Das klingt zunächst ungeheuer reizvoll. Aber es wird zurecht eingewendet, daß es sich hier um eine Rechtsberatung handelt, die eigentlich individuell erfolgen sollte.

Der Kern des Problems dürfte also sein, daß wir gegenwärtig mehrere Situationen kennen, in denen geltendes Recht relativ komplizierte Erklärungen erwartet, die viele Bürger von vornherein nicht verstehen. Sie gehen vielmehr davon aus, daß die Situation standardisiert und also gerade nicht für die Einzelberatung geschaffen ist, und sie nur die richtigen Worte finden müssen, die diesen Standard bestätigen, die aber nur Juristen bekannt sind.

Insofern sollten die einschlägigen Situationen vielleicht eher darauf überprüft werden, ob hier nicht ein tatsächlich verbindlicher Standard geschaffen werden sollte, der einmalig in Gesetzen geregelt werden kann, statt daß jeder Bürger 'den richtigen Wortlaut erraten' muß, sondern der sinnvollerweise gilt, solange nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird.