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    weltbetrachter · angelegt
     

    Eine Grenz-Ziehung halte ich hier für angebracht. Grundstücksverträge gehören nicht in die Öffentlichkeit. Insbesondere bei kleineren Gemeinden weis doch jeder, welcher Vorgang gemeint ist. Hier ist eine Pauschalisierung der Öffenlichkeit unangebracht. Differenzierung ist absolut notwendig.