Den ersten Teil des Vorschlags würde ich ohne Bedenken unterszützen. MIt dem zweiten Teil habe ich aber so meine Propleme: Änderungswünsche die berückstichtig werde müssen? Wer entscheidet im Zweifelsfall welche Wünsche berücksichtigt werden sollen und welche nicht?
Wie schon geschrieben, ich bin für die Diskussion der Entwürfe aber ohne einen Automatismus was Änderungswünsche angeht. Für eine richtige Diskussion müssten aber auch folgende Punkte mitveröffentlicht werden: 1. Wer hat den Entwurf ausgearbeitet? (Kanzlei, Staatskanzlei, Fraktion....) 2. Was soll durch das Gesetz erreicht werden? 3. Folgenabschätzung (Kosten, Gegenfinanzierung, was kann schief gehen)