Papier: 01.01.03 Regieren in der digitalen Gesellschaft

Originalversion

1 Dass Regierung und Verwaltung in jedem denkbaren Bereich
2 versuchen, ihre Arbeit durch „elektronische Behördendienste“
3 (EU-Kommission 2010, S. #) optimieren ist – jedenfalls dem
4 Anspruch nach – eine Selbstverständlichkeit, über deren
5 konkrete Umsetzung man im Einzelfall natürlich jeweils
6 streiten kann. Dies gilt auch für die digitale Abbildung von
7 Verwaltungsvorgängen etwa durch elektronische Akten (BMI
8 2010). Legt man wiederum die Formulierung der EU-Kommission
9 zugrunde, so bezweckt das Electronic Government die
10 „innovative, nachhaltige und intelligent handelnde Behörde“.
11 Auch hier stellen sich allerdings übergreifende Fragen:
12
13 Bedarf es einer über die Effizienzsteigerung im Einzelfall
14 hinaus gehenden Veränderung des Regierungshandelns etwa im
15 Sinne eines „Open Government“ [FN: Siehe Kapitel 3.3.1].
16
17 In welchem Verhältnis steht „Open Government“ zu einer
18 verstärkten Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei
19 Einzelentscheidungen (s.o. 1.2.)? [FN: Siehe Kapitel ,3.3.3]
20 Inwieweit sollte Regieren in der digitalen Gesellschaft ein
21 transparentes Handeln sein, das den Gedanken von „Open
22 Government“ verpflichtet ist? Welche Vor- und Nachteile sind
23 mit einer solchen Entwicklung verbunden? Welche Potentiale
24 und Risiken ergeben sich durch eine Öffnung bislang interner
25 Datenbestände für die Nutzung durch Dritte („Open Data“)?
26 Neben den Fällen, in denen Regierungs- und
27 Verwaltungshandeln effektiver, effizienter und
28 partizipativer werden kann, wird diskutiert, dass in
29 bestimmten Fällen internet-basierte Kommunikation und
30 Interaktion dazu führen kann, dass das staatliche
31 Regelungskonzept sich grundlegend verändert, etwa indem sich
32 der Staat auf eine Gewährleistungsverantwortung zurückzieht,
33 und die betroffenen Angelegenheiten mittels
34 Internet-Infrastruktur selbst regulieren oder die
35 Regelungsstrukturen im Zusammenspiel mit staatlichen Regeln
36 bestimmen. Hier stellen sich die weitere Fragen wie etwa
37 nach Feldern, in denen in der digitalen Gesellschaft stärker
38 auf Selbst- oder Co-Regulierung [FN: Bei Selbstregulierung
39 wird versucht, ein regelungsziel ohne staatliche Beteiligung
40 durch gesellschaftliche Akteure – meist der Wirtschaft – zu
41 erreichen, bei Ko-regulierung wirken Staat und diese Nicht
42 staatlichen Akteure zusammen. ] zurückgegriffen werden
43 kann. Welche Rolle kann das Internet dabei spielen?
44
45 Die zuvor aufgeführten grundsätzlichen Fragen bilden den
46 Hintergrund für einige Überlegungen im Bereich Demokratie
47 und Staat, die im Folgenden dargestellt werden sollen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Dass Regierung und Verwaltung in jedem denkbaren Bereich
2 versuchen, ihre Arbeit durch „elektronische Behördendienste“
3 (EU-Kommission 2010, S. #) optimieren ist – jedenfalls dem
4 Anspruch nach – eine Selbstverständlichkeit, über deren
5 konkrete Umsetzung man im Einzelfall natürlich jeweils
6 streiten kann. Dies gilt auch für die digitale Abbildung von
7 Verwaltungsvorgängen etwa durch elektronische Akten (BMI
8 2010). Legt man wiederum die Formulierung der EU-Kommission
9 zugrunde, so bezweckt das Electronic Government die
10 „innovative, nachhaltige und intelligent handelnde Behörde“.
11 Auch hier stellen sich allerdings übergreifende Fragen:
12
13 Bedarf es einer über die Effizienzsteigerung im Einzelfall
14 hinaus gehenden Veränderung des Regierungshandelns etwa im
15 Sinne eines „Open Government“ [FN: Siehe Kapitel 3.3.1].
16
17 In welchem Verhältnis steht „Open Government“ zu einer
18 verstärkten Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei
19 Einzelentscheidungen (s.o. 1.2.)? [FN: Siehe Kapitel ,3.3.3]
20 Inwieweit sollte Regieren in der digitalen Gesellschaft ein
21 transparentes Handeln sein, das den Gedanken von „Open
22 Government“ verpflichtet ist? Welche Vor- und Nachteile sind
23 mit einer solchen Entwicklung verbunden? Welche Potentiale
24 und Risiken ergeben sich durch eine Öffnung bislang interner
25 Datenbestände für die Nutzung durch Dritte („Open Data“)?
26 Neben den Fällen, in denen Regierungs- und
27 Verwaltungshandeln effektiver, effizienter und
28 partizipativer werden kann, wird diskutiert, dass in
29 bestimmten Fällen internet-basierte Kommunikation und
30 Interaktion dazu führen kann, dass das staatliche
31 Regelungskonzept sich grundlegend verändert, etwa indem sich
32 der Staat auf eine Gewährleistungsverantwortung zurückzieht,
33 und die betroffenen Angelegenheiten mittels
34 Internet-Infrastruktur selbst regulieren oder die
35 Regelungsstrukturen im Zusammenspiel mit staatlichen Regeln
36 bestimmen. Hier stellen sich die weitere Fragen wie etwa
37 nach Feldern, in denen in der digitalen Gesellschaft stärker
38 auf Selbst- oder Co-Regulierung [FN: Bei Selbstregulierung
39 wird versucht, ein regelungsziel ohne staatliche Beteiligung
40 durch gesellschaftliche Akteure – meist der Wirtschaft – zu
41 erreichen, bei Ko-regulierung wirken Staat und diese Nicht
42 staatlichen Akteure zusammen. ] zurückgegriffen werden
43 kann. Welche Rolle kann das Internet dabei spielen?
44
45 Die zuvor aufgeführten grundsätzlichen Fragen bilden den
46 Hintergrund für einige Überlegungen im Bereich Demokratie
47 und Staat, die im Folgenden dargestellt werden sollen.

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