Papier: 02.02.01.01 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Informationen in der Arbeit der Legislative - Bund
Originalversion
1 | In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene |
2 | durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat ausgeübt. |
3 | |
4 | Der Deutsche Bundestag |
5 | |
6 | Auf der Homepage des Deutschen Bundestages [FN: Deutscher |
7 | Bundestag (2011): www.bundestag.de (zuletzt aufgerufen am |
8 | 18. August 2011)] werden zahlreiche Informationen zur Arbeit |
9 | des Parlaments, darunter auch Grundlegendes zur |
10 | Geschäftsordnung und zu Verfahrensfragen vorgehalten.[FN: |
11 | http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/inde |
12 | x.html] Informationen zu den einzelnen Ausschüssen sind |
13 | ebenfalls online frei verfügbar. So stehen u.a. sowohl die |
14 | jeweiligen Tagesordnungen der Ausschüsse frei online zur |
15 | Verfügung, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse |
16 | vor allem dann, wenn sie den Status von |
17 | Bundestagsdrucksachen haben. Die Ausschüsse sind zudem dazu |
18 | übergegangen Protokolle Öffentlicher |
19 | Sachverständigenanhörungen sowie Stellungnahmen von |
20 | Sachverständigen über das Portal des Deutschen Bundestages |
21 | zu veröffentlichen. |
22 | Darüber hinaus wird über weitere Gremien, wie z.B. |
23 | Enquete-Kommissionen, informiert. In Bezug auf die |
24 | Bürgerbeteiligung ist hier besonders die Enquete-Kommission |
25 | Internet und digitale Gesellschaft hervorzuheben, die auf |
26 | einer eigenen Internetpräsenz [FN: |
27 | http://www.bundestag.de/internetenquete/] nicht nur ein |
28 | Forum [FN: https://forum.bundestag.de/forum.php] |
29 | eingerichtet hat und einen Blog [FN: |
30 | http://blog.internetenquete.de/] betreibt, in dem die |
31 | Mitglieder der Enquete über die neuesten Entwicklungen |
32 | berichten, sondern darüber hinaus eine Beteiligungsplattform |
33 | [FN: https://www.enquetebeteiligung.de/] nutzt, über die die |
34 | Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge und Ideen erstmals |
35 | von Beginn an in die Arbeit eines politischen Gremiums des |
36 | Deutschen Bundestages einbringen können. Über einen eigenen |
37 | Twitter-Kanal [FN: https://twitter.com/#!/InternetEnquete] |
38 | wird die interessierte Öffentlichkeit zudem stets aktuell |
39 | informiert. |
40 | |
41 | Das Dokumentations- und Informationssystem (DIP) |
42 | [http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt] des Deutschen |
43 | Bundestages und des Bundesrats dokumentiert die |
44 | parlamentarischen Beratungen beider Verfassungsorgane. Dort |
45 | finden sich Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates |
46 | sowie stenographische Berichte über die Plenarsitzungen des |
47 | Bundestags. Dokumente aus dem legislativen Verfahren, die |
48 | keine Bundestags- oder Bundesratsdrucksachen sind nur in |
49 | Einzelfällen über das Internet erhältlich. Somit stehen |
50 | Ausschussdrucksachen (z. B. Änderungsanträge und |
51 | Beschlussvorlagen – sofern es sich nicht um Empfehlungen |
52 | Berichte des Ausschusses handelt) der Öffentlichkeit nicht |
53 | zur Verfügung. Zudem werden die den Abgeordneten und ihren |
54 | Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Unterlagen ggf. nach § |
55 | 17 der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des |
56 | Deutschen Bundestages eingestuft, wenn es sich um Inhalte |
57 | handelt, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die |
58 | Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden sollen. |
59 | |
60 | Der Deutsche Bundestag veranstaltet einen eigenen Kanal |
61 | „Parlamentsfernsehen“. Dieser umfasst zum einen |
62 | Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und |
63 | Sonderveranstaltungen aus dem Plenum und zum anderen |
64 | redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten |
65 | oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag. |
66 | Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und |
67 | Sonderveranstaltungen werden als sog. TV-Programmangebot |
68 | linear, d.h. zum gleichzeitigen Empfang durch die |
69 | Öffentlichkeit, verbreitet. Zu diesem sog. |
70 | TV-Programmangebot zählen die Live-Übertragung und die |
71 | Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. [FN: Das |
72 | Parlamentsfernsehen als sog. TV-Angebot ist für Zuschauer im |
73 | digitalen Kabelnetz Berlin/Brandenburg, über den Satelliten |
74 | Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu |
75 | empfangen.] Darüber hinaus können die im Rahmen des sog. |
76 | TV-Angebots ausgestrahlten Plenardebatten, öffentliche |
77 | Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen im Internet |
78 | auch gesondert, also außerhalb der linearen Verbreitung, |
79 | abgerufen werden. |
80 | |
81 | Demgegenüber finden sich redaktionelle Beiträge wie etwa |
82 | Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über |
83 | Sonderausstellungen im Bundestag seit April 2011 nicht mehr |
84 | im linear verbreiteten sog. TV-Angebot. Nur in dem kurzen |
85 | Zeitraum von Januar bis April 2011 wurden die redaktionellen |
86 | Beiträge als Teil des Parlamentsfernsehens linear verbreitet |
87 | und u.a. unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlt. Im |
88 | April 2011 wurden die redaktionellen Teile aus dem linear |
89 | verbreiteten Angebot herausgenommen; sie sind seitdem nur |
90 | noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. |
91 | Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für |
92 | Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder, |
93 | die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet. |
94 | Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer |
95 | rundfunkrechtlichen Zulassung. Dabei sei es unstrittig, dass |
96 | der Deutsche Bundestag wie alle anderen Institutionen die |
97 | Möglichkeit haben muss, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit |
98 | über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu |
99 | informieren. Derzeit gebe es aber keine Rechtsgrundlage für |
100 | ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen und eine |
101 | rundfunkrechtliche Zulassung könne das Verfassungsorgan |
102 | gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. [FN: Zu einer |
103 | anderen Auffassung kommt das Gutachten von Prof. Dr. |
104 | Hubertus Gersdorf, der das Parlamentsfernsehen im Rahmen der |
105 | Öffentlichkeitsarbeit als zulässig erachtet. Vgl. H. |
106 | Gersdorf: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages, |
107 | Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, |
108 | vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, |
109 | Berlin 2008.] Die ZAK lässt offen, ob – neben den |
110 | redaktionellen Beiträgen – auch das linear verbreitete sog. |
111 | TV-Angebot wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der |
112 | Staatsfreiheit des Rundfunks unzulässig sein soll. |
113 | |
114 | Plenarsitzungen des Bundestages werden live im Internet |
115 | übertragen [FN: |
116 | http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&ac |
117 | tion=&live=true&view=], zudem können ältere Sitzungen in der |
118 | Mediathek [FN: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp] |
119 | des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Die zugehörige |
120 | Tagesordnung der Plenumssitzung ist ebenso online abrufbar. |
121 | |
122 | Im Servicebereich der Homepage des Deutschen Bundestages |
123 | gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Newsletter oder |
124 | RSS-Feed zu abonnieren. |
125 | Hervorzuheben ist, dass es ein spezielles Angebot für die |
126 | Zielgruppe der Kinder (Kuppelkucker [FN: |
127 | https://www.kuppelkucker.de/], Politibongo [FN: |
128 | http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?categorie=Politi |
129 | bongo&action=search&mask=search&contentArea=common&instance= |
130 | m187]) und Jugendlichen (mitmischen.de [FN: |
131 | http://www.mitmischen.de/], parlamentsprofi.de [FN: |
132 | https://www.parlamentsprofi.de/] ) gibt. Die altersgerechten |
133 | Angebote geben Kindern die Gelegenheit, den Bundestag |
134 | spielerisch zu entdecken. Kindgerecht aufgearbeitet |
135 | Nachrichten, ein Lexikon oder auch einfache Spiele stehen |
136 | u.a. dazu zur Verfügung. |
137 | Das Jugendportal informiert über die Aufgaben des |
138 | Bundestages und vermittelt weiterführende Informationen |
139 | anhand eines Lexikons, eines Quiz‘ oder zu aktuellen |
140 | politischen Themen. |
141 | |
142 | Informationen zu besonderen Angeboten für Kinder und |
143 | Jugendliche beim Deutschen Bundestag (Kindertage, Planspiel |
144 | „Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“) sind |
145 | ebenfalls online abrufbar. Ausser auf die Homepage des |
146 | Deutschen Bundestages können interessierte BürgerInnen auf |
147 | weitere Web-Angebote zurückgreifen, um sich über die Arbeit |
148 | der Legislative zu informieren. |
149 | |
150 | Ebenfalls live berichtet der öffentlich-rechtliche Sender |
151 | phoenix, dies auch im Internet. [FN: |
152 | http://www.phoenix.de/content/startseite/bundestag/351774] |
153 | Auf dessen Homepage finden sich zu ausgewählten Debatten |
154 | auch Hintergrundinformationen. Des Weiteren hat phoenix |
155 | einen YouTube Kanal [FN: http://www.youtube.com/phoenix] |
156 | eingerichtet, auf dem auch ausgewählte Redebeiträge über |
157 | einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Schließlich hat |
158 | der Sender eine Microsite erstellt, auf der die |
159 | Funktionsweise der Gesetzgebung anschaulich dargestellt |
160 | wird. [FN: |
161 | http://wissen.phoenix.de/topic/hintergrund-bundestag.html] |
162 | |
163 | |
164 | |
165 | |
166 | Der Bundesrat |
167 | |
168 | |
169 | Auch der Bundesrat als zweites Organ der deutschen |
170 | Legislative verfügt über eine eigene Internetpräsenz [FN: |
171 | www.bundesrat.de]. Hier finden sich ebenfalls u.a. die |
172 | Informationen zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens [FN: |
173 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8328/DE/struktur/gesetzge |
174 | bung/gesetzgebung-node.html?__nnn=true] sowie zu den |
175 | Ausschüssen [FN: |
176 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/organe-mitglieder |
177 | /ausschuesse/ausschuesse-node.html?__nnn=true] des |
178 | Bundesrates, zu denen –analog zum Bundestag- die |
179 | Tagesordnung zu einzelnen Sitzungen online abrufbar ist. |
180 | Beratungsvorgänge und Plenarprotokolle [FN: |
181 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/parlamentsmateria |
182 | l/parlamentsmaterial-node.html?__nnn=true] stehen zum |
183 | Download bereit. Darüber hinaus können, wie bereits bei der |
184 | Betrachtung zum Deutschen Bundestag ausgeführt, |
185 | parlamentarische Vorgänge des Bundesrates im Dokumentations- |
186 | und Informationssystem (DIP) umfangreich recherchiert und |
187 | ein Überblick über die dort stattfindenden Beratungen |
188 | gewonnen werden. |
189 | |
190 | Über die Internetseite des Bundesrates ist es möglich, einen |
191 | Newsletter oder RSS-Feed zu abonnieren. |
192 | |
193 | Mit Föderalion [FN: |
194 | http://foederalion.bundesrat.de/foederalion/content.php?page |
195 | =2] unterhält auch der Bundesrat ein eigenes Jugendportal, |
196 | auf dem z.T. spielerisch Kenntnisse zu Bundesrat und |
197 | Föderalismus vermittelt werden sollen. |
198 | |
199 | Der Bundesrat erhielt 2006 für die Barrierefreiheit seines |
200 | Internetangebots die Silberne Biene. [FN |
201 | http://www.biene-award.de/preistraeger/] |
202 | |
203 | |
204 | |
205 | Zwischenfazit: |
206 | |
207 | Auf Bundesebene werden der Öffentlichkeit zwar umfassende |
208 | Informationen zur Arbeit der Legislative zur Verfügung |
209 | gestellt. Interessierte finden sowohl |
210 | Hintergrundinformationen zum Ablauf des politischen |
211 | Prozesses (hier insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren), |
212 | als auch bereits Informationen zum Stand der Behandlung |
213 | konkreter Sachfragen (Live-Übertragungen von Plenarsitzungen |
214 | und öffentlichen Sitzungen und Anhörungen der Ausschüsse des |
215 | Deutschen Bundestages, Tagesordnungen und Protokolle |
216 | verschiedener Gremien der beiden Legislativorgane). |
217 | Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Dokumentations- |
218 | und Informationssystem (DIP) umfangreiche Informationen zur |
219 | parlamentarischen Arbeit der Verfassungsorgane vorgehalten |
220 | werden, in denen darüber hinaus vielfältig recherchiert |
221 | werden kann. Dies ist zum Beispiel nach Wahlperiode, |
222 | Herausgeber, Themengebiet oder Dokumenttyp (Protokoll, |
223 | Gutachten etc.) möglich. Auch eine Kombination verschiedener |
224 | Suchkriterien ist möglich. Ein Zugriff auf alle Dokumente |
225 | des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksachen etc.) und |
226 | auf alle Sitzungen der Ausschüsse ist nicht vorgesehen. |
227 | Neben einer möglichen Einstufung durch die |
228 | Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages beruht dies |
229 | auf dem in § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen |
230 | Bundestages (GOBT) niedergelegten Grundsatz, dass die |
231 | Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages |
232 | grundsätzlich nicht öffentlich sind (vgl. auch § 73 Abs 2 |
233 | GOBT). Die Angebote des Deutschen Bundestages und des |
234 | Bundesrates berücksichtigen als Zielgruppen Kinder, |
235 | Jugendliche und Erwachsene mit je angepassten Angeboten. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene |
2 | durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat ausgeübt. |
3 | |
4 | Der Deutsche Bundestag |
5 | |
6 | Auf der Homepage des Deutschen Bundestages [FN: Deutscher |
7 | Bundestag (2011): www.bundestag.de (zuletzt aufgerufen am |
8 | 18. August 2011)] werden zahlreiche Informationen zur Arbeit |
9 | des Parlaments, darunter auch Grundlegendes zur |
10 | Geschäftsordnung und zu Verfahrensfragen vorgehalten.[FN: |
11 | http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/inde |
12 | x.html] Informationen zu den einzelnen Ausschüssen sind |
13 | ebenfalls online frei verfügbar. So stehen u.a. sowohl die |
14 | jeweiligen Tagesordnungen der Ausschüsse frei online zur |
15 | Verfügung, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse |
16 | vor allem dann, wenn sie den Status von |
17 | Bundestagsdrucksachen haben. Die Ausschüsse sind zudem dazu |
18 | übergegangen Protokolle Öffentlicher |
19 | Sachverständigenanhörungen sowie Stellungnahmen von |
20 | Sachverständigen über das Portal des Deutschen Bundestages |
21 | zu veröffentlichen. |
22 | Darüber hinaus wird über weitere Gremien, wie z.B. |
23 | Enquete-Kommissionen, informiert. In Bezug auf die |
24 | Bürgerbeteiligung ist hier besonders die Enquete-Kommission |
25 | Internet und digitale Gesellschaft hervorzuheben, die auf |
26 | einer eigenen Internetpräsenz [FN: |
27 | http://www.bundestag.de/internetenquete/] nicht nur ein |
28 | Forum [FN: https://forum.bundestag.de/forum.php] |
29 | eingerichtet hat und einen Blog [FN: |
30 | http://blog.internetenquete.de/] betreibt, in dem die |
31 | Mitglieder der Enquete über die neuesten Entwicklungen |
32 | berichten, sondern darüber hinaus eine Beteiligungsplattform |
33 | [FN: https://www.enquetebeteiligung.de/] nutzt, über die die |
34 | Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge und Ideen erstmals |
35 | von Beginn an in die Arbeit eines politischen Gremiums des |
36 | Deutschen Bundestages einbringen können. Über einen eigenen |
37 | Twitter-Kanal [FN: https://twitter.com/#!/InternetEnquete] |
38 | wird die interessierte Öffentlichkeit zudem stets aktuell |
39 | informiert. |
40 | |
41 | Das Dokumentations- und Informationssystem (DIP) |
42 | [http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt] des Deutschen |
43 | Bundestages und des Bundesrats dokumentiert die |
44 | parlamentarischen Beratungen beider Verfassungsorgane. Dort |
45 | finden sich Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates |
46 | sowie stenographische Berichte über die Plenarsitzungen des |
47 | Bundestags. Dokumente aus dem legislativen Verfahren, die |
48 | keine Bundestags- oder Bundesratsdrucksachen sind nur in |
49 | Einzelfällen über das Internet erhältlich. Somit stehen |
50 | Ausschussdrucksachen (z. B. Änderungsanträge und |
51 | Beschlussvorlagen – sofern es sich nicht um Empfehlungen |
52 | Berichte des Ausschusses handelt) der Öffentlichkeit nicht |
53 | zur Verfügung. Zudem werden die den Abgeordneten und ihren |
54 | Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Unterlagen ggf. nach § |
55 | 17 der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des |
56 | Deutschen Bundestages eingestuft, wenn es sich um Inhalte |
57 | handelt, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die |
58 | Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden sollen. |
59 | |
60 | Der Deutsche Bundestag veranstaltet einen eigenen Kanal |
61 | „Parlamentsfernsehen“. Dieser umfasst zum einen |
62 | Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und |
63 | Sonderveranstaltungen aus dem Plenum und zum anderen |
64 | redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten |
65 | oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag. |
66 | Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und |
67 | Sonderveranstaltungen werden als sog. TV-Programmangebot |
68 | linear, d.h. zum gleichzeitigen Empfang durch die |
69 | Öffentlichkeit, verbreitet. Zu diesem sog. |
70 | TV-Programmangebot zählen die Live-Übertragung und die |
71 | Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. [FN: Das |
72 | Parlamentsfernsehen als sog. TV-Angebot ist für Zuschauer im |
73 | digitalen Kabelnetz Berlin/Brandenburg, über den Satelliten |
74 | Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu |
75 | empfangen.] Darüber hinaus können die im Rahmen des sog. |
76 | TV-Angebots ausgestrahlten Plenardebatten, öffentliche |
77 | Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen im Internet |
78 | auch gesondert, also außerhalb der linearen Verbreitung, |
79 | abgerufen werden. |
80 | |
81 | Demgegenüber finden sich redaktionelle Beiträge wie etwa |
82 | Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über |
83 | Sonderausstellungen im Bundestag seit April 2011 nicht mehr |
84 | im linear verbreiteten sog. TV-Angebot. Nur in dem kurzen |
85 | Zeitraum von Januar bis April 2011 wurden die redaktionellen |
86 | Beiträge als Teil des Parlamentsfernsehens linear verbreitet |
87 | und u.a. unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlt. Im |
88 | April 2011 wurden die redaktionellen Teile aus dem linear |
89 | verbreiteten Angebot herausgenommen; sie sind seitdem nur |
90 | noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. |
91 | Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für |
92 | Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder, |
93 | die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet. |
94 | Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer |
95 | rundfunkrechtlichen Zulassung. Dabei sei es unstrittig, dass |
96 | der Deutsche Bundestag wie alle anderen Institutionen die |
97 | Möglichkeit haben muss, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit |
98 | über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu |
99 | informieren. Derzeit gebe es aber keine Rechtsgrundlage für |
100 | ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen und eine |
101 | rundfunkrechtliche Zulassung könne das Verfassungsorgan |
102 | gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. [FN: Zu einer |
103 | anderen Auffassung kommt das Gutachten von Prof. Dr. |
104 | Hubertus Gersdorf, der das Parlamentsfernsehen im Rahmen der |
105 | Öffentlichkeitsarbeit als zulässig erachtet. Vgl. H. |
106 | Gersdorf: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages, |
107 | Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, |
108 | vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, |
109 | Berlin 2008.] Die ZAK lässt offen, ob – neben den |
110 | redaktionellen Beiträgen – auch das linear verbreitete sog. |
111 | TV-Angebot wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der |
112 | Staatsfreiheit des Rundfunks unzulässig sein soll. |
113 | |
114 | Plenarsitzungen des Bundestages werden live im Internet |
115 | übertragen [FN: |
116 | http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&ac |
117 | tion=&live=true&view=], zudem können ältere Sitzungen in der |
118 | Mediathek [FN: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp] |
119 | des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Die zugehörige |
120 | Tagesordnung der Plenumssitzung ist ebenso online abrufbar. |
121 | |
122 | Im Servicebereich der Homepage des Deutschen Bundestages |
123 | gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Newsletter oder |
124 | RSS-Feed zu abonnieren. |
125 | Hervorzuheben ist, dass es ein spezielles Angebot für die |
126 | Zielgruppe der Kinder (Kuppelkucker [FN: |
127 | https://www.kuppelkucker.de/], Politibongo [FN: |
128 | http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?categorie=Politi |
129 | bongo&action=search&mask=search&contentArea=common&instance= |
130 | m187]) und Jugendlichen (mitmischen.de [FN: |
131 | http://www.mitmischen.de/], parlamentsprofi.de [FN: |
132 | https://www.parlamentsprofi.de/] ) gibt. Die altersgerechten |
133 | Angebote geben Kindern die Gelegenheit, den Bundestag |
134 | spielerisch zu entdecken. Kindgerecht aufgearbeitet |
135 | Nachrichten, ein Lexikon oder auch einfache Spiele stehen |
136 | u.a. dazu zur Verfügung. |
137 | Das Jugendportal informiert über die Aufgaben des |
138 | Bundestages und vermittelt weiterführende Informationen |
139 | anhand eines Lexikons, eines Quiz‘ oder zu aktuellen |
140 | politischen Themen. |
141 | |
142 | Informationen zu besonderen Angeboten für Kinder und |
143 | Jugendliche beim Deutschen Bundestag (Kindertage, Planspiel |
144 | „Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“) sind |
145 | ebenfalls online abrufbar. Ausser auf die Homepage des |
146 | Deutschen Bundestages können interessierte BürgerInnen auf |
147 | weitere Web-Angebote zurückgreifen, um sich über die Arbeit |
148 | der Legislative zu informieren. |
149 | |
150 | Ebenfalls live berichtet der öffentlich-rechtliche Sender |
151 | phoenix, dies auch im Internet. [FN: |
152 | http://www.phoenix.de/content/startseite/bundestag/351774] |
153 | Auf dessen Homepage finden sich zu ausgewählten Debatten |
154 | auch Hintergrundinformationen. Des Weiteren hat phoenix |
155 | einen YouTube Kanal [FN: http://www.youtube.com/phoenix] |
156 | eingerichtet, auf dem auch ausgewählte Redebeiträge über |
157 | einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Schließlich hat |
158 | der Sender eine Microsite erstellt, auf der die |
159 | Funktionsweise der Gesetzgebung anschaulich dargestellt |
160 | wird. [FN: |
161 | http://wissen.phoenix.de/topic/hintergrund-bundestag.html] |
162 | |
163 | |
164 | |
165 | |
166 | Der Bundesrat |
167 | |
168 | |
169 | Auch der Bundesrat als zweites Organ der deutschen |
170 | Legislative verfügt über eine eigene Internetpräsenz [FN: |
171 | www.bundesrat.de]. Hier finden sich ebenfalls u.a. die |
172 | Informationen zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens [FN: |
173 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8328/DE/struktur/gesetzge |
174 | bung/gesetzgebung-node.html?__nnn=true] sowie zu den |
175 | Ausschüssen [FN: |
176 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/organe-mitglieder |
177 | /ausschuesse/ausschuesse-node.html?__nnn=true] des |
178 | Bundesrates, zu denen –analog zum Bundestag- die |
179 | Tagesordnung zu einzelnen Sitzungen online abrufbar ist. |
180 | Beratungsvorgänge und Plenarprotokolle [FN: |
181 | http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/parlamentsmateria |
182 | l/parlamentsmaterial-node.html?__nnn=true] stehen zum |
183 | Download bereit. Darüber hinaus können, wie bereits bei der |
184 | Betrachtung zum Deutschen Bundestag ausgeführt, |
185 | parlamentarische Vorgänge des Bundesrates im Dokumentations- |
186 | und Informationssystem (DIP) umfangreich recherchiert und |
187 | ein Überblick über die dort stattfindenden Beratungen |
188 | gewonnen werden. |
189 | |
190 | Über die Internetseite des Bundesrates ist es möglich, einen |
191 | Newsletter oder RSS-Feed zu abonnieren. |
192 | |
193 | Mit Föderalion [FN: |
194 | http://foederalion.bundesrat.de/foederalion/content.php?page |
195 | =2] unterhält auch der Bundesrat ein eigenes Jugendportal, |
196 | auf dem z.T. spielerisch Kenntnisse zu Bundesrat und |
197 | Föderalismus vermittelt werden sollen. |
198 | |
199 | Der Bundesrat erhielt 2006 für die Barrierefreiheit seines |
200 | Internetangebots die Silberne Biene. [FN |
201 | http://www.biene-award.de/preistraeger/] |
202 | |
203 | |
204 | |
205 | Zwischenfazit: |
206 | |
207 | Auf Bundesebene werden der Öffentlichkeit zwar umfassende |
208 | Informationen zur Arbeit der Legislative zur Verfügung |
209 | gestellt. Interessierte finden sowohl |
210 | Hintergrundinformationen zum Ablauf des politischen |
211 | Prozesses (hier insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren), |
212 | als auch bereits Informationen zum Stand der Behandlung |
213 | konkreter Sachfragen (Live-Übertragungen von Plenarsitzungen |
214 | und öffentlichen Sitzungen und Anhörungen der Ausschüsse des |
215 | Deutschen Bundestages, Tagesordnungen und Protokolle |
216 | verschiedener Gremien der beiden Legislativorgane). |
217 | Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Dokumentations- |
218 | und Informationssystem (DIP) umfangreiche Informationen zur |
219 | parlamentarischen Arbeit der Verfassungsorgane vorgehalten |
220 | werden, in denen darüber hinaus vielfältig recherchiert |
221 | werden kann. Dies ist zum Beispiel nach Wahlperiode, |
222 | Herausgeber, Themengebiet oder Dokumenttyp (Protokoll, |
223 | Gutachten etc.) möglich. Auch eine Kombination verschiedener |
224 | Suchkriterien ist möglich. Ein Zugriff auf alle Dokumente |
225 | des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksachen etc.) und |
226 | auf alle Sitzungen der Ausschüsse ist nicht vorgesehen. |
227 | Neben einer möglichen Einstufung durch die |
228 | Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages beruht dies |
229 | auf dem in § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen |
230 | Bundestages (GOBT) niedergelegten Grundsatz, dass die |
231 | Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages |
232 | grundsätzlich nicht öffentlich sind (vgl. auch § 73 Abs 2 |
233 | GOBT). Die Angebote des Deutschen Bundestages und des |
234 | Bundesrates berücksichtigen als Zielgruppen Kinder, |
235 | Jugendliche und Erwachsene mit je angepassten Angeboten. |
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