radzimir ist dafür
+1

Es wird hier angezweifelt, ob dieses Kern-Thema dem Auftrag entspricht, vielleicht kennen die Insider die Absichten des Auftraggebers besser, allerings hat sich das Thema doch in den schriftlichen Auftrag inegeschliechen:

Seite 2, II. Auftrag -> Recht und Innen -> "Wahrung des Grundrechtsschutzes,..."

Insofern ist definitiv drin.