| 1 | Dass Regierung und Verwaltung in jedem denkbaren Bereich |
| 2 | versuchen, ihre Arbeit durch „elektronische Behördendienste“ |
| 3 | (EU-Kommission 2010, S. #) optimieren ist – jedenfalls dem |
| 4 | Anspruch nach – eine Selbstverständlichkeit, über deren |
| 5 | konkrete Umsetzung man im Einzelfall natürlich jeweils |
| 6 | streiten kann. Dies gilt auch für die digitale Abbildung von |
| 7 | Verwaltungsvorgängen etwa durch elektronische Akten (BMI |
| 8 | 2010). Legt man wiederum die Formulierung der EU-Kommission |
| 9 | zugrunde, so bezweckt das Electronic Government die |
| 10 | „innovative, nachhaltige und intelligent handelnde Behörde“. |
| 11 | Auch hier stellen sich allerdings übergreifende Fragen: |
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| 13 | Bedarf es einer über die Effizienzsteigerung im Einzelfall |
| 14 | hinaus gehenden Veränderung des Regierungshandelns etwa im |
| 15 | Sinne eines „Open Government“ [FN: Siehe Kapitel 3.3.1]. |
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| 17 | In welchem Verhältnis steht „Open Government“ zu einer |
| 18 | verstärkten Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bei |
| 19 | Einzelentscheidungen (s.o. 1.2.)? [FN: Siehe Kapitel ,3.3.3] |
| 20 | Inwieweit sollte Regieren in der digitalen Gesellschaft ein |
| 21 | transparentes Handeln sein, das den Gedanken von „Open |
| 22 | Government“ verpflichtet ist? Welche Vor- und Nachteile sind |
| 23 | mit einer solchen Entwicklung verbunden? Welche Potentiale |
| 24 | und Risiken ergeben sich durch eine Öffnung bislang interner |
| 25 | Datenbestände für die Nutzung durch Dritte („Open Data“)? |
| 26 | Neben den Fällen, in denen Regierungs- und |
| 27 | Verwaltungshandeln effektiver, effizienter und |
| 28 | partizipativer werden kann, wird diskutiert, dass in |
| 29 | bestimmten Fällen internet-basierte Kommunikation und |
| 30 | Interaktion dazu führen kann, dass das staatliche |
| 31 | Regelungskonzept sich grundlegend verändert, etwa indem sich |
| 32 | der Staat auf eine Gewährleistungsverantwortung zurückzieht, |
| 33 | und die betroffenen Angelegenheiten mittels |
| 34 | Internet-Infrastruktur selbst regulieren oder die |
| 35 | Regelungsstrukturen im Zusammenspiel mit staatlichen Regeln |
| 36 | bestimmen. Hier stellen sich die weitere Fragen wie etwa |
| 37 | nach Feldern, in denen in der digitalen Gesellschaft stärker |
| 38 | auf Selbst- oder Co-Regulierung [FN: Bei Selbstregulierung |
| 39 | wird versucht, ein regelungsziel ohne staatliche Beteiligung |
| 40 | durch gesellschaftliche Akteure – meist der Wirtschaft – zu |
| 41 | erreichen, bei Ko-regulierung wirken Staat und diese Nicht |
| 42 | staatlichen Akteure zusammen. ] zurückgegriffen werden |
| 43 | kann. Welche Rolle kann das Internet dabei spielen? |
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| 45 | Die zuvor aufgeführten grundsätzlichen Fragen bilden den |
| 46 | Hintergrund für einige Überlegungen im Bereich Demokratie |
| 47 | und Staat, die im Folgenden dargestellt werden sollen. |
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01.01.03 Regieren in der digitalen Gesellschaft (Originalversion)
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