Papier: 02.02.01.01 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Informationen in der Arbeit der Legislative - Bund

Originalversion

1 In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene
2 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat ausgeübt.
3
4 Der Deutsche Bundestag
5
6 Auf der Homepage des Deutschen Bundestages [FN: Deutscher
7 Bundestag (2011): www.bundestag.de (zuletzt aufgerufen am
8 18. August 2011)] werden zahlreiche Informationen zur Arbeit
9 des Parlaments, darunter auch Grundlegendes zur
10 Geschäftsordnung und zu Verfahrensfragen vorgehalten.[FN:
11 http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/inde
12 x.html] Informationen zu den einzelnen Ausschüssen sind
13 ebenfalls online frei verfügbar. So stehen u.a. sowohl die
14 jeweiligen Tagesordnungen der Ausschüsse frei online zur
15 Verfügung, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse
16 vor allem dann, wenn sie den Status von
17 Bundestagsdrucksachen haben. Die Ausschüsse sind zudem dazu
18 übergegangen Protokolle Öffentlicher
19 Sachverständigenanhörungen sowie Stellungnahmen von
20 Sachverständigen über das Portal des Deutschen Bundestages
21 zu veröffentlichen.
22 Darüber hinaus wird über weitere Gremien, wie z.B.
23 Enquete-Kommissionen, informiert. In Bezug auf die
24 Bürgerbeteiligung ist hier besonders die Enquete-Kommission
25 Internet und digitale Gesellschaft hervorzuheben, die auf
26 einer eigenen Internetpräsenz [FN:
27 http://www.bundestag.de/internetenquete/] nicht nur ein
28 Forum [FN: https://forum.bundestag.de/forum.php]
29 eingerichtet hat und einen Blog [FN:
30 http://blog.internetenquete.de/] betreibt, in dem die
31 Mitglieder der Enquete über die neuesten Entwicklungen
32 berichten, sondern darüber hinaus eine Beteiligungsplattform
33 [FN: https://www.enquetebeteiligung.de/] nutzt, über die die
34 Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge und Ideen erstmals
35 von Beginn an in die Arbeit eines politischen Gremiums des
36 Deutschen Bundestages einbringen können. Über einen eigenen
37 Twitter-Kanal [FN: https://twitter.com/#!/InternetEnquete]
38 wird die interessierte Öffentlichkeit zudem stets aktuell
39 informiert.
40
41 Das Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
42 [http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt] des Deutschen
43 Bundestages und des Bundesrats dokumentiert die
44 parlamentarischen Beratungen beider Verfassungsorgane. Dort
45 finden sich Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates
46 sowie stenographische Berichte über die Plenarsitzungen des
47 Bundestags. Dokumente aus dem legislativen Verfahren, die
48 keine Bundestags- oder Bundesratsdrucksachen sind nur in
49 Einzelfällen über das Internet erhältlich. Somit stehen
50 Ausschussdrucksachen (z. B. Änderungsanträge und
51 Beschlussvorlagen – sofern es sich nicht um Empfehlungen
52 Berichte des Ausschusses handelt) der Öffentlichkeit nicht
53 zur Verfügung. Zudem werden die den Abgeordneten und ihren
54 Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Unterlagen ggf. nach §
55 17 der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des
56 Deutschen Bundestages eingestuft, wenn es sich um Inhalte
57 handelt, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die
58 Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden sollen.
59
60 Der Deutsche Bundestag veranstaltet einen eigenen Kanal
61 „Parlamentsfernsehen“. Dieser umfasst zum einen
62 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
63 Sonderveranstaltungen aus dem Plenum und zum anderen
64 redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten
65 oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag.
66 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
67 Sonderveranstaltungen werden als sog. TV-Programmangebot
68 linear, d.h. zum gleichzeitigen Empfang durch die
69 Öffentlichkeit, verbreitet. Zu diesem sog.
70 TV-Programmangebot zählen die Live-Übertragung und die
71 Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. [FN: Das
72 Parlamentsfernsehen als sog. TV-Angebot ist für Zuschauer im
73 digitalen Kabelnetz Berlin/Brandenburg, über den Satelliten
74 Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu
75 empfangen.] Darüber hinaus können die im Rahmen des sog.
76 TV-Angebots ausgestrahlten Plenardebatten, öffentliche
77 Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen im Internet
78 auch gesondert, also außerhalb der linearen Verbreitung,
79 abgerufen werden.
80
81 Demgegenüber finden sich redaktionelle Beiträge wie etwa
82 Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über
83 Sonderausstellungen im Bundestag seit April 2011 nicht mehr
84 im linear verbreiteten sog. TV-Angebot. Nur in dem kurzen
85 Zeitraum von Januar bis April 2011 wurden die redaktionellen
86 Beiträge als Teil des Parlamentsfernsehens linear verbreitet
87 und u.a. unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlt. Im
88 April 2011 wurden die redaktionellen Teile aus dem linear
89 verbreiteten Angebot herausgenommen; sie sind seitdem nur
90 noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
91 Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für
92 Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder,
93 die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet.
94 Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer
95 rundfunkrechtlichen Zulassung. Dabei sei es unstrittig, dass
96 der Deutsche Bundestag wie alle anderen Institutionen die
97 Möglichkeit haben muss, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
98 über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu
99 informieren. Derzeit gebe es aber keine Rechtsgrundlage für
100 ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen und eine
101 rundfunkrechtliche Zulassung könne das Verfassungsorgan
102 gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. [FN: Zu einer
103 anderen Auffassung kommt das Gutachten von Prof. Dr.
104 Hubertus Gersdorf, der das Parlamentsfernsehen im Rahmen der
105 Öffentlichkeitsarbeit als zulässig erachtet. Vgl. H.
106 Gersdorf: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages,
107 Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland,
108 vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
109 Berlin 2008.] Die ZAK lässt offen, ob – neben den
110 redaktionellen Beiträgen – auch das linear verbreitete sog.
111 TV-Angebot wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der
112 Staatsfreiheit des Rundfunks unzulässig sein soll.
113
114 Plenarsitzungen des Bundestages werden live im Internet
115 übertragen [FN:
116 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&ac
117 tion=&live=true&view=], zudem können ältere Sitzungen in der
118 Mediathek [FN: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp]
119 des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Die zugehörige
120 Tagesordnung der Plenumssitzung ist ebenso online abrufbar.
121
122 Im Servicebereich der Homepage des Deutschen Bundestages
123 gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Newsletter oder
124 RSS-Feed zu abonnieren.
125 Hervorzuheben ist, dass es ein spezielles Angebot für die
126 Zielgruppe der Kinder (Kuppelkucker [FN:
127 https://www.kuppelkucker.de/], Politibongo [FN:
128 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?categorie=Politi
129 bongo&action=search&mask=search&contentArea=common&instance=
130 m187]) und Jugendlichen (mitmischen.de [FN:
131 http://www.mitmischen.de/], parlamentsprofi.de [FN:
132 https://www.parlamentsprofi.de/] ) gibt. Die altersgerechten
133 Angebote geben Kindern die Gelegenheit, den Bundestag
134 spielerisch zu entdecken. Kindgerecht aufgearbeitet
135 Nachrichten, ein Lexikon oder auch einfache Spiele stehen
136 u.a. dazu zur Verfügung.
137 Das Jugendportal informiert über die Aufgaben des
138 Bundestages und vermittelt weiterführende Informationen
139 anhand eines Lexikons, eines Quiz‘ oder zu aktuellen
140 politischen Themen.
141
142 Informationen zu besonderen Angeboten für Kinder und
143 Jugendliche beim Deutschen Bundestag (Kindertage, Planspiel
144 „Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“) sind
145 ebenfalls online abrufbar. Ausser auf die Homepage des
146 Deutschen Bundestages können interessierte BürgerInnen auf
147 weitere Web-Angebote zurückgreifen, um sich über die Arbeit
148 der Legislative zu informieren.
149
150 Ebenfalls live berichtet der öffentlich-rechtliche Sender
151 phoenix, dies auch im Internet. [FN:
152 http://www.phoenix.de/content/startseite/bundestag/351774]
153 Auf dessen Homepage finden sich zu ausgewählten Debatten
154 auch Hintergrundinformationen. Des Weiteren hat phoenix
155 einen YouTube Kanal [FN: http://www.youtube.com/phoenix]
156 eingerichtet, auf dem auch ausgewählte Redebeiträge über
157 einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Schließlich hat
158 der Sender eine Microsite erstellt, auf der die
159 Funktionsweise der Gesetzgebung anschaulich dargestellt
160 wird. [FN:
161 http://wissen.phoenix.de/topic/hintergrund-bundestag.html]
162
163
164
165
166 Der Bundesrat
167
168
169 Auch der Bundesrat als zweites Organ der deutschen
170 Legislative verfügt über eine eigene Internetpräsenz [FN:
171 www.bundesrat.de]. Hier finden sich ebenfalls u.a. die
172 Informationen zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens [FN:
173 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8328/DE/struktur/gesetzge
174 bung/gesetzgebung-node.html?__nnn=true] sowie zu den
175 Ausschüssen [FN:
176 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/organe-mitglieder
177 /ausschuesse/ausschuesse-node.html?__nnn=true] des
178 Bundesrates, zu denen –analog zum Bundestag- die
179 Tagesordnung zu einzelnen Sitzungen online abrufbar ist.
180 Beratungsvorgänge und Plenarprotokolle [FN:
181 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/parlamentsmateria
182 l/parlamentsmaterial-node.html?__nnn=true] stehen zum
183 Download bereit. Darüber hinaus können, wie bereits bei der
184 Betrachtung zum Deutschen Bundestag ausgeführt,
185 parlamentarische Vorgänge des Bundesrates im Dokumentations-
186 und Informationssystem (DIP) umfangreich recherchiert und
187 ein Überblick über die dort stattfindenden Beratungen
188 gewonnen werden.
189
190 Über die Internetseite des Bundesrates ist es möglich, einen
191 Newsletter oder RSS-Feed zu abonnieren.
192
193 Mit Föderalion [FN:
194 http://foederalion.bundesrat.de/foederalion/content.php?page
195 =2] unterhält auch der Bundesrat ein eigenes Jugendportal,
196 auf dem z.T. spielerisch Kenntnisse zu Bundesrat und
197 Föderalismus vermittelt werden sollen.
198
199 Der Bundesrat erhielt 2006 für die Barrierefreiheit seines
200 Internetangebots die Silberne Biene. [FN
201 http://www.biene-award.de/preistraeger/]
202
203
204
205 Zwischenfazit:
206
207 Auf Bundesebene werden der Öffentlichkeit zwar umfassende
208 Informationen zur Arbeit der Legislative zur Verfügung
209 gestellt. Interessierte finden sowohl
210 Hintergrundinformationen zum Ablauf des politischen
211 Prozesses (hier insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren),
212 als auch bereits Informationen zum Stand der Behandlung
213 konkreter Sachfragen (Live-Übertragungen von Plenarsitzungen
214 und öffentlichen Sitzungen und Anhörungen der Ausschüsse des
215 Deutschen Bundestages, Tagesordnungen und Protokolle
216 verschiedener Gremien der beiden Legislativorgane).
217 Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Dokumentations-
218 und Informationssystem (DIP) umfangreiche Informationen zur
219 parlamentarischen Arbeit der Verfassungsorgane vorgehalten
220 werden, in denen darüber hinaus vielfältig recherchiert
221 werden kann. Dies ist zum Beispiel nach Wahlperiode,
222 Herausgeber, Themengebiet oder Dokumenttyp (Protokoll,
223 Gutachten etc.) möglich. Auch eine Kombination verschiedener
224 Suchkriterien ist möglich. Ein Zugriff auf alle Dokumente
225 des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksachen etc.) und
226 auf alle Sitzungen der Ausschüsse ist nicht vorgesehen.
227 Neben einer möglichen Einstufung durch die
228 Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages beruht dies
229 auf dem in § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen
230 Bundestages (GOBT) niedergelegten Grundsatz, dass die
231 Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages
232 grundsätzlich nicht öffentlich sind (vgl. auch § 73 Abs 2
233 GOBT). Die Angebote des Deutschen Bundestages und des
234 Bundesrates berücksichtigen als Zielgruppen Kinder,
235 Jugendliche und Erwachsene mit je angepassten Angeboten.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene
2 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat ausgeübt.
3
4 Der Deutsche Bundestag
5
6 Auf der Homepage des Deutschen Bundestages [FN: Deutscher
7 Bundestag (2011): www.bundestag.de (zuletzt aufgerufen am
8 18. August 2011)] werden zahlreiche Informationen zur Arbeit
9 des Parlaments, darunter auch Grundlegendes zur
10 Geschäftsordnung und zu Verfahrensfragen vorgehalten.[FN:
11 http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/inde
12 x.html] Informationen zu den einzelnen Ausschüssen sind
13 ebenfalls online frei verfügbar. So stehen u.a. sowohl die
14 jeweiligen Tagesordnungen der Ausschüsse frei online zur
15 Verfügung, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse
16 vor allem dann, wenn sie den Status von
17 Bundestagsdrucksachen haben. Die Ausschüsse sind zudem dazu
18 übergegangen Protokolle Öffentlicher
19 Sachverständigenanhörungen sowie Stellungnahmen von
20 Sachverständigen über das Portal des Deutschen Bundestages
21 zu veröffentlichen.
22 Darüber hinaus wird über weitere Gremien, wie z.B.
23 Enquete-Kommissionen, informiert. In Bezug auf die
24 Bürgerbeteiligung ist hier besonders die Enquete-Kommission
25 Internet und digitale Gesellschaft hervorzuheben, die auf
26 einer eigenen Internetpräsenz [FN:
27 http://www.bundestag.de/internetenquete/] nicht nur ein
28 Forum [FN: https://forum.bundestag.de/forum.php]
29 eingerichtet hat und einen Blog [FN:
30 http://blog.internetenquete.de/] betreibt, in dem die
31 Mitglieder der Enquete über die neuesten Entwicklungen
32 berichten, sondern darüber hinaus eine Beteiligungsplattform
33 [FN: https://www.enquetebeteiligung.de/] nutzt, über die die
34 Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge und Ideen erstmals
35 von Beginn an in die Arbeit eines politischen Gremiums des
36 Deutschen Bundestages einbringen können. Über einen eigenen
37 Twitter-Kanal [FN: https://twitter.com/#!/InternetEnquete]
38 wird die interessierte Öffentlichkeit zudem stets aktuell
39 informiert.
40
41 Das Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
42 [http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt] des Deutschen
43 Bundestages und des Bundesrats dokumentiert die
44 parlamentarischen Beratungen beider Verfassungsorgane. Dort
45 finden sich Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates
46 sowie stenographische Berichte über die Plenarsitzungen des
47 Bundestags. Dokumente aus dem legislativen Verfahren, die
48 keine Bundestags- oder Bundesratsdrucksachen sind nur in
49 Einzelfällen über das Internet erhältlich. Somit stehen
50 Ausschussdrucksachen (z. B. Änderungsanträge und
51 Beschlussvorlagen – sofern es sich nicht um Empfehlungen
52 Berichte des Ausschusses handelt) der Öffentlichkeit nicht
53 zur Verfügung. Zudem werden die den Abgeordneten und ihren
54 Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Unterlagen ggf. nach §
55 17 der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des
56 Deutschen Bundestages eingestuft, wenn es sich um Inhalte
57 handelt, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die
58 Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden sollen.
59
60 Der Deutsche Bundestag veranstaltet einen eigenen Kanal
61 „Parlamentsfernsehen“. Dieser umfasst zum einen
62 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
63 Sonderveranstaltungen aus dem Plenum und zum anderen
64 redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten
65 oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag.
66 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
67 Sonderveranstaltungen werden als sog. TV-Programmangebot
68 linear, d.h. zum gleichzeitigen Empfang durch die
69 Öffentlichkeit, verbreitet. Zu diesem sog.
70 TV-Programmangebot zählen die Live-Übertragung und die
71 Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. [FN: Das
72 Parlamentsfernsehen als sog. TV-Angebot ist für Zuschauer im
73 digitalen Kabelnetz Berlin/Brandenburg, über den Satelliten
74 Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu
75 empfangen.] Darüber hinaus können die im Rahmen des sog.
76 TV-Angebots ausgestrahlten Plenardebatten, öffentliche
77 Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen im Internet
78 auch gesondert, also außerhalb der linearen Verbreitung,
79 abgerufen werden.
80
81 Demgegenüber finden sich redaktionelle Beiträge wie etwa
82 Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über
83 Sonderausstellungen im Bundestag seit April 2011 nicht mehr
84 im linear verbreiteten sog. TV-Angebot. Nur in dem kurzen
85 Zeitraum von Januar bis April 2011 wurden die redaktionellen
86 Beiträge als Teil des Parlamentsfernsehens linear verbreitet
87 und u.a. unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlt. Im
88 April 2011 wurden die redaktionellen Teile aus dem linear
89 verbreiteten Angebot herausgenommen; sie sind seitdem nur
90 noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
91 Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für
92 Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder,
93 die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet.
94 Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer
95 rundfunkrechtlichen Zulassung. Dabei sei es unstrittig, dass
96 der Deutsche Bundestag wie alle anderen Institutionen die
97 Möglichkeit haben muss, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
98 über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu
99 informieren. Derzeit gebe es aber keine Rechtsgrundlage für
100 ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen und eine
101 rundfunkrechtliche Zulassung könne das Verfassungsorgan
102 gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. [FN: Zu einer
103 anderen Auffassung kommt das Gutachten von Prof. Dr.
104 Hubertus Gersdorf, der das Parlamentsfernsehen im Rahmen der
105 Öffentlichkeitsarbeit als zulässig erachtet. Vgl. H.
106 Gersdorf: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages,
107 Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland,
108 vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
109 Berlin 2008.] Die ZAK lässt offen, ob – neben den
110 redaktionellen Beiträgen – auch das linear verbreitete sog.
111 TV-Angebot wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der
112 Staatsfreiheit des Rundfunks unzulässig sein soll.
113
114 Plenarsitzungen des Bundestages werden live im Internet
115 übertragen [FN:
116 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&ac
117 tion=&live=true&view=], zudem können ältere Sitzungen in der
118 Mediathek [FN: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp]
119 des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Die zugehörige
120 Tagesordnung der Plenumssitzung ist ebenso online abrufbar.
121
122 Im Servicebereich der Homepage des Deutschen Bundestages
123 gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Newsletter oder
124 RSS-Feed zu abonnieren.
125 Hervorzuheben ist, dass es ein spezielles Angebot für die
126 Zielgruppe der Kinder (Kuppelkucker [FN:
127 https://www.kuppelkucker.de/], Politibongo [FN:
128 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?categorie=Politi
129 bongo&action=search&mask=search&contentArea=common&instance=
130 m187]) und Jugendlichen (mitmischen.de [FN:
131 http://www.mitmischen.de/], parlamentsprofi.de [FN:
132 https://www.parlamentsprofi.de/] ) gibt. Die altersgerechten
133 Angebote geben Kindern die Gelegenheit, den Bundestag
134 spielerisch zu entdecken. Kindgerecht aufgearbeitet
135 Nachrichten, ein Lexikon oder auch einfache Spiele stehen
136 u.a. dazu zur Verfügung.
137 Das Jugendportal informiert über die Aufgaben des
138 Bundestages und vermittelt weiterführende Informationen
139 anhand eines Lexikons, eines Quiz‘ oder zu aktuellen
140 politischen Themen.
141
142 Informationen zu besonderen Angeboten für Kinder und
143 Jugendliche beim Deutschen Bundestag (Kindertage, Planspiel
144 „Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“) sind
145 ebenfalls online abrufbar. Ausser auf die Homepage des
146 Deutschen Bundestages können interessierte BürgerInnen auf
147 weitere Web-Angebote zurückgreifen, um sich über die Arbeit
148 der Legislative zu informieren.
149
150 Ebenfalls live berichtet der öffentlich-rechtliche Sender
151 phoenix, dies auch im Internet. [FN:
152 http://www.phoenix.de/content/startseite/bundestag/351774]
153 Auf dessen Homepage finden sich zu ausgewählten Debatten
154 auch Hintergrundinformationen. Des Weiteren hat phoenix
155 einen YouTube Kanal [FN: http://www.youtube.com/phoenix]
156 eingerichtet, auf dem auch ausgewählte Redebeiträge über
157 einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Schließlich hat
158 der Sender eine Microsite erstellt, auf der die
159 Funktionsweise der Gesetzgebung anschaulich dargestellt
160 wird. [FN:
161 http://wissen.phoenix.de/topic/hintergrund-bundestag.html]
162
163
164
165
166 Der Bundesrat
167
168
169 Auch der Bundesrat als zweites Organ der deutschen
170 Legislative verfügt über eine eigene Internetpräsenz [FN:
171 www.bundesrat.de]. Hier finden sich ebenfalls u.a. die
172 Informationen zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens [FN:
173 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8328/DE/struktur/gesetzge
174 bung/gesetzgebung-node.html?__nnn=true] sowie zu den
175 Ausschüssen [FN:
176 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/organe-mitglieder
177 /ausschuesse/ausschuesse-node.html?__nnn=true] des
178 Bundesrates, zu denen –analog zum Bundestag- die
179 Tagesordnung zu einzelnen Sitzungen online abrufbar ist.
180 Beratungsvorgänge und Plenarprotokolle [FN:
181 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/parlamentsmateria
182 l/parlamentsmaterial-node.html?__nnn=true] stehen zum
183 Download bereit. Darüber hinaus können, wie bereits bei der
184 Betrachtung zum Deutschen Bundestag ausgeführt,
185 parlamentarische Vorgänge des Bundesrates im Dokumentations-
186 und Informationssystem (DIP) umfangreich recherchiert und
187 ein Überblick über die dort stattfindenden Beratungen
188 gewonnen werden.
189
190 Über die Internetseite des Bundesrates ist es möglich, einen
191 Newsletter oder RSS-Feed zu abonnieren.
192
193 Mit Föderalion [FN:
194 http://foederalion.bundesrat.de/foederalion/content.php?page
195 =2] unterhält auch der Bundesrat ein eigenes Jugendportal,
196 auf dem z.T. spielerisch Kenntnisse zu Bundesrat und
197 Föderalismus vermittelt werden sollen.
198
199 Der Bundesrat erhielt 2006 für die Barrierefreiheit seines
200 Internetangebots die Silberne Biene. [FN
201 http://www.biene-award.de/preistraeger/]
202
203
204
205 Zwischenfazit:
206
207 Auf Bundesebene werden der Öffentlichkeit zwar umfassende
208 Informationen zur Arbeit der Legislative zur Verfügung
209 gestellt. Interessierte finden sowohl
210 Hintergrundinformationen zum Ablauf des politischen
211 Prozesses (hier insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren),
212 als auch bereits Informationen zum Stand der Behandlung
213 konkreter Sachfragen (Live-Übertragungen von Plenarsitzungen
214 und öffentlichen Sitzungen und Anhörungen der Ausschüsse des
215 Deutschen Bundestages, Tagesordnungen und Protokolle
216 verschiedener Gremien der beiden Legislativorgane).
217 Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Dokumentations-
218 und Informationssystem (DIP) umfangreiche Informationen zur
219 parlamentarischen Arbeit der Verfassungsorgane vorgehalten
220 werden, in denen darüber hinaus vielfältig recherchiert
221 werden kann. Dies ist zum Beispiel nach Wahlperiode,
222 Herausgeber, Themengebiet oder Dokumenttyp (Protokoll,
223 Gutachten etc.) möglich. Auch eine Kombination verschiedener
224 Suchkriterien ist möglich. Ein Zugriff auf alle Dokumente
225 des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksachen etc.) und
226 auf alle Sitzungen der Ausschüsse ist nicht vorgesehen.
227 Neben einer möglichen Einstufung durch die
228 Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages beruht dies
229 auf dem in § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen
230 Bundestages (GOBT) niedergelegten Grundsatz, dass die
231 Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages
232 grundsätzlich nicht öffentlich sind (vgl. auch § 73 Abs 2
233 GOBT). Die Angebote des Deutschen Bundestages und des
234 Bundesrates berücksichtigen als Zielgruppen Kinder,
235 Jugendliche und Erwachsene mit je angepassten Angeboten.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

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