Papier: 01.03.04 Anforderungen an die Gestaltung digitaler politischer Partizipation
Originalversion
1 | In der Praxis haben sich einige Grundsätze als |
2 | Mindeststandards erfolgreicher digitaler Kommunikation und |
3 | Partizipation etabliert. In einer stark vernetzten |
4 | Gesellschaft ist die politische Partizipation der |
5 | Bürgerinnen und Bürger über das Netz konstitutionell. Die |
6 | Ausgestaltung dieser Teilhabemöglichkeiten ist auf zwei |
7 | Wegen zu garantieren: Zum einen stellt der Staat seine |
8 | Informationen bereit, ermöglicht Nachfragen und Debatten |
9 | über das Netz sowie und bietet entsprechende |
10 | Beteiligungsangebote an. Eine Nutzung des kollaborativen und |
11 | partizipativen Potentials der digital vernetzten |
12 | Gesellschaft bedarf der aktiven Gestaltung alter und neuer |
13 | Zugänge zu den politischen Institutionen. Zum anderen muss |
14 | der Staat die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und |
15 | Bürger an dem politischen Diskurs sicherstellen. Deshalb |
16 | darf die Meinungsfreiheit keiner politischen Kontrolle oder |
17 | gar Zensur unterliegen. Sie findet ihre Beschränkung |
18 | lediglich in den Grenzen des Art 5 Abs. 2 GG. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In der Praxis haben sich einige Grundsätze als |
2 | Mindeststandards erfolgreicher digitaler Kommunikation und |
3 | Partizipation etabliert. In einer stark vernetzten |
4 | Gesellschaft ist die politische Partizipation der |
5 | Bürgerinnen und Bürger über das Netz konstitutionell. Die |
6 | Ausgestaltung dieser Teilhabemöglichkeiten ist auf zwei |
7 | Wegen zu garantieren: Zum einen stellt der Staat seine |
8 | Informationen bereit, ermöglicht Nachfragen und Debatten |
9 | über das Netz sowie und bietet entsprechende |
10 | Beteiligungsangebote an. Eine Nutzung des kollaborativen und |
11 | partizipativen Potentials der digital vernetzten |
12 | Gesellschaft bedarf der aktiven Gestaltung alter und neuer |
13 | Zugänge zu den politischen Institutionen. Zum anderen muss |
14 | der Staat die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und |
15 | Bürger an dem politischen Diskurs sicherstellen. Deshalb |
16 | darf die Meinungsfreiheit keiner politischen Kontrolle oder |
17 | gar Zensur unterliegen. Sie findet ihre Beschränkung |
18 | lediglich in den Grenzen des Art 5 Abs. 2 GG. |
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