Es ließe sich doch durchaus ein Haftungsausschluss formulieren, oder? Bzw. eben formulieren, dass die Haftung jeweils beim Anwender liegt bzw. bei der entsprechenden Rechtsberatung, wenn eine hinzugezogen wird.

Um den Justizapparat etwas effizienter und schlanker zu gestalten halte ich diese Option durchaus für eine gangbare. Eventuell ließe sich auch in vielen Bereichen eine "Standardberatung" über den Verbraucherschutz organisieren. Das wäre natürlich nur möglich bei eindeutiger Rechtslage - bei nicht eindeutiger Rechtslage wäre es am Verbraucherschutz den "Klienten" an einen Rechtsanwalt für die Erstberatung zu verweisen. Das würde die Gerichte erheblich entlasten und vielleicht zu einer effizienteren Rechtssprechung führen (auf Kosten der Anwaltshonorare, aber Wirtschaftswachstum ist ja bekanntlich nicht alles...).