01.01.03 Regieren in der digitalen Gesellschaft

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  • 01.01.03 Regieren in der digitalen Gesellschaft (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Dass Regierung und Verwaltung in jedem denkbaren Bereich
    2 versuchen, ihre Arbeit durch „elektronische Behördendienste“
    3 (EU-Kommission 2010, S. #) optimieren ist – jedenfalls dem
    4 Anspruch nach – eine Selbstverständlichkeit, über deren
    5 konkrete Umsetzung man im Einzelfall natürlich jeweils
    6 streiten kann. Dies gilt auch für die digitale Abbildung von
    7 Verwaltungsvorgängen etwa durch elektronische Akten (BMI
    8 2010). Legt man wiederum die Formulierung der EU-Kommission
    9 zugrunde, so bezweckt das Electronic Government die
    10 „innovative, nachhaltige und intelligent handelnde Behörde“.
    11 Auch hier stellen sich allerdings übergreifende Fragen:
    12
    13 Bedarf es einer über die Effizienzsteigerung im Einzelfall
    14 hinaus gehenden Veränderung des Regierungshandelns etwa im
    15 Sinne eines „Open Government“ [FN: Siehe Kapitel 3.3.1].
    16
    17 In welchem Verhältnis steht „Open Government“ zu einer
    18 verstärkten Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei
    19 Einzelentscheidungen (s.o. 1.2.)? [FN: Siehe Kapitel ,3.3.3]
    20 Inwieweit sollte Regieren in der digitalen Gesellschaft ein
    21 transparentes Handeln sein, das den Gedanken von „Open
    22 Government“ verpflichtet ist? Welche Vor- und Nachteile sind
    23 mit einer solchen Entwicklung verbunden? Welche Potentiale
    24 und Risiken ergeben sich durch eine Öffnung bislang interner
    25 Datenbestände für die Nutzung durch Dritte („Open Data“)?
    26 Neben den Fällen, in denen Regierungs- und
    27 Verwaltungshandeln effektiver, effizienter und
    28 partizipativer werden kann, wird diskutiert, dass in
    29 bestimmten Fällen internet-basierte Kommunikation und
    30 Interaktion dazu führen kann, dass das staatliche
    31 Regelungskonzept sich grundlegend verändert, etwa indem sich
    32 der Staat auf eine Gewährleistungsverantwortung zurückzieht,
    33 und die betroffenen Angelegenheiten mittels
    34 Internet-Infrastruktur selbst regulieren oder die
    35 Regelungsstrukturen im Zusammenspiel mit staatlichen Regeln
    36 bestimmen. Hier stellen sich die weitere Fragen wie etwa
    37 nach Feldern, in denen in der digitalen Gesellschaft stärker
    38 auf Selbst- oder Co-Regulierung [FN: Bei Selbstregulierung
    39 wird versucht, ein regelungsziel ohne staatliche Beteiligung
    40 durch gesellschaftliche Akteure – meist der Wirtschaft – zu
    41 erreichen, bei Ko-regulierung wirken Staat und diese Nicht
    42 staatlichen Akteure zusammen. ] zurückgegriffen werden
    43 kann. Welche Rolle kann das Internet dabei spielen?
    44
    45 Die zuvor aufgeführten grundsätzlichen Fragen bilden den
    46 Hintergrund für einige Überlegungen im Bereich Demokratie
    47 und Staat, die im Folgenden dargestellt werden sollen.