Den Vorschlag finde ich grundsätzlich gut, nur ist die Formulierung ungünstig.
Die Formulierung, dass Abgeordnete den Wissenschaftlichen Dienst nur für Abgeordnetentätigkeit nutzen dürfen, finde ich nämlich gut. Der Wissenschaftliche Dienst soll z.B. nicht dazu beauftragt werden um Forschung für anderweitige Angelegenheiten der Abgeordneten durchzuführen (z.B. irgendwelchen Rechtskanzleien helfen, in denen manche Abgeordneten sonst noch involviert sind).
Der Wissenschaftliche Dienst sollte also nur innerhalb der Abgeordnetentätigkeit beauftragt werden dürfen, aber alle Ausarbeitungen etc. müssen veröffentlicht werden.