Es geht bei dem Vorschlag um zwei wichtige Themen:

  1. Veröffentlichung von Gesetzesentwürfen (inkl. der von Dir erwähnten Aspekte).
  2. Um die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit durch den Bürger.

Dass der Gesetzgeber als dafür Gewählter letztendlich diese Gesetze verantworten und verabschieden muss, steht außer Frage. Wenn jedoch ein Gesetz unter einer solchen Beteiligung der Bürger zustandegekommen ist, dann kann sich der Bürger auch nicht mehr hinstellen und behaupten, dass alles über seinen Kopf hinweg entschieden wurde.