |
| 74 | dessen die Bürger ihren Kommunen Straßenschäden, wilde |
| 75 | Mülldeponien oder Barrieren für ältere und behinderte |
| 76 | Menschen melden können. [FN: |
| 77 | http://maerker.brandenburg.de/lis/list.php?page=maerker] Die |
| 78 | Eingaben werden mit einer Ampel auf einer Karte vermerkt, an |
| 79 | deren Signal sich der aktuelle Bearbeitungsstand ablesen |
| 80 | lässt. So sieht der Bürger, dass seine Eingabe den richtigen |
| 81 | Empfänger erreicht hat, dass eine Lösung des Problems in |
| 82 | Arbeit ist bzw. wann die Bearbeitung abgeschlossen wurde. |
| 83 | Durch diese Einbindung, die Möglichkeit den aktuellen Stand |
| 84 | mit verfolgen zu können, ist der Anreiz sich zu beteiligen |
| 85 | deutlich höher. |
| 86 | |
| 87 | Ein weiteres Projekt zur Einbeziehung der Bürger stellen |
| 88 | „runde Tische“ dar. Ein solcher kann die Voraussetzungen |
| 89 | dafür schaffen, dass ein bestimmtes Thema betreffend |
| 90 | Informationen und Ressourcen gesammelt und Lücken |
| 91 | festgestellt werden können, um so gemeinsam mit betroffenen |
| 92 | Bürgern, Experten, Beratern und der Verwaltung |
| 93 | Lösungsvorschläge für den entsprechenden Problemkreis zu |
| 94 | erarbeiten. Beispiele sind runde Tische zu Fragen kommunaler |
| 95 | Kriminalitätsprävention in Baden-Württemberg [FN: |
| 96 | http://www.seminare-bw.de/servlet/PB/menu/1229504/index.html |
| 97 | ] oder zur Frage, wie man bei gleichzeitiger Stärkung der |
| 98 | Chancengleichheit die Benachteiligung von Kindern bekämpfen |
| 99 | kann; so initiiert in Nordrhein-Westfalen. [FN: |
| 100 | http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Gegen_Kin |
| 101 | derarmut/Runder_Tisch/index.php] Hier wird aber lediglich |
| 102 | auf diese Form der Beteiligung im Internet hingewiesen bzw. |
| 103 | darüber informiert. Eine tatsächliche Online-Beteiligung der |
| 104 | Bürger an einem konkreten Prozess ist nicht realisiert. |
| 105 | Schließlich finden sich eine Reihe von Bürgerinitiativen, |
| 106 | welche eben nicht von staatlicher Seite initiiert wurden, |
| 107 | sondern auf der privaten Initiative von Bürgern gründen, die |
| 108 | Missstände in ihrer Gemeinde anprangern und so die |
| 109 | Verwaltung zum Handeln auffordern wollen. Oft finden sich |
| 110 | derartige lokale Bürgerinitiativen, um auf |
| 111 | Infrastrukturdefizite hinzuweisen, wie z.B. in Frankfurt. |
| 112 | [FN: http://www.frankfurt-gestalten.de/] |
-
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
-
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
-
Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.

Vorschlag