02.02.01.01 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Informationen in der Arbeit der Legislative - Bund

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    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 In Deutschland wird die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene
    2 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat ausgeübt.
    3
    4 Der Deutsche Bundestag
    5
    6 Auf der Homepage des Deutschen Bundestages [FN: Deutscher
    7 Bundestag (2011): www.bundestag.de (zuletzt aufgerufen am
    8 18. August 2011)] werden zahlreiche Informationen zur Arbeit
    9 des Parlaments, darunter auch Grundlegendes zur
    10 Geschäftsordnung und zu Verfahrensfragen vorgehalten.[FN:
    11 http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/gesetzgebung/inde
    12 x.html] Informationen zu den einzelnen Ausschüssen sind
    13 ebenfalls online frei verfügbar. So stehen u.a. sowohl die
    14 jeweiligen Tagesordnungen der Ausschüsse frei online zur
    15 Verfügung, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse
    16 vor allem dann, wenn sie den Status von
    17 Bundestagsdrucksachen haben. Die Ausschüsse sind zudem dazu
    18 übergegangen Protokolle Öffentlicher
    19 Sachverständigenanhörungen sowie Stellungnahmen von
    20 Sachverständigen über das Portal des Deutschen Bundestages
    21 zu veröffentlichen.
    22 Darüber hinaus wird über weitere Gremien, wie z.B.
    23 Enquete-Kommissionen, informiert. In Bezug auf die
    24 Bürgerbeteiligung ist hier besonders die Enquete-Kommission
    25 Internet und digitale Gesellschaft hervorzuheben, die auf
    26 einer eigenen Internetpräsenz [FN:
    27 http://www.bundestag.de/internetenquete/] nicht nur ein
    28 Forum [FN: https://forum.bundestag.de/forum.php]
    29 eingerichtet hat und einen Blog [FN:
    30 http://blog.internetenquete.de/] betreibt, in dem die
    31 Mitglieder der Enquete über die neuesten Entwicklungen
    32 berichten, sondern darüber hinaus eine Beteiligungsplattform
    33 [FN: https://www.enquetebeteiligung.de/] nutzt, über die die
    34 Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge und Ideen erstmals
    35 von Beginn an in die Arbeit eines politischen Gremiums des
    36 Deutschen Bundestages einbringen können. Über einen eigenen
    37 Twitter-Kanal [FN: https://twitter.com/#!/InternetEnquete]
    38 wird die interessierte Öffentlichkeit zudem stets aktuell
    39 informiert.
    40
    41 Das Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    42 [http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt] des Deutschen
    43 Bundestages und des Bundesrats dokumentiert die
    44 parlamentarischen Beratungen beider Verfassungsorgane. Dort
    45 finden sich Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates
    46 sowie stenographische Berichte über die Plenarsitzungen des
    47 Bundestags. Dokumente aus dem legislativen Verfahren, die
    48 keine Bundestags- oder Bundesratsdrucksachen sind nur in
    49 Einzelfällen über das Internet erhältlich. Somit stehen
    50 Ausschussdrucksachen (z. B. Änderungsanträge und
    51 Beschlussvorlagen – sofern es sich nicht um Empfehlungen
    52 Berichte des Ausschusses handelt) der Öffentlichkeit nicht
    53 zur Verfügung. Zudem werden die den Abgeordneten und ihren
    54 Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Unterlagen ggf. nach §
    55 17 der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des
    56 Deutschen Bundestages eingestuft, wenn es sich um Inhalte
    57 handelt, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die
    58 Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden sollen.
    59
    60 Der Deutsche Bundestag veranstaltet einen eigenen Kanal
    61 „Parlamentsfernsehen“. Dieser umfasst zum einen
    62 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
    63 Sonderveranstaltungen aus dem Plenum und zum anderen
    64 redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten
    65 oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag.
    66 Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und
    67 Sonderveranstaltungen werden als sog. TV-Programmangebot
    68 linear, d.h. zum gleichzeitigen Empfang durch die
    69 Öffentlichkeit, verbreitet. Zu diesem sog.
    70 TV-Programmangebot zählen die Live-Übertragung und die
    71 Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. [FN: Das
    72 Parlamentsfernsehen als sog. TV-Angebot ist für Zuschauer im
    73 digitalen Kabelnetz Berlin/Brandenburg, über den Satelliten
    74 Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu
    75 empfangen.] Darüber hinaus können die im Rahmen des sog.
    76 TV-Angebots ausgestrahlten Plenardebatten, öffentliche
    77 Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen im Internet
    78 auch gesondert, also außerhalb der linearen Verbreitung,
    79 abgerufen werden.
    80
    81 Demgegenüber finden sich redaktionelle Beiträge wie etwa
    82 Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über
    83 Sonderausstellungen im Bundestag seit April 2011 nicht mehr
    84 im linear verbreiteten sog. TV-Angebot. Nur in dem kurzen
    85 Zeitraum von Januar bis April 2011 wurden die redaktionellen
    86 Beiträge als Teil des Parlamentsfernsehens linear verbreitet
    87 und u.a. unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlt. Im
    88 April 2011 wurden die redaktionellen Teile aus dem linear
    89 verbreiteten Angebot herausgenommen; sie sind seitdem nur
    90 noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
    91 Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für
    92 Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder,
    93 die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet.
    94 Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer
    95 rundfunkrechtlichen Zulassung. Dabei sei es unstrittig, dass
    96 der Deutsche Bundestag wie alle anderen Institutionen die
    97 Möglichkeit haben muss, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    98 über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu
    99 informieren. Derzeit gebe es aber keine Rechtsgrundlage für
    100 ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen und eine
    101 rundfunkrechtliche Zulassung könne das Verfassungsorgan
    102 gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. [FN: Zu einer
    103 anderen Auffassung kommt das Gutachten von Prof. Dr.
    104 Hubertus Gersdorf, der das Parlamentsfernsehen im Rahmen der
    105 Öffentlichkeitsarbeit als zulässig erachtet. Vgl. H.
    106 Gersdorf: Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages,
    107 Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland,
    108 vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
    109 Berlin 2008.] Die ZAK lässt offen, ob – neben den
    110 redaktionellen Beiträgen – auch das linear verbreitete sog.
    111 TV-Angebot wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der
    112 Staatsfreiheit des Rundfunks unzulässig sein soll.
    113
    114 Plenarsitzungen des Bundestages werden live im Internet
    115 übertragen [FN:
    116 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&ac
    117 tion=&live=true&view=], zudem können ältere Sitzungen in der
    118 Mediathek [FN: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp]
    119 des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Die zugehörige
    120 Tagesordnung der Plenumssitzung ist ebenso online abrufbar.
    121
    122 Im Servicebereich der Homepage des Deutschen Bundestages
    123 gibt es weiterhin die Möglichkeit, einen Newsletter oder
    124 RSS-Feed zu abonnieren.
    125 Hervorzuheben ist, dass es ein spezielles Angebot für die
    126 Zielgruppe der Kinder (Kuppelkucker [FN:
    127 https://www.kuppelkucker.de/], Politibongo [FN:
    128 http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?categorie=Politi
    129 bongo&action=search&mask=search&contentArea=common&instance=
    130 m187]) und Jugendlichen (mitmischen.de [FN:
    131 http://www.mitmischen.de/], parlamentsprofi.de [FN:
    132 https://www.parlamentsprofi.de/] ) gibt. Die altersgerechten
    133 Angebote geben Kindern die Gelegenheit, den Bundestag
    134 spielerisch zu entdecken. Kindgerecht aufgearbeitet
    135 Nachrichten, ein Lexikon oder auch einfache Spiele stehen
    136 u.a. dazu zur Verfügung.
    137 Das Jugendportal informiert über die Aufgaben des
    138 Bundestages und vermittelt weiterführende Informationen
    139 anhand eines Lexikons, eines Quiz‘ oder zu aktuellen
    140 politischen Themen.
    141
    142 Informationen zu besonderen Angeboten für Kinder und
    143 Jugendliche beim Deutschen Bundestag (Kindertage, Planspiel
    144 „Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren“) sind
    145 ebenfalls online abrufbar. Ausser auf die Homepage des
    146 Deutschen Bundestages können interessierte BürgerInnen auf
    147 weitere Web-Angebote zurückgreifen, um sich über die Arbeit
    148 der Legislative zu informieren.
    149
    150 Ebenfalls live berichtet der öffentlich-rechtliche Sender
    151 phoenix, dies auch im Internet. [FN:
    152 http://www.phoenix.de/content/startseite/bundestag/351774]
    153 Auf dessen Homepage finden sich zu ausgewählten Debatten
    154 auch Hintergrundinformationen. Des Weiteren hat phoenix
    155 einen YouTube Kanal [FN: http://www.youtube.com/phoenix]
    156 eingerichtet, auf dem auch ausgewählte Redebeiträge über
    157 einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Schließlich hat
    158 der Sender eine Microsite erstellt, auf der die
    159 Funktionsweise der Gesetzgebung anschaulich dargestellt
    160 wird. [FN:
    161 http://wissen.phoenix.de/topic/hintergrund-bundestag.html]
    162
    163
    164
    165
    166 Der Bundesrat
    167
    168
    169 Auch der Bundesrat als zweites Organ der deutschen
    170 Legislative verfügt über eine eigene Internetpräsenz [FN:
    171 www.bundesrat.de]. Hier finden sich ebenfalls u.a. die
    172 Informationen zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens [FN:
    173 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8328/DE/struktur/gesetzge
    174 bung/gesetzgebung-node.html?__nnn=true] sowie zu den
    175 Ausschüssen [FN:
    176 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/organe-mitglieder
    177 /ausschuesse/ausschuesse-node.html?__nnn=true] des
    178 Bundesrates, zu denen –analog zum Bundestag- die
    179 Tagesordnung zu einzelnen Sitzungen online abrufbar ist.
    180 Beratungsvorgänge und Plenarprotokolle [FN:
    181 http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8330/DE/parlamentsmateria
    182 l/parlamentsmaterial-node.html?__nnn=true] stehen zum
    183 Download bereit. Darüber hinaus können, wie bereits bei der
    184 Betrachtung zum Deutschen Bundestag ausgeführt,
    185 parlamentarische Vorgänge des Bundesrates im Dokumentations-
    186 und Informationssystem (DIP) umfangreich recherchiert und
    187 ein Überblick über die dort stattfindenden Beratungen
    188 gewonnen werden.
    189
    190 Über die Internetseite des Bundesrates ist es möglich, einen
    191 Newsletter oder RSS-Feed zu abonnieren.
    192
    193 Mit Föderalion [FN:
    194 http://foederalion.bundesrat.de/foederalion/content.php?page
    195 =2] unterhält auch der Bundesrat ein eigenes Jugendportal,
    196 auf dem z.T. spielerisch Kenntnisse zu Bundesrat und
    197 Föderalismus vermittelt werden sollen.
    198
    199 Der Bundesrat erhielt 2006 für die Barrierefreiheit seines
    200 Internetangebots die Silberne Biene. [FN
    201 http://www.biene-award.de/preistraeger/]
    202
    203
    204
    205 Zwischenfazit:
    206
    207 Auf Bundesebene werden der Öffentlichkeit zwar umfassende
    208 Informationen zur Arbeit der Legislative zur Verfügung
    209 gestellt. Interessierte finden sowohl
    210 Hintergrundinformationen zum Ablauf des politischen
    211 Prozesses (hier insbesondere zum Gesetzgebungsverfahren),
    212 als auch bereits Informationen zum Stand der Behandlung
    213 konkreter Sachfragen (Live-Übertragungen von Plenarsitzungen
    214 und öffentlichen Sitzungen und Anhörungen der Ausschüsse des
    215 Deutschen Bundestages, Tagesordnungen und Protokolle
    216 verschiedener Gremien der beiden Legislativorgane).
    217 Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem Dokumentations-
    218 und Informationssystem (DIP) umfangreiche Informationen zur
    219 parlamentarischen Arbeit der Verfassungsorgane vorgehalten
    220 werden, in denen darüber hinaus vielfältig recherchiert
    221 werden kann. Dies ist zum Beispiel nach Wahlperiode,
    222 Herausgeber, Themengebiet oder Dokumenttyp (Protokoll,
    223 Gutachten etc.) möglich. Auch eine Kombination verschiedener
    224 Suchkriterien ist möglich. Ein Zugriff auf alle Dokumente
    225 des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksachen etc.) und
    226 auf alle Sitzungen der Ausschüsse ist nicht vorgesehen.
    227 Neben einer möglichen Einstufung durch die
    228 Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages beruht dies
    229 auf dem in § 69 der Geschäftsordnung des Deutschen
    230 Bundestages (GOBT) niedergelegten Grundsatz, dass die
    231 Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages
    232 grundsätzlich nicht öffentlich sind (vgl. auch § 73 Abs 2
    233 GOBT). Die Angebote des Deutschen Bundestages und des
    234 Bundesrates berücksichtigen als Zielgruppen Kinder,
    235 Jugendliche und Erwachsene mit je angepassten Angeboten.