Papier: 01.03.04 Anforderungen an die Gestaltung digitaler politischer Partizipation

Originalversion

1 In der Praxis haben sich einige Grundsätze als
2 Mindeststandards erfolgreicher digitaler Kommunikation und
3 Partizipation etabliert. In einer stark vernetzten
4 Gesellschaft ist die politische Partizipation der
5 Bürgerinnen und Bürger über das Netz konstitutionell. Die
6 Ausgestaltung dieser Teilhabemöglichkeiten ist auf zwei
7 Wegen zu garantieren: Zum einen stellt der Staat seine
8 Informationen bereit, ermöglicht Nachfragen und Debatten
9 über das Netz sowie und bietet entsprechende
10 Beteiligungsangebote an. Eine Nutzung des kollaborativen und
11 partizipativen Potentials der digital vernetzten
12 Gesellschaft bedarf der aktiven Gestaltung alter und neuer
13 Zugänge zu den politischen Institutionen. Zum anderen muss
14 der Staat die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und
15 Bürger an dem politischen Diskurs sicherstellen. Deshalb
16 darf die Meinungsfreiheit keiner politischen Kontrolle oder
17 gar Zensur unterliegen. Sie findet ihre Beschränkung
18 lediglich in den Grenzen des Art 5 Abs. 2 GG.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 In der Praxis haben sich einige Grundsätze als
2 Mindeststandards erfolgreicher digitaler Kommunikation und
3 Partizipation etabliert. In einer stark vernetzten
4 Gesellschaft ist die politische Partizipation der
5 Bürgerinnen und Bürger über das Netz konstitutionell. Die
6 Ausgestaltung dieser Teilhabemöglichkeiten ist auf zwei
7 Wegen zu garantieren: Zum einen stellt der Staat seine
8 Informationen bereit, ermöglicht Nachfragen und Debatten
9 über das Netz sowie und bietet entsprechende
10 Beteiligungsangebote an. Eine Nutzung des kollaborativen und
11 partizipativen Potentials der digital vernetzten
12 Gesellschaft bedarf der aktiven Gestaltung alter und neuer
13 Zugänge zu den politischen Institutionen. Zum anderen muss
14 der Staat die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und
15 Bürger an dem politischen Diskurs sicherstellen. Deshalb
16 darf die Meinungsfreiheit keiner politischen Kontrolle oder
17 gar Zensur unterliegen. Sie findet ihre Beschränkung
18 lediglich in den Grenzen des Art 5 Abs. 2 GG.

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