Papier: 01.01.01 Legitimation und Partizipation

Originalversion

1 Demokratie beinhaltet die gleiche politische Freiheit aller
2 an der kollektiven Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.
3 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich
4 zum Demokratieprinzip und damit zum Grundsatz der
5 Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 GG). Auch Demokratie ist
6 eine Herrschaftsform, Regierte und Regierende sind nicht
7 identisch, die Regierenden bedürfen aber einer Legitimation
8 in einem Verfahren öffentlicher Meinungs- und
9 Willensbildung, die den Anforderungen der Freiheit nach den
10 Maßstäben des Grundgesetzes genügt. Dies wird in erster
11 Linie – aber keineswegs ausschließlich – durch Wahlen und
12 Abstimmungen sichergestellt. Schon an dieser Stelle werfen
13 die Entwicklungen im Internet grundsätzliche Fragen auf:
14 Verändern oder vergrößern sich die Bereiche, in denen es
15 keiner repräsentativen Vertretung bedarf, weil die
16 Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen ihre
17 Angelegenheiten nun selbst ordnen können? Welche neuen
18 Aufgaben stellen sich dem Staat beim Aufbau öffentlicher
19 virtueller Räume? Ermöglicht das Internet neue Formen der
20 Legitimations-Vermittlung jenseits von Wahlen und
21 Abstimmungen? Auch mit Blick auf die Kommunikationsordnung
22 stellen sich Fragen: Werden die Grundrechte wie
23 Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kommunikationsfreiheit
24 gestärkt oder geschwächt? Wo hat die Digitalisierung zu
25 mehr, wo zu weniger demokratischer Teilhabe geführt? Wo hat
26 sie bestehende demokratische Verfahren gestärkt, wo
27 geschwächt? Welchen Gefährdungen gilt es zu begegnen, welche
28 Chancen zu ergreifen? [FN: Mit den Fragen, etwa welche Rolle
29 Vermachtungen im Bereich der Intermediaire hier spielen
30 können, setzt sich die Projektgruppe Medienordnung
31 auseinander.]
32
33 Unter dem Stichwort der „Partizipation“ wird auch die
34 direkte Teilnahme an Entscheidungen der Staatsgewalten und
35 ihren Entscheidungsprozessen durch Bürgerinnen und Bürger
36 bezeichnet. Traditionelle Instrumente sind
37 Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren (Volksbegehren) und
38 Bürgerentscheide (Volksentscheide). Auf Bundesebene sind die
39 Möglichkeiten für solche unmittelbaren Entscheidungsprozesse
40 verfassungsrechtlich eng begrenzt. Einige
41 Länderverfassungen räumen jedoch sowohl den Ländern als auch
42 den Kommunen größere Spielräume ein, (etwa Art. 72 f. bei
43 BayLV). Welche neuen Möglichkeiten der Partizipation
44 ermöglicht die Internet-basierte Kommunikation und
45 Interaktion im Rahmen solcher unmittelbarer
46 Beteiligungsformen?
47
48 Eine Herrschaft des Volkes verdient nur diesen Namen, wenn
49 sich jeder Adressat des Rechts auch als dessen Autor
50 verstehen kann. Eine digital vernetzte Demokratie
51 ermöglicht die Erweiterung der Ausübung von
52 Volkssouveränität durch eine stärkere substantielle
53 Verknüpfung politischer Institutionen mit dem öffentlichen
54 Prozess politischer Willensbildung.
55
56 Eine solche Offenheit der Demokratie meint nicht vereinzelte
57 formale Partizipation (wie etwa in Volksentscheiden),
58 sondern eine beständige inhaltliche Öffnung des politischen
59 Prozesses an sich. In einer digital vernetzten Demokratie
60 wirken sich dabei Umstände wie das technische Design einer
61 digitalen Plattform und ihre inhaltliche Architektur unter
62 Umständen unmittelbar auf Art und Umfang der Beteiligung
63 aus.
64
65 Als Teil des Souveräns hat jeder Bürger ein Recht auf
66 Rechtfertigung jeder institutionellen politischen Handlung.
67 Demokratische Legitimation fordert offenen Zugang und
68 Beteiligung am genuin politischen Prozess des Abwägens von
69 Positionen und Gründen (Deliberation). Pflichten zur
70 politischen Offenheit und Begründung (Transparenz) der
71 Legislative, Exekutive und Judikative ermöglichen eine
72 substantielle öffentliche Debatte. In dieser bietet sich
73 Raum für vielfältige und differenzierte politische
74 Positionen.
75
76 Die während der Beratungen nachvollziehbare, Abwägung von
77 Gründen vor und wäh-rend der Entscheidung erhöht dabei nicht
78 nur die Identifikation des Einzelnen mit dem Staat sondern
79 steigert zugleich auch die Legitimität der Entscheidungen.
80 Eine digital vernetzte Demokratie kann zu einer solchen
81 höheren Legitimität der Entscheidungen führen. wenn sie die
82 folgenden Fragen klärt:
83 Wie können die digitalen Technologien mehr Transparenz und
84 Offenheit der politischen Institutionen und der Prozesse
85 politischer Deliberation befördern? Welche neuen Formen
86 substantieller Beteiligung an der Arbeit politischer
87 Institutionen sind möglich und wie lässt sich deren
88 Responsivität für öffentliche Kritik auf allen Stufen des
89 politischen Prozesses erhöhen? Was für neue politische
90 Öffentlichkeiten entstehen und wie lassen sich deren
91 Potentiale für den Prozess der politischen Willensbildung
92 nutzen? Wie können digitale Technologien die politische
93 Vielfalt steigern und soziale Inklusion ermöglichen?

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Demokratie beinhaltet die gleiche politische Freiheit aller
2 an der kollektiven Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.
3 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich
4 zum Demokratieprinzip und damit zum Grundsatz der
5 Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 GG). Auch Demokratie ist
6 eine Herrschaftsform, Regierte und Regierende sind nicht
7 identisch, die Regierenden bedürfen aber einer Legitimation
8 in einem Verfahren öffentlicher Meinungs- und
9 Willensbildung, die den Anforderungen der Freiheit nach den
10 Maßstäben des Grundgesetzes genügt. Dies wird in erster
11 Linie – aber keineswegs ausschließlich – durch Wahlen und
12 Abstimmungen sichergestellt. Schon an dieser Stelle werfen
13 die Entwicklungen im Internet grundsätzliche Fragen auf:
14 Verändern oder vergrößern sich die Bereiche, in denen es
15 keiner repräsentativen Vertretung bedarf, weil die
16 Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen ihre
17 Angelegenheiten nun selbst ordnen können? Welche neuen
18 Aufgaben stellen sich dem Staat beim Aufbau öffentlicher
19 virtueller Räume? Ermöglicht das Internet neue Formen der
20 Legitimations-Vermittlung jenseits von Wahlen und
21 Abstimmungen? Auch mit Blick auf die Kommunikationsordnung
22 stellen sich Fragen: Werden die Grundrechte wie
23 Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kommunikationsfreiheit
24 gestärkt oder geschwächt? Wo hat die Digitalisierung zu
25 mehr, wo zu weniger demokratischer Teilhabe geführt? Wo hat
26 sie bestehende demokratische Verfahren gestärkt, wo
27 geschwächt? Welchen Gefährdungen gilt es zu begegnen, welche
28 Chancen zu ergreifen? [FN: Mit den Fragen, etwa welche Rolle
29 Vermachtungen im Bereich der Intermediaire hier spielen
30 können, setzt sich die Projektgruppe Medienordnung
31 auseinander.]
32
33 Unter dem Stichwort der „Partizipation“ wird auch die
34 direkte Teilnahme an Entscheidungen der Staatsgewalten und
35 ihren Entscheidungsprozessen durch Bürgerinnen und Bürger
36 bezeichnet. Traditionelle Instrumente sind
37 Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren (Volksbegehren) und
38 Bürgerentscheide (Volksentscheide). Auf Bundesebene sind die
39 Möglichkeiten für solche unmittelbaren Entscheidungsprozesse
40 verfassungsrechtlich eng begrenzt. Einige
41 Länderverfassungen räumen jedoch sowohl den Ländern als auch
42 den Kommunen größere Spielräume ein, (etwa Art. 72 f. bei
43 BayLV). Welche neuen Möglichkeiten der Partizipation
44 ermöglicht die Internet-basierte Kommunikation und
45 Interaktion im Rahmen solcher unmittelbarer
46 Beteiligungsformen?
47
48 Eine Herrschaft des Volkes verdient nur diesen Namen, wenn
49 sich jeder Adressat des Rechts auch als dessen Autor
50 verstehen kann. Eine digital vernetzte Demokratie
51 ermöglicht die Erweiterung der Ausübung von
52 Volkssouveränität durch eine stärkere substantielle
53 Verknüpfung politischer Institutionen mit dem öffentlichen
54 Prozess politischer Willensbildung.
55
56 Eine solche Offenheit der Demokratie meint nicht vereinzelte
57 formale Partizipation (wie etwa in Volksentscheiden),
58 sondern eine beständige inhaltliche Öffnung des politischen
59 Prozesses an sich. In einer digital vernetzten Demokratie
60 wirken sich dabei Umstände wie das technische Design einer
61 digitalen Plattform und ihre inhaltliche Architektur unter
62 Umständen unmittelbar auf Art und Umfang der Beteiligung
63 aus.
64
65 Als Teil des Souveräns hat jeder Bürger ein Recht auf
66 Rechtfertigung jeder institutionellen politischen Handlung.
67 Demokratische Legitimation fordert offenen Zugang und
68 Beteiligung am genuin politischen Prozess des Abwägens von
69 Positionen und Gründen (Deliberation). Pflichten zur
70 politischen Offenheit und Begründung (Transparenz) der
71 Legislative, Exekutive und Judikative ermöglichen eine
72 substantielle öffentliche Debatte. In dieser bietet sich
73 Raum für vielfältige und differenzierte politische
74 Positionen.
75
76 Die während der Beratungen nachvollziehbare, Abwägung von
77 Gründen vor und wäh-rend der Entscheidung erhöht dabei nicht
78 nur die Identifikation des Einzelnen mit dem Staat sondern
79 steigert zugleich auch die Legitimität der Entscheidungen.
80 Eine digital vernetzte Demokratie kann zu einer solchen
81 höheren Legitimität der Entscheidungen führen. wenn sie die
82 folgenden Fragen klärt:
83 Wie können die digitalen Technologien mehr Transparenz und
84 Offenheit der politischen Institutionen und der Prozesse
85 politischer Deliberation befördern? Welche neuen Formen
86 substantieller Beteiligung an der Arbeit politischer
87 Institutionen sind möglich und wie lässt sich deren
88 Responsivität für öffentliche Kritik auf allen Stufen des
89 politischen Prozesses erhöhen? Was für neue politische
90 Öffentlichkeiten entstehen und wie lassen sich deren
91 Potentiale für den Prozess der politischen Willensbildung
92 nutzen? Wie können digitale Technologien die politische
93 Vielfalt steigern und soziale Inklusion ermöglichen?

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