Papier: 01.03.03 Inhaltliche Formen digitaler politischer Beteiligung

Originalversion

1 Neben den Kanälen und Formaten digitaler Kommunikation,
2 lassen sich auch inhaltliche Formen digitaler Beteiligung
3 differenzieren. Natürlich existieren vielfältige Weisen
4 politischer Beteiligung, die oft miteinander zusammenhängen
5 und sich gegenseitig bedingen. Idealtypisch lassen sich aber
6 mindestens drei Formen digitaler politischer Partizipation
7 in Legislative, Exekutive und Judikative im weiteren Sinne
8 klar unterscheiden: Information, Debatte und Entscheidung.
9 [FN: Vgl. OECD (2003), Promise and Problems of E-Democracy.
10 Challenges of Online Citizen Engagement, Paris; TAB (2006),
11 Netzöffentlichkeit und digitale Demokratie. Tendenzen
12 politischer Kommunikation im Internet, Büro für
13 Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
14 (Autoren: Grunwald, A./ Banse, G./ Coenen, C./ Hennen, L.),
15 Berlin; zebralog, IFIB (2008), "E-Partizipation –
16 Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am
17 E-Government", Studie im Auftrag des BMI,
18 http://www.cio.bund.de.]
19
20 Information ist nicht nur Voraussetzung weiterer
21 Partizipation. Sich-Informieren und Einfordern von
22 Informationen geht über das Aufnehmen dargereichter Daten
23 weit hinaus. Beschaffung und Verbreitung von Informationen
24 sind eine aktive Form politischer Teilhabe. Digital werden
25 politische Informationen neben staatlichen Stellen (Bsp.
26 bmi.bund.de) von Medien (Bsp. digitale Presse, Fernsehen)
27 und sonstigen Dritten (Bsp. abgeordnetenwatch.de)
28 bereitgestellt. Einfacher Zugang und leichtere Art der
29 Verbreitung digitaler Informationen ermöglicht Transparenz
30 und direkte Nachverfolgung der Arbeit von Legislative,
31 Exekutive und Judikative. Open Data und die zeitnahe
32 Bereitstellung solcher Informationen sind so ein
33 Kernelement einer digital vernetzten Demokratie (siehe 2.2
34 und 3.2).
35
36 Eine aktivere Beteiligung entsteht durch öffentliche
37 Debatte. Meinungen, Ideen und Gründe von Bürgern können
38 dabei auf verschiedene Weise politisch einbezogen werden.
39 Mit Konsultationen holen öffentliche Stellen aktiv die
40 Expertise oder Interessen von Bürgern und Interessengruppen
41 zu bestimmten Themen ein (Bsp. ec.europa.eu/yourvoice). Mit
42 Konsultationen holen öffentliche Stellen aktiv die Expertise
43 oder Interessen von Bürgern und Interessengruppen zu
44 bestimmten Themen ein (Bsp. ec.europa.eu/yourvoice). Der
45 Deutsche Bundestag hat die Möglichkeit, zur Vorbereitung von
46 Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe
47 eine Enquete-Kommission einzusetzen (§ 56, Abs. 1, Satz 1
48 GO-BT). Bei Eingaben, Petitionen oder Beschwerden werden die
49 Bürger initiativ und richten Vorschläge oder Kritik über
50 vermittelnde Stellen an politische Institutionen (Bsp.
51 epetitionen.bundestag.de). Während eines parlamentarischen
52 Gesetzgebungsverfahrens haben sowohl die Oppositions- als
53 auch die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag mit
54 Hilfe einer Anhörung im federführenden Ausschuss (vgl. § 70
55 GO BT) die Möglichkeit, ihr Vorhaben durch externen
56 Sachverstand überprüfen zu lassen und damit generell
57 kompromissfördernd zu agieren. Daneben können individuelle
58 oder kollektive Akteure durch Kampagnen oder Lobbying
59 versuchen, politische Aufmerksamkeit und Unterstützung von
60 Institutionen oder der Öffentlichkeit für ihre Themen und
61 Positionen zu erhaltenBei Eingaben, Petitionen oder
62 Beschwerden werden die Bürger initiativ und richten
63 Vorschläge oder Kritik über vermittelnde Stellen an
64 politische Institutionen (Bsp. epetitionen.bundestag.de).
65 Daneben können individuelle oder kollektive Akteure durch
66 Kampagnen oder Lobbying versuchen, politische Aufmerksamkeit
67 und Unterstützung von Institutionen oder der Öffentlichkeit
68 für ihre Themen und Positionen zu erhalten.
69
70 Die stärkste Beteiligungsform ist Teilhabe an politischer
71 Entscheidung. Solche Partizipation im engeren Sinne meint
72 aber nicht nur unmittelbare Mitwirkung an Wahlen (Bsp.
73 E-Voting) und Sachentscheidungen (Bsp. E-Referendum,
74 Bürgerhaushalt), sondern auch die direkte Beteiligung in
75 früheren Phasen des politischen Prozesses, wie Themensetzung
76 oder dem Entwurf politischer Konzepte (siehe unten 2.1).
77 Ausschlaggebend für die Form ist, ob direkt an den
78 politischen Entscheidungen der jeweiligen Phase mitgewirkt
79 werden kann.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Neben den Kanälen und Formaten digitaler Kommunikation,
2 lassen sich auch inhaltliche Formen digitaler Beteiligung
3 differenzieren. Natürlich existieren vielfältige Weisen
4 politischer Beteiligung, die oft miteinander zusammenhängen
5 und sich gegenseitig bedingen. Idealtypisch lassen sich aber
6 mindestens drei Formen digitaler politischer Partizipation
7 in Legislative, Exekutive und Judikative im weiteren Sinne
8 klar unterscheiden: Information, Debatte und Entscheidung.
9 [FN: Vgl. OECD (2003), Promise and Problems of E-Democracy.
10 Challenges of Online Citizen Engagement, Paris; TAB (2006),
11 Netzöffentlichkeit und digitale Demokratie. Tendenzen
12 politischer Kommunikation im Internet, Büro für
13 Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
14 (Autoren: Grunwald, A./ Banse, G./ Coenen, C./ Hennen, L.),
15 Berlin; zebralog, IFIB (2008), "E-Partizipation –
16 Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am
17 E-Government", Studie im Auftrag des BMI,
18 http://www.cio.bund.de.]
19
20 Information ist nicht nur Voraussetzung weiterer
21 Partizipation. Sich-Informieren und Einfordern von
22 Informationen geht über das Aufnehmen dargereichter Daten
23 weit hinaus. Beschaffung und Verbreitung von Informationen
24 sind eine aktive Form politischer Teilhabe. Digital werden
25 politische Informationen neben staatlichen Stellen (Bsp.
26 bmi.bund.de) von Medien (Bsp. digitale Presse, Fernsehen)
27 und sonstigen Dritten (Bsp. abgeordnetenwatch.de)
28 bereitgestellt. Einfacher Zugang und leichtere Art der
29 Verbreitung digitaler Informationen ermöglicht Transparenz
30 und direkte Nachverfolgung der Arbeit von Legislative,
31 Exekutive und Judikative. Open Data und die zeitnahe
32 Bereitstellung solcher Informationen sind so ein
33 Kernelement einer digital vernetzten Demokratie (siehe 2.2
34 und 3.2).
35
36 Eine aktivere Beteiligung entsteht durch öffentliche
37 Debatte. Meinungen, Ideen und Gründe von Bürgern können
38 dabei auf verschiedene Weise politisch einbezogen werden.
39 Mit Konsultationen holen öffentliche Stellen aktiv die
40 Expertise oder Interessen von Bürgern und Interessengruppen
41 zu bestimmten Themen ein (Bsp. ec.europa.eu/yourvoice). Mit
42 Konsultationen holen öffentliche Stellen aktiv die Expertise
43 oder Interessen von Bürgern und Interessengruppen zu
44 bestimmten Themen ein (Bsp. ec.europa.eu/yourvoice). Der
45 Deutsche Bundestag hat die Möglichkeit, zur Vorbereitung von
46 Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe
47 eine Enquete-Kommission einzusetzen (§ 56, Abs. 1, Satz 1
48 GO-BT). Bei Eingaben, Petitionen oder Beschwerden werden die
49 Bürger initiativ und richten Vorschläge oder Kritik über
50 vermittelnde Stellen an politische Institutionen (Bsp.
51 epetitionen.bundestag.de). Während eines parlamentarischen
52 Gesetzgebungsverfahrens haben sowohl die Oppositions- als
53 auch die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag mit
54 Hilfe einer Anhörung im federführenden Ausschuss (vgl. § 70
55 GO BT) die Möglichkeit, ihr Vorhaben durch externen
56 Sachverstand überprüfen zu lassen und damit generell
57 kompromissfördernd zu agieren. Daneben können individuelle
58 oder kollektive Akteure durch Kampagnen oder Lobbying
59 versuchen, politische Aufmerksamkeit und Unterstützung von
60 Institutionen oder der Öffentlichkeit für ihre Themen und
61 Positionen zu erhaltenBei Eingaben, Petitionen oder
62 Beschwerden werden die Bürger initiativ und richten
63 Vorschläge oder Kritik über vermittelnde Stellen an
64 politische Institutionen (Bsp. epetitionen.bundestag.de).
65 Daneben können individuelle oder kollektive Akteure durch
66 Kampagnen oder Lobbying versuchen, politische Aufmerksamkeit
67 und Unterstützung von Institutionen oder der Öffentlichkeit
68 für ihre Themen und Positionen zu erhalten.
69
70 Die stärkste Beteiligungsform ist Teilhabe an politischer
71 Entscheidung. Solche Partizipation im engeren Sinne meint
72 aber nicht nur unmittelbare Mitwirkung an Wahlen (Bsp.
73 E-Voting) und Sachentscheidungen (Bsp. E-Referendum,
74 Bürgerhaushalt), sondern auch die direkte Beteiligung in
75 früheren Phasen des politischen Prozesses, wie Themensetzung
76 oder dem Entwurf politischer Konzepte (siehe unten 2.1).
77 Ausschlaggebend für die Form ist, ob direkt an den
78 politischen Entscheidungen der jeweiligen Phase mitgewirkt
79 werden kann.

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